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Raumbeständigkeit
Unter Raumbeständigkeit des Zements versteht man, dass der abbindende Zementleim oder der erhärtete Zementstein keine wesentliche Volumenänderung erfährt.
Zemente müssen raumbeständig sein. Sie gelten als raumbeständig, wenn sie ein Dehnungsmaß von 10 mm, bestimmt im Le-Chatelier-Ring (DIN EN 196-3) nicht überschreiten
Zemente müssen raumbeständig sein. Sie gelten als raumbeständig, wenn sie ein Dehnungsmaß von 10 mm, bestimmt im Le-Chatelier-Ring (DIN EN 196-3) nicht überschreiten
Karteninfo:
Autor: corne
Oberthema: Bauingenieurwesen
Thema: Baustoffkunde
Schule / Uni: TU
Ort: Darmstadt
Veröffentlicht: 23.03.2010