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Was besagen die Absolute Straftheorie, die Theorie der Generalprävention und die Theorie der Spezialprävention?
Absolute Straftheorie:Die Rechtfertigung d.Strafe wird abgeleitet
aus dem Gebot der Gerechtigkeit. Strafe ist die Wiederherstellung d.
Geltungsanspruchs d. gebrochenen Norm: Vergeltung, d.h. Strafe
hat zweckfrei zu sein (Kant, Hegel und Karl Binding)
Relative Straftheorien:Die Rechtfertigung d.Strafe wird abgeleitet
aus der Aufgabe d. Staates, Straftaten zu verhindern :Prävention,
d.h. Strafe soll Zwecke erreichen,§2 StVollzG Vollzugsziel (Beccaria)
a) Theorie d. Generalprävention:Die Strafe dient d. Einwirkung
   auf d. Allgemeinheit durch:
   negativ: Abschreckung (Feuerbach)
   positiv : Stärkung des Normvertrauens
b) Theorie d. Spezialprävention:Strafe dient d. Einwirkung auf d.
   Täter durch:
   negativ: Abschreckung und Sicherung
   positiv : Resozialisierung
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Karteninfo:
Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Sanktionenrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010

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