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Öffentliches Recht: Lektion 1
Nebenbestimmungen: Statthafte Klageart
Sind Nebenbestimmungen isoliert anfechtbar?
Nebenbestimmungen: Statthafte Klageart
Sind Nebenbestimmungen isoliert anfechtbar?
Isolierte Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen
I. Einleitung: Wenn eine isolierte Anfechtung von
Nebenbestimmungen möglich ist, wäre dies der effektivere Klageweg, da dem Kläger die begünstigende Seite des erhalten bleibt.
II. EA: Anfechtbarkeit (-), da "kastatorische" Anfechtungsklage sich gegen belastende VAe richtet. Hier aber Begünstigung, deren rechtlicher Vorteil weiter ausgedehnt werden soll. Contra: Selbstständige Reglung, daher auch selbstständig angreifbar.
III. HM: § 113 I 1 VwGO sieht die Teilanfechtung von VAen vor (Wortlaut: "soweit"). Zudem wird Kläger bei erfolgreicher
ANfechtungsklage immer begünstigt, insoweit wäre die Klageart nie einschlägig. Daher Anfechtung (+), wenn VA abstrakt teilbar.
IV. Wann ist ein VA abstrakt teilbar:
1) BVerG früher: Bedingung, Befristung und Widerufsvorbehalt nicht anfechtbar, da diese mir HauptVA untrennlich verknüpft sind.
2) EA: Keine Anfechtung bei Ermessensentscheidungen, die sich auf VA und Nebenbestimmung beziehen (da Behördenermessen).
3) HM: Alle Nebenbestimmungen anfechtbar, da § 113 I 1 VwGO. Ausnahme: VA kann ohne Nebenbestimmung nicht fortbestehen.
I. Einleitung: Wenn eine isolierte Anfechtung von
Nebenbestimmungen möglich ist, wäre dies der effektivere Klageweg, da dem Kläger die begünstigende Seite des erhalten bleibt.
II. EA: Anfechtbarkeit (-), da "kastatorische" Anfechtungsklage sich gegen belastende VAe richtet. Hier aber Begünstigung, deren rechtlicher Vorteil weiter ausgedehnt werden soll. Contra: Selbstständige Reglung, daher auch selbstständig angreifbar.
III. HM: § 113 I 1 VwGO sieht die Teilanfechtung von VAen vor (Wortlaut: "soweit"). Zudem wird Kläger bei erfolgreicher
ANfechtungsklage immer begünstigt, insoweit wäre die Klageart nie einschlägig. Daher Anfechtung (+), wenn VA abstrakt teilbar.
IV. Wann ist ein VA abstrakt teilbar:
1) BVerG früher: Bedingung, Befristung und Widerufsvorbehalt nicht anfechtbar, da diese mir HauptVA untrennlich verknüpft sind.
2) EA: Keine Anfechtung bei Ermessensentscheidungen, die sich auf VA und Nebenbestimmung beziehen (da Behördenermessen).
3) HM: Alle Nebenbestimmungen anfechtbar, da § 113 I 1 VwGO. Ausnahme: VA kann ohne Nebenbestimmung nicht fortbestehen.