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Öffentliches Recht: Lektion 35
Verfahren vor dem BVerG: Verfassungsbeschwerde
Prüfungsaufbau Begründetheit (gegen Exikutivakte und Gerichtsentscheidungen)
Verfahren vor dem BVerG: Verfassungsbeschwerde
Prüfungsaufbau Begründetheit (gegen Exikutivakte und Gerichtsentscheidungen)
B. Begründetheit: Die Beschwerde ist begründet, wenn der Beschwerdeführer durch die Gerichtsentscheidung oder durch das Gerichtsverfahren in seinen Grundrechten verletzt ist.
I. Verletzung durch Entscheidung (+), wenn die Entscheidung einen Eingriff in den Schutzbereich der GR.
1) Schutzbereich eröffnet: Personell und sachlich.
2) Eingriff durch Entscheidung oder Urteil
3) Engriff gerechtfertig: Keine Superrevisonsinstanz (nur GG)
a) (-), wenn Entscheidung auf verfassungswidrige Norm beruht. Folge: Formelle + Materielle Verfassungsrechtmäßigkeit prüfen.
b) (-), wenn bei Auslegung der Norm Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt wurde. Folge Materielle Verfassungsmäßigkeit prüfen.
c) (-), wenn Willkürentscheidung (falscher Sachverhalt, keine Rechtsgrundlage, unzulässige Rechtsfortbildung)
II. Grundrechtsverletzung durch Gerichtsverfahren: ZB Beleidigung, Rechtsverweigerung (Verstoß gegen effektiven Rechtsschutz), Art 103 I GG, Art 101 I 2 GG.
I. Verletzung durch Entscheidung (+), wenn die Entscheidung einen Eingriff in den Schutzbereich der GR.
1) Schutzbereich eröffnet: Personell und sachlich.
2) Eingriff durch Entscheidung oder Urteil
3) Engriff gerechtfertig: Keine Superrevisonsinstanz (nur GG)
a) (-), wenn Entscheidung auf verfassungswidrige Norm beruht. Folge: Formelle + Materielle Verfassungsrechtmäßigkeit prüfen.
b) (-), wenn bei Auslegung der Norm Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt wurde. Folge Materielle Verfassungsmäßigkeit prüfen.
c) (-), wenn Willkürentscheidung (falscher Sachverhalt, keine Rechtsgrundlage, unzulässige Rechtsfortbildung)
II. Grundrechtsverletzung durch Gerichtsverfahren: ZB Beleidigung, Rechtsverweigerung (Verstoß gegen effektiven Rechtsschutz), Art 103 I GG, Art 101 I 2 GG.