Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
62
Wiederholung:
Welche Anfechtungsgründe gibt es im BGB AT?(abschließende Normierung!)
Welche Anfechtungsgründe gibt es im BGB AT?(abschließende Normierung!)
Fehler bei Willensäußerung:
->Erklärungsirrtum,§ 119 I Var.2 BGB
->Inhaltsirrtum,§ 119 I Var.1 BGB
->Übermittlungsirrtum,§ 120 BGB
Fehler bei Willensbildung:
->Eigenschaftsirrtum,§ 119 II BGB
(Wille und Erklärtes stimmen zwar überein,aber ist bei der Willensbildung Fehler unterlaufen;es liegt ein ausnahmsweise beachtl.Motivirrtum vor)
->arglistige Täuschung,§ 123 Var.1 BGB
->widerrechtliche Drohung,§ 123 Var.2 BGB
->Erklärungsirrtum,§ 119 I Var.2 BGB
->Inhaltsirrtum,§ 119 I Var.1 BGB
->Übermittlungsirrtum,§ 120 BGB
Fehler bei Willensbildung:
->Eigenschaftsirrtum,§ 119 II BGB
(Wille und Erklärtes stimmen zwar überein,aber ist bei der Willensbildung Fehler unterlaufen;es liegt ein ausnahmsweise beachtl.Motivirrtum vor)
->arglistige Täuschung,§ 123 Var.1 BGB
->widerrechtliche Drohung,§ 123 Var.2 BGB
Tags: Anfechtungsgründe im BGB
Quelle: Rolf Schmidt,S.360,Rn.1292
Quelle: Rolf Schmidt,S.360,Rn.1292
Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010