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Alle Oberthemen / Jura / Gesellschaftsrecht / Gesellschaftsrecht
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Wiederholung:
Welche Anfechtungsgründe gibt es im BGB AT?(abschließende Normierung!)
Fehler bei Willensäußerung:
->Erklärungsirrtum,§ 119 I Var.2 BGB
->Inhaltsirrtum,§ 119 I Var.1 BGB
->Übermittlungsirrtum,§ 120 BGB

Fehler bei Willensbildung:
->Eigenschaftsirrtum,§ 119 II BGB
(Wille und Erklärtes stimmen zwar überein,aber ist bei der Willensbildung Fehler unterlaufen;es liegt ein ausnahmsweise beachtl.Motivirrtum vor)
->arglistige Täuschung,§ 123 Var.1 BGB
->widerrechtliche Drohung,§ 123 Var.2 BGB
Tags: Anfechtungsgründe im BGB
Quelle: Rolf Schmidt,S.360,Rn.1292
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Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010

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