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Alle Oberthemen / Finanzierung / Firmenkunden / B Bankrecht bei Finanzierungen
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Was ist bei Verbraucherkediten zu beachten (491ff. BGB)?
- (elektronische) Schriftform + Darlehensnehmer muß Doument mit den Vertragsinhalten erhalten
- Pflichtangaben im Darlehensvertrag (Nettodarlehensbetrag, Gesamtbetrag, Regelung der Rückzahlung, Zinssatz, eff. Jahreszins, Kosten Restschuld- und sonst. Versicherungen, zu bestellende Sicherheiten)
- Vorvertragliche Informationen erteilen
- Hinweis auf Widerrufsfrist
- Fälligstellung des Kredits (2 Teilzahlungen oder 10%/5% des Nennbetrages, 2 Wochen-Frist zur Nachholung abgelaufen)
- neues Angebot mind. 3 Monate vor Zinsbindungsablauf
- Darlehensnehmer kann jederzeit zurückzahlen (nicht bei Immobiliendarlehen)
- Hinweis bei verbunden Geschäften (z. B. Darlehen + Restkreditversicherung)
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Karteninfo:
Autor: Jochen Faber
Oberthema: Finanzierung
Thema: Firmenkunden
Veröffentlicht: 03.11.2012

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