CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Hol' Dir diese Lernkarten, lerne & bestehe Prüfungen. Kostenlos! Auch auf iPhone/Android!

E-Mail eingeben: und Kartensatz kostenlos importieren.  
Und Los!
Alle Oberthemen / Finanzierung / Firmenkunden

B Bankrecht bei Finanzierungen (21 Karten)

Sag Danke
1
Kartenlink
0
In welches sind die wichtigsten Teilaspekte des Bankrechts bei Finanzierungen?
KWG-rechtliche Vorschriften
Bestimmungen des Sparkassengesetzes
Bosonderheiten bei Verbraucherdarlehen
2
Kartenlink
0
Welche KWG-rechtlichen Bestimmungen sind bei Finanzierungen relevant?
Kreditnehmereinheit (§19)
Großkredite (§13 und §13a)
Millionenkredite (§14)
Organkredite (§15)
Kreditunterlagen/Offenlegung (§18)
Ausnahmen (§20 und §21)
3
Kartenlink
0
Wann ist eine Kreditnehmereinheit nach § 19 Abs. 2 zu bilden?
- Beherrschendem Einfluss, z. B. Unternehmen des selben Konzerns, Gewinnabführungsverträgen, Unternehmen ist im Mehrheitsbesitzt eines andern, persönlich haftende Gesellschafter bei Personenhandelsgeschellschaften, Partner bei Partnergesellschaften
- wirtschafltichen Abhängikeiten sind so stark, daß der Ausfall eines des Abhängigen auch für den/die Anderen Existenzbedrohend werden kann (Ökonomische Kreditnehmereinheit), z. B. eine Gruppe wirtschaftlich verbundener Kunden, gemeinsame Refinanzierungsquelle (bei Verbriefungstransanktionen)
4
Kartenlink
0
Wie erfolgt die Prüfung, ob die Sparkasse eine Kreditnehmereinheit bilden mu?
- bei positiver Kentniss
- Aktive Prüfung erst wenn das Kreditvolumen des einzelen Kreditnehmers 2% des haften EK übersteigt.
5
Kartenlink
0
Was muß die Sparkasse bei Großkrediten (§13) beachten?
- sofortige Meldung an die Bundesbank
- einstimmiger Beschluss sämlticher Geschäftsleiter
- bestimmte Obergrenzen dürfen nicht überschritten werden (25% des haftenden EK oder 150 Mio, max. haft. EK)
6
Kartenlink
0
Wie wird ermittelt, ob es sich um einen Großkredit handelt?
- höher als 10% des haftenden EK (Kreditnehmereinheit!)
- Zusage oder Beanspruchung wird herangezogen (jeweils das höhere)
- bestimmte Sicherheiten wirken sich betragsmindernd aus (Verpfändung von WP oder Bareinlage, AGB-Pfandrecht reicht nicht!)
7
Kartenlink
0
Was ist zu tun, wenn die Großkredit-Obergrenzen durch die Sparkasse überschritten werden?
- Genehmigung der BaFin erforderlich
- Sofortige Anzeige an die BaFin und Bundesbank (auch wenn nicht genehmigt!)
- Überschreitung muß komplett mit EK unterlegt werden

8
Kartenlink
0
Wie wird berechnet, ob es sich um einen Millionenkredit handelt (§14)?
- Kreditengagement, daß zum Meldetermin 3 Kalendermonate 1,5 Mio überstiegen hat.
- es zählt nur die tatsächliche Inanspruchnahme, Sicherheiten sind nicht von belang
9
Kartenlink
0
Wo werden die Einzelheiten zu Groß- und Millionenkrediten geregelt? Und welches sind die wichtigsten Teilaspekte?
GorMiKV (Großkredit und Millionenkreditverordnung)

Bemessungsgrundlage (§2)
Ermittlung Kreditäquivalenzbetrag (§9-17)
Sondervorschriften Großkredite (§9-37)
Sondervorschriften Millionenkredite (§38-39)
10
Kartenlink
0
Erläutere das Meldewesen bei Millionenkreditanzeigen.
- Neue Millionenkredite müssen per Einzelmeldung erfolgen, für bestehende wird eine Sammelmeldung abgegeben
- Salden zum Ende des Quartals werden gemeldet
- die Bundesbank (Evidenzzentrale) meldet zurück, ob weitere Millionenkredite bestehen (wenn ja, wie hoch)
- Kredite der gesamten Kreditnehmereinheit werden zurückgemeldet
- Voranfragen sind möglich (Kreditvergabe über 1,5Mio ist geplant + Zustimmung Kreditnehmer)
11
Kartenlink
0
Was sind Organkredite (§15)?
Kreditnehmer hat besondere Beziehung zum kreditgebenden Institut.

z. B.
Vorstandsmitglieder + stellv.
Verwaltungsratsmitglieder + stellv.
Ehegatten und mind. Kinder der vorgenannten
Unternehmen die mit der Sparkasse verknüpft sind (z.B. Verwaltungsrat ist Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokurist)
Juristische Personen an denen die Spk beteiligt ist
12
Kartenlink
0
Wie muß die Sparkasse mit Organkrediten umgehen (Beschlussfassung)?
- kein Meldepflicht
- Einstimmiger Beschluss des gesamten Vorstands (Erleichterungen bei geringen Kreditbeträgen, Vorratsbeschlüsse bei Personenorgankrediten möglich)
- Unternehmensorgankredite: Realkredite unterliegen icht den Organkreditvorschriften (§21 Abs. 3)

13
Kartenlink
0
Erläutere die grundlegenden Aspekte der Offenlegung nach § 18.
- ab 750 TEUR oder 10% des haftenden EK
- Kreditwürdigkeitsprüfung mittels geeigneter Unterlagen (Einfordern, Auswerten, Dokumentieren)
- Absatz 2: auch bei kleineren Verbraucherdarlehen Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen (Definiert ist allerdings nur ein absoluter Mindeststandard, z.B. Auskünfte des Verbrauchers)
- Verzicht möglich wenn in Bezug auf die gestellten Sicherheiten oder Mitverpflichteten unnötig
- Kündigung Kreditengagement bei Weigerung des KN
14
Kartenlink
0
Welche Unterlagen sind nach §18 erforderlich.
==> Für jedes Mitglied der KN-Einheit!

Bilanzierdende Kreditnehmer:
- testierter Jahresabschluss + ggf. Lagebricht
- mind. den zeitlich letzten JA (möglichst die letzten 3 Jahre)
- weitere Unterlagen wenn der JA kein klares Urteil ermölicht oder nicht zeitnah ist

Nich bilanzierende Kreditnehmer:
- unterschriebene Einnahmen/Ausgabenrechnung (§4 EStG)
- oder Gehaltsnachweise
- unterschriebene Vermögensaufstellung
- Einkommensteuerbescheid und -erklärung
- Wirtschaftlichkeitsberechnung des zu finanzierdenden Vorhabens

15
Kartenlink
0
Erläutere was zeitnahe Unterlagen nach §18 bedeutet.
Erstoffenlegung
Letzter JA-Stichtag nicht länger als 12 Monate her ist.

Laufende Offenlegung
Letzter JA-Stichtag nicht länger als 24 Monate her ist.

Verlängerung durch Ersatzunterlagen (Surrogate)
Verlängerung um maximal ein Abschlussstichtag
16
Kartenlink
0
Wann kann auf eine Offenlegung nach § 18 aufgrund von Sicherheiten verzichtet werden?
- Kreditanteil der nicht durch 60% des Beleihungswertes gesichert ist liegt unter 750 TEUR
- bei anderen Sicherheiten gem. den Beleihungsgrundsätzen der Sparkassen ist kein ungesicherter Betrag vorhanden
- Forderung ist bereits abgeschrieben (EWB spielt keine Rolle!)
17
Kartenlink
0
Welche Kredit gelten nach § 20 nicht für Groß- und Millionenkedite.
- Abgeschriebene Kredite
- Kredite an die aufgeführten Körperschaften
- Kredite gegen erstklassige Sicherheiten
- Real abgesicherte Kredite (Wohneigentum bis 80%, sonst 60%)
18
Kartenlink
0
Welche Kredite gelten nach § 21 nicht für die Vorschriften von Organkrediten und Offenlegung?
- Bei Realkrediten
- die meisten Körperschaftskredite gelten nicht als Organkredite
- Kredite an Bund/Länder/Gemeinden u.a. gelten nicht als Organkredite
- Kredite/Geldanlagen an öffentlch rechtliche KI gelten nicht als Organkredite
19
Kartenlink
0
Welche Bestimmungen des Sparkassenrechts zu Finanzierungen gibt es?
Je nach Bundesland unterschiedlich!

z.B.
==> Regionalprinzip (Finanzierung des Mittelständler und Privatkunden der Region)
==> Ausreichende Besicherung ist zu beachten
==> Regelungen wann der Verwaltungsrat mit einbezogen werden muss
20
Kartenlink
0
Wann sind die Verbraucherkreditvorschriften (§491ff. BGB) im Firmenkunengeschäft zu beachten?
- Kredit an den Kaufmann/Freiberufler mit privatem Verwendungszweck (lt. Vertrag)
- Schuldbeitritt/Mitverpflichtung eines Verbrauchers (nicht Bürgschaft!)
- Kredit an Existenzgründer unter 75 TEUR

21
Kartenlink
0
Was ist bei Verbraucherkediten zu beachten (491ff. BGB)?
- (elektronische) Schriftform + Darlehensnehmer muß Doument mit den Vertragsinhalten erhalten
- Pflichtangaben im Darlehensvertrag (Nettodarlehensbetrag, Gesamtbetrag, Regelung der Rückzahlung, Zinssatz, eff. Jahreszins, Kosten Restschuld- und sonst. Versicherungen, zu bestellende Sicherheiten)
- Vorvertragliche Informationen erteilen
- Hinweis auf Widerrufsfrist
- Fälligstellung des Kredits (2 Teilzahlungen oder 10%/5% des Nennbetrages, 2 Wochen-Frist zur Nachholung abgelaufen)
- neues Angebot mind. 3 Monate vor Zinsbindungsablauf
- Darlehensnehmer kann jederzeit zurückzahlen (nicht bei Immobiliendarlehen)
- Hinweis bei verbunden Geschäften (z. B. Darlehen + Restkreditversicherung)
Kartensatzinfo:
Autor: Jochen Faber
Oberthema: Finanzierung
Thema: Firmenkunden
Veröffentlicht: 03.11.2012
 
Schlagwörter Karten:
Alle Karten (21)
keine Schlagwörter
Missbrauch melden

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English