Wann ist die Revision zulässig?
1. Statthaftigkeit ( § 333 bzw. § 335 StPO Sprungrevision bei AG-Urteilen)
2. Zuständig: iudex a quo
3. Beschwerdebefugnis (§ 296 StPO)
4. Beschwer = Rechtsverletzung durch Urteilstenor
5. ordnungsgemäße Rechtsmitteleinlegung (§ 341 StPO)
(! ist bedingungsfeindlich und nach wirksamen Verzicht § 302 nicht mehr zulässig)
Frist f. Einlegung: 1 Woche
Abs. 1: Fristbeginn ab Verkündung und Angabe der Urteils-
gründe
Abs. 2: Fristbeginn ab Zustellung d. Urteils
Keine Zustellung => kein Fristbeginn
Frsitberechnung: § 43
6. Rechtsmittelbegründung
Frist gem. § 345:
a) 1 Monat ab Fristablauf der Einlegungsfrist bei Verkündung
b) 1 Monat ab Zustellung
2. Zuständig: iudex a quo
3. Beschwerdebefugnis (§ 296 StPO)
4. Beschwer = Rechtsverletzung durch Urteilstenor
5. ordnungsgemäße Rechtsmitteleinlegung (§ 341 StPO)
(! ist bedingungsfeindlich und nach wirksamen Verzicht § 302 nicht mehr zulässig)
Frist f. Einlegung: 1 Woche
Abs. 1: Fristbeginn ab Verkündung und Angabe der Urteils-
gründe
Abs. 2: Fristbeginn ab Zustellung d. Urteils
Keine Zustellung => kein Fristbeginn
Frsitberechnung: § 43
6. Rechtsmittelbegründung
Frist gem. § 345:
a) 1 Monat ab Fristablauf der Einlegungsfrist bei Verkündung
b) 1 Monat ab Zustellung
Tags: Revision, Zulässigkeit
Quelle:
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Prüfungsschema Zulässigkeit d. Revision mit wesentlichen Problempunkten?
A. Zulässigkeit
I. Statthaftigkeit, § 333, ggf § 335
Besonderheit: § 335 III 1, ggf Revision als Berufung zu
behandeln, beachte S. 2 Begründung!
P: Annahmebedürftigkeit d. Revision wenn Berufung annahme-
bedürfig, § 313? str.
e.A. (-) Gesetzgeber wollte mit Annahmeberufung nicht
Revision beschränken
a.A. (+) Sonst Einflussnahmemöglkt. d. Rechtsmittelgegners
II. Anfechtungsberechtigte, §§ 296 ff., 390, 401
- Beschuldigter
- Verteidiger
- gesetzlicher Vertreter
- Staatsanwaltschaft
- Nebenkläger
- Privatkläger
III. Beschwer
= jede nachteilige Entscheidung/allein aus Urteilsformel
Staatsanwaltschaft stets, Nebenkläger gerade in Stellung als
Nebenkläger
IV. Kein Rechtsmittelverzicht, § 302
Beachte: bei Urteilsabsprache über § 35 a hinaus qualifizierte
Belehrung erforderlich!
V. Form/Frist, § 341, Begründung § 345
P. Schriftformerfordernis bei Revisionseinlegung zu Protokoll
nach Hauptverhandlung nicht eingehalten? Schadet nicht,
Protokollierung genügt nach überwiegender Ansicht!
P. Aufnahme muss aber zu Protokoll der Geschäftsstelle
erfolgen? Grds. Rechtspfleger zuständig, § 24 I Nr. 1 lit b
RPflG. HVProtokoll wird vom Vorsitzenden u. Urkundsbeamten
d. GS geführt, 271 I 1. ABER § 8 I RPflG!
P. ggf. Wiedereinsetzung, §§ 44 ff.
I. Statthaftigkeit, § 333, ggf § 335
Besonderheit: § 335 III 1, ggf Revision als Berufung zu
behandeln, beachte S. 2 Begründung!
P: Annahmebedürftigkeit d. Revision wenn Berufung annahme-
bedürfig, § 313? str.
e.A. (-) Gesetzgeber wollte mit Annahmeberufung nicht
Revision beschränken
a.A. (+) Sonst Einflussnahmemöglkt. d. Rechtsmittelgegners
II. Anfechtungsberechtigte, §§ 296 ff., 390, 401
- Beschuldigter
- Verteidiger
- gesetzlicher Vertreter
- Staatsanwaltschaft
- Nebenkläger
- Privatkläger
III. Beschwer
= jede nachteilige Entscheidung/allein aus Urteilsformel
Staatsanwaltschaft stets, Nebenkläger gerade in Stellung als
Nebenkläger
IV. Kein Rechtsmittelverzicht, § 302
Beachte: bei Urteilsabsprache über § 35 a hinaus qualifizierte
Belehrung erforderlich!
V. Form/Frist, § 341, Begründung § 345
P. Schriftformerfordernis bei Revisionseinlegung zu Protokoll
nach Hauptverhandlung nicht eingehalten? Schadet nicht,
Protokollierung genügt nach überwiegender Ansicht!
P. Aufnahme muss aber zu Protokoll der Geschäftsstelle
erfolgen? Grds. Rechtspfleger zuständig, § 24 I Nr. 1 lit b
RPflG. HVProtokoll wird vom Vorsitzenden u. Urkundsbeamten
d. GS geführt, 271 I 1. ABER § 8 I RPflG!
P. ggf. Wiedereinsetzung, §§ 44 ff.
Was bewirkt die Revision?
Die Rechtskraft des Urteils wird gehemmt, soweit dieses angefochten ist.
Was geschieht, wenn das Revisionsgericht das Fehlen einer Sachurteilsvoraussetzung feststellt?
Das Verfahren wird durch Beschluss gem. § 206a StPO analog eingestellt.
Wann ist aufgrund einer Sach-/Verfahrensrüge die Revision begründet?
1. gerügte Vorschrift tatsächlich verletzt
2. Urteil beruht auf dieser Verletzung
2. Urteil beruht auf dieser Verletzung
Tags: Revision, Rügearten
Quelle:
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Prüfungspunkte zur Verfahrensrüge
1. Ist der gerügte Verfahrensfehler bestimmt, beweisbar, nicht geheilt und keine bloße Ordnungsvorschrift?
2.Sind Ergänzungen bezüglich dieser Rüge innerhalb der Revisionsfrist geltend gemacht worden?
3.Ist unzulässigerweise lediglich das Protokoll gerügt worden?
4. Ist Rügeverlust eingetreten?
a) durch Präklusion, insb.
aa) Richterablehnung § 25
(nur bis Beginn der Vernehmung d. Angkl. über
seine Verhätlnisse)
bb) Zuständigkeit § 6a
( nur bis Beginn der Vernhemung d. Angkl. zur Sache)
cc) falsche Bessetzung § 222b
(nur bis Beginn der Vernhemung d. Angkl. zur Sache)
b) Versäumte Geltendmachung in der HV?
aa) Aussetzungsantrag für Beweisaufnahme § 246
bb) Widerspruch gegen Selbstleseverfahren
cc) allg. Beanstandungsverfahren § 238
2.Sind Ergänzungen bezüglich dieser Rüge innerhalb der Revisionsfrist geltend gemacht worden?
3.Ist unzulässigerweise lediglich das Protokoll gerügt worden?
4. Ist Rügeverlust eingetreten?
a) durch Präklusion, insb.
aa) Richterablehnung § 25
(nur bis Beginn der Vernehmung d. Angkl. über
seine Verhätlnisse)
bb) Zuständigkeit § 6a
( nur bis Beginn der Vernhemung d. Angkl. zur Sache)
cc) falsche Bessetzung § 222b
(nur bis Beginn der Vernhemung d. Angkl. zur Sache)
b) Versäumte Geltendmachung in der HV?
aa) Aussetzungsantrag für Beweisaufnahme § 246
bb) Widerspruch gegen Selbstleseverfahren
cc) allg. Beanstandungsverfahren § 238
Tags: Revision, Verfahrensrüge
Quelle:
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Wodurch kann Rügeverlust eintreten?
A) Präklusion, insb.
B) Versäumte Geltendmachung in der HV
B) Versäumte Geltendmachung in der HV
In welchen Fälle ist eine Rüge präkludiert?
A) Richterablehnung (§ 25 StPO)
B) Zuständigkeit (§ 6a StPO)
C) falsche Bessetzung (§ 222b StPO)
B) Zuständigkeit (§ 6a StPO)
C) falsche Bessetzung (§ 222b StPO)
Welche Rügen müssen in der Hauptverhandlung schon geltend gemacht werden?
A) Aussetzungsantrag für Beweisaufnahme (§ 246 StPO)
B) Widerspruch gegen Selbstleseverfahren
C) allg. Beanstandungsverfahren (§ 238 StPO)
B) Widerspruch gegen Selbstleseverfahren
C) allg. Beanstandungsverfahren (§ 238 StPO)
Was gibt es für Arten von Revisionsgründen und wie unterscheiden sie sich?
a) § 337 relative Revisionsgründe
b) § 338 absolute Revisionsgründe
Bei den relativen Revisionsgründen muss die Kausalität des Verstoßes dargestellt und nachgewiesen werden.
Bei absoluten Revisionsgründen ist die Kausaltät immer geben.
b) § 338 absolute Revisionsgründe
Bei den relativen Revisionsgründen muss die Kausalität des Verstoßes dargestellt und nachgewiesen werden.
Bei absoluten Revisionsgründen ist die Kausaltät immer geben.
Tags: Arten d. Gründe, Revision
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Woraus lassen sich Sachrügen begründen?
a) aus materiellem Recht
b) aus der Strafzumessung
b) aus der Strafzumessung
Tags: Revision, Sachrügen
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Welche "Hebel" setzt die Sachrüge hins. der Beweiswürdigung insbesondere an? (5)
Grundsätzlich ist die Beweiswürdigung gem. § 261 StPO Sache des verurteilenden Richters. Dessen Überzeugung hinsichtlich der festgestellten Tatsachen ist bindend.
Fehler des Richters hinsichtlich
a) der Gesetze der Logik
b) der Subsumtion
c) der Strafzumessung
d) des Grundsatzes "in dubio pro reo"
e) der unterlassenen Aufklärung
sind jedoch im Rahmen der Revision nachprüfbar und können korrigiert werden.
Fehler des Richters hinsichtlich
a) der Gesetze der Logik
b) der Subsumtion
c) der Strafzumessung
d) des Grundsatzes "in dubio pro reo"
e) der unterlassenen Aufklärung
sind jedoch im Rahmen der Revision nachprüfbar und können korrigiert werden.
Tags: Revisibilität, Revision
Quelle:
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Was ist hinsichtlich der Auflärungsrüge gem. § 244 zu in der Revision darzustellen?
1. aufzuklärende Tatsache
2. Beweismittel
3. zur Aufklärung drängende Umstände
4. zu erwartendes Beweisergebnis
2. Beweismittel
3. zur Aufklärung drängende Umstände
4. zu erwartendes Beweisergebnis
Tags: Revision, Sachrüge
Quelle:
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Was ist hinsichtlich der Anträge allgemein zu bedenken?
1. Rechtmittel nicht erfolgversprechend: Rücknahme der Revision
2. Antrag auf Wiedereinsetzung?
3. Rechtsmittel teilweise erfolgversprechend:
a) Nebenentscheidungen fehlerhaft: isolierte Beschwerde?
b) ansonsten: beschränkte Revision?
4. Bereits Rechtsmittel durch Dritte eingelegt?
2. Antrag auf Wiedereinsetzung?
3. Rechtsmittel teilweise erfolgversprechend:
a) Nebenentscheidungen fehlerhaft: isolierte Beschwerde?
b) ansonsten: beschränkte Revision?
4. Bereits Rechtsmittel durch Dritte eingelegt?
Tags: Anträge, Revision
Quelle:
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Mögliche Anträge der Revision
Es wird beantragt,
"... das angefochtene Urteil mit seinen Feststellungen in vollem Umfang aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen"
"... das angefochtene Urteil hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubis/des Strafmaßes/soweit der Angeklagte wegen Diebstahls verurteilt wurde aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuverweisen"
"... das Urteil des (....) bezüglich der dem Angeklagten vorgeworfenen Urkundenfälschung vom (...) aufzuheben. Ferner wird beantragt, den Angeklagten freizusprechen."
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt insoweit die Staatskasse."
"... das angefochtene Urteil mit seinen Feststellungen in vollem Umfang aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen"
"... das angefochtene Urteil hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubis/des Strafmaßes/soweit der Angeklagte wegen Diebstahls verurteilt wurde aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuverweisen"
"... das Urteil des (....) bezüglich der dem Angeklagten vorgeworfenen Urkundenfälschung vom (...) aufzuheben. Ferner wird beantragt, den Angeklagten freizusprechen."
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt insoweit die Staatskasse."
Tags: Anträge, Revision
Quelle:
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In welchen Schritten sollte an eine Revisionsklausur herangegangen werden?
1. Urteilskopf:
a. Rubrum
b. Zuständigkeit
c. erforderliche Personen benannt
d. Tenor
2. Urteilsgründe:
a. Vergleich Sachverhalt mit rechtlicher Bewertung
b. Vergleich Beweiswürdigung mit HV-Protokoll
c. Strafzumessung
(Verbot der Doppelverwertung, Gesamtstrafenbildung)
d. Unterschrift
3. richtiger Ablauf der HV (siehe HV-Protokoll)
4. restliche Akten:
a. weitere Beweismittel
b. Entlastungszeugen
a. Rubrum
b. Zuständigkeit
c. erforderliche Personen benannt
d. Tenor
2. Urteilsgründe:
a. Vergleich Sachverhalt mit rechtlicher Bewertung
b. Vergleich Beweiswürdigung mit HV-Protokoll
c. Strafzumessung
(Verbot der Doppelverwertung, Gesamtstrafenbildung)
d. Unterschrift
3. richtiger Ablauf der HV (siehe HV-Protokoll)
4. restliche Akten:
a. weitere Beweismittel
b. Entlastungszeugen
Wie wird eine Verfahrensrüge aufgebaut?
"Gerügt wird die Verletzung formellen Rechts."
1. Benennung der verletzten Vorschrift
2. Wiedergabe der Fundstelle im Wortlaut
3. Genaue Angabe dessen, was das Gericht falsch gemacht hat
1. Benennung der verletzten Vorschrift
2. Wiedergabe der Fundstelle im Wortlaut
3. Genaue Angabe dessen, was das Gericht falsch gemacht hat
Was sind die Voraussetzugen für das polizeiliche Festnahmerecht gem. § 127 II StPO?
1. Zuständigkeit: § 163 StPO
2. Voraussetungen für einen Haftbefehl
a) dringender Tatverdacht
b) Haftgrund
3. Gefahr in Verzug ( keine Zeit für richterl. Anordnung)
4. Formvorschriften
a) unverzügliche Vorführung § 128 StPO
b) Belehrung § 163a IV StPO
5. Verhältnismäßigkeit
2. Voraussetungen für einen Haftbefehl
a) dringender Tatverdacht
b) Haftgrund
3. Gefahr in Verzug ( keine Zeit für richterl. Anordnung)
4. Formvorschriften
a) unverzügliche Vorführung § 128 StPO
b) Belehrung § 163a IV StPO
5. Verhältnismäßigkeit
Kartensatzinfo:
Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010
Tags: StPO
Schlagwörter Karten:
Alle Karten (20)
Anträge (2)
Arten d. Gründe (1)
Revisibilität (1)
Revision (9)
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Sachrügen (1)
Verfahrensrüge (1)
Zulässigkeit (1)