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Alle Oberthemen / Versicherungswesen / Pflegeversicherung

2 Sozial-, Kranken- und Pflegeversicherung (16 Karten)

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Wie ist das Sozialgesetzbuch gegliedert?
Es gibt 12 Bücher
Allgemeine Teile ( I, IV, X )
allgem. Teil, gem. Vorschriften, Sozialverwaltungsverfahren

Förderung  ( II, III )
GruSi für Arbeitslose, Arbeitsförderung

Vorsorge, Versicherung ( III, V, VI, VII, XI )
Arbeitslosen-, Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflegeversicherung

Hilfe, Grundsicherung ( VIII, XII )
Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe

Soziale Entschädigung ( IX )
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
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Was sind die 5 wesentlichen Merkmale des Sozialversicherungsverhältnisses?
- die Finanzierung beruht auf Beitragszahlung von Arbeitgeber und -nehmer

- die Leistungsgewährung beruht auf Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit

- die Sozialversicherungsträger sind K.d.ö.R. mit Selbstverwaltung

- die Sozialleistungen erfolgen nur bei Vorliegen eines Versicherungsfalles

- die Leistungserbringung geschieht unter sozialen Gesichtspunkten
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Wie oft finden die Sozialversicherungswahlen statt?
alle 6 Jahre  (z.B. in 2005 )

dann werden die Selbstverwaltungsorgane gewählt

es gibt die Möglichkeit der Friedenswahl, das heißt, es werden nur so viele Kandidaten auf die Wahlliste gesetzt, wie es auch zu wählende Mitglieder bedarf. Dann wird die Wahlliste ohne Abstimmung übernommen
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Wer ist in der Krankenversicherung pflichtversichert?
Arbeiter, Angestellte und Auszubildende

Personen in Vorbereitung als Arbeitnehmer (Behinderteneingliederung)

Bezieher von Lohnersatzleistungen (Arbeitslose)

Rentner

Sozialhilfeempfänger
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Wer ist von der Krankenversicherungspflicht befreit?
Gut verdienende Arbeitnehmer (Grenzen liegen bei 4.012,50 € monatlich)

geringfügig Beschäftigte (bis 400 € monatlich)

Beamte (bekommen beihilfe)

privat krankenversicherte, die ab dem 56. Jahr versicherungspflichtig würden, wenn sie nicht während der letzten 5 Jahre mindestens 2,5 Jahre versicherungsfrei, befreit oder selbstständig waren.
So soll verhindert werden, dass privat Versicherte, die nie in die gesetzliche eingezahlt haben, zum Schluss in die gesetzliche wechseln können.
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Wer ist berechtigt, in die GKV einzutreten?

Wer in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate gesetzlich versichert war
oder
wer unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert war

Personen, deren Familienversicherung erlischt (z.B. durch Arbeitsaufnahme über 400 €)

Personen, die Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen und noch nie in der gesetzlichen oder privaten KV waren
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Wie lange hat man Anspruch auf Leistung aufgrund einer Mitgliedschaft in der GKV?
Der Anspruch erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft

Solange man nach der Beendigung der Mitgliedschaft keine Erwerbstätigkeit ausübt, endet der Anspruch auf Leistung nach einem Monat

Kommt man seiner Beitragszahlung nicht nach, endet die Mitgliedschaft zum nächst fälligen Zahltag nach dem 2. Monat.

Diese Frist soll die Personen für einen gewissen Zeitraum absichern bei einem auftretenden Versicherungsfall während eines Wechsels oder einer auftretenden Versicherungsbefreiung weil z.B. die Versicherungspflichtgrenze überschritten wurde
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Was ist Krankheit und worin liegt der Unterschied zur Pflegebedürftigkeit?
Krankheit ist eine körperliche oder geistige Störung der Funktionen wie sie normalerweise sein sollen, die entweder behandlungsbedürftig sind oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben oder auch beides.

Gesundheit ist die störungsfreie Ausübung körperlicher/geistiger Funktionen.

Behinderung ist keine Krankheit

Pflegebedürftigkeit ist eine Situation der Hilflosigkeit, die auch nicht mehr durch ärztliche Behandlung positiv beeinflusst werden kann
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Welche Leistungen erbringt die GKV?
nach §11 SGB V hat der Versicherte Anspruch auf

Leistungen zur Verhütung, Behandlung, Früherkennung von Krankheiten ärztlicher und zahnärztlicher Art
auch in Form von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln

stationäre Behandlung

medizinische Rehabilitation

Krankengeld

Überleitungspflege (Sicherung der Versorgung nach KHS_Aufenthalt)
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Welche zwei unterschiedlichen Modelle für das Gesundheitswesen wurden im Zuge der Reform entwickelt, jedoch noch nicht umgesetzt?
Bürgerversicherung
alle Bürger sind versicherungspflichtig, also auch Privatversicherte wie Selbstständige, Beamte, Besserverdienende
Weitere Einkunftsarten wie Zinsen, Mieten, Kapital sollen zur Berechnungsgrundlage hinzugezogen werden
die beitragsfreie Familienversicherung bleibt
Beiträge steigen mit wachsendem Einkommen an

Gesundheitsprämie oder Kopfpauschale
jeder Erwachsene soll eine einheitliche Prämie zahlen
Kinder sind beitragsfrei mitversichert
die Arbeitgeberbeiträge werden in Bruttolohnanteile umgewandelt und an den AN ausbezahlt. Die Lohnnebenkosten werden sozusagen eingefroren
sozial schwache werden durch Zuschüsse unterstützt
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Welche Tätigkeiten umfasst die Grundpflege in der Pflegeversicherung?

-Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Nagelpflege, Darm- und Blasenentleerung

-Ernährung: mundgerechtes Zubereiten der Mahlzeiten und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme

-Mobilität: selbstständiges Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Diese drei Bereiche sind Teil der Grundpflege

-hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung, spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche, beheizen der Wohnung
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Wie groß muss der Pflegeaufwand bei Pflegestufe I sein?
Grundpflege:
Bei mindestens 2 Verrichtungen einmal täglich
mehr als 45 Minuten täglich

Hauswirtschaftliche Versorgung:
mehrfach wöchentlich

Täglicher Mindestaufwand:    90 Minuten
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Wie groß muss der Pflegeaufwand bei Pflegestufe II sein?
Grundpflege:
Hilfe mindestens 3x täglich
mindestens 2 Stunden lang

Hauswirtschaftliche Versorgung:
mehrfach wöchentlich

Gesamt:  3 Stunden
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Wie groß muss der Pflegeaufwand bei Pflegestufe III sein?
Grundpflege:
Hilfe rund um die Uhr, auch nachts
mindestens 4 Stunden täglich

Hauswirtschaftliche Versorgung:
mehrfach wöchentlich

Gesamt:    5 Stunden
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Wie hoch ist das Pflegegeld monatlich?
Pflegestufe I:    225 € ab Januar 2010

Pflegestufe II:   430 € ab Januar 2010

Pflegestufe III:   685 € ab Januar 2010
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In welcher Höhe werden die Sachleistungen übernommen?
Pflegestufe I:      440 € ab Januar 2010

Pflegestufe II:   1.040 € ab Januar 2010

Pflegestufe III:   1.510 € ab Januar 2010
Kartensatzinfo:
Autor: fanaticfire
Oberthema: Versicherungswesen
Thema: Pflegeversicherung
Veröffentlicht: 02.03.2010
Tags: Pflegestufen, Pflegegeld
 
Schlagwörter Karten:
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