BuFü - Grundlagen
Erläutere GoB- Grundsatz (GS)
Stetigkeit
Erläutere GoB- Grundsatz (GS)
Stetigkeit
formelle Bilanzstetigkeit:
Verwendung gleicher Gliederungen und -Begriffe
materielle Bilanzstetigkeit
Ermittlung, Abgrenzung und Zusammstellung der Posten und Mengen immer in der Weise gleich
Verwendung gleicher Gliederungen und -Begriffe
materielle Bilanzstetigkeit
Ermittlung, Abgrenzung und Zusammstellung der Posten und Mengen immer in der Weise gleich
Tags: Buchführung, GoB, Grundlagen
Quelle:
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Buchführung GoB
erkläre Grundsatz der Klarheit
erkläre Grundsatz der Klarheit
HGB §243.2 : Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein
s.a. §266 HGB= Gliederung & §275 HGB GuV Gliederung
Einzelbewertung !
also kein Salidierung von Posten (Aktiv mit Passiv Seite)
Keine Veränderung der Aufzeichnungen od. Eintragungen, Rekonstruierbarkeit sicherstellen
s.a. §266 HGB= Gliederung & §275 HGB GuV Gliederung
Einzelbewertung !
also kein Salidierung von Posten (Aktiv mit Passiv Seite)
Keine Veränderung der Aufzeichnungen od. Eintragungen, Rekonstruierbarkeit sicherstellen
Tags: Buchführung, GoB
Quelle:
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Kartensatzinfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Allgemeine BWL
Thema: Basiswissen
Schule / Uni: FH Kaiserslautern
Ort: Zweibrücken
Veröffentlicht: 12.03.2015
Tags: Prof. Bardmann
Schlagwörter Karten:
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