§ 4 Nr 7 und 9 UWG - Fallgruppen und Beispiele
Kundenfang durch Nachahmung (wenn Ergebnis mitbewerblicher Anstrengungen mit verwerflichen Mitteln ausgenutzt wird um sich wettbewerbsvorsprung zu verschaffen)
Grundsätzlich ist Nachahmung frei, wird aber im Zusammenhang mit folgenden Kriterien unlauter:
a. vermeidbare Herkunftstäuschung
1 Irreführung über betriebliche Herkunft
2 Erschleichen und Vertrauensbruch
3 systematisches Nachahmen
Erzeugnisse müssen aber wettbewerblich einzigartig sein (nicht
wie Karteikarten) = Merkmale, die im Verkehr als kennzeichnend
für die betriebliche Herkunft sind (attraktive Form, geschmackvolle
Gestaltung, Material...)
b.Schutz gegen Anlehnung und Rufausbeutung und Schutz gegen
Verwässerung
Grundsätzlich ist Nachahmung frei, wird aber im Zusammenhang mit folgenden Kriterien unlauter:
a. vermeidbare Herkunftstäuschung
1 Irreführung über betriebliche Herkunft
2 Erschleichen und Vertrauensbruch
3 systematisches Nachahmen
Erzeugnisse müssen aber wettbewerblich einzigartig sein (nicht
wie Karteikarten) = Merkmale, die im Verkehr als kennzeichnend
für die betriebliche Herkunft sind (attraktive Form, geschmackvolle
Gestaltung, Material...)
b.Schutz gegen Anlehnung und Rufausbeutung und Schutz gegen
Verwässerung
Tags: § 4 Nr 7 und 9 UWG - Fallgruppen
Quelle:
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Autor: Annaka79
Oberthema: BWL
Thema: Recht
Veröffentlicht: 02.03.2010