Fallgruppen für § 4 Nr. 1 mit Beispielen Teil 1 (Fallgruppen 1 bis 4)
Kundenfang durch:
1. täuschende Verhaltensweisen (getarnter Bestellschein, Rechnungen/Mahnung ohne Gegenleistung)
2. Belästigung (ohne Möglichkeit der sachlichen Prüfung: öffentlichen, privaten Bereich - heinzerren, erschlichener Vertreterbesuch; unerbetene E-Mail-Werbung)
3. Nötigung (konkrete Nachteile angedroht, psychologischer Druck ausgeübt: Kaffefahrt, Werbung mit Feuerwehr/Polizei)
4. übertriebenes Anlocken (vor allem durch Inaussichtstellen einer besonderen Vergünstigung:
1 übertriebenes Angebot
2 Probegaben (lauter, wenn nicht Original)
3 Werbegeschenke (lauter, wenn angemessen oder
Weihnachten)
4 Werbegaben (lauter)
5 Rabatte (unlauter, wenn 1/3 bis 1/2 des Warenwertes)
6 Kundenbeförderung/Fahrtkostenerstattung
7 Werbeveranstaltungen (Kaffeefahrt, unlauter, wenn nicht
eindeutig erkennbar, dass es sich um eine solche
Veranstalung handelt)
8 Kopplungsgeschäfte
9 Treueprämien (Friseur: 7 mal innerhalb eines Jahres kommen)
1. täuschende Verhaltensweisen (getarnter Bestellschein, Rechnungen/Mahnung ohne Gegenleistung)
2. Belästigung (ohne Möglichkeit der sachlichen Prüfung: öffentlichen, privaten Bereich - heinzerren, erschlichener Vertreterbesuch; unerbetene E-Mail-Werbung)
3. Nötigung (konkrete Nachteile angedroht, psychologischer Druck ausgeübt: Kaffefahrt, Werbung mit Feuerwehr/Polizei)
4. übertriebenes Anlocken (vor allem durch Inaussichtstellen einer besonderen Vergünstigung:
1 übertriebenes Angebot
2 Probegaben (lauter, wenn nicht Original)
3 Werbegeschenke (lauter, wenn angemessen oder
Weihnachten)
4 Werbegaben (lauter)
5 Rabatte (unlauter, wenn 1/3 bis 1/2 des Warenwertes)
6 Kundenbeförderung/Fahrtkostenerstattung
7 Werbeveranstaltungen (Kaffeefahrt, unlauter, wenn nicht
eindeutig erkennbar, dass es sich um eine solche
Veranstalung handelt)
8 Kopplungsgeschäfte
9 Treueprämien (Friseur: 7 mal innerhalb eines Jahres kommen)
Tags: § 4 Nr. 1 - Fallgruppen 1 bis 4
Quelle:
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Kartensatzinfo:
Autor: Annaka79
Oberthema: BWL
Thema: Recht
Veröffentlicht: 02.03.2010