Was sagen ihnen die Stichworte „Kulturautonomie/Kulturhoheit“?
Unter Kulturhoheit/ Kulturautonomie der Länder versteht man die Verwaltungskompetenz sowie die Entscheidungs- und Gesetzgebungsgewalt in allen Fragen der Kulturpolitik. Dies umfasst alle schulischen Angelegenheiten, sowie Rundfunk, Fernsehen, Hochschulpolitik und Kunst.
Die Kulturhoheit/ Kulturautonomie ist das „Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder“.
Die Kulturhoheit/ Kulturautonomie der Länder ergibt sich aus Artikel 30 GG und Artikel 70 GG.
Die Kulturhoheit/ Kulturautonomie ist das „Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder“.
Die Kulturhoheit/ Kulturautonomie der Länder ergibt sich aus Artikel 30 GG und Artikel 70 GG.
Tags: Kulturautonomie, Kulturhoheit
Quelle: Skript 1
Quelle: Skript 1
Kartensatzinfo:
Autor: ulive
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Veröffentlicht: 08.04.2010
Schlagwörter Karten:
Alle Karten (17)
Abschlüsse (1)
Berechtigungen (1)
Bildungssystem (1)
Durchlässigkeit (2)
Entkopplung (2)
Förderlismus (1)
Förderschule (2)
KMK (1)
Kulturautonomie (1)
Kulturhoheit (1)
Schulaufsicht (1)
Schulstruktur (1)
Schulsystem (1)
Schulwesen (1)
Strukturmerkmale (1)