"Wenn im Rahmen einer Diskussion um staatliche Zuständigkeiten im schulischen Bildungswesen auf die „Kulturhoheit der Länder“ verwiesen wird, wird die ausschließliche Zuständigkeit der Länder für das gesamte schulische Bildungswesen thematisiert."
Unter Kulturhoheit/ Kulturautonomie der Länder versteht man die Verwaltungskompetenz sowie die Entscheidungs- und Gesetzgebungsgewalt in allen Fragen der Kulturpolitik. Dies umfasst alle schulischen Angelegenheiten, sowie Rundfunk, Fernsehen, Hochschulpolitik und Kunst.
Die Aussage ist richtig.
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Tags: Kulturhoheit der Länder
Quelle: Skript 1
Quelle: Skript 1
Kartensatzinfo:
Autor: ulive
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Veröffentlicht: 08.04.2010
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