Welche Arbeiten zählen zu den in Anhang II der BaustellV genannten "besonders gefährlichen Arbeiten"?
Arbeiten..
- bei denen die Gefahr des Versinkens (Ertrinken/Ersticken) besteht
- bei denen die Gefahr des Verschüttens besteht (Gruben und Gräben T>5,0m
- in Höhe von mehr als 7,0m
- bei denen mit Gefahrstoffen umgegangen werden muss
- bei denen Sprengstoff eingesetzt wird
- in Bereichen mit ionisierter oder Röntgenstrahlung
- in geringem Abstand (<5,0m) zu Hochspannungsleitungen
- die unterirdisch sind (Tunnelbau, Brunnenbau)
- mit Tauchgeräten oder Druckluft
- mit Massivbauelementen >10t Gewicht
- bei denen die Gefahr des Versinkens (Ertrinken/Ersticken) besteht
- bei denen die Gefahr des Verschüttens besteht (Gruben und Gräben T>5,0m
- in Höhe von mehr als 7,0m
- bei denen mit Gefahrstoffen umgegangen werden muss
- bei denen Sprengstoff eingesetzt wird
- in Bereichen mit ionisierter oder Röntgenstrahlung
- in geringem Abstand (<5,0m) zu Hochspannungsleitungen
- die unterirdisch sind (Tunnelbau, Brunnenbau)
- mit Tauchgeräten oder Druckluft
- mit Massivbauelementen >10t Gewicht
Tags: Anhang II, BaustellV
Quelle:
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Kartensatzinfo:
Autor: oHLeWa
Oberthema: Bauingenieurwesen
Schule / Uni: FH Aachen
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 06.03.2010
Tags: Schmidt
Schlagwörter Karten:
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