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Welchen Umfang hat die Geschäftsführungsbefugnis bei der OHG?
->Risiko der Einzelgeschäftsführungsbefugnis:Entscheidungen über die Köpfe der anderen hinweg
=>Unterscheidung:gewöhnl.und außergewöhnl.Geschäfte
a)gewöhnl.Geschäfte => § 116 I HGB
=Geschäfte,die der gewöhnkl.Betrieb des HG mit sich bringt
b)außergewöhnl.Geschäfte => § 116 II HGB (dispositiv!)
=Geschäfte,die über das hinausgehen
->Beschluss aller Gesellschafter erforderlich
=>Unterscheidung:gewöhnl.und außergewöhnl.Geschäfte
a)gewöhnl.Geschäfte => § 116 I HGB
=Geschäfte,die der gewöhnkl.Betrieb des HG mit sich bringt
b)außergewöhnl.Geschäfte => § 116 II HGB (dispositiv!)
=Geschäfte,die über das hinausgehen
->Beschluss aller Gesellschafter erforderlich
Tags: OHG:Umfang der Geschäftsführungsbefugnis
Quelle: Hemmer ZivilR V,S.86,Rn.242
Quelle: Hemmer ZivilR V,S.86,Rn.242
Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010