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Öffentliches Recht: Lektion 24
Grundrechte: Prüfungsaufbau
Prüfungsaufbau Freiheitsrechte
Grundrechte: Prüfungsaufbau
Prüfungsaufbau Freiheitsrechte
Schutzbereich
1) Sachlicher Schutzbereich: Rechtsgut von Norm geschützt. Ggf a) Begriffe definieren (zB Kunst, Presse, Meinung, Eigentum).
b) Schutzbereichsbegrenzungnen (Art 8 II GG: Friedlich; Reichweite der Pressefreiheit usw) abgrenzen. Im Zweifel weit auslegen.
2) Personeller Schutzbereich: Vgl Beschwerdeberechtigung VB.
(P) Mehrere Grundrechte Einschlägig: a) Vorrang des spezielleren; b) Wenn (-), dann Vorrang nach Sachnähe; c) Wenn (-), dann Idealkonkurrenz.
Eingriff: a) Staatliche Maßnahme nennen; b) Abgrenzung Eigriff/ Ausgestaltung (zB Eigentum); c) Möglicher Grundrechtsverzicht; d) Klasssicher Eingriffsbegriff: Final, unmittelbar, imperativ; e) Moderner Engriffsbegriff: Auch faktische und mittelbare Engriffe (hier aber konkrete diskutieren); f) Ungleichbehandlung bei Teilehabe und Gleichheitsrechten.
Rechtfertigung des Eingriffs (Schranke): a) Einfacher Gesetzesvorbehalt; b) Qualifizierter Gesetzesvorbehalt
Schranken Schranke: Verhältnismäßigkeit (Legitimer Zweck; Geeignetheit; Erforderlichkeit; Angemessenheit.
1) Sachlicher Schutzbereich: Rechtsgut von Norm geschützt. Ggf a) Begriffe definieren (zB Kunst, Presse, Meinung, Eigentum).
b) Schutzbereichsbegrenzungnen (Art 8 II GG: Friedlich; Reichweite der Pressefreiheit usw) abgrenzen. Im Zweifel weit auslegen.
2) Personeller Schutzbereich: Vgl Beschwerdeberechtigung VB.
(P) Mehrere Grundrechte Einschlägig: a) Vorrang des spezielleren; b) Wenn (-), dann Vorrang nach Sachnähe; c) Wenn (-), dann Idealkonkurrenz.
Eingriff: a) Staatliche Maßnahme nennen; b) Abgrenzung Eigriff/ Ausgestaltung (zB Eigentum); c) Möglicher Grundrechtsverzicht; d) Klasssicher Eingriffsbegriff: Final, unmittelbar, imperativ; e) Moderner Engriffsbegriff: Auch faktische und mittelbare Engriffe (hier aber konkrete diskutieren); f) Ungleichbehandlung bei Teilehabe und Gleichheitsrechten.
Rechtfertigung des Eingriffs (Schranke): a) Einfacher Gesetzesvorbehalt; b) Qualifizierter Gesetzesvorbehalt
Schranken Schranke: Verhältnismäßigkeit (Legitimer Zweck; Geeignetheit; Erforderlichkeit; Angemessenheit.