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Alle Oberthemen / Jura / Sachenrecht / Bürgerliches Recht
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Sachenrecht: Mobilarsachenrecht

Allgemeines:
Was ist ein dinglicher Anspruch? Kann dieser isoliert auf einen anderen übertragen werden?

Allgemeines:
Was ist ein dingliches Rechtsgeschäft? Welche Arten gibt es?

Allgemeines:
Was ist der Unterschied zwischen Trennungs- und Abstraktionsprinzip?
Dingliche Ansprüche: Ansprüche zur Durchsetzung der dinglichen Rechtslage (zB Herausgabeansprüche, §§ 861, 985, 1007, 1227 BGB; Abwehransprüche, §§ 1004, 1227 BGB usw; Ansprüche auf Befriedigung, §§ 1113, 1191, 1204 BGB)
Diese sind nicht isoliert Übertragbar (Anspruch geht immer mit Eigentum über). Anders gesetzliche Ansprüche im Sachenrecht.

Dingliches Rechtsgeschäft:  Nur verfügendes, kein verpflichtendes Element.
Voraussetzungen:
a) Zweiseitige Rechtsgeschäfte: Dingliche Einigung + Kenntlichmachung (Eintragung oder Übergabe);
b) Einseitige Rechtsgeschäfte: ZB §§ 875 I, 1255 I BGB.

Trennungsprinzip: Trennung zwischen Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft
Abstraktionsprinzip: Trennungsprinzip + Zweckfreiheit der Verfügung.
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Veröffentlicht: 10.05.2010

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