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Beschreiben Sie die Meinungs- und Informationsfreiheit in eigenen Worten. Welche Mittel der Kommunikation sind geschützt? Nennen Sie den relevanten Artikel.
Art. 16 BV
Jeder darf sich selbst seine Meinung bilden, diese Meinung äussern und verbreiten. Ausserdem muss er frei in der Informationsbeschaffung sein.
Geschützt sind alle Mittel der Kommunikation. Bild Wort Pantomime, Plakate, alles.
Jeder darf sich selbst seine Meinung bilden, diese Meinung äussern und verbreiten. Ausserdem muss er frei in der Informationsbeschaffung sein.
Geschützt sind alle Mittel der Kommunikation. Bild Wort Pantomime, Plakate, alles.
Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: 7000
Veröffentlicht: 30.01.2013