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Nenne und beschreibe die vier Entwicklungsstufen hin zum deutschen Berufsbildungsrecht und erläutere konkret den Weg hin zum BBiG
Erste Stufe: völlig ungeregelter Erwerb beruflicher Qualifikationen; in traditionalen Gesellschaften; Prinzip des produktiven Mitmachens im laufenden Arbeitsprozess. Ältere als Vermittler
Zweite Stufe: berufsständisch-autonomes Berufsbildungsrecht. Musterbeispiel ist mittelalterliche Handwerksausbildung. Zunft regelt nicht nur Beruf, sondern auch Leben der Mitglieder. Dreistufige Ausbildung: Lehrling; Geselle; Meister.
Dritte Stufe: gewerberechtliche Einbindung der Berufsausbildung. Schlagworte sind Gewerbefreiheit und Freihandel. Bestimmend ist das Bürgertum. Ausbildung erhält Muster einer privaten Vertragsbeziehung und ist im Gewerberecht verankert.
Vierte Stufe: spezialisiertes Berufsbildungsrecht; staatliches Interesse an möglichst umfassenden (präzise und für alle Berufe) sowie eindeutigen (einheitlich; Zusammenfügung der versprengten gesetzlichen Regelungen in einem Gesetz) Regelung.
Weg zum Berufsbildungsgesetz
+ 1918: Anerkennung der Gewerkschaften durch Arbeitgeber als Tarifpartner → Forderung nach Mitbestimmung bei Ausbildung
Dennoch keine Einigung in den Folgejahren. Ausbildung soll Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft bleiben.
Nach 1945: Vorerst nur Verabschiedung der Handwerksordnung. Nach SPD-Entwurf folgt 1969 Verabschiedung des BBiG in der Großen Koalition.
Zweite Stufe: berufsständisch-autonomes Berufsbildungsrecht. Musterbeispiel ist mittelalterliche Handwerksausbildung. Zunft regelt nicht nur Beruf, sondern auch Leben der Mitglieder. Dreistufige Ausbildung: Lehrling; Geselle; Meister.
Dritte Stufe: gewerberechtliche Einbindung der Berufsausbildung. Schlagworte sind Gewerbefreiheit und Freihandel. Bestimmend ist das Bürgertum. Ausbildung erhält Muster einer privaten Vertragsbeziehung und ist im Gewerberecht verankert.
Vierte Stufe: spezialisiertes Berufsbildungsrecht; staatliches Interesse an möglichst umfassenden (präzise und für alle Berufe) sowie eindeutigen (einheitlich; Zusammenfügung der versprengten gesetzlichen Regelungen in einem Gesetz) Regelung.
Weg zum Berufsbildungsgesetz
+ 1918: Anerkennung der Gewerkschaften durch Arbeitgeber als Tarifpartner → Forderung nach Mitbestimmung bei Ausbildung
Dennoch keine Einigung in den Folgejahren. Ausbildung soll Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft bleiben.
Nach 1945: Vorerst nur Verabschiedung der Handwerksordnung. Nach SPD-Entwurf folgt 1969 Verabschiedung des BBiG in der Großen Koalition.
Karteninfo:
Autor: youka
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Modul 1C
Schule / Uni: Fernuniversität
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 05.04.2010