Nenne die grundlegenden Strukturmerkmale des deutschen Bildungssystems
(1) Mehrgliedrigkeit im Anschluss an die Grundschule
= Horizontale Gliederung in Primar-, Sekundar- (I u, II) und Tertiärstufen
= Vertikale Gliederung in abschlussgebundene Schulformen
(2) Trennung von beruflicher und allgemeiner Bildung
- (in der beruflichen Bildung: duale Ausbildung in Schule und Betrieb). Schlagwort ist heute: getrennt aber gleichwertig; ambitionierte Versuche der Trennungsüberwindung (etwa Kollegstufenversuch in NRW gerieten dadurch in den Hintergrund. Gesetzliche Grundlage: Hamburger Abkommen: Trennung, aber Ermöglichung von höchstmöglicher Durchlässigkeit
(3) föderale Organisation = 16 uneinheitliche, landeshoheitliche Systeme; im Rahmen des kooperativen Föderalisums
= Horizontale Gliederung in Primar-, Sekundar- (I u, II) und Tertiärstufen
= Vertikale Gliederung in abschlussgebundene Schulformen
(2) Trennung von beruflicher und allgemeiner Bildung
- (in der beruflichen Bildung: duale Ausbildung in Schule und Betrieb). Schlagwort ist heute: getrennt aber gleichwertig; ambitionierte Versuche der Trennungsüberwindung (etwa Kollegstufenversuch in NRW gerieten dadurch in den Hintergrund. Gesetzliche Grundlage: Hamburger Abkommen: Trennung, aber Ermöglichung von höchstmöglicher Durchlässigkeit
(3) föderale Organisation = 16 uneinheitliche, landeshoheitliche Systeme; im Rahmen des kooperativen Föderalisums
Beschreibe die Herausbildung der Schulpflicht und der verschiedenen Schultypen als grundlegende Strukturmerkmale des deutschen Bildungssystems im Kaiserreich
Schulpflicht: erste Proklamation durch Friedrich Wilhelm I (General Edict, 1717); zahlreiche weitere Bekräftigungen; Unterrichtspflicht im Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten (1794) → Durchsetzung erst in der zweiten Hälfte des 19. Jht. erreicht. (Unterscheidung zwischen niederen, gemeinen Schulen und höheren Schulen, Gymnasia)
Schultypen:
Etablierung des Preußischen Gymnasiums: Oberschulkollegium als treibende Kraft zur Neuordnung der höheren Schulen mit Hilfe der Ordnung des Berechtigungswesens
1. Abiturreglement (1788): Abitur als Nachweis der Studierfähigkeit; nicht als Bedingung. Voraussetzung für ein Stipendium
2. Abiturregelment (1812): Abitur verbindlich bei Staatsexamina; detailliertere Festlegung der Inhalte der Prüfung.
3. Abiturreglement (1834): Abitur als Voraussetzung für alle Studiengänge.
→ Wesentliche Charakteristika: Berechtigungswesen (Zgang zur Universität) und Bildungskonzept (Verpflichtung auf Allgemeinbildung; Abgrenzung von berufsbezogenen Inhalten)
Etablierung des niederen Schulwesens: weniger Bedeutung; Ziel ist Untertanenerziehung. Deutlich getrennt vom Gymnasium; Gegenentwurf. Bildungsbegrenzung wird in drei Stiehlschen Regulativen (1854) weiter geschärft: Bildungsinhalt sind nur noch elementare Kulturtechniken und Religion; auch Lehrerbildung ist darauf ausgelegt.
Etablierung des Mittelschulwesens: Bildungsangebot, das stärker auf Anwendbarkeit hin orientiert ist. „Nützlichkeitsdenken“ in der Aufklärung. Schulen, die Recht zur Abiturabnahme nicht erreicht hatten → Basis für Realschulentwicklung
Schultypen:
Etablierung des Preußischen Gymnasiums: Oberschulkollegium als treibende Kraft zur Neuordnung der höheren Schulen mit Hilfe der Ordnung des Berechtigungswesens
1. Abiturreglement (1788): Abitur als Nachweis der Studierfähigkeit; nicht als Bedingung. Voraussetzung für ein Stipendium
2. Abiturregelment (1812): Abitur verbindlich bei Staatsexamina; detailliertere Festlegung der Inhalte der Prüfung.
3. Abiturreglement (1834): Abitur als Voraussetzung für alle Studiengänge.
→ Wesentliche Charakteristika: Berechtigungswesen (Zgang zur Universität) und Bildungskonzept (Verpflichtung auf Allgemeinbildung; Abgrenzung von berufsbezogenen Inhalten)
Etablierung des niederen Schulwesens: weniger Bedeutung; Ziel ist Untertanenerziehung. Deutlich getrennt vom Gymnasium; Gegenentwurf. Bildungsbegrenzung wird in drei Stiehlschen Regulativen (1854) weiter geschärft: Bildungsinhalt sind nur noch elementare Kulturtechniken und Religion; auch Lehrerbildung ist darauf ausgelegt.
Etablierung des Mittelschulwesens: Bildungsangebot, das stärker auf Anwendbarkeit hin orientiert ist. „Nützlichkeitsdenken“ in der Aufklärung. Schulen, die Recht zur Abiturabnahme nicht erreicht hatten → Basis für Realschulentwicklung
Welche Modernisierungstendenzen erfolgten im Bildungswesen gegen Ende des 19. Jahrhunderts und warum?
Hintergrund: Modernitätsrückstand angesichts der beginnenden Industrialisierung
Wesentliche Reformen
+ Änderung der curricularen Ausrichtung der Gymnasien: Neben neuhumanistischem Gymnasium: Realgymnasium (neusprachlich) und lateinlose Oberrealschule (naturwissenschaftlich)
+ Oberlyzeen (aus höheren Töchterschulen entstanden) sichern Frauen Studienberechtigung
+ Erweiterung der Volksschulbildung: Allgemeine Bestimmungen → Aufhebung der Stiehlschen Regulative: differenzierterer Lehrplan auch in der Volksschule
+ Herausbildung des dualen Berufsbildungssystems
→ Aber: ständische Struktur bleibt bestehen!
Wesentliche Reformen
+ Änderung der curricularen Ausrichtung der Gymnasien: Neben neuhumanistischem Gymnasium: Realgymnasium (neusprachlich) und lateinlose Oberrealschule (naturwissenschaftlich)
+ Oberlyzeen (aus höheren Töchterschulen entstanden) sichern Frauen Studienberechtigung
+ Erweiterung der Volksschulbildung: Allgemeine Bestimmungen → Aufhebung der Stiehlschen Regulative: differenzierterer Lehrplan auch in der Volksschule
+ Herausbildung des dualen Berufsbildungssystems
→ Aber: ständische Struktur bleibt bestehen!
Welche Entwicklung nahm das deutsche Schulwesen in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus?
Weimarer Republik → Übergang vom Stände- zum Leistungsprinzip: (Früher Gliederung mit Ständen begründet; nach 1945: ökonomische und begabungstheoretische Gründe; heute: leistungsbezogen)
Wichtigstes Ereignis: Weimarer Schulkompromiss (1919/20):
+ Simulatanschule (Schule mit Schülern unterschiedlicher Konfessionen) als Regelfall; Bekenntnisschulen und bekenntnisfreie Schulen als Ergänzung
+ Statt Einheitsschule nur gemeinsamer Unterricht in den vier ersten Klassen der Volksschule
Nationalsozialismus → Kaum strukturelle Änderungen
+ Ergänzung der bisherigen Bildungsangebote durch "Nationalpolitische Erziehungsanstalten" und "Adolf-Hitler-Schulen"
+ Ausleseprinzip erhält rassistische Dimension
+ Bildungsbegrenzung gegen Mädchen und Frauen
+ Inhaltliche Umorientierung (Demokratisierungsbemühungen der Weimarer Republik wurden aus Schulbüchern entfernt)
Wichtigstes Ereignis: Weimarer Schulkompromiss (1919/20):
+ Simulatanschule (Schule mit Schülern unterschiedlicher Konfessionen) als Regelfall; Bekenntnisschulen und bekenntnisfreie Schulen als Ergänzung
+ Statt Einheitsschule nur gemeinsamer Unterricht in den vier ersten Klassen der Volksschule
Nationalsozialismus → Kaum strukturelle Änderungen
+ Ergänzung der bisherigen Bildungsangebote durch "Nationalpolitische Erziehungsanstalten" und "Adolf-Hitler-Schulen"
+ Ausleseprinzip erhält rassistische Dimension
+ Bildungsbegrenzung gegen Mädchen und Frauen
+ Inhaltliche Umorientierung (Demokratisierungsbemühungen der Weimarer Republik wurden aus Schulbüchern entfernt)
Welche Entwicklung nahm das deutsche Schulwesen nach dem Zweiten Weltkrieg?
Alliierte üben Kritik am deutschem Bildungssystem:
Sie fordern in ihren „Grundsätze für die Demokratisierung des deutschen Bildungswesens“:
+ Schulgeld- und Lernmittelfreiheit sowie Unterstützungszahlungen an Bedürftige
+ Absage an vertikales Schulsystem
+ Revision der Curricula.
Umsetzung verläuft in Ost und West unterschiedlich:
DDR:
Polytechnische Oberschule (Einheitsschule von Klasse 1-10) und Erweiterte Oberschule (2 Jahre bis zum Abitur)
BRD:
+ Restaurierung des gegliederten Schulwesens mit dem Düsseldorfer Abkommen 1955; Gliederung wird begabungstheoretisch und ökonomisch begründet (u.a. Deutscher Ausschuss in seinem Rahmenplan zur Umgestaltung und Vereinheitlichung des allgemeinbildenden öffentlichen Schulwesens -> Unterschiedliche )
+ 60er Jahre: fehlende Wettbewerbsfähigkeit und ungleiche Bürgerrechte (katholisches Arbeitermädchen vom Land)
Deutscher Bildungsrat → Empfehlung zur Einrichtung von Schulversuchen mit Gesamtschulen (Problem: nur Ergänzung!)
=> keine grundlegende Reform; Anstrengungen innerhalb des Systems
(1) Hamburger Abkommen (Neufassung des Düsseldorfer Abkommens); 1964: Schaffung der Hauptschule anstatt Volksoberschule; inklusive Verlängerung der Schulzeit und Ausweitung des Lehrplans
(2) Vereinbarung zur Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe; 1973: Kurssystem statt unterschiedlicher Schultypen
Wiedervereinigung: Anpassung Ost an West
Sie fordern in ihren „Grundsätze für die Demokratisierung des deutschen Bildungswesens“:
+ Schulgeld- und Lernmittelfreiheit sowie Unterstützungszahlungen an Bedürftige
+ Absage an vertikales Schulsystem
+ Revision der Curricula.
Umsetzung verläuft in Ost und West unterschiedlich:
DDR:
Polytechnische Oberschule (Einheitsschule von Klasse 1-10) und Erweiterte Oberschule (2 Jahre bis zum Abitur)
BRD:
+ Restaurierung des gegliederten Schulwesens mit dem Düsseldorfer Abkommen 1955; Gliederung wird begabungstheoretisch und ökonomisch begründet (u.a. Deutscher Ausschuss in seinem Rahmenplan zur Umgestaltung und Vereinheitlichung des allgemeinbildenden öffentlichen Schulwesens -> Unterschiedliche )
+ 60er Jahre: fehlende Wettbewerbsfähigkeit und ungleiche Bürgerrechte (katholisches Arbeitermädchen vom Land)
Deutscher Bildungsrat → Empfehlung zur Einrichtung von Schulversuchen mit Gesamtschulen (Problem: nur Ergänzung!)
=> keine grundlegende Reform; Anstrengungen innerhalb des Systems
(1) Hamburger Abkommen (Neufassung des Düsseldorfer Abkommens); 1964: Schaffung der Hauptschule anstatt Volksoberschule; inklusive Verlängerung der Schulzeit und Ausweitung des Lehrplans
(2) Vereinbarung zur Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe; 1973: Kurssystem statt unterschiedlicher Schultypen
Wiedervereinigung: Anpassung Ost an West
Beschreibe die verfassungsrechtlichen und sonstigen Einflussmöglichkeiten des Bundes in der Schulpolitik
Historisch Kulturhoheit der Länder mit Entstehung des deutschen Nationalstaats, mehr Zentralkompetenzen nur in der Weimarer Republik, BRD Entscheidung für Bundesstaatlichkeit, d.h. Aufgaben des Staates sind zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.
Verfassungsrechtliche Einordnung: Bund hat nicht aufgrund von Kompetenzen Einfluss, sondern durch Beratung in Krisenzeiten. Kulturhoheit der Länder (neben: Polizei- und Ordnungsverwaltung, Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung) im GG festgelegt. Vorgeschrieben ist nur staatliche Schulaufsicht und Chancengleichheit. Kein bundeseinheitliches Schulsystem, da Länder Kompetenz autonom ausüben.
Koordination der Schulpolitik durch KMK (49 gegründet)
→ kein Verfassungsorgan, sondern „freiwillige Arbeitsgemeinschaft“, Einstimmigkeit erforderlich, gibt Empfehlungen ab, die von Länderparlamenten in Landesgesetze zu übernehmen sind (z.B. zur Neuordnung Oberstufe), Rechtlich verbindlich sind Länderabkommen und Staatsverträge (z.B. Düsseldorfer Abkommen)
Kompetenz der Kommunen
Länder: innere Schulangelegenheiten (Unterricht, Personal, Struktur)
Kommunen: äußere Schulangelegenheiten (Schulgebäude, nicht-leitendes Personal, kommunale Schulentwicklungsplanung)
Verfassungsrechtliche Einordnung: Bund hat nicht aufgrund von Kompetenzen Einfluss, sondern durch Beratung in Krisenzeiten. Kulturhoheit der Länder (neben: Polizei- und Ordnungsverwaltung, Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung) im GG festgelegt. Vorgeschrieben ist nur staatliche Schulaufsicht und Chancengleichheit. Kein bundeseinheitliches Schulsystem, da Länder Kompetenz autonom ausüben.
Koordination der Schulpolitik durch KMK (49 gegründet)
→ kein Verfassungsorgan, sondern „freiwillige Arbeitsgemeinschaft“, Einstimmigkeit erforderlich, gibt Empfehlungen ab, die von Länderparlamenten in Landesgesetze zu übernehmen sind (z.B. zur Neuordnung Oberstufe), Rechtlich verbindlich sind Länderabkommen und Staatsverträge (z.B. Düsseldorfer Abkommen)
Kompetenz der Kommunen
Länder: innere Schulangelegenheiten (Unterricht, Personal, Struktur)
Kommunen: äußere Schulangelegenheiten (Schulgebäude, nicht-leitendes Personal, kommunale Schulentwicklungsplanung)
Beschreibe die Einflussnahme des Bundes auf Bildungsfragen im Verlauf der Geschichte:
Nach 1945: Versuch "Schulchaos" u.a. durch Düsseldorfer Abkommen der Ländef (55) und „Deutschen Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen“ (Beratungsgremium auf Bundesebene) in den Griff zu kriegen.
60er Jahre: Wende in der Schulpolitik
Bund gewinnt an Einfluss durch ökonomische (Bedarfsfeststellung der KMK, „Bildungskatastrophe“, Piecht), bürgerrechtliche („Bildung ist Bürgerrecht“, Dahrendorf) und international vergleichende (Sputnik-Schock, OECD-Länderexamen, FISS-Studie) Argumente.
1965: Deutscher Bildungsrat (Nachfolgegremium des Ausschuss) → „Strukturplan für das Bildungswesen“
1969: Grundgesetzänderung → Artikel 91b → Gründung der BLK → Bildungsgesamtplan
1969: Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft; kooperative Ausrichtung des Föderalismus zeigt sich u.a. in RE Brandts
Ende der 70er Jahre: Phase der Zurückdrängung (Nicht in Zuständigkeiten, aber an Einfluss):
Keine Verlängerung für Bildungsrat (1975), Kein weiterer Bildungsgesamtplan der BLK, Zurückweisung des „Berichts der Bundesregierung über die strukturellen Probleme des föderativen Bildungssystems in der KMK“. Folgen daraus (Beispiele):
1987: Enquete-Kommission „Zukünftige Bildungspolitik – Bildung 2000“ → eng beschränktes Themengebiet
Regionalisierung der Beratung; mehrere Beratungsgremien in den Ländern
Mitte der 90er Jahre: Neuer Anlauf durch PISA-Studie
Probleme wieder: zu geringes Leistungsniveau, hohe soziale Selektivität, Unterfinanzierung, mangelnde Wettbewerbsfähigkeit
1999: Forum Bildung → Beratungsgremium auf Initiative des Bundes (12 Empfehlungen)
2002: „Wir brauchen ein nationales Rahmengesetz für die Schule“ (Schröder) → offener Konflikt mit den Ländern
Keine Kooperationsbereitschaft mehr (z.B. Bund initiierte Expertise zu nationalen Bildungsstandards; Arbeit damit übernahmen Länder aber in Alleinregie; keine Gestaltung bei IZBB) Födi I → Stärkung der Kulturhoheit!
60er Jahre: Wende in der Schulpolitik
Bund gewinnt an Einfluss durch ökonomische (Bedarfsfeststellung der KMK, „Bildungskatastrophe“, Piecht), bürgerrechtliche („Bildung ist Bürgerrecht“, Dahrendorf) und international vergleichende (Sputnik-Schock, OECD-Länderexamen, FISS-Studie) Argumente.
1965: Deutscher Bildungsrat (Nachfolgegremium des Ausschuss) → „Strukturplan für das Bildungswesen“
1969: Grundgesetzänderung → Artikel 91b → Gründung der BLK → Bildungsgesamtplan
1969: Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft; kooperative Ausrichtung des Föderalismus zeigt sich u.a. in RE Brandts
Ende der 70er Jahre: Phase der Zurückdrängung (Nicht in Zuständigkeiten, aber an Einfluss):
Keine Verlängerung für Bildungsrat (1975), Kein weiterer Bildungsgesamtplan der BLK, Zurückweisung des „Berichts der Bundesregierung über die strukturellen Probleme des föderativen Bildungssystems in der KMK“. Folgen daraus (Beispiele):
1987: Enquete-Kommission „Zukünftige Bildungspolitik – Bildung 2000“ → eng beschränktes Themengebiet
Regionalisierung der Beratung; mehrere Beratungsgremien in den Ländern
Mitte der 90er Jahre: Neuer Anlauf durch PISA-Studie
Probleme wieder: zu geringes Leistungsniveau, hohe soziale Selektivität, Unterfinanzierung, mangelnde Wettbewerbsfähigkeit
1999: Forum Bildung → Beratungsgremium auf Initiative des Bundes (12 Empfehlungen)
2002: „Wir brauchen ein nationales Rahmengesetz für die Schule“ (Schröder) → offener Konflikt mit den Ländern
Keine Kooperationsbereitschaft mehr (z.B. Bund initiierte Expertise zu nationalen Bildungsstandards; Arbeit damit übernahmen Länder aber in Alleinregie; keine Gestaltung bei IZBB) Födi I → Stärkung der Kulturhoheit!
Beschreibe die drei Wege und Instrumente, mit denen der Bund auf bildungspolitische Entwicklung Einfluss nehmen kann
(1) Organisieren von Beratung (Aufträge für Expertisen und Initiierung von Beratungsgremien)
a) Deutsche Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen (53) → wichtig wurden vor allem „Rahmenplan zur Umgestaltung und Vereinheitlichung des allgemein bildenden öffentlichen Schulwesens“ und „Empfehlung zum Aufbau der Hauptschule“. Besetzung durch ein sachkundiges Gremium von Honoratioren
b) Deutscher Bildungsrat (65): „Strukturplan für das Bildungswesen“ und mehrere Empfehlungen; tief greifende Vorschläge u.a. durch Zwei-Kammern-System (Bildungs- und Regierungskommission)
c) Forum Bildung (99): neue Kultur der Zusammenarbeit; Besetzung durch gesellschaftliche Interessengruppen. (Bund und Bayern haben Vorsitz)
Vergleich der drei Gremien: Einnheitlich: Einsetzung von Bund und Ländern, auf alle Bereiche des Bildungswesens gerichtet; Unterschieden in Besetzung
(2) Beteiligung an Planung:
Insbesondere im Rahmen der BLK auf Grundlage von 91b (z.B. Bildungsgesamtplan); Unter anderem war sie beauftragt mit Erstellung eines Bildungsgesamtplans. Mit Födi I entfallen.
(3) (Ko)finanzierung von Einzelvorhaben: z.B. IZBB
a) Deutsche Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen (53) → wichtig wurden vor allem „Rahmenplan zur Umgestaltung und Vereinheitlichung des allgemein bildenden öffentlichen Schulwesens“ und „Empfehlung zum Aufbau der Hauptschule“. Besetzung durch ein sachkundiges Gremium von Honoratioren
b) Deutscher Bildungsrat (65): „Strukturplan für das Bildungswesen“ und mehrere Empfehlungen; tief greifende Vorschläge u.a. durch Zwei-Kammern-System (Bildungs- und Regierungskommission)
c) Forum Bildung (99): neue Kultur der Zusammenarbeit; Besetzung durch gesellschaftliche Interessengruppen. (Bund und Bayern haben Vorsitz)
Vergleich der drei Gremien: Einnheitlich: Einsetzung von Bund und Ländern, auf alle Bereiche des Bildungswesens gerichtet; Unterschieden in Besetzung
(2) Beteiligung an Planung:
Insbesondere im Rahmen der BLK auf Grundlage von 91b (z.B. Bildungsgesamtplan); Unter anderem war sie beauftragt mit Erstellung eines Bildungsgesamtplans. Mit Födi I entfallen.
(3) (Ko)finanzierung von Einzelvorhaben: z.B. IZBB
Was versteht man unter Kulturhoheit/ Kulturautonomie der Länder? Welche Artikel im GG sind hierfür ausschlaggebend?
Unter Kulturhoheit/ Kulturautonomie der Länder versteht man die Verwaltungskompetenz sowie die Entscheidungs- und Gesetzgebungsgewalt in allen Fragen der Kulturpolitik. Dies umfasst alle schulischen Angelegenheiten, sowie Rundfunk, Fernsehen, Hochschulpolitik und Kunst.
Die Kulturhoheit/ Kulturautonomie ist das „Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder“.
Die Kulturhoheit/ Kulturautonomie der Länder ergibt sich aus Artikel 30 GG und Artikel 70 GG.
Grundgesetz:
Artikel 7 GG: Gesamtes Schulwesen unter der Aufsicht des Staates.
Artikel 30 GG: Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.
Artikel 70 GG regelt die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern. Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. (Für die Schulangelegenheiten sieht das Grundgesetz keine Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen für den Bund vor. = Zuständigkeit Länder)
Die Kulturhoheit/ Kulturautonomie ist das „Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder“.
Die Kulturhoheit/ Kulturautonomie der Länder ergibt sich aus Artikel 30 GG und Artikel 70 GG.
Grundgesetz:
Artikel 7 GG: Gesamtes Schulwesen unter der Aufsicht des Staates.
Artikel 30 GG: Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.
Artikel 70 GG regelt die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern. Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. (Für die Schulangelegenheiten sieht das Grundgesetz keine Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen für den Bund vor. = Zuständigkeit Länder)
Beschreibe die Struktur des allgemeinbildenden Schulsystems bis zum Abschluss der Sekundarstufe II
Bildung vor der Schule:
+ Vor drei Jahre: in Krippen; danach in Kindergärten (Kommunen sind durch Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet, Plätze bereit zu stellen).
+ Kitas haben Bildungsauftrag (initiiert durch + Jugendministerkonferenz; durchgesetzt durch Länder).
Positiver Effekt auf späteren schulischen Erfolg durch Kitas ist belegt.
Struktur des allgemein bildenden Schulsystems:
+ Grundschule vermittelt Basiswissen in grundlegenden Kulturtechniken und bereitet auf spätere Schullaufbahn vor.
+ Sonder- und Förderschulen für behinderte Kinder sind Regelfall; integrativer Unterricht die Ausnahme
+ In Sek I und Sek II bis zu 5 verschiedene Schulformen:
(1)Hauptschule: grundlegende allgemeine Bildung; führt zum ersten allgemein bildenden Schulabschluss
(2) Realschule (teils zusammengelegt mit Hauptschule z.B. in Regelschulen): erweiterte allgemeine Bildung; Fachoberschulreife
(3) Gymnasium (einzige Schulform, die überall angeboten wird!): Klassenprinzip gefolgt von Kursstufe; vertiefte allgemeine Bildung; führt zur allgemeinen Hochschulreife
(4) Gesamtschule: Unterscheidung zwischen kooperativ (pro Jahrgangsstufe gibt es auf unterschiedliche Abschlüsse bezogene Klassen) und integriert (gemeinsamer Unterricht; Unterteilung nur in den Kernfächern in Förder-, Grund- und Leistungskurse); alle Abschlüsse prinzipiell erreichbar.
Ergänzungen durch Zweiten Bildungsweg (nachträglicher Erwerb von Schulabschlüssen)
→ überwiegend öffentliche Trägerschaft; fehlende Ganztagsangebote
+ Vor drei Jahre: in Krippen; danach in Kindergärten (Kommunen sind durch Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet, Plätze bereit zu stellen).
+ Kitas haben Bildungsauftrag (initiiert durch + Jugendministerkonferenz; durchgesetzt durch Länder).
Positiver Effekt auf späteren schulischen Erfolg durch Kitas ist belegt.
Struktur des allgemein bildenden Schulsystems:
+ Grundschule vermittelt Basiswissen in grundlegenden Kulturtechniken und bereitet auf spätere Schullaufbahn vor.
+ Sonder- und Förderschulen für behinderte Kinder sind Regelfall; integrativer Unterricht die Ausnahme
+ In Sek I und Sek II bis zu 5 verschiedene Schulformen:
(1)Hauptschule: grundlegende allgemeine Bildung; führt zum ersten allgemein bildenden Schulabschluss
(2) Realschule (teils zusammengelegt mit Hauptschule z.B. in Regelschulen): erweiterte allgemeine Bildung; Fachoberschulreife
(3) Gymnasium (einzige Schulform, die überall angeboten wird!): Klassenprinzip gefolgt von Kursstufe; vertiefte allgemeine Bildung; führt zur allgemeinen Hochschulreife
(4) Gesamtschule: Unterscheidung zwischen kooperativ (pro Jahrgangsstufe gibt es auf unterschiedliche Abschlüsse bezogene Klassen) und integriert (gemeinsamer Unterricht; Unterteilung nur in den Kernfächern in Förder-, Grund- und Leistungskurse); alle Abschlüsse prinzipiell erreichbar.
Ergänzungen durch Zweiten Bildungsweg (nachträglicher Erwerb von Schulabschlüssen)
→ überwiegend öffentliche Trägerschaft; fehlende Ganztagsangebote
Beschreibe den "Durchgang durch den Schulparcours" und stelle dar wie der Weg der Entkopplung für mehr Durchlässigkeit genutzt werden kann
Einschulung: Regelfall mit sechs Jahren; Rückstellung führt oft zu schlechten Noten, aber verringert Risiko des Sitzenbleibend; Vorzeitige Einschulung führt oft zu Sitzenbleiben. Reformen oft hin zu flexibler Schuleingangsphase
Überweisung in Förderschulen: meist erst im Verlauf der Schullaufbahn
Übergang nach der Grundschule: Grundschule hat Empfehlungscharakter, macht nur Beratung oder gibt fast bindendes Votum hat. → hohe soziale Selektivität ist nachweisbar (IGLU, TIMS, PISA, Hamburger LAU-Studie)
Klassenwiederholungen: Versuch durch mehr Zeit, bessere Förderung zu erreichen. Kumulative Effekte beachten!
Durchlässigkeit: zur Korrektur von Bildungsgangentscheidungen; in der Praxis überwiegend nach unten.
Abschlüsse: Eintrittskarte in anschließende Bildung und Ausbildung; regionale Unterschiede!
Durchlässigkeit funktioniert überwiegend nach unten
→ mehr Gerechtigkeit durch Entkopplung?
Realität: Zerfaserung des Bildungssystems ist feststellbar (Entmonopolisierung der Schulformen und Leistungsüberlappung)
Problem: milieuspezifische Unterschiede (geringerer Aufbau von Aspirationen hinsichtlich Bildungsabschlüssen + schlechtere Leistungsentwicklung)
Tendenz: Hierarchisierung gleicher Abschlüsse (Unterschiede z.B. nachgewiesen beim Mediziner-Test)
Lösungsvarianten: externe Bewertungsverfahren oder Aufgabe des Berechtigungswesens und Stärkung Auswahlrecht Abnehmer
Überweisung in Förderschulen: meist erst im Verlauf der Schullaufbahn
Übergang nach der Grundschule: Grundschule hat Empfehlungscharakter, macht nur Beratung oder gibt fast bindendes Votum hat. → hohe soziale Selektivität ist nachweisbar (IGLU, TIMS, PISA, Hamburger LAU-Studie)
Klassenwiederholungen: Versuch durch mehr Zeit, bessere Förderung zu erreichen. Kumulative Effekte beachten!
Durchlässigkeit: zur Korrektur von Bildungsgangentscheidungen; in der Praxis überwiegend nach unten.
Abschlüsse: Eintrittskarte in anschließende Bildung und Ausbildung; regionale Unterschiede!
Durchlässigkeit funktioniert überwiegend nach unten
→ mehr Gerechtigkeit durch Entkopplung?
Realität: Zerfaserung des Bildungssystems ist feststellbar (Entmonopolisierung der Schulformen und Leistungsüberlappung)
Problem: milieuspezifische Unterschiede (geringerer Aufbau von Aspirationen hinsichtlich Bildungsabschlüssen + schlechtere Leistungsentwicklung)
Tendenz: Hierarchisierung gleicher Abschlüsse (Unterschiede z.B. nachgewiesen beim Mediziner-Test)
Lösungsvarianten: externe Bewertungsverfahren oder Aufgabe des Berechtigungswesens und Stärkung Auswahlrecht Abnehmer
Nenne sechs Reformtendenzen im allgemeinbildenden Schulsystem
+ Flexibilisierung der Schuleingangsphase (Bis zu 3 Jahre gemeinsames Lernen in den ersten beiden Klassen)
+ Stärkere Gewichtung von Schullaufbahnempfehlungen der Grundschule
+ Verkürzung der gymnasialen Schulzeit (erschwerter Übertritt; Anpassungsphase der Jahrgangsstufe 11 entfällt oder Klasse 10 muss wiederholt werden)
+ Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe (Vorreiterrolle BaWü)
+ Ausweitung Ganztagsschulen
+ Selbstständigkeit von Schulen (OECD belegte positiven Zusammenhang zwischen Selbstständigkeit und Leistungsfähigkeit)
Beschreibe mögliche Bildungswege nach der allgemeinbildenden Schule
a) Berufsausbildung: entweder im dualen System (Lernorte: Betrieb und Berufsschule; teils ergänzt durch überbetriebliche Ausbildungsstätten) oder in beruflichen Vollzeitschulen (Funktionen: volle Berufsausbildung, Ausbildungsvorbereitung; Vorbereitung auf einen Abschluss als Studienberechtigung; z.B. Fachoberschule → Fachhochschule)
→ viele Wiederholungen (Warteschleifen) führen zu zunehmend staatlicher Finanzierung.
b) Hochschule (überwiegend staatlich; Unterscheidung zwischen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Technischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen)
→ Hauptunterscheidung: Fachhochschule (kürzer, weniger anspruchsvoll, praxisorientiert) und Universität
Kritikpunkte: Zu hohe Abbruchquoten (30%), lange Studienzeiten (knapp 7 Jahre an Unis), zu geringer Anteil an Hochschulabsolventen, Unterfinanzierung
Reformen: Studiengebühren und Ba/Ma
→ koppelt und doppelt die Selektivität von zwei unterschiedlichen Ansätzen: vertikal gegliedertes Schulsystem und stufenförmige Organisation an den Hochschulen → Akademikermangel!
→ viele Wiederholungen (Warteschleifen) führen zu zunehmend staatlicher Finanzierung.
b) Hochschule (überwiegend staatlich; Unterscheidung zwischen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Technischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen)
→ Hauptunterscheidung: Fachhochschule (kürzer, weniger anspruchsvoll, praxisorientiert) und Universität
Kritikpunkte: Zu hohe Abbruchquoten (30%), lange Studienzeiten (knapp 7 Jahre an Unis), zu geringer Anteil an Hochschulabsolventen, Unterfinanzierung
Reformen: Studiengebühren und Ba/Ma
→ koppelt und doppelt die Selektivität von zwei unterschiedlichen Ansätzen: vertikal gegliedertes Schulsystem und stufenförmige Organisation an den Hochschulen → Akademikermangel!
Beschreibe die Strukturmerkmale der Weiterbildung
Weiterbildung ist der am am wenigsten strukturierter Bildungsbereich (vielfältige Trägerstruktur, insbesondere Arbeitgeber/ Betriebe, Volkshochschulen, private Institute; keine feste inhaltliche Bestimmung → alle Bereiche der allgemeinen, beruflichen, politischen Weiterbildung; nicht an festes Lebensalter gekoppelt)
Funktionen: Erhalt beruflicher Kompetenzen, Fähigkeit zur gesellschaftlichen Mitwirkung – und: Weiterentwicklung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit; stützt politisches und kulturelles Zusammenleben
Erwarteter Bedeutungszuwachs: Bildungs- und Ausbildungssystem vermittelt nicht an alle in ausreichendem Maße, die Kompetenzen, die Beschäftigungssystem nachfragt; zusätzliche Verschärfung durch demographischen Wandel
Hintergrund: Globalisierung (Austausch von Gütern, Dienstleistungen, Kapital auf Weltmarkt; Aufbau einer Wissensgesellschaft; Zunahme von Migration) → Gering Qualifizierte als Verlierer der Globalisierung (keine Arbeitsangebote)
Problem: strukturelle Schieflage bei Weiterbildungsbeteiligung!
Weiterbildung wäre insbesondere entscheidend für Risikogruppe (wachsender Anteil der Jugendlichen mit fehlenden grundlegenden Kompetenzen bei Schulentlassung; rund ein Viertel): entsteht insbesondere durch Zusammenhang mit sozialer Herkunft und im Migrationsbereich.
Funktionen: Erhalt beruflicher Kompetenzen, Fähigkeit zur gesellschaftlichen Mitwirkung – und: Weiterentwicklung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit; stützt politisches und kulturelles Zusammenleben
Erwarteter Bedeutungszuwachs: Bildungs- und Ausbildungssystem vermittelt nicht an alle in ausreichendem Maße, die Kompetenzen, die Beschäftigungssystem nachfragt; zusätzliche Verschärfung durch demographischen Wandel
Hintergrund: Globalisierung (Austausch von Gütern, Dienstleistungen, Kapital auf Weltmarkt; Aufbau einer Wissensgesellschaft; Zunahme von Migration) → Gering Qualifizierte als Verlierer der Globalisierung (keine Arbeitsangebote)
Problem: strukturelle Schieflage bei Weiterbildungsbeteiligung!
Weiterbildung wäre insbesondere entscheidend für Risikogruppe (wachsender Anteil der Jugendlichen mit fehlenden grundlegenden Kompetenzen bei Schulentlassung; rund ein Viertel): entsteht insbesondere durch Zusammenhang mit sozialer Herkunft und im Migrationsbereich.
Beschreibe Hintergründe und Verlauf der Bildungsexpansion in Ost und West, die Verteilungseffekte im heutigen Bildungssystem im Vergleich zu früher und welche Erträge sich durch Bildung erzielen lassen
Bildungsexpansion → sowohl im niederen/ mittleren Schulwesen (Verlängerung Hauptschule; Ausbildung wird zur Normalität und teils länger; Zustrom an Realschulen; 1 und 2 auch in DDR) als auch im höheren Schulwesen – nur BRD (größerer Gymnasiumsbesuch; höhere Erfolgsquote im Gymnasium durch weniger interne Selektion und Zustrom nach Klasse 10; Ausbau der Gesamtschulen; des zweiten Bildungsweges und Berufsgänge mit Studienberechtigungsabschluss)
→ Unabhängig von ökonomischer Lage und politischen Einflussversuchen
Aber: (1) Für Deutschland zwar entscheidend, im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich; (2) Nach wie vor Verlierer, ohne Abschluss (rund 13%, häufiger Frauen, Ausländer, im Westen) und (3) Gewinner, mit Hochschulabschluss (allerdings keine Steigerung der Akademikerquote durch Studienverzicht – und abbruch → Verpuffen der Bildungsexpansion; Gleichstand mit DDR) und lediglich Absorptionsfunktion des höheren Bildungswesens = Entlastung für Arbeitsmarkt; Angebot für mittleren Beschäftigungsmarkt (angesichts Akademikermangel kontraproduktiv)
Verteilungseffekte: „katholisches Arbeitermädchen vom Lande“ → heute?
+ Keine wahrnehmbaren konfessionellen Unterschiede mehr
+ Geschlecht fast nur noch bei Berufsausbildung und auf Arbeitsmarkt
+ abgeschwächte regionale Unterschiede (korreliert mit sozialer/ethnischer Zusammensetzung der jeweiligen Bevölkerung)
+ weiterhin bestehende schichtspezifische Unterschiede (von Sek I bis Berufseintritt; siehe Hartmann, Kopp; bei Weiterbildung schwächer ausgeprägt)
+ neue Benachteiligung: Kinder der Arbeitsmigranten.
Abgeschlossene Schulbildung + Ausbildung = Normalbiographie (Abweichen auch Versagen der Gesellschaft)
Ertrag von Bildung sowohl Beschäftigung (Ausbildungseintritt, Teilhabe, Einkommen) und Außerberuflich (Erwerbsbeteiligung von Frauen → mehr Autonomie; Gesundheit, politische Partizipation)
→ Chancenungleichheit in Bildung = ungleiche Lebenschancen
→ Unabhängig von ökonomischer Lage und politischen Einflussversuchen
Aber: (1) Für Deutschland zwar entscheidend, im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich; (2) Nach wie vor Verlierer, ohne Abschluss (rund 13%, häufiger Frauen, Ausländer, im Westen) und (3) Gewinner, mit Hochschulabschluss (allerdings keine Steigerung der Akademikerquote durch Studienverzicht – und abbruch → Verpuffen der Bildungsexpansion; Gleichstand mit DDR) und lediglich Absorptionsfunktion des höheren Bildungswesens = Entlastung für Arbeitsmarkt; Angebot für mittleren Beschäftigungsmarkt (angesichts Akademikermangel kontraproduktiv)
Verteilungseffekte: „katholisches Arbeitermädchen vom Lande“ → heute?
+ Keine wahrnehmbaren konfessionellen Unterschiede mehr
+ Geschlecht fast nur noch bei Berufsausbildung und auf Arbeitsmarkt
+ abgeschwächte regionale Unterschiede (korreliert mit sozialer/ethnischer Zusammensetzung der jeweiligen Bevölkerung)
+ weiterhin bestehende schichtspezifische Unterschiede (von Sek I bis Berufseintritt; siehe Hartmann, Kopp; bei Weiterbildung schwächer ausgeprägt)
+ neue Benachteiligung: Kinder der Arbeitsmigranten.
Abgeschlossene Schulbildung + Ausbildung = Normalbiographie (Abweichen auch Versagen der Gesellschaft)
Ertrag von Bildung sowohl Beschäftigung (Ausbildungseintritt, Teilhabe, Einkommen) und Außerberuflich (Erwerbsbeteiligung von Frauen → mehr Autonomie; Gesundheit, politische Partizipation)
→ Chancenungleichheit in Bildung = ungleiche Lebenschancen
Beschreibe die traditionelle Form der Bildungssteuerung in Deutschland und nenne Gründe, die zu einem Überdenken dieses Ansatzes führten
Erläuterung der Steuerungsdimensionen im Bildungssystem:
a) Kontext: umfasst z.B. sozioökonomischen Status der Schüler, soziales Ansehen der Lehrer, Bedeutung von Bildung → nur eingeschränkt steuerbar (z.B. durch Veränderung Schuleinzugsbereich)
b) Input: umfasst z.B. Qualifikation von Lehrkräften, Qualifikation von Schülern, finanzielle Ressourcen, Bildungsziele etc.
c) Prozess: umfasst auf Schulebene z.B. Schulstruktur, Schulmanagement, Personalentwicklung und auf Klassenenebene z.B. Unterrichtsqualität, Leistungsbeurteilung, Lehrmaterialien (steuert auch Unterricht)
d) Output: umfasst z.B. Leistungen, Bildungsabschlüsse und Outcome: umfasst z.B. beruflicher Erfolg, Teilhabe (für Steuerung kaum zugänglich)
Traditionelle Steuerung in Deutschland: Beeinflussung der Input- und Prozessvariable
Reformdruck:
+ durch schlechtes Abschneiden bei internationalen Vergleichsstudien (z.B. PISA-Studie → überprüft wurde Output, also nicht der Lehrplan, sondern Erreichen von Basisqualifikationen)
+ innerdeutsche Leistungsspreizung
+ Auseinanderdriften durch verstärkten Föderalismus und
+ Tendenzen zur selbstständigen Schule (→ Bedürfnis nach Vergleichbarkeit)
a) Kontext: umfasst z.B. sozioökonomischen Status der Schüler, soziales Ansehen der Lehrer, Bedeutung von Bildung → nur eingeschränkt steuerbar (z.B. durch Veränderung Schuleinzugsbereich)
b) Input: umfasst z.B. Qualifikation von Lehrkräften, Qualifikation von Schülern, finanzielle Ressourcen, Bildungsziele etc.
c) Prozess: umfasst auf Schulebene z.B. Schulstruktur, Schulmanagement, Personalentwicklung und auf Klassenenebene z.B. Unterrichtsqualität, Leistungsbeurteilung, Lehrmaterialien (steuert auch Unterricht)
d) Output: umfasst z.B. Leistungen, Bildungsabschlüsse und Outcome: umfasst z.B. beruflicher Erfolg, Teilhabe (für Steuerung kaum zugänglich)
Traditionelle Steuerung in Deutschland: Beeinflussung der Input- und Prozessvariable
Reformdruck:
+ durch schlechtes Abschneiden bei internationalen Vergleichsstudien (z.B. PISA-Studie → überprüft wurde Output, also nicht der Lehrplan, sondern Erreichen von Basisqualifikationen)
+ innerdeutsche Leistungsspreizung
+ Auseinanderdriften durch verstärkten Föderalismus und
+ Tendenzen zur selbstständigen Schule (→ Bedürfnis nach Vergleichbarkeit)
Beschreibe den neuen Ansatz in der Bildungssteuerung
Neuer Ansatz:
Outputsteuerung durch Evaluation (= Prozess mit Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung der Arbeit) mit Hilfe neu gegründeter Qualitätsagenturen
Evalution: Selbst- (Kritik: zu subjektiv; Schwächen werden verborgen); Meta- (Methodenkritik von extern); Fremdevaluation (Kritik: zu sehr an Idealmodell/ Standardmodell orientiert; wird Einzelschule nicht gerecht)
→ Tendenz in D. geht zu Fremdevaluation!
Instrumente sind: tradierte Mittel der Schulaufsicht, externe Prüfer/ Gutachter, Parallelarbeiten; landesweite Leistungstests durch Vergleichsarbeiten bzw. Zentralprüfungen
Qualitätsagenturen:
Modell der Niederlande → regelmäßige Selbstevaluation der Schulen, standardisierte Tests, einheitliche Abschlussprüfungen, Schulinspektion, Berichtsveröffentlichung
Ziel: Garantie- (Qualität ist überall vorhanden) und Stimulationsfunktion (Qualitätssteigerung durch Vergleich)
→ Inspektionssystem: Inspektion durch Analyse von Dokumenten, Gespräche vor Ort, Unterrichtsbesuche mit Ergebnisbericht für Schule und Land
Ziele der Inspektion sind: Darstellung der erreichten Schulleistung, Aktualisierung der Qualitätskarte; Kenntnisnahme des Schul-Qualitätsprogramms; Abschätzung der künftigen Entwicklung
Übernahme in Deutschland → Einführung von Qualitätsagenturen mit zumeist folgenden Merkmalen:
Externe Evaluation als tragendes Element; Qualitätsverständnis basierend auf Unterrichtsprozess und Ergebnisse; Wesentlich sind Parallel- und Vergleichsarbeiten sowie internationale Studien; Feedback mit Inspektionsbericht (geg. Zielvereinbarungen mit Ministerium); Ziel ist Weiterentwicklung der Einzelschule und des Schulsystems; Sie sind unabhängig von traditioneller Schulaufsicht.
Verändert wird Struktur der Schulsteuerung, aber nicht Schulstruktur
Outputsteuerung durch Evaluation (= Prozess mit Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung der Arbeit) mit Hilfe neu gegründeter Qualitätsagenturen
Evalution: Selbst- (Kritik: zu subjektiv; Schwächen werden verborgen); Meta- (Methodenkritik von extern); Fremdevaluation (Kritik: zu sehr an Idealmodell/ Standardmodell orientiert; wird Einzelschule nicht gerecht)
→ Tendenz in D. geht zu Fremdevaluation!
Instrumente sind: tradierte Mittel der Schulaufsicht, externe Prüfer/ Gutachter, Parallelarbeiten; landesweite Leistungstests durch Vergleichsarbeiten bzw. Zentralprüfungen
Qualitätsagenturen:
Modell der Niederlande → regelmäßige Selbstevaluation der Schulen, standardisierte Tests, einheitliche Abschlussprüfungen, Schulinspektion, Berichtsveröffentlichung
Ziel: Garantie- (Qualität ist überall vorhanden) und Stimulationsfunktion (Qualitätssteigerung durch Vergleich)
→ Inspektionssystem: Inspektion durch Analyse von Dokumenten, Gespräche vor Ort, Unterrichtsbesuche mit Ergebnisbericht für Schule und Land
Ziele der Inspektion sind: Darstellung der erreichten Schulleistung, Aktualisierung der Qualitätskarte; Kenntnisnahme des Schul-Qualitätsprogramms; Abschätzung der künftigen Entwicklung
Übernahme in Deutschland → Einführung von Qualitätsagenturen mit zumeist folgenden Merkmalen:
Externe Evaluation als tragendes Element; Qualitätsverständnis basierend auf Unterrichtsprozess und Ergebnisse; Wesentlich sind Parallel- und Vergleichsarbeiten sowie internationale Studien; Feedback mit Inspektionsbericht (geg. Zielvereinbarungen mit Ministerium); Ziel ist Weiterentwicklung der Einzelschule und des Schulsystems; Sie sind unabhängig von traditioneller Schulaufsicht.
Verändert wird Struktur der Schulsteuerung, aber nicht Schulstruktur
Was ist mit "Entwicklungslogik der dualen Berufsausbildung" gemeint? Erläutere den Begriff unter Nennung der beiden unterscheidbaren zeitlichen Phasen
System beruflicher Qualifizierung als Ergebnis komplexer historischer Prozesse, die einer bestimmten Entwicklungslogik folgen (≠ bewusste Planung; bildungspolitische Steuerung)
Duales System: In einem historischen Prozess gewachsen; ursprünglich Berufsschule und betriebliche Lehre getrennt. Verschiedene Entwicklungsphasen markieren den Versuch, objektive Problemlagen zu bewältigen. Dabei Gleichzeitigkeit von Autonomie und gesellschaftlicher Funktionalisierung
1. Gründungsphase (1870-1920):
Restauration der Handwerksausbildung und Fortbildungsschule.
Beruf als mittelalterliches Konzept war eigentlich obsolet geworden. Restaurierung um Antwort auf soziale und ökonomische Auflöseerscheinungen zu haben.
→ Mittelstandspolitik des Kaiserreichs soll mit dem Modell Lehrling – Geselle – Meister den alten Mittelstand vor Verelendung schützen und damit Bollwerk gegen die Sozialdemokratie sein. (konservativ-klerikale Variante der Mittelstandspolitik ≠ liberale Mittelstandspolitik: Vereinheitlichung der Fortbildungsschulen und Durchsetzung als Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung)
2. Konsolidierungsphase (1920-1970):
Industrietypische Lehrlingsausbildung und Berufsschule:
Versuch dem Ausbildungssektor eine moderne und einheitliche Struktur zu geben. Drei Handlungsstränge:
- Industrie: Interesse an eigener moderner und systematisierter Berufsausbildung
- Schulreformer/ Staatsbürokratie: einheitliches und leistungsfähiges Berufsschulwesen
- Gewerkschaften: Betriebliche Ausbildung aus Einbindung in Wirtschaftsgesetzgebung lösen.
Ergebnis 1969: Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG): „Duales System der Berufsausbildung“
Vorher: Ausbildung ist Angelegenheit der Wirtschaft.
→ Jetzt: öffentliche Aufgabe (weder ausschließlich staatlich noch ausschließlich privat, sondern Mischsystem aus marktwirtschaftlich, staatlich und korporativ); Grundlage für Modernisierungsprozess ist Durchsetzung von „Beruflichkeit“
Duales System: In einem historischen Prozess gewachsen; ursprünglich Berufsschule und betriebliche Lehre getrennt. Verschiedene Entwicklungsphasen markieren den Versuch, objektive Problemlagen zu bewältigen. Dabei Gleichzeitigkeit von Autonomie und gesellschaftlicher Funktionalisierung
1. Gründungsphase (1870-1920):
Restauration der Handwerksausbildung und Fortbildungsschule.
Beruf als mittelalterliches Konzept war eigentlich obsolet geworden. Restaurierung um Antwort auf soziale und ökonomische Auflöseerscheinungen zu haben.
→ Mittelstandspolitik des Kaiserreichs soll mit dem Modell Lehrling – Geselle – Meister den alten Mittelstand vor Verelendung schützen und damit Bollwerk gegen die Sozialdemokratie sein. (konservativ-klerikale Variante der Mittelstandspolitik ≠ liberale Mittelstandspolitik: Vereinheitlichung der Fortbildungsschulen und Durchsetzung als Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung)
2. Konsolidierungsphase (1920-1970):
Industrietypische Lehrlingsausbildung und Berufsschule:
Versuch dem Ausbildungssektor eine moderne und einheitliche Struktur zu geben. Drei Handlungsstränge:
- Industrie: Interesse an eigener moderner und systematisierter Berufsausbildung
- Schulreformer/ Staatsbürokratie: einheitliches und leistungsfähiges Berufsschulwesen
- Gewerkschaften: Betriebliche Ausbildung aus Einbindung in Wirtschaftsgesetzgebung lösen.
Ergebnis 1969: Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG): „Duales System der Berufsausbildung“
Vorher: Ausbildung ist Angelegenheit der Wirtschaft.
→ Jetzt: öffentliche Aufgabe (weder ausschließlich staatlich noch ausschließlich privat, sondern Mischsystem aus marktwirtschaftlich, staatlich und korporativ); Grundlage für Modernisierungsprozess ist Durchsetzung von „Beruflichkeit“
Beschreibe die mittelalterliche Handwerkslehre und erläutere ihre Auflösung mit der beginnenden Industrialisierung
Kennzeichen der mittelalterlichen Handwerkslehre:
+ Sozialisation und Qualifizierung
+ Zunft als berufsständische Organisation
+ Zunftzwang durch Verbot von Aktivitäten ohne Zunftmitgliedschaft.
Zünfte stehen im Widerspruch zu expansiver Wirtschaftspolitik
Kritik auch an Lehre (merkantilistisch und aufklärungspädagogisch begründet)
+ unökonomische Dauer
+ fehlendes pädagogisches Prinzip; nur Nachahmung
+ Missbrauch der Lehrlinge als häusliche Arbeitskraft
+ geringe theoretische Fundierung
+ Monopolistischer Anspruch der Zünfte
Zudem: Staat will direkten Zugriff (≠ Korporationen als Machtinstanz zwischen Staat und Individuum)
1810/11: Einführung der Gewerbefreiheit → wirtschaftliche Liberalisierung: Privateigentum, freie Konkurrenz, Betonung Individualrechte der Bürger → Zunftzwang wird obsolet!
Die Gewerbefreiheit wird in den folgenden Jahren Schritt für Schritt wieder zurückgenommen, bis sie 1969/70 mit dem Erlass der Gewerbeordnung auch die letzten Regelungen beseitigt wurden. Dies fällt zusammen mit der Großen Depression (letzte Drittel des 19. Jht.) und markiert endgültigen Übergang zum Massenzeitalter und weiterer Niedergang des Handwerks. → Auflösung der traditionellen Lehre (Ausbildung als Privatvertrag) (Kritik an Lehrlingszüchterei sinkender Ausbildungsqualität, Ausbildungsabbrüche)
+ Sozialisation und Qualifizierung
+ Zunft als berufsständische Organisation
+ Zunftzwang durch Verbot von Aktivitäten ohne Zunftmitgliedschaft.
Zünfte stehen im Widerspruch zu expansiver Wirtschaftspolitik
Kritik auch an Lehre (merkantilistisch und aufklärungspädagogisch begründet)
+ unökonomische Dauer
+ fehlendes pädagogisches Prinzip; nur Nachahmung
+ Missbrauch der Lehrlinge als häusliche Arbeitskraft
+ geringe theoretische Fundierung
+ Monopolistischer Anspruch der Zünfte
Zudem: Staat will direkten Zugriff (≠ Korporationen als Machtinstanz zwischen Staat und Individuum)
1810/11: Einführung der Gewerbefreiheit → wirtschaftliche Liberalisierung: Privateigentum, freie Konkurrenz, Betonung Individualrechte der Bürger → Zunftzwang wird obsolet!
Die Gewerbefreiheit wird in den folgenden Jahren Schritt für Schritt wieder zurückgenommen, bis sie 1969/70 mit dem Erlass der Gewerbeordnung auch die letzten Regelungen beseitigt wurden. Dies fällt zusammen mit der Großen Depression (letzte Drittel des 19. Jht.) und markiert endgültigen Übergang zum Massenzeitalter und weiterer Niedergang des Handwerks. → Auflösung der traditionellen Lehre (Ausbildung als Privatvertrag) (Kritik an Lehrlingszüchterei sinkender Ausbildungsqualität, Ausbildungsabbrüche)
Beschreibe Entstehen und Wirken der Mittelstandsbewegung und der Mittelstandspolitik im Kaiserreich
Opposition des Handwerks formiert sich in der Mittelstandsbewegung; maßgeblich organisiert im Allgemeinen Deutschen Handwerkerbund). Forderungen:
Obligatorische Zwangsinnung + großer Befähigungsnachweis (Führung eines Handwerksgeschäfts nur mit Meistertitel)
Staatliche Reaktion schwankt zwischen Gewerbefreiheit (Liberalisierung) aufgrund Interesse an expansiver Wirtschaftspolitik und Handwerksschutz (Restauration), da Garant für gesellschaftliche Stabilität und Erhalt der Ständeordnung
→ Mittelstandspolitik als innenpolitisches Rückversicherungssystem (Winkler)
→ wechselseitige Rückversicherung der staatserhaltenden Kräfte (Beibehaltung der vorindustriellen Wirtschaftsregelungen sowie Festlegung auf konservative Ideen; Eingliederung des Handwerks zu den staatserhaltenden Kräften gegen aufkommende Sozialdemokratie; Arbeiterbewegung)
Zentrales Instrument sind Gewerberechtliche Vorschriften
+ Höhepunkt der Liberalisierung erfolgt 1869 mit der Gewerbeordnung (GO): Voraussetzung für Ausbildung ist nur noch Vorstrafenfreiheit + Besitz der staatsbürgerlichen Rechte. Zugleich wird Ausbildung den Meistern/ Fabrikanten unterstellt.
+ Novelle 1881: Ausbildung als Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft durch Restauration des Innungswesens
+ Weitere Machtzuwächse der Innungen durch folgende Novellen.
+ 1897: Novelle legt Grundstein des dualen Systems der Berufsausbildung: Handwerkerschutzgesetz:
→ fakultative Zwangsinnung und kleiner Befähigungsnachweis (Ausbildung nur durch geprüfte Meister)
→ Restaurierung des berufsständisch orientierten handwerklichen Ausbildungsmodells
Obligatorische Zwangsinnung + großer Befähigungsnachweis (Führung eines Handwerksgeschäfts nur mit Meistertitel)
Staatliche Reaktion schwankt zwischen Gewerbefreiheit (Liberalisierung) aufgrund Interesse an expansiver Wirtschaftspolitik und Handwerksschutz (Restauration), da Garant für gesellschaftliche Stabilität und Erhalt der Ständeordnung
→ Mittelstandspolitik als innenpolitisches Rückversicherungssystem (Winkler)
→ wechselseitige Rückversicherung der staatserhaltenden Kräfte (Beibehaltung der vorindustriellen Wirtschaftsregelungen sowie Festlegung auf konservative Ideen; Eingliederung des Handwerks zu den staatserhaltenden Kräften gegen aufkommende Sozialdemokratie; Arbeiterbewegung)
Zentrales Instrument sind Gewerberechtliche Vorschriften
+ Höhepunkt der Liberalisierung erfolgt 1869 mit der Gewerbeordnung (GO): Voraussetzung für Ausbildung ist nur noch Vorstrafenfreiheit + Besitz der staatsbürgerlichen Rechte. Zugleich wird Ausbildung den Meistern/ Fabrikanten unterstellt.
+ Novelle 1881: Ausbildung als Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft durch Restauration des Innungswesens
+ Weitere Machtzuwächse der Innungen durch folgende Novellen.
+ 1897: Novelle legt Grundstein des dualen Systems der Berufsausbildung: Handwerkerschutzgesetz:
→ fakultative Zwangsinnung und kleiner Befähigungsnachweis (Ausbildung nur durch geprüfte Meister)
→ Restaurierung des berufsständisch orientierten handwerklichen Ausbildungsmodells
Beschreibe die Entstehung der "allgemeinen Fortbildungsschulen"
Wurzeln: kirchliche Sonntagsschule; ab Anfang 19. Jht. ergänzt durch gewerbliche Sonntagsschule. Neue Dynamik entsteht durch Politisierung des Mittelstandes und des Industrieproletariats (Hintergrund: Wahlrecht und Aufkommen der Arbeiterbewegung)
Von staatlicher Seite Kritik an Erziehungslücke zwischen Volksschulabgang und Beginn Militärdienst durch Strukturwandel der Erziehung beim Übergang von der traditionalen zur bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft; insbesondere nur noch „reduziertes Ausbildungsverhältnis“ → keine umfassende erzieherische Ausbildung mehr (Sozialisationslücke)
Reaktion: Um gesellschaftliche Stabilität zu erreichen plädieren Liberale für Anhebung des Bildungsniveaus und Ausweitung der Fortbildungsschule (Konservative halten an Bildungsbegrenzung fest).
Folgen: Fortbildungsschule hat gesellschaftspolitische Funktion: Abwendung der drohenden Proletarisierung des alten Mittelstandes und Integration der Jugend
Ergänzend zur Fortbildungsschule versucht Jugendpflege in den Freiraum der Freizeit einzudringen
→ Jugendpflege wird zum Kampfinstrument gegen proletarische Jugendbewegung (Sozialdemokratie + Gewerkschaften)
Mit Großer Depression beginnt Gründungswelle „allgemeiner Fortbildungsschulen“ (inklusive Schulpflicht)
„Allgemein“ wegen Fortsetzung Schulzwang nach Volksschule und Orientierung an Lehrinhalten der Volksschule
Zudem angewiesen auf Räume und Lehrpersonal der Volksschulen
Von staatlicher Seite Kritik an Erziehungslücke zwischen Volksschulabgang und Beginn Militärdienst durch Strukturwandel der Erziehung beim Übergang von der traditionalen zur bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft; insbesondere nur noch „reduziertes Ausbildungsverhältnis“ → keine umfassende erzieherische Ausbildung mehr (Sozialisationslücke)
Reaktion: Um gesellschaftliche Stabilität zu erreichen plädieren Liberale für Anhebung des Bildungsniveaus und Ausweitung der Fortbildungsschule (Konservative halten an Bildungsbegrenzung fest).
Folgen: Fortbildungsschule hat gesellschaftspolitische Funktion: Abwendung der drohenden Proletarisierung des alten Mittelstandes und Integration der Jugend
Ergänzend zur Fortbildungsschule versucht Jugendpflege in den Freiraum der Freizeit einzudringen
→ Jugendpflege wird zum Kampfinstrument gegen proletarische Jugendbewegung (Sozialdemokratie + Gewerkschaften)
Mit Großer Depression beginnt Gründungswelle „allgemeiner Fortbildungsschulen“ (inklusive Schulpflicht)
„Allgemein“ wegen Fortsetzung Schulzwang nach Volksschule und Orientierung an Lehrinhalten der Volksschule
Zudem angewiesen auf Räume und Lehrpersonal der Volksschulen
Beschreibe die Kritik an den "allgemeinen Fortbildungsschulen" und die daraufhin entwickelte Reformstrategie
Kritik: reine gesellschaftspolitische Funktionalisierung; kein eigener Lehrplan; Vorwurf der Überflüssigkeit.
Reformbewegung insbesondere „Deutscher Verein für das Fortbildungsschulwesen“. Von Überlegungen von Pache/ Rücklin inspiriert stellte er Forderung nach fachgewerblicher Ausrichtung der Fortbildungsschule und damit ihre Umwandlung zur Berufsschule auf (= Einschwenken auf Mittelstandspolitik des Kaiserreiches und Anpassung an Ausbildungsinteressen des Handwerks; insbesondere Akzeptanz des ständischen Ausbildungsmodells)
Durchsetzung: Maßgeblich befördert durch Theorie Kerschensteiners („Staatsbürgerliche Erziehung der deutschen Jugend“ = Geburtsurkunde der Berufsschule):
+ Arbeiterjugend kann durch Berufserziehung für bürgerliche Gesellschaft gewonnen werden. ("Erziehung zu Arbeit und Beruf")
+ Zugleich: politische Erziehung → Ziel ist der „brauchbare Staatsbürger“
= Grundlagen der Berufsbildungstheorie
+ Arbeit und Ausbildung als Medium persönlicher Selbstverwirklichung; Voraussetzung allgemeiner Menschenbildung (Realität: Industriearbeit)
+ Gleichsetzung von Beruflichkeit und staatsbürgerlicher Erziehung
→ Irreales Berufskonzept, das zur Funktionalisierung der Berufsschule im Abwehrkampf gegen Sozialdemokratie führte, aber zugleich Grundstein legte für heutiges Berufskonzept, d.h. für Selbstbewusstsein und Autonomie von Facharbeitern
1911: grundlegender Erlass in Preußen zur Pflichtfortbildungsschule (Verknüpfung von Staatsbürger- und Berufserziehung zeigt sich vor allem im Fach "Berufs- und Bürgerkunde")
Reformbewegung insbesondere „Deutscher Verein für das Fortbildungsschulwesen“. Von Überlegungen von Pache/ Rücklin inspiriert stellte er Forderung nach fachgewerblicher Ausrichtung der Fortbildungsschule und damit ihre Umwandlung zur Berufsschule auf (= Einschwenken auf Mittelstandspolitik des Kaiserreiches und Anpassung an Ausbildungsinteressen des Handwerks; insbesondere Akzeptanz des ständischen Ausbildungsmodells)
Durchsetzung: Maßgeblich befördert durch Theorie Kerschensteiners („Staatsbürgerliche Erziehung der deutschen Jugend“ = Geburtsurkunde der Berufsschule):
+ Arbeiterjugend kann durch Berufserziehung für bürgerliche Gesellschaft gewonnen werden. ("Erziehung zu Arbeit und Beruf")
+ Zugleich: politische Erziehung → Ziel ist der „brauchbare Staatsbürger“
= Grundlagen der Berufsbildungstheorie
+ Arbeit und Ausbildung als Medium persönlicher Selbstverwirklichung; Voraussetzung allgemeiner Menschenbildung (Realität: Industriearbeit)
+ Gleichsetzung von Beruflichkeit und staatsbürgerlicher Erziehung
→ Irreales Berufskonzept, das zur Funktionalisierung der Berufsschule im Abwehrkampf gegen Sozialdemokratie führte, aber zugleich Grundstein legte für heutiges Berufskonzept, d.h. für Selbstbewusstsein und Autonomie von Facharbeitern
1911: grundlegender Erlass in Preußen zur Pflichtfortbildungsschule (Verknüpfung von Staatsbürger- und Berufserziehung zeigt sich vor allem im Fach "Berufs- und Bürgerkunde")
Diskutiere, inwieweit vor 1918 im Vergleich zu 1970 von einem "Systemcharakter" in der Berufsausbildung gesprochen werden kann
Systemcharakter in der Berufsausbildung = Aufeinanderbezogenheit der beiden Systemelemente Ausbildungsmarkt und Berufsbildungsrecht
Erster Weltkrieg → Rückschritt für Berufsbildungssystem. Verhältnis von Gelernten zu Ungelernten dreht sich um.
System der Lernorte nicht vorhanden:
a) Betriebslehre: nur beim Handwerk in Ansätzen Struktur, aber Handwerk liegt am Boden. In der Industrie Auflösungserscheinungen.
b) Fortbildungsschule: noch unfertige Konstruktion, da erster Fokus nicht auf Qualifikation, sondern auf Integration lag.
Kein Zusammenspiel vorhanden
+ Duale Ausprägung → auch in der Entstehungsgeschichte!
Es handelt sich um zwei gegensätzliche Ansätze von Mittelstandspolitik (konservativ-klerikal und liberal)
+ Kaum Zusammenhang zwischen beiden: Handwerk bekämpft Fortbildungsschule. Diese versucht sich anzupassen.
(2) Merkmale eines Ausbildungssystems
Ausbildungsmarkt: In der Industrie werden zumeist jugendliche Arbeiter eingestellt; keine Lehrlinge. Fast nur im Handwerk Angebot an expliziten Ausbildungsplätzen. (Nach 1970: in so gut wie allen Branchen werden Ausbildungsplätze angeboten)
Berufsbildungsrecht: Gespaltenes Recht; z.B. für Industrie andere Regelungen als für Handwerk. Viele ungeregelte Bereiche. Es gibt z.B. keine klare rechtliche Grundlage, dass junge Arbeiter als Lehrlinge zu behandeln sind (Nach 1970: Berufsbildungsgesetz: beinhaltet alle Berufe und regelt Aufgaben und Beziehungen der beteiligten Akteure)
Erster Weltkrieg → Rückschritt für Berufsbildungssystem. Verhältnis von Gelernten zu Ungelernten dreht sich um.
System der Lernorte nicht vorhanden:
a) Betriebslehre: nur beim Handwerk in Ansätzen Struktur, aber Handwerk liegt am Boden. In der Industrie Auflösungserscheinungen.
b) Fortbildungsschule: noch unfertige Konstruktion, da erster Fokus nicht auf Qualifikation, sondern auf Integration lag.
Kein Zusammenspiel vorhanden
+ Duale Ausprägung → auch in der Entstehungsgeschichte!
Es handelt sich um zwei gegensätzliche Ansätze von Mittelstandspolitik (konservativ-klerikal und liberal)
+ Kaum Zusammenhang zwischen beiden: Handwerk bekämpft Fortbildungsschule. Diese versucht sich anzupassen.
(2) Merkmale eines Ausbildungssystems
Ausbildungsmarkt: In der Industrie werden zumeist jugendliche Arbeiter eingestellt; keine Lehrlinge. Fast nur im Handwerk Angebot an expliziten Ausbildungsplätzen. (Nach 1970: in so gut wie allen Branchen werden Ausbildungsplätze angeboten)
Berufsbildungsrecht: Gespaltenes Recht; z.B. für Industrie andere Regelungen als für Handwerk. Viele ungeregelte Bereiche. Es gibt z.B. keine klare rechtliche Grundlage, dass junge Arbeiter als Lehrlinge zu behandeln sind (Nach 1970: Berufsbildungsgesetz: beinhaltet alle Berufe und regelt Aufgaben und Beziehungen der beteiligten Akteure)
Was versteht man unter "Wirtschaftsdualismus"?
= Gegensatz zwischen industriell-modernem und traditionellem Sektor (Kennzeichen von Entwicklungsländern und in Deutschland ebenfalls lange vorherrschend)
Unterscheidung der beiden Pole (Lutz):
+ Bedarfsdeckung (Absatzmarkt erforderlich ≠ Absatzmarkt kaum vorhanden; z.B. Wochenmarkt)
+ Organisationsform (Grundsicherung der Familie; Familie organisiert ≠ Gewinnmaximierung; bürokratische Herrschaft)
+ Arbeitskraftnutzung (Subsistenzwirtschaft ≠ Lohnprinzip)
Schnelles Bevölkerungswachstum im traditionellen Sektor, aber Abwanderung in Industrie, führt zu Stabilität.
Nur wenige klar abgegrenzte Austauschbeziehungen (Lutz: „Stoffwechsel“)
+ Traditioneller Sektor als Arbeitskräftereservoir
+ Arbeiter der Industrie decken Lebensbedürfnisse aus traditionellem Sektor
+ Bezug aus Industrie für traditionellen Sektor trägt investiven Charakter
Gesteuert durch zwei Logiken:
a) „ehernes Lohngesetz“: Lohnniveau steigt im industriellen Sektor nur, wenn Prosperität im traditionellen Sektor steigt
b) Im traditionellen Sektor nur soviel Investition, wie verkaufte Güter
Nach und nach zunehmende Absorption des traditionellen Sektors durch Industrie. Deutlich wird dabei die mangelnde Ausbildung. Stabilisierende Einflüsse des Traditionellen Sektors auf Bildungs- und Berufswahlverhalten verschwanden. (Privilegierte Positionen sind nicht über duales System, sondern nur über Universitäten erreichbar)
Unterscheidung der beiden Pole (Lutz):
+ Bedarfsdeckung (Absatzmarkt erforderlich ≠ Absatzmarkt kaum vorhanden; z.B. Wochenmarkt)
+ Organisationsform (Grundsicherung der Familie; Familie organisiert ≠ Gewinnmaximierung; bürokratische Herrschaft)
+ Arbeitskraftnutzung (Subsistenzwirtschaft ≠ Lohnprinzip)
Schnelles Bevölkerungswachstum im traditionellen Sektor, aber Abwanderung in Industrie, führt zu Stabilität.
Nur wenige klar abgegrenzte Austauschbeziehungen (Lutz: „Stoffwechsel“)
+ Traditioneller Sektor als Arbeitskräftereservoir
+ Arbeiter der Industrie decken Lebensbedürfnisse aus traditionellem Sektor
+ Bezug aus Industrie für traditionellen Sektor trägt investiven Charakter
Gesteuert durch zwei Logiken:
a) „ehernes Lohngesetz“: Lohnniveau steigt im industriellen Sektor nur, wenn Prosperität im traditionellen Sektor steigt
b) Im traditionellen Sektor nur soviel Investition, wie verkaufte Güter
Nach und nach zunehmende Absorption des traditionellen Sektors durch Industrie. Deutlich wird dabei die mangelnde Ausbildung. Stabilisierende Einflüsse des Traditionellen Sektors auf Bildungs- und Berufswahlverhalten verschwanden. (Privilegierte Positionen sind nicht über duales System, sondern nur über Universitäten erreichbar)
Aus welchen Gründen begann die Industrie mit eigenen Bemühungen um Ausbildung und wie verliefen diese?
Ursprüngliches Verhalten der Industrie:
+ Kein Interesse an Ausbildungsmodell des Handwerks → Akzeptanz und Versuch, unabhängig zu bleiben
+ „Industrielehrling“ ist faktisch junger Arbeiter → zwischen Facharbeiter (Absolvent der Fachschule) und Masse der Maschinenarbeiter wird kein Personal benötigt.
+ Änderung: Industrieller Qualifikationsbedarf kann mit Taylorismus nicht mehr gedeckt werden
+ Widerstand der "Handwerks-Arbeiter" in den Betrieben
Beginn eigener Bemühungen
Maßgeblich ist DATSCH (Deutscher Ausschuss für Technisches Schulwesen)
→ eigenständiges Programm für die Entwicklung des industriellen Lehrlingswesens mit einem vom Produktionsbetrieb abgekoppelten Teil; und einen Teil in der Produktion unter Anleitung.
Forderung nach werkseigenen Schulen = Absage an traditionelle Handwerksausbildung und an Fortbildungsschulen
Zentraler Streitpunkt ist die Prüfungsfrage → DATSCH setzt auf verstärkte Kooperation mit industriellen Ausbildungsbetrieben, was zur Gründung des AfB (Arbeitsausschuss für Berufsbildung) führt. Ziel ist Abgrenzung und Systematierung der Industrieberufe. Ab 1926: Herausgabe der „Ordnungsmittel“ (Berufsbild, Berufsbildungsplan, Berufseignungsanforderung, Prüfungsanforderungen) → Forderung nach Gleichstellung von Facharbeiterprüfung mit handwerklicher Gesellenprüfung wird in den 30er Jahren erfüllt.
Weitere Institution: DINTA (Deutsches Institut für technische Arbeitsschulung). Ziele: Arbeiter soll Akteur im Arbeitsprozess sein, keine feindselige Oppositionsstellung zwischen Arbeiter und Unternehmen, wirtschaftsfriedliche Arbeiterschaft ohne Klassenkampfgedanken.
→ Lehrlingserziehung als wichtigstes Mittel. DINTA sorgte für Ausbreitung von Lehrwerkstätten in weitere Industriezweige. Ergänzt durch Herausgabe von Werkszeitungen, Eröffnung von Kitas etc. Dahinter steht Ideologie der Werksgemeinschaft, Agitation gegen Gewerkschaften, Betonung des Führerprinzips, Anlehnung an militärische Vorbilder → Bruchlose Eingliederung in den Nationalsozialismus, aber Übernahme misslingt → wirtschaftliche Verantwortung für Ausbildung bleibt bestehen
+ Kein Interesse an Ausbildungsmodell des Handwerks → Akzeptanz und Versuch, unabhängig zu bleiben
+ „Industrielehrling“ ist faktisch junger Arbeiter → zwischen Facharbeiter (Absolvent der Fachschule) und Masse der Maschinenarbeiter wird kein Personal benötigt.
+ Änderung: Industrieller Qualifikationsbedarf kann mit Taylorismus nicht mehr gedeckt werden
+ Widerstand der "Handwerks-Arbeiter" in den Betrieben
Beginn eigener Bemühungen
Maßgeblich ist DATSCH (Deutscher Ausschuss für Technisches Schulwesen)
→ eigenständiges Programm für die Entwicklung des industriellen Lehrlingswesens mit einem vom Produktionsbetrieb abgekoppelten Teil; und einen Teil in der Produktion unter Anleitung.
Forderung nach werkseigenen Schulen = Absage an traditionelle Handwerksausbildung und an Fortbildungsschulen
Zentraler Streitpunkt ist die Prüfungsfrage → DATSCH setzt auf verstärkte Kooperation mit industriellen Ausbildungsbetrieben, was zur Gründung des AfB (Arbeitsausschuss für Berufsbildung) führt. Ziel ist Abgrenzung und Systematierung der Industrieberufe. Ab 1926: Herausgabe der „Ordnungsmittel“ (Berufsbild, Berufsbildungsplan, Berufseignungsanforderung, Prüfungsanforderungen) → Forderung nach Gleichstellung von Facharbeiterprüfung mit handwerklicher Gesellenprüfung wird in den 30er Jahren erfüllt.
Weitere Institution: DINTA (Deutsches Institut für technische Arbeitsschulung). Ziele: Arbeiter soll Akteur im Arbeitsprozess sein, keine feindselige Oppositionsstellung zwischen Arbeiter und Unternehmen, wirtschaftsfriedliche Arbeiterschaft ohne Klassenkampfgedanken.
→ Lehrlingserziehung als wichtigstes Mittel. DINTA sorgte für Ausbreitung von Lehrwerkstätten in weitere Industriezweige. Ergänzt durch Herausgabe von Werkszeitungen, Eröffnung von Kitas etc. Dahinter steht Ideologie der Werksgemeinschaft, Agitation gegen Gewerkschaften, Betonung des Führerprinzips, Anlehnung an militärische Vorbilder → Bruchlose Eingliederung in den Nationalsozialismus, aber Übernahme misslingt → wirtschaftliche Verantwortung für Ausbildung bleibt bestehen
Was werden die zentralen Kennzeichen industrietypischer Ausbildung? Wie verhält sich das Handwerk zu dieser Entwicklung`?
Kennzeichnung industrietypischer Ausbildung:
a) institutionell → Lehrwerkstatt: erste Beispiele nach der Französischen Revolution; Aufschwung im Dritten Reich (Werkschule setzt sich dagegen nur schleppend durch, zwar Interesse an Beherrschung der gesamten Ausbildung, aber hohe Kosten!)
b) methodisch → Lehrgang als zentrales Merkmal. Arbeitsprozess wird gestückelt und in Lernsequenzen nach steigender Schwierigkeit wieder zusammengefügt. Bekannt ist insbesondere der Lehrgang "Eisen erzieht."
c) berufssystematisch: Ordnungsmittel zur Kennzeichung der verschiedenen Berufsbilder (u.a. Anforderungen, Ausbildungsplan) werden nach und nach zusammengestellt; nach 1945 wird ABB (Arbeitsstelle für Betriebliche Berufsausbildung) prägend.
Im Handwerk:
Annäherung an Ordnungsprinzipien der Industrie, aber traditionelle Ausbildungspraxis bleibt unberührt.
a) institutionell → Lehrwerkstatt: erste Beispiele nach der Französischen Revolution; Aufschwung im Dritten Reich (Werkschule setzt sich dagegen nur schleppend durch, zwar Interesse an Beherrschung der gesamten Ausbildung, aber hohe Kosten!)
b) methodisch → Lehrgang als zentrales Merkmal. Arbeitsprozess wird gestückelt und in Lernsequenzen nach steigender Schwierigkeit wieder zusammengefügt. Bekannt ist insbesondere der Lehrgang "Eisen erzieht."
c) berufssystematisch: Ordnungsmittel zur Kennzeichung der verschiedenen Berufsbilder (u.a. Anforderungen, Ausbildungsplan) werden nach und nach zusammengestellt; nach 1945 wird ABB (Arbeitsstelle für Betriebliche Berufsausbildung) prägend.
Im Handwerk:
Annäherung an Ordnungsprinzipien der Industrie, aber traditionelle Ausbildungspraxis bleibt unberührt.
Beschreibe die Entwicklung der Berufsschule nach dem 1. Weltkrieg
Historische Entwicklung
Ausgangspunkt: Bildungssackgasse: Berufsschule ist isoliert und aufgrund ihrer ungefestigten Form leicht als Herrschaftsmittel zu missbrauchen
Weimarer Republik: Schulstreit führt zu Blockade; betrifft auch Fortbildungsschulgesetz. Einzige rechtliche Grundlage: Reichsgewerbeordnung (Gemeinden dürfen den Fortbildungsschulbesuch verpflichtend machen)
Wegen wichtiger Rolle für Wiederaufbau erst spät von Sparmaßnahmen betroffen; dann aber richtig
Nationalsozialismus: Vernachlässigung aber dennoch rechtliche Regelung im Zuge der Zentralisierung des Schulwesens
1932 Anerkennung des Lernortes Schule durch die Industrie
1938: Allgemeine Berufsschulpflicht (Ziel: ideologische Beeinflussung und Eingliederung ins Militär)
Nach 1945: Versuch der Einheitsschule, in die die Berufsschule eingegliedert wäre, misslingt → Restauration. Auch Berufsschulentwicklung knüpft nahtlos an die Weimarer Zeit an.
Änderung in der Ausrichtung der Berufsschule:
+ Schnelle Einigung auf Konzept „Schule der Wirtschaft“ mit berufsfachlicher Ausrichtung (Bürokratie, Handwerk, Industrie, Berufsschullehrer; nicht die Gewerkschaften)
+ Dennoch widersprüchliches Verhältnis der Unternehmer:
Verberuflichung der Ausbildung als Fortschritt ~ Kritik an Fehlen im Betrieb durch Berufsschulpflicht
+ Lehrplankonstruktion: Zwischen „inhaltlicher und zeitlicher Parallelität zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung“ und „Frankfurter Methodik“ (eigenständiges Lehrplan- und Unterrichtskonzept)
+ Bildungstheorie (Frage der pädagogischen Legitimation): Zielstellung der Integration wird zu dürftig; Spranger „Bildung durch den Beruf“ (neuhumanistischer Ansatz) → Faktisch nur ein Versuch die schichtspezifische Spaltung des Schulwesens zu legitimieren.
Ausgangspunkt: Bildungssackgasse: Berufsschule ist isoliert und aufgrund ihrer ungefestigten Form leicht als Herrschaftsmittel zu missbrauchen
Weimarer Republik: Schulstreit führt zu Blockade; betrifft auch Fortbildungsschulgesetz. Einzige rechtliche Grundlage: Reichsgewerbeordnung (Gemeinden dürfen den Fortbildungsschulbesuch verpflichtend machen)
Wegen wichtiger Rolle für Wiederaufbau erst spät von Sparmaßnahmen betroffen; dann aber richtig
Nationalsozialismus: Vernachlässigung aber dennoch rechtliche Regelung im Zuge der Zentralisierung des Schulwesens
1932 Anerkennung des Lernortes Schule durch die Industrie
1938: Allgemeine Berufsschulpflicht (Ziel: ideologische Beeinflussung und Eingliederung ins Militär)
Nach 1945: Versuch der Einheitsschule, in die die Berufsschule eingegliedert wäre, misslingt → Restauration. Auch Berufsschulentwicklung knüpft nahtlos an die Weimarer Zeit an.
Änderung in der Ausrichtung der Berufsschule:
+ Schnelle Einigung auf Konzept „Schule der Wirtschaft“ mit berufsfachlicher Ausrichtung (Bürokratie, Handwerk, Industrie, Berufsschullehrer; nicht die Gewerkschaften)
+ Dennoch widersprüchliches Verhältnis der Unternehmer:
Verberuflichung der Ausbildung als Fortschritt ~ Kritik an Fehlen im Betrieb durch Berufsschulpflicht
+ Lehrplankonstruktion: Zwischen „inhaltlicher und zeitlicher Parallelität zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung“ und „Frankfurter Methodik“ (eigenständiges Lehrplan- und Unterrichtskonzept)
+ Bildungstheorie (Frage der pädagogischen Legitimation): Zielstellung der Integration wird zu dürftig; Spranger „Bildung durch den Beruf“ (neuhumanistischer Ansatz) → Faktisch nur ein Versuch die schichtspezifische Spaltung des Schulwesens zu legitimieren.
Erläutere, welche Interessen der moderne Sozialstaat, Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezüglich gesetzlicher Regelungen in der beruflichen Bildung verfolgen
Interessen des modernern Sozialstaats
Ziel ist möglichst umfassende und einheitliche Regelung
(1) Wirtschaftspolitisch: schnelle Qualifikationsumbrüche durch rasche technologische Entwicklung und komplizierte Qualifikationsanforderungen – horizontal (Spezialisierungen) und vertikal (Hierarchien) ausdifferenziert – machen staatliche Eingriffe beim Qualifikationserwerb wichtig.
(2) Sozialpolitisch: Ausbildung als wichtige Voraussetzung für Einkommen und Integration in die Gesellschaft. Zudem: Schutz der Auszubildenden vor Ausbeutung.
(3) Bildungspolitisch: Berufsausbildung als zentraler Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung
Gewerkschaftsinteressen:
Qualitativ hochwertig und breit angelegt Kompetenzvermittlung, zur optimalen Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Zentrale Forderungen sind: Beteiligung, Ausbildungskontrolle durch den Staat, gute Lernorte, nicht einzelbetrieblich, sondern auch mit staatlichem Einfluss.
Arbeitgeberinteressen:
Ausbildung als Kostenfaktor;
Zentrale Forderungen: möglichst niedrige Ausbildungskosten bzw. Ertrag durch Ausbildung, möglichst freie Entscheidung über Qualität und Quantität der Ausbildung, Kontrolle der Ausbildungsergebnisse
Ziel ist möglichst umfassende und einheitliche Regelung
(1) Wirtschaftspolitisch: schnelle Qualifikationsumbrüche durch rasche technologische Entwicklung und komplizierte Qualifikationsanforderungen – horizontal (Spezialisierungen) und vertikal (Hierarchien) ausdifferenziert – machen staatliche Eingriffe beim Qualifikationserwerb wichtig.
(2) Sozialpolitisch: Ausbildung als wichtige Voraussetzung für Einkommen und Integration in die Gesellschaft. Zudem: Schutz der Auszubildenden vor Ausbeutung.
(3) Bildungspolitisch: Berufsausbildung als zentraler Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung
Gewerkschaftsinteressen:
Qualitativ hochwertig und breit angelegt Kompetenzvermittlung, zur optimalen Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Zentrale Forderungen sind: Beteiligung, Ausbildungskontrolle durch den Staat, gute Lernorte, nicht einzelbetrieblich, sondern auch mit staatlichem Einfluss.
Arbeitgeberinteressen:
Ausbildung als Kostenfaktor;
Zentrale Forderungen: möglichst niedrige Ausbildungskosten bzw. Ertrag durch Ausbildung, möglichst freie Entscheidung über Qualität und Quantität der Ausbildung, Kontrolle der Ausbildungsergebnisse
Nenne und beschreibe die vier Entwicklungsstufen hin zum deutschen Berufsbildungsrecht und erläutere konkret den Weg hin zum BBiG
Erste Stufe: völlig ungeregelter Erwerb beruflicher Qualifikationen; in traditionalen Gesellschaften; Prinzip des produktiven Mitmachens im laufenden Arbeitsprozess. Ältere als Vermittler
Zweite Stufe: berufsständisch-autonomes Berufsbildungsrecht. Musterbeispiel ist mittelalterliche Handwerksausbildung. Zunft regelt nicht nur Beruf, sondern auch Leben der Mitglieder. Dreistufige Ausbildung: Lehrling; Geselle; Meister.
Dritte Stufe: gewerberechtliche Einbindung der Berufsausbildung. Schlagworte sind Gewerbefreiheit und Freihandel. Bestimmend ist das Bürgertum. Ausbildung erhält Muster einer privaten Vertragsbeziehung und ist im Gewerberecht verankert.
Vierte Stufe: spezialisiertes Berufsbildungsrecht; staatliches Interesse an möglichst umfassenden (präzise und für alle Berufe) sowie eindeutigen (einheitlich; Zusammenfügung der versprengten gesetzlichen Regelungen in einem Gesetz) Regelung.
Weg zum Berufsbildungsgesetz
+ 1918: Anerkennung der Gewerkschaften durch Arbeitgeber als Tarifpartner → Forderung nach Mitbestimmung bei Ausbildung
Dennoch keine Einigung in den Folgejahren. Ausbildung soll Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft bleiben.
Nach 1945: Vorerst nur Verabschiedung der Handwerksordnung. Nach SPD-Entwurf folgt 1969 Verabschiedung des BBiG in der Großen Koalition.
Zweite Stufe: berufsständisch-autonomes Berufsbildungsrecht. Musterbeispiel ist mittelalterliche Handwerksausbildung. Zunft regelt nicht nur Beruf, sondern auch Leben der Mitglieder. Dreistufige Ausbildung: Lehrling; Geselle; Meister.
Dritte Stufe: gewerberechtliche Einbindung der Berufsausbildung. Schlagworte sind Gewerbefreiheit und Freihandel. Bestimmend ist das Bürgertum. Ausbildung erhält Muster einer privaten Vertragsbeziehung und ist im Gewerberecht verankert.
Vierte Stufe: spezialisiertes Berufsbildungsrecht; staatliches Interesse an möglichst umfassenden (präzise und für alle Berufe) sowie eindeutigen (einheitlich; Zusammenfügung der versprengten gesetzlichen Regelungen in einem Gesetz) Regelung.
Weg zum Berufsbildungsgesetz
+ 1918: Anerkennung der Gewerkschaften durch Arbeitgeber als Tarifpartner → Forderung nach Mitbestimmung bei Ausbildung
Dennoch keine Einigung in den Folgejahren. Ausbildung soll Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft bleiben.
Nach 1945: Vorerst nur Verabschiedung der Handwerksordnung. Nach SPD-Entwurf folgt 1969 Verabschiedung des BBiG in der Großen Koalition.
Welche Entwicklung nahm das Berufsbildungssystem in Deutschland nach der Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes?
Neue Problemlage: Bildungsexpansion:
Diese zielte vorrangig auf Erweiterung Hochschulzugang, aber auch berufliche Bildung geriet in den Blick. Unter anderem: Empfehlung des Bildungsrates und „Markierungspunkte“ der Bundesregierung.
Aber: Bildungsexpansion stoppt (Weltwirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit sowie Versorgung der geburtenstarken Jahrgänge)
→ Grundlegende Reform (Ermöglichung sozialen Aufstiegs auch über berufliche Bildung) bleibt aus; (Lutz: "meritokratischer Teufelskreis“ wird nicht durchbrochen)
Interpretation von Lutz: lange Prosperität führte zur Absorption des traditionalen Sektors; Freisetzung von Dynamik im Berufswahlverhalten; Kritik an ungleicher Verteilung von Sozialchancen wird offensichtlich → Versuch der Schulreformen, als "ungefährlichster Versuch für die Herrschenden.
Kritik im Berufsbildungssystem: Spaltung des Bildungswesens in berufliche und höherwertige akademische wird offensichtlich; mangelhafte qualifikatorische Leistungsfähigkeit (vielfach Ausbeutungsinstrument). Druck wird unterstützt durch Lehrlingsbewegung.
Reaktion:
Anstelle des großen Wurfes folgte in den 70er Jahren eine Reihe betriebspädagogisch relevante Maßnahmen.
+ System differenzierter Verantwortlichkeiten anstelle einseitiger Einfluss der Arbeitgeber
+ Neuordnung der Kompetenzen (mehr Staat anstelle von Kammern)
+ Weitere Reformen: Transparenzerhöhung durch Berufsbildungsbericht, Ausbildereignungsverordnung, verpflichtende Anrechung schulischer Berufsausbildung auf Ausbildungszeit, Kapizitätsausweitung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Diese zielte vorrangig auf Erweiterung Hochschulzugang, aber auch berufliche Bildung geriet in den Blick. Unter anderem: Empfehlung des Bildungsrates und „Markierungspunkte“ der Bundesregierung.
Aber: Bildungsexpansion stoppt (Weltwirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit sowie Versorgung der geburtenstarken Jahrgänge)
→ Grundlegende Reform (Ermöglichung sozialen Aufstiegs auch über berufliche Bildung) bleibt aus; (Lutz: "meritokratischer Teufelskreis“ wird nicht durchbrochen)
Interpretation von Lutz: lange Prosperität führte zur Absorption des traditionalen Sektors; Freisetzung von Dynamik im Berufswahlverhalten; Kritik an ungleicher Verteilung von Sozialchancen wird offensichtlich → Versuch der Schulreformen, als "ungefährlichster Versuch für die Herrschenden.
Kritik im Berufsbildungssystem: Spaltung des Bildungswesens in berufliche und höherwertige akademische wird offensichtlich; mangelhafte qualifikatorische Leistungsfähigkeit (vielfach Ausbeutungsinstrument). Druck wird unterstützt durch Lehrlingsbewegung.
Reaktion:
Anstelle des großen Wurfes folgte in den 70er Jahren eine Reihe betriebspädagogisch relevante Maßnahmen.
+ System differenzierter Verantwortlichkeiten anstelle einseitiger Einfluss der Arbeitgeber
+ Neuordnung der Kompetenzen (mehr Staat anstelle von Kammern)
+ Weitere Reformen: Transparenzerhöhung durch Berufsbildungsbericht, Ausbildereignungsverordnung, verpflichtende Anrechung schulischer Berufsausbildung auf Ausbildungszeit, Kapizitätsausweitung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Nenne die zentralen Daten zur Sozialgeschichte des deualen Systems
1810/11 Erlass der Gewerbefreiheit
Ausbildungsbefugnis nicht weiter an Zunftmitgliedschaft gekoppelt, diese Gewerbefreiheit wurde duch Novellierungen aber wieder zurückgedrängt
1869 Erlass der Gewerbeordnung
Lehrlinge unterstehen ihren Meistern/Fabrikanten; somit sind letze gewerbliche Hindernisse beseitigt
1873 – Gründung der Fortbildungsschulen als "Antwort auf die Sozialisationslücke" - 3-jährige Fortbildungsschulpflicht zunächst für männliche Jugendliche.
1897 Novelle der Gewerbeordnung = "Handwerkerschutzgesetz"
Handwerksausbildung steht unter Aufsicht der Handwerkskammern, Vorschriften gegen „Lehrlingszüchterei“
1900 – Durchsetzung Reformen beruflich orientierter Fortbildungsschulen durch Kerschensteiner - Berufserziehung als Staatsbürgererziehung (Erziehung zu Arbeit und Beruf = brauchbare Staatsbürger)
1908 Novelle der Gewerbeordnung
kleiner Befähigungsnachweis (Meisterprüfung) als Ausbildungsbefugnis notwendig
1909 Gründung des DATSCH
zur Interessensvertretung der Industrieberufe und deren Ausbildungsregelungen
1911 Erlass über die „Bestimmungen über die Einrichtung und Lehrpläne gewerblicher bzw. kaufmännischer Fortbildungsschulen“
Neue Inhaltliche Vorstellungen, nach den Vorstellungen Kerschensteiners formuliert waren
1935/38 Gleichstellung der Industrie- und Handwerksprüfungen
1938 Reichsschulpflichtgesetz
regelt Berufsschulpflicht erstmals
1969 Inkrafttreten des BBiG
erste bundeseinheitliche Rechtsgrundalge für betriebliche Berufsausbildung!!! Ende des jahrzentelangen „Hin-und Her’s“
Ausbildungsbefugnis nicht weiter an Zunftmitgliedschaft gekoppelt, diese Gewerbefreiheit wurde duch Novellierungen aber wieder zurückgedrängt
1869 Erlass der Gewerbeordnung
Lehrlinge unterstehen ihren Meistern/Fabrikanten; somit sind letze gewerbliche Hindernisse beseitigt
1873 – Gründung der Fortbildungsschulen als "Antwort auf die Sozialisationslücke" - 3-jährige Fortbildungsschulpflicht zunächst für männliche Jugendliche.
1897 Novelle der Gewerbeordnung = "Handwerkerschutzgesetz"
Handwerksausbildung steht unter Aufsicht der Handwerkskammern, Vorschriften gegen „Lehrlingszüchterei“
1900 – Durchsetzung Reformen beruflich orientierter Fortbildungsschulen durch Kerschensteiner - Berufserziehung als Staatsbürgererziehung (Erziehung zu Arbeit und Beruf = brauchbare Staatsbürger)
1908 Novelle der Gewerbeordnung
kleiner Befähigungsnachweis (Meisterprüfung) als Ausbildungsbefugnis notwendig
1909 Gründung des DATSCH
zur Interessensvertretung der Industrieberufe und deren Ausbildungsregelungen
1911 Erlass über die „Bestimmungen über die Einrichtung und Lehrpläne gewerblicher bzw. kaufmännischer Fortbildungsschulen“
Neue Inhaltliche Vorstellungen, nach den Vorstellungen Kerschensteiners formuliert waren
1935/38 Gleichstellung der Industrie- und Handwerksprüfungen
1938 Reichsschulpflichtgesetz
regelt Berufsschulpflicht erstmals
1969 Inkrafttreten des BBiG
erste bundeseinheitliche Rechtsgrundalge für betriebliche Berufsausbildung!!! Ende des jahrzentelangen „Hin-und Her’s“
Definiere den Begriff Berufsausbildung und ordne sie in den Gesamtbildungsprozess ein
Definition Berufsbildung:
+ Berufsbildung zielt auf Übernahme beruflicher Positionen im Erwerbssystem.
+ Ziele: Berufliche Qualifizierung, Sozialisation, Allokation, Selektion
+ Teilsysteme beruflicher Qualifizierung: Hochschule und duales System (graduelle, nicht prinzipielle Unterscheidung zwischen Facharbeiter und Akademiker)
+ Alltagssprache → berufliche Bildung = nichtakademische Bildung; Beschäftigungstyp: Facharbeiter
+ Dual: Lernorte Betrieb und Schule. Duales System als Euphemismus → Vielzahl von Lernorten, Lernsituationen; nur lockere Verbindung, Zuständigkeitenvielfalt (gespaltener Qualifizierungsprozess)
Im Gesamtbildungssystem:
Im Rahmen der Sek I (gegliedertes Schulsystem ) wird Vollzeitschulpflicht erfüllt. In Sek II folgt Gliederung in allgemeinbildendes (gymnasiale Oberstufe; Fachoberschule) und berufsbildendes Bildungswesen; Schwerpunkt: duales System (unterliegt Marktschwankungen). Fast drei Viertel der Zeit entfällt auf betriebliche Ausbildung (fachpraktische Berufsausbildung); ein Viertel auf Berufsschule (theoretische Berufsausbildung; Fortsetzung allgemeiner Unterricht) → Nie vollständig getrennt/ zugeordnet. Durch Kompensation fehlender fachpraktischer Vermittlung auch zunehmend öffentlich geförderte überbetriebliche Ausbildungswerkstätten (→ triales System; Vielfalt der Kooperationsformen → plural)
+ Berufsbildung zielt auf Übernahme beruflicher Positionen im Erwerbssystem.
+ Ziele: Berufliche Qualifizierung, Sozialisation, Allokation, Selektion
+ Teilsysteme beruflicher Qualifizierung: Hochschule und duales System (graduelle, nicht prinzipielle Unterscheidung zwischen Facharbeiter und Akademiker)
+ Alltagssprache → berufliche Bildung = nichtakademische Bildung; Beschäftigungstyp: Facharbeiter
+ Dual: Lernorte Betrieb und Schule. Duales System als Euphemismus → Vielzahl von Lernorten, Lernsituationen; nur lockere Verbindung, Zuständigkeitenvielfalt (gespaltener Qualifizierungsprozess)
Im Gesamtbildungssystem:
Im Rahmen der Sek I (gegliedertes Schulsystem ) wird Vollzeitschulpflicht erfüllt. In Sek II folgt Gliederung in allgemeinbildendes (gymnasiale Oberstufe; Fachoberschule) und berufsbildendes Bildungswesen; Schwerpunkt: duales System (unterliegt Marktschwankungen). Fast drei Viertel der Zeit entfällt auf betriebliche Ausbildung (fachpraktische Berufsausbildung); ein Viertel auf Berufsschule (theoretische Berufsausbildung; Fortsetzung allgemeiner Unterricht) → Nie vollständig getrennt/ zugeordnet. Durch Kompensation fehlender fachpraktischer Vermittlung auch zunehmend öffentlich geförderte überbetriebliche Ausbildungswerkstätten (→ triales System; Vielfalt der Kooperationsformen → plural)
Nenne die acht Grundelemente dualer Ausbildung und die sechs Grundprinzipien
Lernort:
Betrieb ~ Berufsschule
Rechtsgrundlage für den Ausbildungsberuf:
Ausbildungsordnung ~ Rahmenlehrplan
Rechtsgrundlage für das Ausbildungsverhältnis:
Berufsausbildungsvertrag ~ Schulpflicht
Ausbildungsinhalt:
Betrieblicher Ausbildungsplan ~ Lehrplan
Rechtsgrundlage für die Ausbildung:
Berufsbildungsgesetz ~ Schulgesetze der Länder
Ausbildungspersonal:
Ausbilder ~ Berufsschullehrer
Beratung und Überwachung:
Kammer oder andere zuständige Stelle ~ Regierungspräsident oder Schulaufsicht/ Schulämter
Finanzierung:
Ausbildungsbetriebe ~ Länder, Kreise, Gemeinden
Grundprinzipien
(1) Öffentliche Verantwortung für Ordnung der Berufsausbildung (weder rein staatliche noch rein private Angelegenheit)
(2) Bürgerliche Vertragsfreiheit für Begründung von Ausbildungsverhältnissen
(3) Mittelbare Staatsverwaltung durch Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft (im Zentrum stehen Kammern, die für Einhaltung der Regeln Sorge tragen müssen)
(4) Dualitätsprinzip
(5) Berufsprinzip
(6) Konsensprinzip
Betrieb ~ Berufsschule
Rechtsgrundlage für den Ausbildungsberuf:
Ausbildungsordnung ~ Rahmenlehrplan
Rechtsgrundlage für das Ausbildungsverhältnis:
Berufsausbildungsvertrag ~ Schulpflicht
Ausbildungsinhalt:
Betrieblicher Ausbildungsplan ~ Lehrplan
Rechtsgrundlage für die Ausbildung:
Berufsbildungsgesetz ~ Schulgesetze der Länder
Ausbildungspersonal:
Ausbilder ~ Berufsschullehrer
Beratung und Überwachung:
Kammer oder andere zuständige Stelle ~ Regierungspräsident oder Schulaufsicht/ Schulämter
Finanzierung:
Ausbildungsbetriebe ~ Länder, Kreise, Gemeinden
Grundprinzipien
(1) Öffentliche Verantwortung für Ordnung der Berufsausbildung (weder rein staatliche noch rein private Angelegenheit)
(2) Bürgerliche Vertragsfreiheit für Begründung von Ausbildungsverhältnissen
(3) Mittelbare Staatsverwaltung durch Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft (im Zentrum stehen Kammern, die für Einhaltung der Regeln Sorge tragen müssen)
(4) Dualitätsprinzip
(5) Berufsprinzip
(6) Konsensprinzip
Beschreibe kurz die ersten drei Grundprinzipien dualer Ausbildung
#Duales Prinzip: Mit dem Dualitätsprinzip ist die Verbindung von Lernen im Arbeitsprozess und in der Berufsschule gemeint. Die Ausbildung in Deutschland findet an zwei verschiedenen Lernorten, im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule, statt. Daraus ergeben sich verschiedene Dualitäten. Die Bereiche oder Elemente dieser Dualitäten sind neben den beiden Lernorten die Zuständigkeiten für die Gesetzgebung und unterschiedliche Rechtsgrundlagen, das Ausbildungspersonal und staatliche Aufsicht, das Nebeneinander der Lehrpläne, sowie unterschiedliche Überwachung, Planung und Finanzierung. Betriebliche und schulische Ausbildung sind verschieden organisiert. Beispiele: Die Finanzierung einer Ausbildung erfolgt auf betrieblicher Seite durch den Betrieb, die Berufsschule wird von Land, Kreis und Gemeinde getragen. Die Rechtsgrundlage für den betrieblichen Teil der Ausbildung ist das BBiG, auf schulischer Seite die Schulgesetze der Länder.
#Berufsprinzip: Unter dem Berufsprinzip versteht man, das in Deutschland in einem anerkannten Beruf ausgebildet wird. Die Ausbildung ist staatlich normiert und betrieblich organisiert. Es handelt sich um eine mehrjährige Berufsausbildung, die als Grundlage für ein breites Spektrum qualifizierter Erwerbstätigkeiten dient.
#KonsensprinzipMit Konsensprinzip ist die Zusammenarbeit von Staat und Sozialparteien gemeint, bei der die Parteien zu einer einvernehmlichen Einigung kommen müssen. Dies betrifft sowohl die Bereiche in denen die Sozialparteien und der Staat (bei der Entwicklung von Ausbildungsordnungen), der Bund mit den Ländern (bei der Abstimmung der Ausbildungsordnung auf die Rahmenlehrpläne der Berufsschulen) oder die Länder untereinander(bei der Entwicklung der Rahmenlehrpläne) zu Entscheidungen kommen müssen.
#Berufsprinzip: Unter dem Berufsprinzip versteht man, das in Deutschland in einem anerkannten Beruf ausgebildet wird. Die Ausbildung ist staatlich normiert und betrieblich organisiert. Es handelt sich um eine mehrjährige Berufsausbildung, die als Grundlage für ein breites Spektrum qualifizierter Erwerbstätigkeiten dient.
#KonsensprinzipMit Konsensprinzip ist die Zusammenarbeit von Staat und Sozialparteien gemeint, bei der die Parteien zu einer einvernehmlichen Einigung kommen müssen. Dies betrifft sowohl die Bereiche in denen die Sozialparteien und der Staat (bei der Entwicklung von Ausbildungsordnungen), der Bund mit den Ländern (bei der Abstimmung der Ausbildungsordnung auf die Rahmenlehrpläne der Berufsschulen) oder die Länder untereinander(bei der Entwicklung der Rahmenlehrpläne) zu Entscheidungen kommen müssen.
Beschreibe kurz die letzten drei Grundprinzipen dualer Ausbildung
#Prinzip der öffentlichen Verantwortung für die Ordnung der Berufsausbildung, d.h. duale Berufsausbildung ist als Mischsystem aus marktwirtschaftlichen, staatlichen und korporativen Steuerungselementen zu sehen und nicht rein privat oder rein staatlich. Öffentliche Verantwortung meint, dass Berufsausbildung weder eine rein staatliche noch eine rein private Verantwortlichkeit auszeichnet. Auf der Grundlage des BBiG werden zur Sicherung bundeseinheitlicher und gleichwertiger Berufsausbildung Ausbildungsordnungen erlassen, an deren Erarbeitung Staat und Sozialpartner gleichberechtigt beteiligt sind.
#Prinzip der bürgerlichen Vertragsfreiheit: bei der Begründung von Berufsausbildungsverhältnissen, d.h. kein Betrieb kann gezwungen werden einen Jugendlichen auszubilden. Jeder Jugendliche hat das Recht, Ausbildungsberuf und –betrieb zu wählen. Ausbildung erfolgt im Rahmen der staatlich vorgegebenen Standards.
#Prinzip der mittelbaren Staatsverwaltung durch Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft. Dieses Prinzip bezieht sich auf den Korporatismus und somit auf die Einbindung nicht-staatlicher Akteure (z.B. Arbeitnehmer, Arbeitgeber) in die Politik und Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf diese Akteure. Dabei gibt der Staat die Rahmenbedingungen vor. Das Prinzip der mittelbaren Staatsverwaltung ist dem Korporatismus sehr nah. Im Zentrum dieses Prinzips stehen die Kammern als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft, die mit der Wahrnehmung von Überwachungs-/ Kontroll- sowie Durchführungsaufgaben und Beratungsaufgaben in der beruflichen Bildung dafür Sorge tragen müssen, dass die gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Normen der Berufsausbildung im betrieblichen Ausbildungshandeln aber auch im Prüfungswesen eingehalten werden.
#Prinzip der bürgerlichen Vertragsfreiheit: bei der Begründung von Berufsausbildungsverhältnissen, d.h. kein Betrieb kann gezwungen werden einen Jugendlichen auszubilden. Jeder Jugendliche hat das Recht, Ausbildungsberuf und –betrieb zu wählen. Ausbildung erfolgt im Rahmen der staatlich vorgegebenen Standards.
#Prinzip der mittelbaren Staatsverwaltung durch Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft. Dieses Prinzip bezieht sich auf den Korporatismus und somit auf die Einbindung nicht-staatlicher Akteure (z.B. Arbeitnehmer, Arbeitgeber) in die Politik und Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf diese Akteure. Dabei gibt der Staat die Rahmenbedingungen vor. Das Prinzip der mittelbaren Staatsverwaltung ist dem Korporatismus sehr nah. Im Zentrum dieses Prinzips stehen die Kammern als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft, die mit der Wahrnehmung von Überwachungs-/ Kontroll- sowie Durchführungsaufgaben und Beratungsaufgaben in der beruflichen Bildung dafür Sorge tragen müssen, dass die gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Normen der Berufsausbildung im betrieblichen Ausbildungshandeln aber auch im Prüfungswesen eingehalten werden.
Was sind die Kennzeichen des Betriebs als Lernort?
+ Wichtigster Lernort, da Vertragspartner der Auszubildenden (maßgeblicher Einfluss auf Ausbildung) und Hauptlernzeit (ca. 3/4)
+ Markt reguliert Zustandekommen von betrieblichen Ausbildungsstellen, für Zustandekommen von Ausbildungsvertrag gilt Prinzip der Vertragsfreiheit (aber: Wenn Ausbildung, dann nur im Rahmen staatlicher Vorgaben)
+ Ziel beruflicher Bildung ist berufliche Handlungsfähigkeit; inhaltlich bestimmt durch Ausbildungsordnung: im Betrieb ermöglicht "Lernen im Arbeitsprozess" Erwerb von Erfahrungswissen (berufliches Fachwissen + Anwendbarkeit allgemeinen Wissens auf Praxis). Angeboten wird Erfahrungslernen und Schulung.
+ Gefahr ist Ausbeutung Auszubildende als billige Arbeitskräfte und betriebsspezifische Beschränkung der Kompetenzen. Dem wirkt der Staat durch ordnungspolitische Regelungen mit dem Ziel der Qualitätssicherung und Mobilitätsförderung entgegen (insbesondere durch Setzung von Qualitätsmindeststandards, Motivation zum Ausbildungsplatzangebot, Ausgleich durch öffentliche Angebote)
+ Markt reguliert Zustandekommen von betrieblichen Ausbildungsstellen, für Zustandekommen von Ausbildungsvertrag gilt Prinzip der Vertragsfreiheit (aber: Wenn Ausbildung, dann nur im Rahmen staatlicher Vorgaben)
+ Ziel beruflicher Bildung ist berufliche Handlungsfähigkeit; inhaltlich bestimmt durch Ausbildungsordnung: im Betrieb ermöglicht "Lernen im Arbeitsprozess" Erwerb von Erfahrungswissen (berufliches Fachwissen + Anwendbarkeit allgemeinen Wissens auf Praxis). Angeboten wird Erfahrungslernen und Schulung.
+ Gefahr ist Ausbeutung Auszubildende als billige Arbeitskräfte und betriebsspezifische Beschränkung der Kompetenzen. Dem wirkt der Staat durch ordnungspolitische Regelungen mit dem Ziel der Qualitätssicherung und Mobilitätsförderung entgegen (insbesondere durch Setzung von Qualitätsmindeststandards, Motivation zum Ausbildungsplatzangebot, Ausgleich durch öffentliche Angebote)
Wie kommt es im dualen System zu überbetrieblichen Qualifikationsstandards und welche Funktion erfüllen sie?
Hintergrund: besonderes Verhältnis von Marktmechanismen (-> Versorgung mit Ausbildungsstellen) und staatlicher Bürokratie (-> Rahmenbedingungen für betriebliches Ausbildungshandeln) als zentrales Kennzeichen des dualen Systems.
Staatlich gesetzte Rahmenbedingungen: zielen auf überbetriebliche Verwertbarkeit und umfassen beim Ausbildungsberuf insbesondere Berufsbezeichnung, Ausbildungsdauer, Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan, Prüfungsanforderungen durch Rechtsverordnung; sowie Eignungsvorschriften für Ausbildungspersonal und - betrieb.
* Überwachung durch Kammern
* Modernisierung etc.: Gewerkschaften, Arbeitgeber, Staat
Ausschließlichkeitsgrundsatz = Wenn Ausbildung, dann nur im Rahmen staatlicher Vorgaben, d.h. in anerkannten Berufen und nach Ausbildungsordnung; sichert Qualität und reduziert Fehlsteuerung durch Markt. Spannung zwischen betriebsspezifischer Zielsetzung unbd überbetrieblicher Qualifizierung.
Ausbildungsordnungen definieren "berufliche Handlungsfähigkeit" insbesondere durch Festlegung der Inhalte und der Gliederung.
Vermarktbarkeit von Arbeitsfähigkeiten wird durch Überbetrieblichkeit realisiert. Betriebe: Erwartung an Arbeitsvermögen, Einsetzbarkeit; Lohnkosten. Arbeiter: Ansprüche an Einkommen, Beschäftigung, Karriere; d.h. Staat schafft durch berufliche Zertifikate als "Markenprodukte" Basis für funktionierende berufsfachliche Arbeitsmärkte.
Staatlich gesetzte Rahmenbedingungen: zielen auf überbetriebliche Verwertbarkeit und umfassen beim Ausbildungsberuf insbesondere Berufsbezeichnung, Ausbildungsdauer, Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan, Prüfungsanforderungen durch Rechtsverordnung; sowie Eignungsvorschriften für Ausbildungspersonal und - betrieb.
* Überwachung durch Kammern
* Modernisierung etc.: Gewerkschaften, Arbeitgeber, Staat
Ausschließlichkeitsgrundsatz = Wenn Ausbildung, dann nur im Rahmen staatlicher Vorgaben, d.h. in anerkannten Berufen und nach Ausbildungsordnung; sichert Qualität und reduziert Fehlsteuerung durch Markt. Spannung zwischen betriebsspezifischer Zielsetzung unbd überbetrieblicher Qualifizierung.
Ausbildungsordnungen definieren "berufliche Handlungsfähigkeit" insbesondere durch Festlegung der Inhalte und der Gliederung.
Vermarktbarkeit von Arbeitsfähigkeiten wird durch Überbetrieblichkeit realisiert. Betriebe: Erwartung an Arbeitsvermögen, Einsetzbarkeit; Lohnkosten. Arbeiter: Ansprüche an Einkommen, Beschäftigung, Karriere; d.h. Staat schafft durch berufliche Zertifikate als "Markenprodukte" Basis für funktionierende berufsfachliche Arbeitsmärkte.
Was sind Mindestbestandteile einer Ausbildungsordnung und warum ist diese so wichtig?
Bestandteile
# Festlegung der Bezeichnung des Ausbildungsberufs
# Festlegung der Ausbildungsdauer
# Festlegung des Ausbildungsberufsbildes
# Festlegung des Ausbildungsrahmenplanes
# Festlegung der Prüfungsanforderungen
Aufgaben:
* Regelung der Ziele und Inhalte der betrieblichen Berufsaufbildung
* Vermittlung festgelegter Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (fachspezifische, persönliche und soziale Kompetenzen)
* verbindlicher Qualitätsstandard
* Sicherung einer geordneten und bundeseinheitlichen Berufsausbildung (unmittelbar geltendes Recht) mit
* überbetrieblich geltenden und vergleichbaren Prüfungszertifikate
* Basis für berufsfachlichen Arbeitsmarkt
* Vermarktbarkeit von Arbeitsfähigkeit
# Festlegung der Bezeichnung des Ausbildungsberufs
# Festlegung der Ausbildungsdauer
# Festlegung des Ausbildungsberufsbildes
# Festlegung des Ausbildungsrahmenplanes
# Festlegung der Prüfungsanforderungen
Aufgaben:
* Regelung der Ziele und Inhalte der betrieblichen Berufsaufbildung
* Vermittlung festgelegter Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (fachspezifische, persönliche und soziale Kompetenzen)
* verbindlicher Qualitätsstandard
* Sicherung einer geordneten und bundeseinheitlichen Berufsausbildung (unmittelbar geltendes Recht) mit
* überbetrieblich geltenden und vergleichbaren Prüfungszertifikate
* Basis für berufsfachlichen Arbeitsmarkt
* Vermarktbarkeit von Arbeitsfähigkeit
Was bedeutet die Festlegung der Berufsbildung als öffentliche Aufgabe im Berufsbildungsgesetz?
Öffentliche Aufgabe = weder ausschließlich staatlich, noch ausschließlich privat. Mischsystem aus staatlichen, marktwirtschaftlichen und korporativen Steuerungselementen. Staat: Fixiert mit Berufsbildungsgesetz und auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen die Rahmenbedingungen. Arbeitgeber/ Gewerkschaften/ Länder überarbeiten Ausbildungsordnungen; Betriebe entscheiden über Angebot von Ausbildungsplätzen; Kammern überwachen Einhaltung von Normen.
Konsensprinzip: Markiert weitestgehende Übertragung von staatlichen Aufgaben. Erlass von Ausbildungsordnungen nur nach Konsens von Arbeitgeber und Gewerkschaften.
Korporatismus Unter Korporatismus im dualen System der Berufsausbildung versteht man die staatlich geregelte, auf dem Konsensprinzip beruhende, dauerhafte Beteiligung von Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an allen wesentlichen Entscheidungs-, Planungs-, Durchführungs- und Kontrollprozessen im Bereich der betrieblichen Berufsausbildung auf Bundes- (z.B. BiBB; Zustimmung zu AO) Landes- (z.B. Landesausschuss für Berufsbildung; Koordinierung betrieblich/ schulisch) und Regionalebene (Berufsbildungs- und Prüfungsausschuss).
Sichert in der beruflichen Bildung Kompromisse zwischen Kapital und Arbeit.
Vorteile für die beteiligten Akteure
+ Staat: Entlastung der öffentlichen Haushalte durch Ausbildungskosten bei Betrieben und Entlastung des Hochschulsystems. Zudem gesellschaftliche Integration der Jugendlkichen. Befreit von Aufgabe der Konsenssuche; hohe Akzeptanz der Beschlüsse.
+ Arbeitgeber: Einfluss auf Gestaltung der Ausbildung, insbesondere Berücksichtigung betriebsspezifischer Belange, Einsparung von Rekrutierungskosten, Ausbildungskosten können durch Beteiligung am Arbeitsprozess gering gehalten werden, immer Personalauswahl, Neuerungen werden automatisch mit vermittelt.
+Gewerkschaften: Mitwirkungsrechte, können Reforminitiative lancieren, Facharbeiter als Rückgrat der gewerkschaftlichen Arbeit
* Auszubildende: Eingliederung in Belegschaft, Erwerb einer überbetrieblich einsetzbaren Qualifikation, Schutz vor Dequalifizierung und Erwerb von Karriereperspektiven, Vergütung
Konsensprinzip: Markiert weitestgehende Übertragung von staatlichen Aufgaben. Erlass von Ausbildungsordnungen nur nach Konsens von Arbeitgeber und Gewerkschaften.
Korporatismus Unter Korporatismus im dualen System der Berufsausbildung versteht man die staatlich geregelte, auf dem Konsensprinzip beruhende, dauerhafte Beteiligung von Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an allen wesentlichen Entscheidungs-, Planungs-, Durchführungs- und Kontrollprozessen im Bereich der betrieblichen Berufsausbildung auf Bundes- (z.B. BiBB; Zustimmung zu AO) Landes- (z.B. Landesausschuss für Berufsbildung; Koordinierung betrieblich/ schulisch) und Regionalebene (Berufsbildungs- und Prüfungsausschuss).
Sichert in der beruflichen Bildung Kompromisse zwischen Kapital und Arbeit.
Vorteile für die beteiligten Akteure
+ Staat: Entlastung der öffentlichen Haushalte durch Ausbildungskosten bei Betrieben und Entlastung des Hochschulsystems. Zudem gesellschaftliche Integration der Jugendlkichen. Befreit von Aufgabe der Konsenssuche; hohe Akzeptanz der Beschlüsse.
+ Arbeitgeber: Einfluss auf Gestaltung der Ausbildung, insbesondere Berücksichtigung betriebsspezifischer Belange, Einsparung von Rekrutierungskosten, Ausbildungskosten können durch Beteiligung am Arbeitsprozess gering gehalten werden, immer Personalauswahl, Neuerungen werden automatisch mit vermittelt.
+Gewerkschaften: Mitwirkungsrechte, können Reforminitiative lancieren, Facharbeiter als Rückgrat der gewerkschaftlichen Arbeit
* Auszubildende: Eingliederung in Belegschaft, Erwerb einer überbetrieblich einsetzbaren Qualifikation, Schutz vor Dequalifizierung und Erwerb von Karriereperspektiven, Vergütung
Beschreibe die zwei großen Segmente betrieblicher Ausbildung
(1) Großindustrie
+ Eigene Ausbildungsabteilung und hauptamtliche Ausbilder
+ Ausbildung in produktionsgetrennten Ausbildungswekstätten
+ Systematische Lehrgänge
+ Zusätzlicher Theorieunterricht
+ Hoher Legalitätsgrad; Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
+ Gute Chancen auf Übernahme
(2) Kleinbetriebe (quantitativ dominierend)
+ Ausbildung im Produktionsprozess; nebenberufliche Ausbilder
+ Qualifizierungsmöglichkeit ist auf Aufgabenspektrum beschränkt
+ Situative und eher zufällige Lerneffekte
+ Keine theoretische Unterweisung; kaum Abstimmung
+ Meist auch Hilfsarbeiten
+ Unsichere Übernahmechancen
+ Eigene Ausbildungsabteilung und hauptamtliche Ausbilder
+ Ausbildung in produktionsgetrennten Ausbildungswekstätten
+ Systematische Lehrgänge
+ Zusätzlicher Theorieunterricht
+ Hoher Legalitätsgrad; Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
+ Gute Chancen auf Übernahme
(2) Kleinbetriebe (quantitativ dominierend)
+ Ausbildung im Produktionsprozess; nebenberufliche Ausbilder
+ Qualifizierungsmöglichkeit ist auf Aufgabenspektrum beschränkt
+ Situative und eher zufällige Lerneffekte
+ Keine theoretische Unterweisung; kaum Abstimmung
+ Meist auch Hilfsarbeiten
+ Unsichere Übernahmechancen
Gibt es eine positive Korrelation zwischen Ausbildungsgröße und Ausbildungsqualität?
In Großbetrieben:
Kritik an Verschulung: Gefahr der Abkopplung des Lernens vom betrieblichen Arbeitsalltag, unangemessene Theoretisierung, Distanzierung von betriebsspezifischen Handlungsanforderungen, fehlende Vermittlung Schlüsselqualifikationen
→ Rückverlagerung des Lernens in den Arbeitsprozess; Ziel ist Handlungswissen
Hintergrund: Prozessorientierung der Arbeit → arbeitsprozessorientiertes Lernen mit dem Ziel, Wissen situationsspezifisch anwenden zu können (setzt fundiertes Fachwissen/ rationales Handeln und Erfahrungswissen/ erfahrungsgeleitetes Handeln voraus). Zudem Gestaltung als ganzheitliche Förderung der Persönlichkeitsentwicklung.
Im Betrieb: „dezentrales Lernen“ (Verknüpfung Lernen und Arbeiten durch Lerninseln, Lernstatt etc.)
In der Schule: „Lernfeldprinzip“; Vermittlung thematischer Einheiten orientiert am Handlungsablauf (≠ Fach- und Stofforientierung)
Kleinbetriebe haben hier lernorganisatorischen Vorsprung; sind allerdings auf staatliche Unterstützung angewiesen.
(1) öffentliche Finanzierung des Berufsschulunterrichts
(2) Förderung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten (Träger sind Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft, agieren zunehmend als Kompetenzzentren auch für Weiterbildung; ursprünglich zur Vermittlung der in Kleinbetrieben fehlenden Angebote) und Einrichtung von Verbundausbildung (Leitbetrieb mit Partnerbetrieben, Ausbildungsverein, Ausbildungs-Konsortium, Aufragsausbildung → häufigster Fall)
Kritik an Verschulung: Gefahr der Abkopplung des Lernens vom betrieblichen Arbeitsalltag, unangemessene Theoretisierung, Distanzierung von betriebsspezifischen Handlungsanforderungen, fehlende Vermittlung Schlüsselqualifikationen
→ Rückverlagerung des Lernens in den Arbeitsprozess; Ziel ist Handlungswissen
Hintergrund: Prozessorientierung der Arbeit → arbeitsprozessorientiertes Lernen mit dem Ziel, Wissen situationsspezifisch anwenden zu können (setzt fundiertes Fachwissen/ rationales Handeln und Erfahrungswissen/ erfahrungsgeleitetes Handeln voraus). Zudem Gestaltung als ganzheitliche Förderung der Persönlichkeitsentwicklung.
Im Betrieb: „dezentrales Lernen“ (Verknüpfung Lernen und Arbeiten durch Lerninseln, Lernstatt etc.)
In der Schule: „Lernfeldprinzip“; Vermittlung thematischer Einheiten orientiert am Handlungsablauf (≠ Fach- und Stofforientierung)
Kleinbetriebe haben hier lernorganisatorischen Vorsprung; sind allerdings auf staatliche Unterstützung angewiesen.
(1) öffentliche Finanzierung des Berufsschulunterrichts
(2) Förderung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten (Träger sind Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft, agieren zunehmend als Kompetenzzentren auch für Weiterbildung; ursprünglich zur Vermittlung der in Kleinbetrieben fehlenden Angebote) und Einrichtung von Verbundausbildung (Leitbetrieb mit Partnerbetrieben, Ausbildungsverein, Ausbildungs-Konsortium, Aufragsausbildung → häufigster Fall)
Beschreibe die Funktion und Wirkungsweise von Übergängen im Bildungssystem
+ Bildungserfolg gilt gemeinhin als Bestimmungsgröße für Übergänge im Bildungswesen. Wirkung ist allerdings von Land zu Land unterschiedlich.
+ Schwellen: Schuleintritt; Eintritt in Sek I, in Sek II, in Beschäftigungssystem (bei Weiterbildung auch wieder zurück)
→ Schwellen stehen nicht nebeneinander, sondern wirken aufeinander
+ In Deutschland schon sehr frühe Vorsortierung.
+ Übergang in Sek II wird beeinflusst durch Abschlüsse von Sek I und Struktur von Sek II (z.B. Realschüler können normal nicht in gymnasiale Oberstufe wechseln; Gymnasiasten stehen aber alle Wege offen)
+ Neben Auswahl Oberstufe oder duales System; zudem: schulische Bildungsgänge zur Vorbereitung auf eine Berufsbildung, Berufsqualifizierung (Berufsfachschule, Schule des Gesundheitswesens), Vorbereitung auf Studium an Fachhochschule (Fachoberschule). Theoretisch möglich ist auch Erwerbstätigkeit + Berufsschule
+ Mehr als zwei Drittel eines Altersjahrgangs im dualen System. Aktuell: Sinkende Übergänge wegen fehlendem Angebot (→ vorgeschaltete Zwischenphase)
+ Selektions- und Allokationswirkung der betrieblichen Personalpolitik beginnt schon an der ersten Schwelle (Eintritt ins duale System); nicht erst an der zweiten Stelle (Eintritt in den Arbeitsmarkt)
+ Schwellen: Schuleintritt; Eintritt in Sek I, in Sek II, in Beschäftigungssystem (bei Weiterbildung auch wieder zurück)
→ Schwellen stehen nicht nebeneinander, sondern wirken aufeinander
+ In Deutschland schon sehr frühe Vorsortierung.
+ Übergang in Sek II wird beeinflusst durch Abschlüsse von Sek I und Struktur von Sek II (z.B. Realschüler können normal nicht in gymnasiale Oberstufe wechseln; Gymnasiasten stehen aber alle Wege offen)
+ Neben Auswahl Oberstufe oder duales System; zudem: schulische Bildungsgänge zur Vorbereitung auf eine Berufsbildung, Berufsqualifizierung (Berufsfachschule, Schule des Gesundheitswesens), Vorbereitung auf Studium an Fachhochschule (Fachoberschule). Theoretisch möglich ist auch Erwerbstätigkeit + Berufsschule
+ Mehr als zwei Drittel eines Altersjahrgangs im dualen System. Aktuell: Sinkende Übergänge wegen fehlendem Angebot (→ vorgeschaltete Zwischenphase)
+ Selektions- und Allokationswirkung der betrieblichen Personalpolitik beginnt schon an der ersten Schwelle (Eintritt ins duale System); nicht erst an der zweiten Stelle (Eintritt in den Arbeitsmarkt)
Beschreibe die Stellung des dualen Systems im internationalen Kontext
+ Institution Beruf in Deutschland sichert Zuordnung von Abschlüssen und Arbeitsanforderungen und verhindert qualitatives Ungleichgewicht (mismatch).
+ Duales System und Berufsprinzip als internationales Unikum: Institution Beruf führt zu überbetrieblich einsetzbaren Qualifikationen. Zertifizierung sichert arbeitsmarktbezogenen Tauschwert (ansonsten nur betriebsbezogener Gebrauchswert)
+ System der Berufsausbildung ist eingebunden in einen bestimmten Entwicklungspfad. Andere Länder nahmen nicht Rückgriff auf „vormodernes“ Konstrukt des Berufes.
+ Stärke des dualen Systems: relativ frei von einzelbetrieblichen Verwertungs- und Rentabilitätsinteressen (→ wie beim Anlernen im Betrieb) und von Selektions-/ Allokationsregeln des allgemeinbildenden Schulsystems (wie bei schulischem Ausbildungssystem)
+ Vergleichende Berufsbildungsforschung ist vor allem im Hinblick auf Möglichkeit eines vertieften Verständnis des eigenen Bildungssystems über den Umweg ausländischer Erfahrungen interessant. Übertragbarkeit von Strukturen oder Reformüberlegungen nicht gegeben.
+ Duales System und Berufsprinzip als internationales Unikum: Institution Beruf führt zu überbetrieblich einsetzbaren Qualifikationen. Zertifizierung sichert arbeitsmarktbezogenen Tauschwert (ansonsten nur betriebsbezogener Gebrauchswert)
+ System der Berufsausbildung ist eingebunden in einen bestimmten Entwicklungspfad. Andere Länder nahmen nicht Rückgriff auf „vormodernes“ Konstrukt des Berufes.
+ Stärke des dualen Systems: relativ frei von einzelbetrieblichen Verwertungs- und Rentabilitätsinteressen (→ wie beim Anlernen im Betrieb) und von Selektions-/ Allokationsregeln des allgemeinbildenden Schulsystems (wie bei schulischem Ausbildungssystem)
+ Vergleichende Berufsbildungsforschung ist vor allem im Hinblick auf Möglichkeit eines vertieften Verständnis des eigenen Bildungssystems über den Umweg ausländischer Erfahrungen interessant. Übertragbarkeit von Strukturen oder Reformüberlegungen nicht gegeben.
Wie entwickeln sich Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsstellenmarkt? (5 Aspekte)
+ Ausbildungsmarktsituation wird im Berufsbildungsbericht des BBiG (seit 1977) gezeigt; von Bundesregierung herausgegeben:
* Gesamtangebot → Abgeschlossene Ausbildungsverträge + offenes Angebot zum 30.09.
* Gesamtnachfrage → Abgeschlossene Ausbildungsverträge + noch nicht vermittelte Bewerber zum 30.09.
Prognose: Schulabgängerzahlen und Befragungen
+ Ausbildungsstellenbilanz (Relation zwischen Angebot und Nachfrage) ist schwankend. Abhängigkeit von demografischer Entwicklung, Bildungsverhalten der Jugendlichen und Angebotsverhalten der Betriebe. Krisenphasen mit Angebotslücke vor allem Mitte der 80er und Mitte der 90er Jahre.
+ Zugangschancen abhängig von Schulabschluss, Geschlechtszugehörigkeit, Region + generationenspezifische Ungleichheit! Selbst bei ausgeglichener Bilanz gehen in schlechten Regionen viele leer aus: Nord-Süd und Ost-West-Gefälle, sowie strukturschwache Regionen! Problem Kumulierungseffekt → Da wo ausgebildet werden müsste, um Fachkräfte für bessere Entwicklung zu haben, wird gerade nicht ausgebildet!
+ Latente Nachfrage: Jugendliche in schulischen Maßnahmen
+ Strukturelle Diskrepanzen zwischen Angebot und Nachfrage gehören zur Normalität. In Krisenzeiten sind Frauen, Migranten und Lernbeeinträchtigte die Hauptverlierer; sie profitieren überdurchschnittlich von Entspannungszeiten
* Gesamtangebot → Abgeschlossene Ausbildungsverträge + offenes Angebot zum 30.09.
* Gesamtnachfrage → Abgeschlossene Ausbildungsverträge + noch nicht vermittelte Bewerber zum 30.09.
Prognose: Schulabgängerzahlen und Befragungen
+ Ausbildungsstellenbilanz (Relation zwischen Angebot und Nachfrage) ist schwankend. Abhängigkeit von demografischer Entwicklung, Bildungsverhalten der Jugendlichen und Angebotsverhalten der Betriebe. Krisenphasen mit Angebotslücke vor allem Mitte der 80er und Mitte der 90er Jahre.
+ Zugangschancen abhängig von Schulabschluss, Geschlechtszugehörigkeit, Region + generationenspezifische Ungleichheit! Selbst bei ausgeglichener Bilanz gehen in schlechten Regionen viele leer aus: Nord-Süd und Ost-West-Gefälle, sowie strukturschwache Regionen! Problem Kumulierungseffekt → Da wo ausgebildet werden müsste, um Fachkräfte für bessere Entwicklung zu haben, wird gerade nicht ausgebildet!
+ Latente Nachfrage: Jugendliche in schulischen Maßnahmen
+ Strukturelle Diskrepanzen zwischen Angebot und Nachfrage gehören zur Normalität. In Krisenzeiten sind Frauen, Migranten und Lernbeeinträchtigte die Hauptverlierer; sie profitieren überdurchschnittlich von Entspannungszeiten
Beschreibe das betriebliche Ausbildungsverhalten
+ Allgemeines: Nur rund 1/3 der Betriebe bildet aus (Voraussetzung nicht gegeben oder nicht gewünscht). Ausbildungsbereitschaft unterliegt einzelbetrieblichem Rentabilitätskalkül. Zusammenhang: Angebot, BIP, Beschäftigung
+ Kosten-Ertrags-Relation erklärt unterschiedliches Ausbildungsangebot (Betriebsgröße, Wirtschaftssektor, Berufsgruppe)
Kosten: Personalkosten der Ausbildenden, Personalkosten der Ausbilder, Anlage- und Sachkosten, Sonstige Kosten
Erträge (Arbeitsplatz als wichtigster innerbetrieblicher Lernort) → Nettokosten (zum Teil sogar Nettoerträge)
Teilkostenrechnung: nur Kosten berücksichtigen, die durch Ausbildung zusätzlich verursacht werden (z.B. keine Anrechnung von nebenberuflich mit Ausbildung beschäftigtem Personal)
→ Landwirtschaft und Handwerk fast vollständige Kompensation; am höchsten im Öffentlichen Dienst
→ Kosten steigen mit wachsender Betriebsgröße an
Kostenintensive Ausbildung beschränkt sich meist auf eigenen Bedarf; Kostengünstige Ausbildung geht darüber hinaus. Verstärkung in Krisenzeiten
→ Gegenläufiges Angebotsverhalten von Industrie/ Handel und Handwerk (Absorptionsfunktion, Schwammfunktion)
→ Sachverständigenkommission: Wettbewerbsverzerrungen, Qualitätsdefizite, Strukturverzerrungen, Angebotsdefizite für teure/ Überangebote für billige Berufe, Konjunkturanfälligkeit, Chancenungleichheiten
Zusätzlicher Grund für Ausbildung: Vermeidung von Opportunitätskosten (Suchkosten nach ausgebildeten Fachkräften, Anpassungsqualifizierung, Fluktuation durch fehlende Betriebsverbundenheit, Imagegewinn)
Angebotsmangel auch begründet mit fehlenden bzw. schlecht qualifizierten Bewerbern
+ Kosten-Ertrags-Relation erklärt unterschiedliches Ausbildungsangebot (Betriebsgröße, Wirtschaftssektor, Berufsgruppe)
Kosten: Personalkosten der Ausbildenden, Personalkosten der Ausbilder, Anlage- und Sachkosten, Sonstige Kosten
Erträge (Arbeitsplatz als wichtigster innerbetrieblicher Lernort) → Nettokosten (zum Teil sogar Nettoerträge)
Teilkostenrechnung: nur Kosten berücksichtigen, die durch Ausbildung zusätzlich verursacht werden (z.B. keine Anrechnung von nebenberuflich mit Ausbildung beschäftigtem Personal)
→ Landwirtschaft und Handwerk fast vollständige Kompensation; am höchsten im Öffentlichen Dienst
→ Kosten steigen mit wachsender Betriebsgröße an
Kostenintensive Ausbildung beschränkt sich meist auf eigenen Bedarf; Kostengünstige Ausbildung geht darüber hinaus. Verstärkung in Krisenzeiten
→ Gegenläufiges Angebotsverhalten von Industrie/ Handel und Handwerk (Absorptionsfunktion, Schwammfunktion)
→ Sachverständigenkommission: Wettbewerbsverzerrungen, Qualitätsdefizite, Strukturverzerrungen, Angebotsdefizite für teure/ Überangebote für billige Berufe, Konjunkturanfälligkeit, Chancenungleichheiten
Zusätzlicher Grund für Ausbildung: Vermeidung von Opportunitätskosten (Suchkosten nach ausgebildeten Fachkräften, Anpassungsqualifizierung, Fluktuation durch fehlende Betriebsverbundenheit, Imagegewinn)
Angebotsmangel auch begründet mit fehlenden bzw. schlecht qualifizierten Bewerbern
Wie gestalten sich Übernahme und Erfolgsquoten im dualen System?
Übernahmequoten (nach Abschluss Ausbildung; Ende des Vertrags) steigen mit steigender Betriebsgröße.
Aktuell: Zunahme von Arbeitslosigkeit nach Ausbildung. Auch Übernahmequalität sinkt; z.B. Übernahme nur als An-/Ungelernte oder befristete Weiterbeschäftigung
Langzeitphänomen: Entkopplung von Ausbildung und Beschäftigung als Strukturphänomen des dualen Systems (zuviel Ausbildung in Fertigungsberufen, die dann in Angestellten- und Dienstleistungstätigkeiten abwandern). „Arbeitsteilung“ zwischen ausbildenden und beschäftigenden Sektoren.
→ Gefordert ist erhebliche Mobilitätsbereitschaft der AbsolventInnen
→ Ausbildung über Bedarf im Handwerk als Überlebensstrategie (Gratifikationsangebote in kleinen Betrieben kaum möglich)
Erfolgsquoten:
Sehr hoher Ausbildungsabbruch (jeder fünfte Vertrag); vor allem in wenig nachgefragten Bereichen und vor allem während der Probezeit (erste drei Monate der Ausbildung; Kündigung ist ohne Frist und ohne Angabe von Gründen möglich).
Gründe: Schwierigkeiten im Ausbildungsbetrieb, persönliche Gründe, Enttäuschung über gewählten Beruf
→ Kritischere Beurteilung durch höhere Vorbildung und höheres Eintrittsalter; zudem: Ausbildung gegen Wunsch durch Ausbildungsmarktkrise (In attraktiven Bereichen sind die geringsten Auflösequoten)
Prüfungserfolg ist sehr hoch. Abschlussprüfung kann bis zu zweimal wiederholt werden. Betrieb muss Ausbildungsvertrag bis mindestens zur nächsten Abschlussprüfung, aber höchstens ein Jahr verlängern.
Aktuell: Zunahme von Arbeitslosigkeit nach Ausbildung. Auch Übernahmequalität sinkt; z.B. Übernahme nur als An-/Ungelernte oder befristete Weiterbeschäftigung
Langzeitphänomen: Entkopplung von Ausbildung und Beschäftigung als Strukturphänomen des dualen Systems (zuviel Ausbildung in Fertigungsberufen, die dann in Angestellten- und Dienstleistungstätigkeiten abwandern). „Arbeitsteilung“ zwischen ausbildenden und beschäftigenden Sektoren.
→ Gefordert ist erhebliche Mobilitätsbereitschaft der AbsolventInnen
→ Ausbildung über Bedarf im Handwerk als Überlebensstrategie (Gratifikationsangebote in kleinen Betrieben kaum möglich)
Erfolgsquoten:
Sehr hoher Ausbildungsabbruch (jeder fünfte Vertrag); vor allem in wenig nachgefragten Bereichen und vor allem während der Probezeit (erste drei Monate der Ausbildung; Kündigung ist ohne Frist und ohne Angabe von Gründen möglich).
Gründe: Schwierigkeiten im Ausbildungsbetrieb, persönliche Gründe, Enttäuschung über gewählten Beruf
→ Kritischere Beurteilung durch höhere Vorbildung und höheres Eintrittsalter; zudem: Ausbildung gegen Wunsch durch Ausbildungsmarktkrise (In attraktiven Bereichen sind die geringsten Auflösequoten)
Prüfungserfolg ist sehr hoch. Abschlussprüfung kann bis zu zweimal wiederholt werden. Betrieb muss Ausbildungsvertrag bis mindestens zur nächsten Abschlussprüfung, aber höchstens ein Jahr verlängern.
Wie beeinflusst neben der demographischen Entwicklung (erwartet werden weniger Ausbildungsplatzsuchende und Bedeutungsgewinn Weiterbildung) auch die Vorbildung das Nachfrage und Übergangsverhalten im dualen System?
Grundsätzlich stehen Ausbildungsgänge allen nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht offen; auch ohne Abschluss. Zunehmend auch Abiturienten; Absolventen beruflicher Schulen. (Alterstruktur und Vorbildung von Azubis verändert sich!)
Konzentration nach Vorbildung (mit Abi meist kaufmännischer- oder Dienstleistungsbereich; nicht: Handwerk, Baugewerbe)
→ Ergebnis von Präferenzen und Marktkonstellationen. Besonders großes Optionsspektrum mit Studienberechtigung. Wenn sich viele Abiturienten für das duale System entscheiden, engen sie damit das Optionsspektrum der anderen weiter ein.
Bildungsexpansion führt zu verstärktem Ausgrenzungsrisiko der unteren Gruppen
→ Hohe Bildungsabschlüsse werden wichtiger, verlieren aber Exklusivitätscharakter; also auch wertloser (Qualifikationsparadox)
Gilt auch für das duale System: Ausbildungsabschluss als Mindestbedingung aber keine Gewähr für beruflichen Erfolg
→ Erste Schwelle wird immer zergliederter: Versuch, Ausgangsposition zu verbessern!
→ Verdrängungswettbewerb: missverständliche Bezeichnung (besser: Verschiebung Qualifikationsniveau nach oben) → insgesamt weniger Hauptschüler! Ausbildungskrise = Ergebnis von Ausbildungsplatzrückgang ≠ Mangel an schulischer Vorbildung oder Verdrängung
Geschlechtsspezifik: Durch höhere Bildungsabschlüsse müssten Frauen bessere Chancen haben, sie sind aber quantitativ weniger und auf enges Berufsspektrum konzentriert. Häufig: Berufsfachschule oder Schule des Gesundheitswesens
Durchlässigkeit: Zweiter Bildungsweg immer noch marginal, aber zunehmend Entkopplung von Schulform und -abschluss als erster Schritt hin zu Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung. Volle Gleichwertigkeit würde differenzierte Angebote an aufbauenden Berufsbildungswegen für mittlere/ höhere Positionen, bessere Verzahnung von Aus- und Weiterbildung, breite Öffnung des Hochschulzugangs mit Berufsabschluss voraussetzen.
Umstritten ist Differenzierung der dualen Ausbildung → Entwertung von unteren Zertifikaten
Konzentration nach Vorbildung (mit Abi meist kaufmännischer- oder Dienstleistungsbereich; nicht: Handwerk, Baugewerbe)
→ Ergebnis von Präferenzen und Marktkonstellationen. Besonders großes Optionsspektrum mit Studienberechtigung. Wenn sich viele Abiturienten für das duale System entscheiden, engen sie damit das Optionsspektrum der anderen weiter ein.
Bildungsexpansion führt zu verstärktem Ausgrenzungsrisiko der unteren Gruppen
→ Hohe Bildungsabschlüsse werden wichtiger, verlieren aber Exklusivitätscharakter; also auch wertloser (Qualifikationsparadox)
Gilt auch für das duale System: Ausbildungsabschluss als Mindestbedingung aber keine Gewähr für beruflichen Erfolg
→ Erste Schwelle wird immer zergliederter: Versuch, Ausgangsposition zu verbessern!
→ Verdrängungswettbewerb: missverständliche Bezeichnung (besser: Verschiebung Qualifikationsniveau nach oben) → insgesamt weniger Hauptschüler! Ausbildungskrise = Ergebnis von Ausbildungsplatzrückgang ≠ Mangel an schulischer Vorbildung oder Verdrängung
Geschlechtsspezifik: Durch höhere Bildungsabschlüsse müssten Frauen bessere Chancen haben, sie sind aber quantitativ weniger und auf enges Berufsspektrum konzentriert. Häufig: Berufsfachschule oder Schule des Gesundheitswesens
Durchlässigkeit: Zweiter Bildungsweg immer noch marginal, aber zunehmend Entkopplung von Schulform und -abschluss als erster Schritt hin zu Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung. Volle Gleichwertigkeit würde differenzierte Angebote an aufbauenden Berufsbildungswegen für mittlere/ höhere Positionen, bessere Verzahnung von Aus- und Weiterbildung, breite Öffnung des Hochschulzugangs mit Berufsabschluss voraussetzen.
Umstritten ist Differenzierung der dualen Ausbildung → Entwertung von unteren Zertifikaten
Was versteht der Bildungs- und Industriesoziologe Burkart Lutz unter dem Begriff "meritokratische Logik"?
= Gesellschaftliche Ungleichheit wird zunehmend durch Bildungszertifikate legitimiert. Im Zuge von Bildungsexpansion weitet sich Allgemeinbildung aus und berufliche Bildungsgänge werden marginalisiert, da weniger attraktiv; d.h. Zuweisung vom sozialen Status bemisst sich immer mehr an den Zertifikaten des allgemeinen Bildungssystems und immer weniger am Nachweis inhaltlich begründeter Fachkompetenz.
In D. bisher nicht feststellbar (Absorption der höheren Bildungsabschlüsse durch duales System bei gleichzeitiger Differenzierung; aber auch: duales System als Zwischenetappe auf dem Weg an die Hochschule)
Normative Subjektivierung: (= Bezieht sich auf die Veränderung der subjektiven Ansprüche der Auszubildenden und Arbeitenden an die Bedingungen der Arbeit.) Anpassung der Berufsausbildung an die gestiegenen inhaltlichen Qualifizierungs- und beruflichen Verwertungsansprüche. Zeigt sich u.a. in unbesetzten Ausbildungsplätzen auf geringem Qualifikationsniveau.
→ Gefahr der Entwicklung nach meritokratischer Logik besteht auch in D. (Demografie und Abiturtrend führen zu größerer Auswahlmöglichkeit)
In D. bisher nicht feststellbar (Absorption der höheren Bildungsabschlüsse durch duales System bei gleichzeitiger Differenzierung; aber auch: duales System als Zwischenetappe auf dem Weg an die Hochschule)
Normative Subjektivierung: (= Bezieht sich auf die Veränderung der subjektiven Ansprüche der Auszubildenden und Arbeitenden an die Bedingungen der Arbeit.) Anpassung der Berufsausbildung an die gestiegenen inhaltlichen Qualifizierungs- und beruflichen Verwertungsansprüche. Zeigt sich u.a. in unbesetzten Ausbildungsplätzen auf geringem Qualifikationsniveau.
→ Gefahr der Entwicklung nach meritokratischer Logik besteht auch in D. (Demografie und Abiturtrend führen zu größerer Auswahlmöglichkeit)
Wie gestalten sich staatliche Interventionen im dualen System? Beschreibe insbesondere die Ansätze zur Benachteiligtenförderung
Öffentliche Programme zur direkten/indirekten Förderung betrieblicher Ausbildung: insbesondere finanzielle Anreize zur Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten/ Verbundausbildung, Fördermaßnahmen benachteiligter Jugendlicher; zudem: EU-Programme
Benachteiligtenförderung → hat sich zu eigenständigem Programm als Teil des Berufsbildungssystems etabliert.
Zielgruppe: Jugendliche mit sozialen Problemen/ Lernschwierigkeiten, Migrationshintergrund, Behinderung, ohne Schulabschluss
Bisher sehr unterschiedliche Förderangebote (berufsvorbereitende Maßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen, Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) → Problem der Abkopplung von Bildungs- und Beschäftigungssystem (Maßnahmekarrieren)
2003: Aufnahme von „Berufsausbildungsvorbereitung ins BBiG → soll auf Aufnahme einer regulären Ausbildung zielen. Entscheidend: Einbeziehung der Betriebe, sozialpädagogische Betreuung, angepasst auf Zielgruppe
2004: BA-Konzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
* Erster Schritt: Eignungsanalyse (Grundlage für individuelle Qualifizierungsplanung)
* Zweiter Schritt: flexibel einsetzbare, individuell zugeschnittene Qualifizierungsbausteine. Sollen anschlussfähig sein!
Zielgruppe: Jugendliche ohne Berufsausbildung bis 25 Jahre nach Beendigung der allgemeinen Schulpflicht
ABER: Benachteiligtenförderung löst Problem der Unterbeschäftigung nicht
Benachteiligtenförderung → hat sich zu eigenständigem Programm als Teil des Berufsbildungssystems etabliert.
Zielgruppe: Jugendliche mit sozialen Problemen/ Lernschwierigkeiten, Migrationshintergrund, Behinderung, ohne Schulabschluss
Bisher sehr unterschiedliche Förderangebote (berufsvorbereitende Maßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen, Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) → Problem der Abkopplung von Bildungs- und Beschäftigungssystem (Maßnahmekarrieren)
2003: Aufnahme von „Berufsausbildungsvorbereitung ins BBiG → soll auf Aufnahme einer regulären Ausbildung zielen. Entscheidend: Einbeziehung der Betriebe, sozialpädagogische Betreuung, angepasst auf Zielgruppe
2004: BA-Konzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
* Erster Schritt: Eignungsanalyse (Grundlage für individuelle Qualifizierungsplanung)
* Zweiter Schritt: flexibel einsetzbare, individuell zugeschnittene Qualifizierungsbausteine. Sollen anschlussfähig sein!
Zielgruppe: Jugendliche ohne Berufsausbildung bis 25 Jahre nach Beendigung der allgemeinen Schulpflicht
ABER: Benachteiligtenförderung löst Problem der Unterbeschäftigung nicht
Was sind wesentliche Ansätze zur Modernisierung und welche Perspektiven ergeben sich daraus für das duale System?
Modernisierung und Attraktivitätssteigerung vor allem durch Erneuerung und Flexibilisierung von Ausbildungsordnungen
→ Anpassung an veränderte Bedingungen, neue Betätigungsfelder, mehr Ausbildungsberufe, Prozess- und Kundenorientierung, Handlungskompetenz in Prüfungen, Verzahnung von Aus- und Weiterbildung (97% wurden neu gestaltet)
Entscheidend: Neuordnung der Metall- und Elektroberufe als Initialzündung (1987); IT-Ausbildungsberufe (90er) mit gemeinsamer Kernqualifikation (abnehmend) und Fachqualifikation → Zugriff auf Hochschulbereich (ein Beispiel für viele neu geschaffene Ausbildungsberufe)
Dilemmata:
a) Modernisierung: Gratwanderung zwischen Stabilität/Dynamik; Generalisierung/Spezialisierung
b) gezielte Förderung benachteiligter Jugendlicher ohne Ausbildungsverlängerung ~ keine Standardabsenkung
Perspektiven des dualen Systems:
+ Reformdebatte schwankt zwischen Quantität (bei fehlenden Ausbildungsplätzen) und Qualität (bei Fachkräftemangel)
→ Ausbildungsfördernde Maßnahmen sind Abbau "ausbildungshemmender Vorschriften" = Qualitätsabbau
+ Erosion? Erstaunliche Anpassungsleistung (→ Restabilisierung) ~ Funktionsuntaugliches Auslaufmodell (→ Abschaffung)
+ Differenzierungsvorschläge: Individualisierung und Modularisierung durch kurze Erstqualifizierung und Aufbaumodule
+ International ist System erfolgreich
+ Notwendig ist Verlagerung auf tertiären Sektor (sonst Rückzug auf Handwerksbereich, aus dem das System ja ursprünglich entstanden ist)
→ Anpassung an veränderte Bedingungen, neue Betätigungsfelder, mehr Ausbildungsberufe, Prozess- und Kundenorientierung, Handlungskompetenz in Prüfungen, Verzahnung von Aus- und Weiterbildung (97% wurden neu gestaltet)
Entscheidend: Neuordnung der Metall- und Elektroberufe als Initialzündung (1987); IT-Ausbildungsberufe (90er) mit gemeinsamer Kernqualifikation (abnehmend) und Fachqualifikation → Zugriff auf Hochschulbereich (ein Beispiel für viele neu geschaffene Ausbildungsberufe)
Dilemmata:
a) Modernisierung: Gratwanderung zwischen Stabilität/Dynamik; Generalisierung/Spezialisierung
b) gezielte Förderung benachteiligter Jugendlicher ohne Ausbildungsverlängerung ~ keine Standardabsenkung
Perspektiven des dualen Systems:
+ Reformdebatte schwankt zwischen Quantität (bei fehlenden Ausbildungsplätzen) und Qualität (bei Fachkräftemangel)
→ Ausbildungsfördernde Maßnahmen sind Abbau "ausbildungshemmender Vorschriften" = Qualitätsabbau
+ Erosion? Erstaunliche Anpassungsleistung (→ Restabilisierung) ~ Funktionsuntaugliches Auslaufmodell (→ Abschaffung)
+ Differenzierungsvorschläge: Individualisierung und Modularisierung durch kurze Erstqualifizierung und Aufbaumodule
+ International ist System erfolgreich
+ Notwendig ist Verlagerung auf tertiären Sektor (sonst Rückzug auf Handwerksbereich, aus dem das System ja ursprünglich entstanden ist)
Welche Formen beruflicher Vollzeitschulen können unterschieden werden?
Berufsvorbereitungsjahr = einjähriges Auffangbecken für Problemgruppen; ähnlich genutzt aber andere Intention ist
Berufsbildungsgrundjahr = erste Stufe der Qualifizierung für mehrere verwandte Berufe
Berufsfachschulen = Schulform mit Vollzeitunterricht; mindestens einjährig (≠ Fachschule; setzt Ausbildung voraus, dient beruflicher Weiterbildung, zum Teil Erwerb Fachhochschulreife) Häufigste Variante: zweijährige Berufsfachschule nach Hauptschulabschluss, um mittlere Reife zu erreichen. (Insbesondere von Frauen genutzt wegen fachlicher Zuordnung und geschlechtsspezifische Benachteiligung bei Ausbildungsplatzsuche)
Höhere Berufsfachschule (z.B. höhere Handelsschule): setzt Mittlere Reife voraus → Sackgassencharakter
Vollqualifizierende Berufsfachschulen: vermitteln Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf; nur geringe Anzahl; zunehmend auch studienpropädeutische Funktion (Erwerb Fachhochschulreife)
Berufliche Schulen mit Hauptfunktion Berechtigungsvergabe:
Berufsaufbauschule: wird neben oder mit Berufsausbildung besucht und vermittelt Mittlere Reife; später auch Zugang zu höherer Fachschule → Kernstück des Zweiten Bildungswegs. Bedeutungsverlust mit Umwandlung der höheren Fachschulen in Fachhochschulen und erhöhten Zugangsvoraussetzungen
Fachoberschule: wurde als Zubringer für Fachhochschule geschaffen. Notwendig nicht durch Qualifikations- sondern durch Berechtigungslücke. Ziel sollte auch unmittelbare Übernahme beruflicher Funktionen sein; Realität: reduzierte gymnasiale Oberstufe. Übernahm im Zuge der Bildungsexpansion „Ventilfunktion“: Bereitstellung von Karrierealternativen (cooling-out Funktion). Bedeutungsverlust, da zunehmend keine berufliche Perspektive; nur Fachhochschulstudium
Neu sind in einigen Ländern: Berufsoberschule → Absolventen mit Mittlerer Reife und abgeschlossener Ausbildung oder fünfjähriger Berufstätigkeit > Fachhochschulreife (bei zweiter Fremdsprache auch Allgemeine Hochschulreife)
Berufliche Gymnasien: Vermitteln Abitur und Ausbildungsabschluss. Hat Status als „Aufbaugymnasium“, daher tendenziell offener (Sozialpolitische Korrektivfunktion)
Berufsbildungsgrundjahr = erste Stufe der Qualifizierung für mehrere verwandte Berufe
Berufsfachschulen = Schulform mit Vollzeitunterricht; mindestens einjährig (≠ Fachschule; setzt Ausbildung voraus, dient beruflicher Weiterbildung, zum Teil Erwerb Fachhochschulreife) Häufigste Variante: zweijährige Berufsfachschule nach Hauptschulabschluss, um mittlere Reife zu erreichen. (Insbesondere von Frauen genutzt wegen fachlicher Zuordnung und geschlechtsspezifische Benachteiligung bei Ausbildungsplatzsuche)
Höhere Berufsfachschule (z.B. höhere Handelsschule): setzt Mittlere Reife voraus → Sackgassencharakter
Vollqualifizierende Berufsfachschulen: vermitteln Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf; nur geringe Anzahl; zunehmend auch studienpropädeutische Funktion (Erwerb Fachhochschulreife)
Berufliche Schulen mit Hauptfunktion Berechtigungsvergabe:
Berufsaufbauschule: wird neben oder mit Berufsausbildung besucht und vermittelt Mittlere Reife; später auch Zugang zu höherer Fachschule → Kernstück des Zweiten Bildungswegs. Bedeutungsverlust mit Umwandlung der höheren Fachschulen in Fachhochschulen und erhöhten Zugangsvoraussetzungen
Fachoberschule: wurde als Zubringer für Fachhochschule geschaffen. Notwendig nicht durch Qualifikations- sondern durch Berechtigungslücke. Ziel sollte auch unmittelbare Übernahme beruflicher Funktionen sein; Realität: reduzierte gymnasiale Oberstufe. Übernahm im Zuge der Bildungsexpansion „Ventilfunktion“: Bereitstellung von Karrierealternativen (cooling-out Funktion). Bedeutungsverlust, da zunehmend keine berufliche Perspektive; nur Fachhochschulstudium
Neu sind in einigen Ländern: Berufsoberschule → Absolventen mit Mittlerer Reife und abgeschlossener Ausbildung oder fünfjähriger Berufstätigkeit > Fachhochschulreife (bei zweiter Fremdsprache auch Allgemeine Hochschulreife)
Berufliche Gymnasien: Vermitteln Abitur und Ausbildungsabschluss. Hat Status als „Aufbaugymnasium“, daher tendenziell offener (Sozialpolitische Korrektivfunktion)
Nenne Entstehungsgeschichte, Funktion und Perspektive beruflicher Vollzeitschulen
Entstehungsgeschichte bei Industrialisierung → Aufkommen des Berechtigungswesens (insbesondere zum Universitätsstudium, aber auch zum „Einjährigen“ → nur einjähriger Militärdienst). Hier zählte vorrangig Allgemeinbildung, was immer weitere Zurückdrängung berufsbezogener Inhalte zur Folge hatte (curriculare Instabilität der beruflichen Vollzeitschulen)
Funktion: Entlastung (der Universitäten und des dualen Systems)
Perspektive für grundlegende Reform war da, aber Beschränkung auf Politik der Krisenverwaltung
→ Berufsschule als Übergangsoption; vor allem zur Berufsvorbereitung genutzt
Perspektive: zwischen Expansion und Erosion!
+ Doppelte Verteidigungsfront: Monopol des allgemeinbildenden Schulsystems + Verschulung als Gefahr für Monopol der Betriebe
+ Berufliche Vollzeitschulen stehen zwischen Gymnasium und dualem System. Etikett „beruflich“ scheint falsch → eher Übergang bis zum betrieblichen Ausbildungsplatz bzw. weiterführende Schule
Dilemma der Berufsschulen → Jede erkämpfte Berechtigung macht diese zugleich wertloser!
Große Bedeutung hätte sie nur als attraktive Alternative zum dualen System. Aber: Problem der geringen öffentlichen Verantwortung für den Bereich der Ausbildung!
Funktion: Entlastung (der Universitäten und des dualen Systems)
Perspektive für grundlegende Reform war da, aber Beschränkung auf Politik der Krisenverwaltung
→ Berufsschule als Übergangsoption; vor allem zur Berufsvorbereitung genutzt
Perspektive: zwischen Expansion und Erosion!
+ Doppelte Verteidigungsfront: Monopol des allgemeinbildenden Schulsystems + Verschulung als Gefahr für Monopol der Betriebe
+ Berufliche Vollzeitschulen stehen zwischen Gymnasium und dualem System. Etikett „beruflich“ scheint falsch → eher Übergang bis zum betrieblichen Ausbildungsplatz bzw. weiterführende Schule
Dilemma der Berufsschulen → Jede erkämpfte Berechtigung macht diese zugleich wertloser!
Große Bedeutung hätte sie nur als attraktive Alternative zum dualen System. Aber: Problem der geringen öffentlichen Verantwortung für den Bereich der Ausbildung!
Definiere Fachschule, Berufsfachschule, Teilzeitberufsschule und berufliche Vollzeitschule? Welche Bildungsgänge und Abschlüsse gibt es an Berufsfachschulen?
Fachschule: dient der beruflichen Weiterbildung und setzt grundsaetzlich den Abschluss einer einschlaegigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine entsprechende Berufstaetigkeit voraus. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zudem die Fachhochschulreife erlangt werden.
Berufsfachschule: = Vollzeitschulen, die keine berufliche Erstausbildung voraussetzen; berufliche Schule im Sekundarbereich II mit einem breiten Spektrum von Fachrichtungen und Bildungsgängen von unterschiedlicher Dauer. Als Vollzeitschule dient sie der Berufsvorbereitung oder der Berufsausbildung mit unterschiedlichen Qualikationsniveau.
Bildungsgänge
Realschule, Berufsgrundbildungsjahr, Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBIG - duale Berufsausbildung (kuenstlerische berufe, z.B. Holzbildhauer), Fachoberschule, gymnasiale Oberstufe, Berufsqualifizierung (zb Physiotherapie, Krankenpflege)
b) Abschlüsse
Mittlerer Bildungsabschluss, Abschlüsse in anerkannten Ausbildungsberufen, Berufsausbildungsabschluss, die nur über Schulbesuche erreichbar sind (Assistentenberufe), Fachhochschulreife, Hochschulreife
Teilzeitberufsschule: besucht, wer im Rahmen des Dualen Systems in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet wird
Berufliche Vollzeitschulen: Sammelbegriff für Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium/Fachgymnasium, Berufoberschule und weitere Schularten, die nur in einigen Bundesländern eingerichtet wurden und in Abgrenzung zum Bildungsgang des dualen Systems verwendet werden.
Berufsfachschule: = Vollzeitschulen, die keine berufliche Erstausbildung voraussetzen; berufliche Schule im Sekundarbereich II mit einem breiten Spektrum von Fachrichtungen und Bildungsgängen von unterschiedlicher Dauer. Als Vollzeitschule dient sie der Berufsvorbereitung oder der Berufsausbildung mit unterschiedlichen Qualikationsniveau.
Bildungsgänge
Realschule, Berufsgrundbildungsjahr, Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBIG - duale Berufsausbildung (kuenstlerische berufe, z.B. Holzbildhauer), Fachoberschule, gymnasiale Oberstufe, Berufsqualifizierung (zb Physiotherapie, Krankenpflege)
b) Abschlüsse
Mittlerer Bildungsabschluss, Abschlüsse in anerkannten Ausbildungsberufen, Berufsausbildungsabschluss, die nur über Schulbesuche erreichbar sind (Assistentenberufe), Fachhochschulreife, Hochschulreife
Teilzeitberufsschule: besucht, wer im Rahmen des Dualen Systems in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet wird
Berufliche Vollzeitschulen: Sammelbegriff für Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium/Fachgymnasium, Berufoberschule und weitere Schularten, die nur in einigen Bundesländern eingerichtet wurden und in Abgrenzung zum Bildungsgang des dualen Systems verwendet werden.
Beschreibe Herkunft und Stellung der Berufsbildungspolitik in der Praxis und in der Wissenschaft, sowie ihr Verhältnis zueinander
Berufsbildungspolitik als neue Erscheinung; ursprünglich angesiedelt bei Wirtschafts-, Gewerbe-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik.
+ Bildungspolitik zuerst nur allgemeine Bildung. Berufliche Bildung wurde erst mit BBiG ins BMBF integriert.
→ weder fachlich noch institutionell klar abgegrenztes Themengebiet
Unübersichtlichkeit/ Heterogenität in der Wissenschaft:
+ auch bestehende Bruchstücke müssen sorgfältig interpretiert werden (welche Prämissen, welche Interessen)
+ Argumente müssen intersubjektiv kommunizierbar sein (Bedeutung von Definitionen)
+ kaum belastbare empirische Datenbasis.
Wissenschaft ~ Politik
(unterschiedliche erkenntnisleitende Interessen)
Politik: Komplexitätsreduktion, klare Entscheidungsorientierung
Forschung: Nicht Produktion von Entscheidungen, sondern Zunahme von Erkenntnis und Wissen
+ Bildungspolitik zuerst nur allgemeine Bildung. Berufliche Bildung wurde erst mit BBiG ins BMBF integriert.
→ weder fachlich noch institutionell klar abgegrenztes Themengebiet
Unübersichtlichkeit/ Heterogenität in der Wissenschaft:
+ auch bestehende Bruchstücke müssen sorgfältig interpretiert werden (welche Prämissen, welche Interessen)
+ Argumente müssen intersubjektiv kommunizierbar sein (Bedeutung von Definitionen)
+ kaum belastbare empirische Datenbasis.
Wissenschaft ~ Politik
(unterschiedliche erkenntnisleitende Interessen)
Politik: Komplexitätsreduktion, klare Entscheidungsorientierung
Forschung: Nicht Produktion von Entscheidungen, sondern Zunahme von Erkenntnis und Wissen
Beschreibe den Gegenstand und die Zielprioritäten der Berufsbildungspolitik anhand der im Berufsbildungsgesetz festgelegten Bestimmungen
+ §1: Grundlage für das Ordnungssystem der beruflichen Bildung
→ Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Fortbildung/ berufliche Umschulung (aber nicht: Schulischer Bereich, nicht: betriebliche Weiterbildung, nicht: Hochschule, nicht: öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis)
+ Entscheidendes bildungspolitisches Leitziel ist Beruflichkeit. + § 85 Ziele der Berufsbildungsplanung sind insbesondere ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen + optimale Nutzung
+ § 84 Berufsbildungsforschung: Grundlagen klären, Entwicklungen beobachten, Anforderungen/ Ziele ermitteln etc. Aufgaben werden umfassend beschrieben. Verantwortlich ist insbesondere aber nicht nur das BIBB
→ ABER: Forschung zu Berufsbildungspolitik unterliegt den Grenzen des Berufsbildungsgesetzes ("im Rahmen der Bildungspolitik der Bundesregierung"). Keine unabhängige Forschung möglich
Verhältnis
Politik → regulative Eingriffe über Gesetzgebung
Planung → antizipative Beschäftigung mit Umsetzung politischer Programme
Forschung → reflexiv und empirisch-analytische Klärung von Norm- und Sachzusammenhängen
Berufsbildungsstatistik hat Zwitterstellung (forschungsmethodisches Instrumentarium + Mittel der Berufsbildungsplanung)
→ Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Fortbildung/ berufliche Umschulung (aber nicht: Schulischer Bereich, nicht: betriebliche Weiterbildung, nicht: Hochschule, nicht: öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis)
+ Entscheidendes bildungspolitisches Leitziel ist Beruflichkeit. + § 85 Ziele der Berufsbildungsplanung sind insbesondere ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen + optimale Nutzung
+ § 84 Berufsbildungsforschung: Grundlagen klären, Entwicklungen beobachten, Anforderungen/ Ziele ermitteln etc. Aufgaben werden umfassend beschrieben. Verantwortlich ist insbesondere aber nicht nur das BIBB
→ ABER: Forschung zu Berufsbildungspolitik unterliegt den Grenzen des Berufsbildungsgesetzes ("im Rahmen der Bildungspolitik der Bundesregierung"). Keine unabhängige Forschung möglich
Verhältnis
Politik → regulative Eingriffe über Gesetzgebung
Planung → antizipative Beschäftigung mit Umsetzung politischer Programme
Forschung → reflexiv und empirisch-analytische Klärung von Norm- und Sachzusammenhängen
Berufsbildungsstatistik hat Zwitterstellung (forschungsmethodisches Instrumentarium + Mittel der Berufsbildungsplanung)
Erläutere die drei vorgestellten Theorieansätze zur Berufsbildungspolitik und nenne die dahinter stehenden politikwissenschaftlichen Analysekategorien
(1) Dauenhauer (berufspädagogische Sicht → machtpolitisch): Gestaltungsspielräume der Berufsbildungspolitik sind eingegrenzt, da sie nachgelagerte Stellung zu Bildungs-, Wirtschafts- und Sozialpolitik hat. Inhaltliche Probleme müssten anstelle der Auseinandersetzung um Macht im Mittelpunkt stehen, um Gleichgewichtsverfehlungen (betrieblich/schulisch, Theorie/Praxis etc.) zu beheben.
→ Inhalte (policies)
(2) Hilbert/ Südmersen/ Weber (soziologische Sicht → neokorporatistisch): Untersucht werden Prozesse der Berufsbildungspolitik unter dem Gesichtspunkt der Aushandlung von Interessen (Eigeninteresse jedes Akteur den eigenen Interessen nicht den höchsten Rang einzuräumen; z.B. Staat nimmt Selbstbeschränkung in Kauf und überlässt Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern Regelungen → neokorporatisches Arrangement). Guter Erfolg des deutschen Modells, da weder Markt- noch Staatsversagen
→ Prozesse/ Institutionen (politics)
(3) Offe (politikwissenschaftliche Sicht): Frage nach Bedingungen und Wirksamkeit staatlicher Interventionen am Beispiel der Entstehung des Berufsbildungsgesetzes, d.h. die Frage von wem oder was der Staat in seiner Aufgabenwahrnehmung gesteuert wird.
→ Systemzusammenhang, konstitutionelle Rahmenbedingungen, Formen/ Strukturen (polity)
→ Inhalte (policies)
(2) Hilbert/ Südmersen/ Weber (soziologische Sicht → neokorporatistisch): Untersucht werden Prozesse der Berufsbildungspolitik unter dem Gesichtspunkt der Aushandlung von Interessen (Eigeninteresse jedes Akteur den eigenen Interessen nicht den höchsten Rang einzuräumen; z.B. Staat nimmt Selbstbeschränkung in Kauf und überlässt Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern Regelungen → neokorporatisches Arrangement). Guter Erfolg des deutschen Modells, da weder Markt- noch Staatsversagen
→ Prozesse/ Institutionen (politics)
(3) Offe (politikwissenschaftliche Sicht): Frage nach Bedingungen und Wirksamkeit staatlicher Interventionen am Beispiel der Entstehung des Berufsbildungsgesetzes, d.h. die Frage von wem oder was der Staat in seiner Aufgabenwahrnehmung gesteuert wird.
→ Systemzusammenhang, konstitutionelle Rahmenbedingungen, Formen/ Strukturen (polity)
Welche Definition kann aus den drei politikwissenschaftlichen Analaysekategorien zur Berufsbildungspolitik abgeleitet werden und welchen fünf Ansprüchen muss diese genügen? Nenne zudem zwei weitere Strukturierungsmöglichkeiten
Definition
Berufsbildungspolitik bezieht sich auf betriebliche und außerbetriebliche berufliche Bildung im Sinne von Berufsausbildungsvorbereitung, beruflichen Erstausbildung und der beruflichen Weiterbildung (policies). Sie ist Teil des gesellschaftlichen und durch Verfassung geregelten Ordnungszusammenhangs (polity), in dem staatliche und nicht-hoheitliche Entscheidungsträger durch Einsatz von Mitteln politischer Macht und/ oder mit Hilfe konsensorientierter Verhandlungssysteme Entscheidungen mit kollektiv bindender Wirkung herzustellen, zu erhalten oder zu beeinflussen versuchen (politics). In allen diesen dimensionen sind nationale, supranationale und internationale Aspekte der Berufsbildungspolitik enthalten.
Ansprüche an eine wissenschaftliche Definition
Intersubjektive Nachvollziehbarkeit (Ausdifferenzierung in verschiedene Aspekte und Erklärung), Wertneutralität (keine politischen Zielvorgaben), Konsistenz (ohne logische Widersprüche), Angemessenheit (alle Aspekte berücksichtigen), Verallgemeinerungs- und Anschlussfähigkeit (hier z.B. an Luhmann; keine definitorische Sackgasse)
Strukturierungsmöglichkeiten
# Gegenstandsbereiche (policies) können z.B. nach Erstausbildung, Weiterbildung, Vorbereitung differenziert werden, aber auch: national (→ Marktpolitik, Ordungspolitik, Strukturpolitik) und international (→ im Rahmen der EU, bilateral, Entwicklungshilfe)
# Ansätze der Berufsbildungspolitik (nach Tinbergen): quantitativ (bei gegebener Struktur für mehr Plätze sorgen), qualitativ (bei gegebener Struktur für bessere Plätze sorgen), Strukturreform (Veränderung der Grundlagen)
Berufsbildungspolitik bezieht sich auf betriebliche und außerbetriebliche berufliche Bildung im Sinne von Berufsausbildungsvorbereitung, beruflichen Erstausbildung und der beruflichen Weiterbildung (policies). Sie ist Teil des gesellschaftlichen und durch Verfassung geregelten Ordnungszusammenhangs (polity), in dem staatliche und nicht-hoheitliche Entscheidungsträger durch Einsatz von Mitteln politischer Macht und/ oder mit Hilfe konsensorientierter Verhandlungssysteme Entscheidungen mit kollektiv bindender Wirkung herzustellen, zu erhalten oder zu beeinflussen versuchen (politics). In allen diesen dimensionen sind nationale, supranationale und internationale Aspekte der Berufsbildungspolitik enthalten.
Ansprüche an eine wissenschaftliche Definition
Intersubjektive Nachvollziehbarkeit (Ausdifferenzierung in verschiedene Aspekte und Erklärung), Wertneutralität (keine politischen Zielvorgaben), Konsistenz (ohne logische Widersprüche), Angemessenheit (alle Aspekte berücksichtigen), Verallgemeinerungs- und Anschlussfähigkeit (hier z.B. an Luhmann; keine definitorische Sackgasse)
Strukturierungsmöglichkeiten
# Gegenstandsbereiche (policies) können z.B. nach Erstausbildung, Weiterbildung, Vorbereitung differenziert werden, aber auch: national (→ Marktpolitik, Ordungspolitik, Strukturpolitik) und international (→ im Rahmen der EU, bilateral, Entwicklungshilfe)
# Ansätze der Berufsbildungspolitik (nach Tinbergen): quantitativ (bei gegebener Struktur für mehr Plätze sorgen), qualitativ (bei gegebener Struktur für bessere Plätze sorgen), Strukturreform (Veränderung der Grundlagen)
Welche fünf Aspekte sind im Rahmen der wissenschaftlichen Polity-Analyse in Bezug auf die Berufsbildungspolitik zu beachten?
* Dualität von Bund/ Länder-Kompetenzen im Bereich der beruflichen Bildung (Verfassungsrechtlich festgelegt)
* Einschränkung gemeinsamer Kompetenzen durch Föderalismusreform; Kooperativer Föderalismus z.B. bei Abstimmung von Ausbildungsordnungen durch Rechtsverordnung des Bundes und Rahmenlehrpläne durch Vereinbarungen der KMK
* Neokorporatistischer Tripartismus (Bedeutung von Staat-Verbände-Beziehung)
* Betrachtung politischer Prozesse als Politik-Arena (Berücksichtigung von formalen und non-formalen Strukturen)
* Unterscheidung zwischen zentralen und dezentralen Politikprozessen (Konzept der Mehrebenen-Analyse) und Vernetzungspotential (regionale Netzwerke, lernende Regionen)
* Einschränkung gemeinsamer Kompetenzen durch Föderalismusreform; Kooperativer Föderalismus z.B. bei Abstimmung von Ausbildungsordnungen durch Rechtsverordnung des Bundes und Rahmenlehrpläne durch Vereinbarungen der KMK
* Neokorporatistischer Tripartismus (Bedeutung von Staat-Verbände-Beziehung)
* Betrachtung politischer Prozesse als Politik-Arena (Berücksichtigung von formalen und non-formalen Strukturen)
* Unterscheidung zwischen zentralen und dezentralen Politikprozessen (Konzept der Mehrebenen-Analyse) und Vernetzungspotential (regionale Netzwerke, lernende Regionen)
Beschreibe das Berufsprinzip als eines der grundlehenden Strukturmerkmale dualer Ausbildung
# Das Berufsprinzip geht zurück auf Tradition handwerklicher Zünfte; setzte sich auch für Industrieberufe durch → Verberuflichung
# Es wird nicht für die betriebsspezifischen Anforderungen, sondern für den Beruf ausgebildet; entscheidend ist dabei nicht die Summe der Einzelqualifikationen, sondern die jeweilige Struktur der Qualifikationszusammensetzung
# Beruf entscheidet über Arbeitsaufgaben und -bedingungen, Status und Aufstiegsmöglichkeiten
# Beruf heißt damit zugleich Identitätsfindung.
# Es wird nicht für die betriebsspezifischen Anforderungen, sondern für den Beruf ausgebildet; entscheidend ist dabei nicht die Summe der Einzelqualifikationen, sondern die jeweilige Struktur der Qualifikationszusammensetzung
# Beruf entscheidet über Arbeitsaufgaben und -bedingungen, Status und Aufstiegsmöglichkeiten
# Beruf heißt damit zugleich Identitätsfindung.
Beschreibe das Dualitätsprinzip als eines der grundlegenden Strukturprinzipien des dualen Systems
# Das Dualitätsprinzip bezieht sich auf Lernortkonfiguration; „gleichzeitige Ausbildung in Betrieb und Schule“ wäre aber irreführende Definition, da Betrieb und Schule nicht gleichwertig (Abschlussprüfung macht z.B. Kammer) und gleichgewichtig (mehr betriebliche Bestandteile) an der Ausbildung teilhaben.
# Auch duales System ist fraglicher Begriff, da dual eher plural zu nennen wäre und System nicht stimmt (nicht gezielt geplant, sondern historisch gewachsen).
# fehlendes „System“ der Berufsbildung, zeigt sich auch in "regionaler Politik-Arena" da relevante Akteure separat voneinander und mit unterschiedlichen Handlungslogiken operieren. Marktlogik betrieblichen Handelns (eingebunden in kooperative Zusammenarbeit mit den Kammern) ≠ Bürokratiekonzept staatlich beaufsichtigter Schulen = chronisches Kooperationsdefizit! Hinzu kommt Arbeitsagentur: Anlaufstelle für Betriebe und für Träger
→ Zusätzliche Heterogenität von unterschiedlichen Verwaltungsbezirken (Kammer, Staat, Arbeitsagentur)
Lernende Regionen wäre Versuch, zu sinnvoller Kooperation zu kommen!
# Probleme: Trennung von allgemeiner und beruflicher Bildung → unterschiedliche Wertigkeiten; und enge Abhängigkeit von Ausbildungsbereitschaft der Betriebe.
# Auch duales System ist fraglicher Begriff, da dual eher plural zu nennen wäre und System nicht stimmt (nicht gezielt geplant, sondern historisch gewachsen).
# fehlendes „System“ der Berufsbildung, zeigt sich auch in "regionaler Politik-Arena" da relevante Akteure separat voneinander und mit unterschiedlichen Handlungslogiken operieren. Marktlogik betrieblichen Handelns (eingebunden in kooperative Zusammenarbeit mit den Kammern) ≠ Bürokratiekonzept staatlich beaufsichtigter Schulen = chronisches Kooperationsdefizit! Hinzu kommt Arbeitsagentur: Anlaufstelle für Betriebe und für Träger
→ Zusätzliche Heterogenität von unterschiedlichen Verwaltungsbezirken (Kammer, Staat, Arbeitsagentur)
Lernende Regionen wäre Versuch, zu sinnvoller Kooperation zu kommen!
# Probleme: Trennung von allgemeiner und beruflicher Bildung → unterschiedliche Wertigkeiten; und enge Abhängigkeit von Ausbildungsbereitschaft der Betriebe.
Beschreibe das Konsensprinzip als eines der grundlegenden Strukturmerkmale dualer Ausbildung
Konsensprinzip = Staat hat Monopol zur Durchsetzung gesellschaftlicher gegenüber partikularen Interessen. Bei der Durchsetzung bezieht er gesellschaftliche Gruppen ein. In der beruflichen Bildung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter und das auf allen Ebenen.
Hier zielt der Korporative Tripartimsmus auf Konsensfindung: Nicht-Staatliche Akteure übernehmen hoheitliche Aufgaben. Vorteile für den Staat: Einbezug von Expertensachverstand, Entlastung von Aufgabe der Kompromissfindung, große Akzeptanz der Entscheidungen. Entspricht modernen Anforderungen. Aber: Legitimationsproblematik → „Herrschaft der Verbände“
Zusammenarbeit wird offensichtlich im Hauptausschuss des BIBB auf Grundlage des BBiG. Hier gilt das „Vier-Bänke-Prinzip“: Bund, Länder, Arbeitgeber, Arbeitnehmer.
Hier zielt der Korporative Tripartimsmus auf Konsensfindung: Nicht-Staatliche Akteure übernehmen hoheitliche Aufgaben. Vorteile für den Staat: Einbezug von Expertensachverstand, Entlastung von Aufgabe der Kompromissfindung, große Akzeptanz der Entscheidungen. Entspricht modernen Anforderungen. Aber: Legitimationsproblematik → „Herrschaft der Verbände“
Zusammenarbeit wird offensichtlich im Hauptausschuss des BIBB auf Grundlage des BBiG. Hier gilt das „Vier-Bänke-Prinzip“: Bund, Länder, Arbeitgeber, Arbeitnehmer.
Beschreibe den kooperativen Föderalismus im dualen System an einem Beispiel
# Kooperativer Föderalismus ergibt sich aus „gemeinsamem Bildungsauftrag" von Berufsschule und Ausbildungsbetrieb
# Abstimmung über Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern (1972: gemeinsames Ergebnisprotokoll).
Bsp: Rahmenlehrplan der KMK ~ Ausbildungsordnung des Bundes → Abstimmung (ohne allgemeinen Teil des RLP). Zustimmen muss BIBB-Hauptausschuss mit Erlass durch BMBF; Empfehlung der KMK und Ratifizierung durch Länder.
# Abstimmung über Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern (1972: gemeinsames Ergebnisprotokoll).
Bsp: Rahmenlehrplan der KMK ~ Ausbildungsordnung des Bundes → Abstimmung (ohne allgemeinen Teil des RLP). Zustimmen muss BIBB-Hauptausschuss mit Erlass durch BMBF; Empfehlung der KMK und Ratifizierung durch Länder.
Beschreibe die wesentlichen acht Aspekte der Ausbildungsordnungspolitik
# Seit 1969 ist gewerkschaftliche Forderung nach „geordnetem Ausbildungsgang“ mit BBiG erfüllt.
# Verfahren: Anerkennung von Ausbildungsberufen von BMAS/Fachministerium und BMBF und Erlass Ausbildungsordnung (Rechtsform=Gesetz).
# Wenn Ausbildung, dann nur nach Ausbildungsordnung (Ausschließlichkeitsgrundsatz).
# Inhalte Ausbildungsordnung umfasst Bezeichnung des Ausbildungsberufs, Ausbildungsdauer, Ausbildungsberufsbild (welche Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse), Ausbildungsrahmenplan (Gliederung der Ausbildung) und Prüfungsanforderungen.
# Novellierung von Ausbildungsordnungen durch Megatrends der Internationalisierung/ Globalisierung, arbeitsorganisatorischen Veränderungen, höherer Anteil Dienstleistungssektor.
# Initialzündung: 80er Jahre → Neuordnung der Metall- und Elektroberufe (selbstständig handelnder Facharbeiter; handlungsorientierte Ausbildung = Befähigung zur ganzheitlichen Ausführung von Arbeitsabläufen; u.a. auch zunehmende Berücksichtigung von Schlüsselqualifikationen)
# Neue Herausforderungen: Dynamische Beruflichkeit und Gestaltungsoffenheit (z.B. IT-Berufe), Flexibilität durch vielfältige Strukturmodelle (modulare Struktur), Flexibilität durch weiterbildungsübergreifende Zusatzqualifikationen (z.B. Fremdsprachen), Neue Verfahren/ Instrumente für die Entwicklung von Ausbildungsordnungen (insbesondere: Beschleunigung des Verfahrens)
# Kontrovers: Lösungsansatz für benachteiligte Jugendliche → Versuche mit Modularisierungsansatz (Erwerb von Qualifizierungsbausteinen auch in Berufsvorbereitung) löst strukturelle Probleme des Ausbildungsstellen- und Arbeitsmarktes nicht.
# Verfahren: Anerkennung von Ausbildungsberufen von BMAS/Fachministerium und BMBF und Erlass Ausbildungsordnung (Rechtsform=Gesetz).
# Wenn Ausbildung, dann nur nach Ausbildungsordnung (Ausschließlichkeitsgrundsatz).
# Inhalte Ausbildungsordnung umfasst Bezeichnung des Ausbildungsberufs, Ausbildungsdauer, Ausbildungsberufsbild (welche Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse), Ausbildungsrahmenplan (Gliederung der Ausbildung) und Prüfungsanforderungen.
# Novellierung von Ausbildungsordnungen durch Megatrends der Internationalisierung/ Globalisierung, arbeitsorganisatorischen Veränderungen, höherer Anteil Dienstleistungssektor.
# Initialzündung: 80er Jahre → Neuordnung der Metall- und Elektroberufe (selbstständig handelnder Facharbeiter; handlungsorientierte Ausbildung = Befähigung zur ganzheitlichen Ausführung von Arbeitsabläufen; u.a. auch zunehmende Berücksichtigung von Schlüsselqualifikationen)
# Neue Herausforderungen: Dynamische Beruflichkeit und Gestaltungsoffenheit (z.B. IT-Berufe), Flexibilität durch vielfältige Strukturmodelle (modulare Struktur), Flexibilität durch weiterbildungsübergreifende Zusatzqualifikationen (z.B. Fremdsprachen), Neue Verfahren/ Instrumente für die Entwicklung von Ausbildungsordnungen (insbesondere: Beschleunigung des Verfahrens)
# Kontrovers: Lösungsansatz für benachteiligte Jugendliche → Versuche mit Modularisierungsansatz (Erwerb von Qualifizierungsbausteinen auch in Berufsvorbereitung) löst strukturelle Probleme des Ausbildungsstellen- und Arbeitsmarktes nicht.
Wodurch ist die Ausbildungsmarktpolitik gekennzeichnet? (4 Aspekte)
# Hintergrund: Soziale Marktwirtschaft → Marktwirtschaftliche Steuerung hat Primat. Berufsausbildung: Grundrecht der freien Berufswahl
# Ausbildungsstellenmarkt-Probleme: Kollektivgüter-Dilemma auf der Angebotsseite (ausgebildet wird für die Allgemeinheit); demografische Zyklen, Änderungen im Bildungsverhalten auf der Nachfrageseite.
# Klassischer Markt versus Ausbildungsmarkt: Markt = Ort, auf dem Angebot und Nachfrage aufeinander treffen, sich bei vollständigen Wettbewerb Marktgleichgewicht einpendelt, es entsteht Gleichgewichtspreis (Adam Smith → unsichtbare Hand ist beste Regelung)
→ In diesem Sinne ist auch Ausbildungsstellenmarkt ein Markt (Vertragsfreiheit durch Grundrecht der freien Berufswahl -> Schutz für Nachfrager + Unternehmen)
Nach BverfG Entscheidung darf Ausübung Beruf eingeschränkt werden; Berufswahl nur sehr selten.
Ulrich → Besonderheit bei der Terminologie bei Ausbildungsmarkt (≠ Arbeitsmarkt, Warenmarkt)
Nachfrager ist der, der ein Entgelt verlangt/ Anbieter ist der, der zahlt
# Aspekte des Ausbildungsmarktes: Art und Menge von Angebot/ Nachfrage, Organisation des Marktes, Mechanismen für Ausgleich/ Gründe für Ungleichgewicht, Politikakteure/ Instrumente zum Eingreifen, Wirksamkeit von Interventionen
# Ausbildungsstellenmarkt-Probleme: Kollektivgüter-Dilemma auf der Angebotsseite (ausgebildet wird für die Allgemeinheit); demografische Zyklen, Änderungen im Bildungsverhalten auf der Nachfrageseite.
# Klassischer Markt versus Ausbildungsmarkt: Markt = Ort, auf dem Angebot und Nachfrage aufeinander treffen, sich bei vollständigen Wettbewerb Marktgleichgewicht einpendelt, es entsteht Gleichgewichtspreis (Adam Smith → unsichtbare Hand ist beste Regelung)
→ In diesem Sinne ist auch Ausbildungsstellenmarkt ein Markt (Vertragsfreiheit durch Grundrecht der freien Berufswahl -> Schutz für Nachfrager + Unternehmen)
Nach BverfG Entscheidung darf Ausübung Beruf eingeschränkt werden; Berufswahl nur sehr selten.
Ulrich → Besonderheit bei der Terminologie bei Ausbildungsmarkt (≠ Arbeitsmarkt, Warenmarkt)
Nachfrager ist der, der ein Entgelt verlangt/ Anbieter ist der, der zahlt
# Aspekte des Ausbildungsmarktes: Art und Menge von Angebot/ Nachfrage, Organisation des Marktes, Mechanismen für Ausgleich/ Gründe für Ungleichgewicht, Politikakteure/ Instrumente zum Eingreifen, Wirksamkeit von Interventionen
Wie kam es zur Berichtspflicht über die Entwicklung am Ausbildungsmarkt, was besagt die Angebots-Nachfrage-Relation, was sind typische Merkmale der Ausbildungsmarktentwicklung und welche Aspekte sind zur Ausbildungsmarktpolitik zu nennen?
# Entwicklung des Ausbildungsstellenmarktes ist im jährlichen Berufsbildungsbericht (1. April) dokumentiert.
1969: kein Bericht vorgesehen. 1975: neues Berufsbildungsgesetz erhält nicht Zustimmung des Bundesrates. 1976: Ausbildungsplatzförderungsgesetz: Enthält Berichtspflicht wegen einsetzender Abgabe bei Mangel (wird vom BverfG kassiert). 1981: Berufsbildungsförderungsgesetz, um BIBB und Berichtspflicht fortführen zu können. 2005: Berufsbildungsreformgesetz: Zusammenführung und Novellierung.
# § 86: Ableitung des Indikators der Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) = Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge im Ausbildungsjahr (1. Oktober – 30. September) + Unbesetzte Stellen / Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge + noch nicht vermittelte Bewerber x 100
Problem: noch nicht vermittelte Bewerber sind nicht die, die sich in einer Maßnahme befinden, da nur bei der Arbeitsagentur registrierte Bewerber einfließen → steigende Zahl!, Branchenungleichgewichte, regionale Unterschiede, Anteil der Altbewerber wird nicht transparent.
# Typische Merkmale: Schwankungen nach Konjunktur und Region. Ursprünglich Süd-Nord Gefälle; jetzt vor allem West-Ost; analog zu Arbeitslosenquote. Von Entspnnung profitieren strukturschwache Regionen relativ weniger. Seit 90er Jahre: Verfestigung der Arbeitslosigkeit (insbesondere Jugendarbeitslosigkeit); große Spreizung zwischen Abschluss/ Nicht-Abschluss
# Ausbildungsmarktpolitik ist notwendig (Qualifikationsparadoxon → Ausbildung nicht hinreichend, aber unerlässlich), aber schwierig (Vertragsfreiheit!). Differenzierte Gründe der Betriebe für Nicht-Ausbildung (Kosten, keine Übernahme-Perspektive, zu großer Aufwand) → differenzierte Maßnahmen. Intervention: Staatlich (z.B. Ausbildungsabgabe) oder korporatistisch (z.B. Pakt für Ausbildung). Weitere Schwierigkeit: Einfluss gegliedertes Schulsystem (Restschule Hauptschule)
1969: kein Bericht vorgesehen. 1975: neues Berufsbildungsgesetz erhält nicht Zustimmung des Bundesrates. 1976: Ausbildungsplatzförderungsgesetz: Enthält Berichtspflicht wegen einsetzender Abgabe bei Mangel (wird vom BverfG kassiert). 1981: Berufsbildungsförderungsgesetz, um BIBB und Berichtspflicht fortführen zu können. 2005: Berufsbildungsreformgesetz: Zusammenführung und Novellierung.
# § 86: Ableitung des Indikators der Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) = Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge im Ausbildungsjahr (1. Oktober – 30. September) + Unbesetzte Stellen / Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge + noch nicht vermittelte Bewerber x 100
Problem: noch nicht vermittelte Bewerber sind nicht die, die sich in einer Maßnahme befinden, da nur bei der Arbeitsagentur registrierte Bewerber einfließen → steigende Zahl!, Branchenungleichgewichte, regionale Unterschiede, Anteil der Altbewerber wird nicht transparent.
# Typische Merkmale: Schwankungen nach Konjunktur und Region. Ursprünglich Süd-Nord Gefälle; jetzt vor allem West-Ost; analog zu Arbeitslosenquote. Von Entspnnung profitieren strukturschwache Regionen relativ weniger. Seit 90er Jahre: Verfestigung der Arbeitslosigkeit (insbesondere Jugendarbeitslosigkeit); große Spreizung zwischen Abschluss/ Nicht-Abschluss
# Ausbildungsmarktpolitik ist notwendig (Qualifikationsparadoxon → Ausbildung nicht hinreichend, aber unerlässlich), aber schwierig (Vertragsfreiheit!). Differenzierte Gründe der Betriebe für Nicht-Ausbildung (Kosten, keine Übernahme-Perspektive, zu großer Aufwand) → differenzierte Maßnahmen. Intervention: Staatlich (z.B. Ausbildungsabgabe) oder korporatistisch (z.B. Pakt für Ausbildung). Weitere Schwierigkeit: Einfluss gegliedertes Schulsystem (Restschule Hauptschule)
Nenne die sechs wesentlichen Aspekte der Berufsvorbereitungspolitik
# Unterscheidung
a) im Sinne vorberuflicher Bildung Bestandteil des allgemeinen Schulunterrichts
b) im Sinne berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen als Angebot für Jugendliche mit Förderbedarf
# Angebote: Berufsvorbereitungsjahr (Schulgesetze Länder), Berufsausbildungsvorbereitung (BBiG), Berufsvorbereitung der BA (SGB III), Berufsvorbereitung der Jugendberufshilfe/ Jugendsozialarbeit (SGB VIII), Berufsvorbereitung behinderter Menschen (SGB IX)
# BA-Ziel: Eingliederung in Ausbildung oder Beschäftigung (durch Erweiterung Berufswahlspektrum, Förderung Motivation zur Ausbildungsaufnahme, Beratung, Vermittlung fachpraktischer Grundkenntnisse, Erwerb betrieblicher Erfahrungen, Erwerb von erforderlichen Einstellungen, Fähigkeiten, Verbesserung der Voraussetzungen (z.B. Schulabschluss Nachholen)
→ Fast halb soviele wie Abschluss Ausbildungsverträge!
# 2004: Neues Fachkonzept (flexiblere Angebotsstruktur im Rahmen der Hartz Gesetze) (Eignungsanalyse, Qualifizierungsvereinbarung etc.) → Ziel ist Verbesserung beruflicher Handlungsfähigkeit
# Berufsvorbereitung als kompensatorische Funktion; Misserfolgskarrieren werden Betroffenen zugeschoben (Individualisierung) vor dem Hintergrund der Trends: Verlust der Standortgebundenheit von Wissen/ Kapital, Steigende Sockelarbeitslosigkeit, Verlust politischer Steuerungsfähigkeit.
#Studie von Neubauer: Ausgleichspolitik erst durch Krise am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
→ Politische Vermeidungsstrategie struktureller Reformen → Ordnungspolitische Problematik der Leistung und Finanzierung durch BA (Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlen oder Steuer- und Umlagefinanziert?)
a) im Sinne vorberuflicher Bildung Bestandteil des allgemeinen Schulunterrichts
b) im Sinne berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen als Angebot für Jugendliche mit Förderbedarf
# Angebote: Berufsvorbereitungsjahr (Schulgesetze Länder), Berufsausbildungsvorbereitung (BBiG), Berufsvorbereitung der BA (SGB III), Berufsvorbereitung der Jugendberufshilfe/ Jugendsozialarbeit (SGB VIII), Berufsvorbereitung behinderter Menschen (SGB IX)
# BA-Ziel: Eingliederung in Ausbildung oder Beschäftigung (durch Erweiterung Berufswahlspektrum, Förderung Motivation zur Ausbildungsaufnahme, Beratung, Vermittlung fachpraktischer Grundkenntnisse, Erwerb betrieblicher Erfahrungen, Erwerb von erforderlichen Einstellungen, Fähigkeiten, Verbesserung der Voraussetzungen (z.B. Schulabschluss Nachholen)
→ Fast halb soviele wie Abschluss Ausbildungsverträge!
# 2004: Neues Fachkonzept (flexiblere Angebotsstruktur im Rahmen der Hartz Gesetze) (Eignungsanalyse, Qualifizierungsvereinbarung etc.) → Ziel ist Verbesserung beruflicher Handlungsfähigkeit
# Berufsvorbereitung als kompensatorische Funktion; Misserfolgskarrieren werden Betroffenen zugeschoben (Individualisierung) vor dem Hintergrund der Trends: Verlust der Standortgebundenheit von Wissen/ Kapital, Steigende Sockelarbeitslosigkeit, Verlust politischer Steuerungsfähigkeit.
#Studie von Neubauer: Ausgleichspolitik erst durch Krise am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
→ Politische Vermeidungsstrategie struktureller Reformen → Ordnungspolitische Problematik der Leistung und Finanzierung durch BA (Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlen oder Steuer- und Umlagefinanziert?)
Beschreibe schlagwortartig, wie die Auswirkungen der Globalisierung auf das Beschäftigungssystem und (zunehmend) auch in das Ausbildungssystem hineinwirken und somit insbesondere für benachteiligte Jugendliche negative Folgen nach sich ziehen werden
Folgen Globalisierung:
# massiver Anstieg der Arbeitslosigkeit
# immer weniger Menschen, mit jedoch besserer Ausbildung, werden immer mehr Leistungen / Dienste erbringen
# der Übergang von der Industrie- zu einer Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft wird zwar neue Arbeitsplätze schaffen, aber diese werden sehr viel anspruchsvoller sein und auch nur in geringer Anzahl vorhanden sein
# nationale Unternehmen könnten auswandern, weil sie wettbewerbsfähig bleiben wollen; Staat und Gewerkschaften könnten folglich flexibler mit auszuhandelnden Arrangements umgehen, was u. a. zur Einbuße von Qualität führen könnte (z. B. Ausbildungsordnungen)
Folgen für benachteiligte Jugendliche?
# Bei hoher Arbeitslosigkeit, haben nur noch die Leistungsfähigsten eine Chance am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt teilzunehmen.
# Für benachteiligte Jugendliche wird es evtl.keine Förderung mehr geben, weil im Anschluss "anspruchsärmere" Ausbildungslehrgänge fehlen. Für sie wird es keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr geben.
# massiver Anstieg der Arbeitslosigkeit
# immer weniger Menschen, mit jedoch besserer Ausbildung, werden immer mehr Leistungen / Dienste erbringen
# der Übergang von der Industrie- zu einer Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft wird zwar neue Arbeitsplätze schaffen, aber diese werden sehr viel anspruchsvoller sein und auch nur in geringer Anzahl vorhanden sein
# nationale Unternehmen könnten auswandern, weil sie wettbewerbsfähig bleiben wollen; Staat und Gewerkschaften könnten folglich flexibler mit auszuhandelnden Arrangements umgehen, was u. a. zur Einbuße von Qualität führen könnte (z. B. Ausbildungsordnungen)
Folgen für benachteiligte Jugendliche?
# Bei hoher Arbeitslosigkeit, haben nur noch die Leistungsfähigsten eine Chance am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt teilzunehmen.
# Für benachteiligte Jugendliche wird es evtl.keine Förderung mehr geben, weil im Anschluss "anspruchsärmere" Ausbildungslehrgänge fehlen. Für sie wird es keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr geben.
Definiere den Terminus Übergangssystem
Als Übergangssystem wird der „dritte Sektor des beruflichen Bildungssystems“ bezeichnet in dem außerschulischen Maßnahmen und schulischen Bildungsgänge zusammengefasst sind, die zu keinem qualifizierten Berufsabschluss führen.
Er ist der am schnellsten wachsende Bereich der beruflichen Bildung, ca. 500.000 Jugendliche werden z.B. in folgenden Maßnahmen aufgefangen:
- schulisches Berufsgrundbildungsjahr (BGJ, soweit es nicht als erstes Ausbildungsjahr anerkannt wird)
- Berufsfachschulen, die keinen beruflichen Abschluss vermitteln
- berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Arge (BVB)
- BVJ Berufsvorbereitungsjahr
- Berufsvorbereitung gemäß Änderung des BBiG nach Art. 9 des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
- Lehrgänge der Arbeitsverwaltung
- Fördermaßnahmen der Berufsausbildung Benachteiligter Personen
Das Übergangssystem ist geprägt von vielen Problemen, angefangen von der hohen Verweildauer, mangelnder Kooperation der Angebote untereinander sowie Stigmatisierung Jugendlicher, die in diesem System Bildungsangebote wahrnehmen.
Er ist der am schnellsten wachsende Bereich der beruflichen Bildung, ca. 500.000 Jugendliche werden z.B. in folgenden Maßnahmen aufgefangen:
- schulisches Berufsgrundbildungsjahr (BGJ, soweit es nicht als erstes Ausbildungsjahr anerkannt wird)
- Berufsfachschulen, die keinen beruflichen Abschluss vermitteln
- berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Arge (BVB)
- BVJ Berufsvorbereitungsjahr
- Berufsvorbereitung gemäß Änderung des BBiG nach Art. 9 des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
- Lehrgänge der Arbeitsverwaltung
- Fördermaßnahmen der Berufsausbildung Benachteiligter Personen
Das Übergangssystem ist geprägt von vielen Problemen, angefangen von der hohen Verweildauer, mangelnder Kooperation der Angebote untereinander sowie Stigmatisierung Jugendlicher, die in diesem System Bildungsangebote wahrnehmen.
Wie lässt sich berufliche Weiterbildung definieren und unterteilen?
# Definition Deutscher Bildungsrat: „Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase.“ (Problem: nicht-organisierte betriebliche Weiterbildung nicht berücksichtigt)
# Systematik: Berufliche Weiterbildung: Fortbildung (Anpassungsfortbildung, Aufstiegsfortbildung), Umschulung (in anerkannte Ausbildungsberufe, in berufliche Tätigkeit), Lernen am Arbeitsplatz (informelles, organisiertes Lernen)
Allgemeine/ politische Weiterbildung = nicht-berufliche Weiterbildung = Erwachsenenbildung
Mögliches Unterscheidungsmerkmal: Abschlussbezogenheit:
Abschlussbezogene Weiterbildung nach BBiG → Meister (aus Handwerk übertragen auf weitere Sektoren, auch Industrie)
→ Prüfung vor Meisterausschuss der Kammern
Weiterbildungsabschlüsse der Fachschulen (Schulgesetze der Länder): staatlich geprüfter ... (Techniker/ Betriebswirt etc.)
→ Prüfung vor staatlichem Prüfungsausschuss; nach einem Jahr mittlerer Schulabschluss; evtl. auch Zugang an Hochschule im Rahmen des EQR; zurzeit aber sinkende Teilnehmerzahlen wegen Reduzierung staatlicher Fördermittel.
# Förderung der Weiterbildung nach Arbeitsförderungsrecht; 1969 (inzwischen ins SGB III überführt)
Ursprünglicher Kerngedanke: aktiv-vorausschauende Arbeitsmarktpolitik und Verhinderung unterwertiger Beschäftigung
Kritik durch Expansion nach Wiedervereinigung; 1998: Leitprinzip des Förderns und Forderns (Stärkung der individuellen Eigenverantwortung und Flexibilität)
# Systematik: Berufliche Weiterbildung: Fortbildung (Anpassungsfortbildung, Aufstiegsfortbildung), Umschulung (in anerkannte Ausbildungsberufe, in berufliche Tätigkeit), Lernen am Arbeitsplatz (informelles, organisiertes Lernen)
Allgemeine/ politische Weiterbildung = nicht-berufliche Weiterbildung = Erwachsenenbildung
Mögliches Unterscheidungsmerkmal: Abschlussbezogenheit:
Abschlussbezogene Weiterbildung nach BBiG → Meister (aus Handwerk übertragen auf weitere Sektoren, auch Industrie)
→ Prüfung vor Meisterausschuss der Kammern
Weiterbildungsabschlüsse der Fachschulen (Schulgesetze der Länder): staatlich geprüfter ... (Techniker/ Betriebswirt etc.)
→ Prüfung vor staatlichem Prüfungsausschuss; nach einem Jahr mittlerer Schulabschluss; evtl. auch Zugang an Hochschule im Rahmen des EQR; zurzeit aber sinkende Teilnehmerzahlen wegen Reduzierung staatlicher Fördermittel.
# Förderung der Weiterbildung nach Arbeitsförderungsrecht; 1969 (inzwischen ins SGB III überführt)
Ursprünglicher Kerngedanke: aktiv-vorausschauende Arbeitsmarktpolitik und Verhinderung unterwertiger Beschäftigung
Kritik durch Expansion nach Wiedervereinigung; 1998: Leitprinzip des Förderns und Forderns (Stärkung der individuellen Eigenverantwortung und Flexibilität)
Wie gestaltet sich die empirische Forschung zu Weiterbildung und was sind zentrale Befunde angesichts einer großen Vielfalt an Trägern (Betriebe, Schulen, freie), unterschiedlichen Zwecken (insbesondere Anpassung, Aufstieg, Umschulung) und unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen (insbesondere BBiG, Schulgesetze und SGB III; IX)?
# Versuch hin zu mehr Transparenz durch empirische Forschung gestaltet sich schwierig wegen zunehmender Verschränkung formell/ informell, Verlagerung von Planung und Finanzierung in Verantwortung der einzelnen (Individualisierung), Nachfrage- statt Angebotsorientierung
# Fehlende umfassende Weiterbildungsstatistik, aber amtliche Statistiken, Trägerstatistiken (Kammern, freie Träger etc.), Einzeluntersuchungen. Wichtig ist insbesondere: Berichtssystem Weiterbildung (BWS).
# Befunde: Rückgang der Weiterbildungsbeteiligung, gruppenspezifische Unterschiede der Weiterbildungsbeteiligung, geringe Beteiligung von Nichterwerbstätigen, nach SGB III deutlich geringere Zeitaufwendung, geringe Beteiligung bei niedrigem Bildungsgrad, ausländischer Herkunft, in Kleinbetrieben, in Privatwirtschaft (≠ Öffentlicher Dienst), Institutionalisierung und Planung hat positiven Einfluss, großer Einfluss arbeitsplatzbezogener Rahmenbedingungen
# Rolle des Staates: manpower (einzelwirtschaftliche Bedarfsaspekte im Vordergrund) ~ social demand (sozialpolitisch; gesamtwirtschaftlich orientiert)
Zwischenstellung/ Vermittlung: Konzept der „mittlere Systematisierung“.
Ziel: Lebenslanges Lernen durch Netzwerkbildung und große Rolle „lernender Regionen“
# Fehlende umfassende Weiterbildungsstatistik, aber amtliche Statistiken, Trägerstatistiken (Kammern, freie Träger etc.), Einzeluntersuchungen. Wichtig ist insbesondere: Berichtssystem Weiterbildung (BWS).
# Befunde: Rückgang der Weiterbildungsbeteiligung, gruppenspezifische Unterschiede der Weiterbildungsbeteiligung, geringe Beteiligung von Nichterwerbstätigen, nach SGB III deutlich geringere Zeitaufwendung, geringe Beteiligung bei niedrigem Bildungsgrad, ausländischer Herkunft, in Kleinbetrieben, in Privatwirtschaft (≠ Öffentlicher Dienst), Institutionalisierung und Planung hat positiven Einfluss, großer Einfluss arbeitsplatzbezogener Rahmenbedingungen
# Rolle des Staates: manpower (einzelwirtschaftliche Bedarfsaspekte im Vordergrund) ~ social demand (sozialpolitisch; gesamtwirtschaftlich orientiert)
Zwischenstellung/ Vermittlung: Konzept der „mittlere Systematisierung“.
Ziel: Lebenslanges Lernen durch Netzwerkbildung und große Rolle „lernender Regionen“
Welcher Entwicklungspfad bietet sich für die zukünftige Berufsbildungspolitik angesichts aktueller Erosionstendenzen an?
# Bisher Stabilität und Attraktivität durch Strukturmerkmale des Berufsprinzips, der Dualität der Lernorte und des Konsensprinzips
→ Erosionsprozess hin zu einer „Krise des dualen Systems“, da nicht isoliert einzelne Komponenten, sondern Gesamtzusammenhang betroffen ist: Berufsprinzip wird durch Dynamik der Qualifikationsanforderungen überrannt, Dualität der Lernorte fehlt ausreichendes betriebliches Ausbildungsplatzangebot, beteiligte Akteure im Konsensprinzip bußen Verhandlungsstärke ein
→ Alternative muss Strukturreform sein (Appelle oder kurative Übergangsmaßnahmen helfen nicht). Neue Verhandlung von Regulierung und Flexibilität, z.B. neue Verhandlungspaketmöglichkeiten durch Zusammenschnüren von Aus- und Weiterbildung, anstelle von Trennung von Ausbildungs- und Tarifpolitik
# → Beispiel für regulierte Pluralität im niederländischen Modell:
Leitziele sind Startqualifikation für alle, berufliche Bildung nach Maß, Transparenz. Große Rolle spielen regionale Ausbildungszentren. Erwerb von Qualifikation zur Einordnung in eines von vier Niveaustufen, wobei zwei Alternativen für jede Stufe bestehen.
≠ Modell in Großbritannien: strikte Modularisierung, was häufig Weitererwerb von Qualifikationen blockiert, aber immerhin positiv ist für Beschäftigte ohne formale Qualifikation, die sich diese dann im Beschäftigungssystem erarbeiten können.
≠ Modell in Deutschland: präskriptive Berufsbildlehre, was Heterogenität der Lernenden zu wenig berücksichtigt.
# Konsens in der vergleichenden Berufsbildungsforschung
→ Direkter Transfer eines Systems ist unmöglich; Ziel besteht in Skizzierung von Entwicklungspfaden.
_Hier__: Berufsprinzip mit Modularisierung in Einklang bringen (wichtig ist Anwartschaft auf höhere Module, Integration der Weiterbildung)
Dualitätsprinzip besteht schon längst nicht mehr; Pluarlität der Lernorte stärker anerkennen
Konsensprinzip aufweichen, damit nicht nur berufsständische Interessen integriert werden (Ehrenamt, private Arbeit etc.) und auch regionale Ebene größere Berücksichtigung findet.
→ Erosionsprozess hin zu einer „Krise des dualen Systems“, da nicht isoliert einzelne Komponenten, sondern Gesamtzusammenhang betroffen ist: Berufsprinzip wird durch Dynamik der Qualifikationsanforderungen überrannt, Dualität der Lernorte fehlt ausreichendes betriebliches Ausbildungsplatzangebot, beteiligte Akteure im Konsensprinzip bußen Verhandlungsstärke ein
→ Alternative muss Strukturreform sein (Appelle oder kurative Übergangsmaßnahmen helfen nicht). Neue Verhandlung von Regulierung und Flexibilität, z.B. neue Verhandlungspaketmöglichkeiten durch Zusammenschnüren von Aus- und Weiterbildung, anstelle von Trennung von Ausbildungs- und Tarifpolitik
# → Beispiel für regulierte Pluralität im niederländischen Modell:
Leitziele sind Startqualifikation für alle, berufliche Bildung nach Maß, Transparenz. Große Rolle spielen regionale Ausbildungszentren. Erwerb von Qualifikation zur Einordnung in eines von vier Niveaustufen, wobei zwei Alternativen für jede Stufe bestehen.
≠ Modell in Großbritannien: strikte Modularisierung, was häufig Weitererwerb von Qualifikationen blockiert, aber immerhin positiv ist für Beschäftigte ohne formale Qualifikation, die sich diese dann im Beschäftigungssystem erarbeiten können.
≠ Modell in Deutschland: präskriptive Berufsbildlehre, was Heterogenität der Lernenden zu wenig berücksichtigt.
# Konsens in der vergleichenden Berufsbildungsforschung
→ Direkter Transfer eines Systems ist unmöglich; Ziel besteht in Skizzierung von Entwicklungspfaden.
_Hier__: Berufsprinzip mit Modularisierung in Einklang bringen (wichtig ist Anwartschaft auf höhere Module, Integration der Weiterbildung)
Dualitätsprinzip besteht schon längst nicht mehr; Pluarlität der Lernorte stärker anerkennen
Konsensprinzip aufweichen, damit nicht nur berufsständische Interessen integriert werden (Ehrenamt, private Arbeit etc.) und auch regionale Ebene größere Berücksichtigung findet.
Welche Regelungen trifft das Grundgesetz in Bezug auf die berufliche Bildung?
# Ableitbar ist „Bildungsverfassung“:
→ Verpflichtung auf Verfassungsprinzipien (Sozialstaatsklausel → Gleichheit der Bildungschancen und Abbau gesellschaftlicher Benachteiligung) und Grundrechte (Zugangsrecht, Entfaltungsrecht, Mitbestimmungsrecht). (Wenn Bildungswesen in privaten Einrichtungen organisiert ist, gilt „mittelbare Drittwirkung der Grundrechte“, d.h. Vertragspartner müssen sich an Grundrechte halten.)
→ geteilte Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeit: Kulturautonomie als Resultat der Schulrechtsgeschichte; Artikel 30 (Gesetzgebung) und Artikel 70 (Verwaltung) als Generalklauseln; im Bereich der Bildung bei den Ländern. Bundeszuständigkeit nur bei ausschließlicher oder konkurrierender (Länder können aktiv werden, wenn Bund nicht regelt) Gesetzgebung; bei betrieblicher Berufsausbildung ableitbar aus Recht der Wirtschaft (→ Ausbildungsordnungen) und Arbeitsrecht (→ Ausbildungsverhältnis)
Kritik reicht von „Bund hat volle Kompetenz“ bis hin zu „Bund hat gar keine Kompetenz“
# Grundrecht der Berufsfreiheit: Gilt für Ausbildungsplatzsuchende ebenso wie für Unternehmen, d.h. unternehmerisches Recht der freien Berufsausausübung gibt auch das Recht zu Nicht-Ausbildung (wirtschaftsrechtlich begründet) und schränkt damit das Recht der Jugendlichen auf Ausbildung (bildungsrechtlich begründet) ein. Grundlage des BBiG ist marktwirtschaftliche Steuerung, d.h. staatliche Angebote nur subsidiäre Funktion
# Landesverfassungen beinhalten zum Teil „Recht auf Bildung“; faktisch aber auch aus GG ableitbar. → Bei Ausbildungsplatzmangel muss Staat für Alternativangebot sorgen.
→ Verpflichtung auf Verfassungsprinzipien (Sozialstaatsklausel → Gleichheit der Bildungschancen und Abbau gesellschaftlicher Benachteiligung) und Grundrechte (Zugangsrecht, Entfaltungsrecht, Mitbestimmungsrecht). (Wenn Bildungswesen in privaten Einrichtungen organisiert ist, gilt „mittelbare Drittwirkung der Grundrechte“, d.h. Vertragspartner müssen sich an Grundrechte halten.)
→ geteilte Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeit: Kulturautonomie als Resultat der Schulrechtsgeschichte; Artikel 30 (Gesetzgebung) und Artikel 70 (Verwaltung) als Generalklauseln; im Bereich der Bildung bei den Ländern. Bundeszuständigkeit nur bei ausschließlicher oder konkurrierender (Länder können aktiv werden, wenn Bund nicht regelt) Gesetzgebung; bei betrieblicher Berufsausbildung ableitbar aus Recht der Wirtschaft (→ Ausbildungsordnungen) und Arbeitsrecht (→ Ausbildungsverhältnis)
Kritik reicht von „Bund hat volle Kompetenz“ bis hin zu „Bund hat gar keine Kompetenz“
# Grundrecht der Berufsfreiheit: Gilt für Ausbildungsplatzsuchende ebenso wie für Unternehmen, d.h. unternehmerisches Recht der freien Berufsausausübung gibt auch das Recht zu Nicht-Ausbildung (wirtschaftsrechtlich begründet) und schränkt damit das Recht der Jugendlichen auf Ausbildung (bildungsrechtlich begründet) ein. Grundlage des BBiG ist marktwirtschaftliche Steuerung, d.h. staatliche Angebote nur subsidiäre Funktion
# Landesverfassungen beinhalten zum Teil „Recht auf Bildung“; faktisch aber auch aus GG ableitbar. → Bei Ausbildungsplatzmangel muss Staat für Alternativangebot sorgen.
Wie wurde das BBiG nach seiner Verabschiedung 1969 kritisiert und reformiert?
# 1969 (Große Koalition = Kompromisscharakter, der weitgehend Status quo festschreibt): Verabschiedung BBIG (Ziel ist umfassende und bundeseinheitliche Grundlage für Berufsbildung = Berufsausbildung, berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung)
→ Kritik von Gewerkschaften: zu wenig als „öffentliche Aufgabe“ definiert; verstärkt durch erste Krise auf dem Ausbildungsmarkt + Bildungsreformdebatten (Qualität der Ausbildung im Fokus)
# 1973: Markierungspunkte der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des BBiG insbesondere mit Vorschlägen zur Auflösung der Kammern und neuer Finanzierungsgrundlage
# 1975: Neues Berufsbildungsgesetz (schon sehr weit entfernt von den Markierungspunkten); scheitert am Bundesrat
# 1976: Ausbildungsplatzförderungsgesetz (Mit BIBB-Regelung und Ausbildungsabgabe) → scheitert am BVerfG (da doch Bundesratszustimmungspflichtig)
# 1981: Berufsbildungsförderungsgesetz (ohne Abgaberegelung) (sorgt für Möglichkeit der Weiterarbeit des BIBB)
# 2003: Kleine Reform im Zusammenhang mit Hartz-Gesetzen (Aufnahme von Berufsausbildungsvorbereitung)
# 2005: Berufsbildungsreformgesetz (Zusammenführung der Einzelgesetze)
→ Kritik von Gewerkschaften: zu wenig als „öffentliche Aufgabe“ definiert; verstärkt durch erste Krise auf dem Ausbildungsmarkt + Bildungsreformdebatten (Qualität der Ausbildung im Fokus)
# 1973: Markierungspunkte der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des BBiG insbesondere mit Vorschlägen zur Auflösung der Kammern und neuer Finanzierungsgrundlage
# 1975: Neues Berufsbildungsgesetz (schon sehr weit entfernt von den Markierungspunkten); scheitert am Bundesrat
# 1976: Ausbildungsplatzförderungsgesetz (Mit BIBB-Regelung und Ausbildungsabgabe) → scheitert am BVerfG (da doch Bundesratszustimmungspflichtig)
# 1981: Berufsbildungsförderungsgesetz (ohne Abgaberegelung) (sorgt für Möglichkeit der Weiterarbeit des BIBB)
# 2003: Kleine Reform im Zusammenhang mit Hartz-Gesetzen (Aufnahme von Berufsausbildungsvorbereitung)
# 2005: Berufsbildungsreformgesetz (Zusammenführung der Einzelgesetze)
Benenne die Rechtsgrundlagen der Berufsbildung und vier Aspekte zum Regelungsumfang des BBiG
a) Gesetze (vom Bundestag, den Landesparlamenten) → insbesondere BBiG, HwO, JarbSCHG, SGB II und III) sowie Rechtsverordnungen (nach Maßgabe von Gesetzen von Ministerien erlassen) (z.B. Ausbildungsordnungen) und Satzungen (nach Maßgabe von Gesetzen von Körperschaften des öffentlichen Rechts erlassen) (z.B. Prüfungsordnungen)
b) Rechtssprechung → Urteile des BverfG
c) Vereinbartes Recht (auf Basis Vertragsfreiheit) (z.B. Berufsausbildungsvertrag)
# Lücken im Berufsbildungsgesetz: Berufsbildung in berufsbildenden Schulen (Landesrecht), in berufsqualifizierenden Studiengängen an Hochschulen (Hochschulgesetze der Länder), öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (Beamtenausbildung), in der Seeschifffahrt (- einige Ausnahmen), in Berufen der HwO, falls Regelungen dort bestehen (im wesentlichen Ordnung der Berufsbildung).
# Festgehalten ist Pluralität der Lernorte und Forderung nach Lernortkooperation
# Neu ist seit 2003 Berufsausbildungsvorbereitung. Kern der betrieblichen Berufsvorbereitung und der BV der BA sind zertifizierbare Qualifizierungsbausteine (Teil der Berufsausbildung, berufsübergreifende Grundqualifikation, Teil von nachträglicher Erwerb Schulabschluss, arbeitsmarktrelevante Qualifikationen)
# Berufsausbildung: Definition beinhaltet Vorbereitung auf qualifizierte berufliche Tätigkeit (berufliche Handlungsfähigkeit und Wandlungspotential), geordneter Ausbildungsgang (→ Ausbildungsordnung), Vermittlung Berufserfahrung (= Erfahrungswissen, tacit knowledge durch Realbedingungen und praktisches Handeln)
b) Rechtssprechung → Urteile des BverfG
c) Vereinbartes Recht (auf Basis Vertragsfreiheit) (z.B. Berufsausbildungsvertrag)
# Lücken im Berufsbildungsgesetz: Berufsbildung in berufsbildenden Schulen (Landesrecht), in berufsqualifizierenden Studiengängen an Hochschulen (Hochschulgesetze der Länder), öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (Beamtenausbildung), in der Seeschifffahrt (- einige Ausnahmen), in Berufen der HwO, falls Regelungen dort bestehen (im wesentlichen Ordnung der Berufsbildung).
# Festgehalten ist Pluralität der Lernorte und Forderung nach Lernortkooperation
# Neu ist seit 2003 Berufsausbildungsvorbereitung. Kern der betrieblichen Berufsvorbereitung und der BV der BA sind zertifizierbare Qualifizierungsbausteine (Teil der Berufsausbildung, berufsübergreifende Grundqualifikation, Teil von nachträglicher Erwerb Schulabschluss, arbeitsmarktrelevante Qualifikationen)
# Berufsausbildung: Definition beinhaltet Vorbereitung auf qualifizierte berufliche Tätigkeit (berufliche Handlungsfähigkeit und Wandlungspotential), geordneter Ausbildungsgang (→ Ausbildungsordnung), Vermittlung Berufserfahrung (= Erfahrungswissen, tacit knowledge durch Realbedingungen und praktisches Handeln)
Beschreibe die rechtliche Dimension der Ordnungspolitik bei Ausbildungsordnungen (6 Aspekte)
# AO legt Mindeststandards der betrieblichen Ausbildung fest; sichert insbesondere Überbetrieblichkeit. Es gilt der Ausschließlichkeitsgrundsatz, der zwar Einschränkung des Rechts auf freie Wahl Ausbildung ist, aber gerechtfertigt erscheint.
# Inhalte: Bezeichnung des Ausbildungsberufs = staatliche Anerkennung, Ausbildungsdauer, Ausbildungsberufsbild = Mindestinhalte zur Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit, Ausbildungsrahmenplan = Anleitung zur Gliederung der Ausbildung, Prüfungsanforderungen; = Mindestinhalte; zudem: Liste weiterer Inhalte
# AO werden in Form von Rechtsverordnungen vom BMWA bzw. Fachminister im Einvernehmen mit BMBF geregelt. → AO als unmittelbar geltendes Recht; Einklagbarkeit für Auszubildenden.
# Neues BBiG stärkt Stufenausbildung (echte Stufenausbildung = Ausbildungsverhältnis endet mit Abschluss der letzten Stufe; Auszubildende können jedoch nach jeder Stufe kündigen → Ausstiegsmodell ≠ unechte Stufenausbildung → Anrechnungsmodell; einzelne Stufen sind separate Ausbildungen, die angerechnet werden können → Chance für zweijährige Berufe) Kritik: positiv: Erhöhung Chancen für Lernschwache; negativ: Gefahr von Teilqualifikation (Traditionell : Unterscheidung zwischen Monoberuf; Monoberuf + Spezialisierung; Stufenausbildungsberuf = mehrere Ausbildungsberufe in einer AO)
# Flexibilitätsgebot bei AO soll flexible Weiterentwicklung und Verwendung ermöglichen, z.B. bezüglich Anrechnung, Inhalten (→ Kernqualifikationen, Fachqualifikationen mit Spezialisierung, Zusatzqualifikationen; z.B. IT-Berufe); zudem Experimentierklausel
# BIBB gibt „Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe“ (rund 350) heraus.
# Inhalte: Bezeichnung des Ausbildungsberufs = staatliche Anerkennung, Ausbildungsdauer, Ausbildungsberufsbild = Mindestinhalte zur Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit, Ausbildungsrahmenplan = Anleitung zur Gliederung der Ausbildung, Prüfungsanforderungen; = Mindestinhalte; zudem: Liste weiterer Inhalte
# AO werden in Form von Rechtsverordnungen vom BMWA bzw. Fachminister im Einvernehmen mit BMBF geregelt. → AO als unmittelbar geltendes Recht; Einklagbarkeit für Auszubildenden.
# Neues BBiG stärkt Stufenausbildung (echte Stufenausbildung = Ausbildungsverhältnis endet mit Abschluss der letzten Stufe; Auszubildende können jedoch nach jeder Stufe kündigen → Ausstiegsmodell ≠ unechte Stufenausbildung → Anrechnungsmodell; einzelne Stufen sind separate Ausbildungen, die angerechnet werden können → Chance für zweijährige Berufe) Kritik: positiv: Erhöhung Chancen für Lernschwache; negativ: Gefahr von Teilqualifikation (Traditionell : Unterscheidung zwischen Monoberuf; Monoberuf + Spezialisierung; Stufenausbildungsberuf = mehrere Ausbildungsberufe in einer AO)
# Flexibilitätsgebot bei AO soll flexible Weiterentwicklung und Verwendung ermöglichen, z.B. bezüglich Anrechnung, Inhalten (→ Kernqualifikationen, Fachqualifikationen mit Spezialisierung, Zusatzqualifikationen; z.B. IT-Berufe); zudem Experimentierklausel
# BIBB gibt „Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe“ (rund 350) heraus.
Beschreibe die Ordnungspolitik in der beruflichen Bildung bezüglich Lernortkooperation und Eignungsvorschriften
Lernortkooperation
# Nach Ende Vollzeitschulpflicht bis 18 Jahre besteht Teilzeitschulpflicht (auch bei Arbeitslosigkeit bzw. Jobben) (Nach Ende Pflicht ist freiwilliger Besuch möglich; Betrieb muss freistellen)
# Notwendigkeit der Abstimmung zwischen Schule und Betrieb; zwei Rechtsverhältnisse des Auszubildenden: privatrechtlich vereinbarter Ausbildungsvertrag + Teilzeitschulpflicht; BBiG enthält Appell zur Lernortkooperation. Zudem gibt es seit 1972 „Gemeinsames Ergebnisprotokoll“, in dem Abstimmung zwischen Rahmenlehrplan und Ausbildungsordnung geregelt wird
# Hinzu kommt im neuen BBIG Möglichkeit zur Absolvierung zeitlich begrenzter Abschnitte im Ausland.
Eignungsvorschriften
Ausbildender muss persönlich geeignet sein (≠ erfolgter Verstoß gegen Rechtsvorschriften, z.B. BBiG oder Jugendschutz) zum Einstellen von Auszubildenden. Dann kann er Ausbilder, der fachlich geeignet sein muss (Nachweis beruflicher Fertigkeiten durch Prüfung und berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten durch AEVO; Befreiung wegen Ausbildungsplatzmangel) mit Ausbildung beauftragen; der kann weitere unter seiner Verantwortung hinzuziehen. Bei Fortbildungsabschlüssen/ Meister ist AEVO vielfach Bestandteil. Zudem: Eignung der Ausbildungsstätte (Zahl von Azubis/ Facharbeitern bzw. Ausbildern, Einrichtung/ Ausstattung, Umfang Betriebstätigkeit, Vorhandensein von Ausbildungsordnung/ Ausbildungsplänen)
# Nach Ende Vollzeitschulpflicht bis 18 Jahre besteht Teilzeitschulpflicht (auch bei Arbeitslosigkeit bzw. Jobben) (Nach Ende Pflicht ist freiwilliger Besuch möglich; Betrieb muss freistellen)
# Notwendigkeit der Abstimmung zwischen Schule und Betrieb; zwei Rechtsverhältnisse des Auszubildenden: privatrechtlich vereinbarter Ausbildungsvertrag + Teilzeitschulpflicht; BBiG enthält Appell zur Lernortkooperation. Zudem gibt es seit 1972 „Gemeinsames Ergebnisprotokoll“, in dem Abstimmung zwischen Rahmenlehrplan und Ausbildungsordnung geregelt wird
# Hinzu kommt im neuen BBIG Möglichkeit zur Absolvierung zeitlich begrenzter Abschnitte im Ausland.
Eignungsvorschriften
Ausbildender muss persönlich geeignet sein (≠ erfolgter Verstoß gegen Rechtsvorschriften, z.B. BBiG oder Jugendschutz) zum Einstellen von Auszubildenden. Dann kann er Ausbilder, der fachlich geeignet sein muss (Nachweis beruflicher Fertigkeiten durch Prüfung und berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten durch AEVO; Befreiung wegen Ausbildungsplatzmangel) mit Ausbildung beauftragen; der kann weitere unter seiner Verantwortung hinzuziehen. Bei Fortbildungsabschlüssen/ Meister ist AEVO vielfach Bestandteil. Zudem: Eignung der Ausbildungsstätte (Zahl von Azubis/ Facharbeitern bzw. Ausbildern, Einrichtung/ Ausstattung, Umfang Betriebstätigkeit, Vorhandensein von Ausbildungsordnung/ Ausbildungsplänen)
Beschreibe die Ordnungspolitik in der beruflichen Bildung hinsichtlich der Regelungen zum Prüfungswesen
# Zum Bestehen der Ausbildung muss Abschlussprüfung abgelegt werden. Grundlage ist Ausbildungsordnung; zweimaliges Wiederholen ist möglich; Betrieb muss bis zur ersten Wiederholung; höchstens ein Jahr Vertrag verlängern. Freischuss geht nicht.
# Seit 2005 geht gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1 der Prüfung ersetzt bisherige Zwischenprüfung, die nicht gewertet wurde).
# Berufsschulleistungen werden nach wie vor nicht abgeprüft. Prüfungsausschuss kann lediglich zur Beurteilung eine Stellungnahme Dritter, d.h. z.B. der Lehrer, einholen.
# Nach Prüfung gibt es Zeugnis; auch in Englisch und Französisch auf Antrag und ohne Kosten für Prüfling.
# Im Prüfungsausschuss sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Berufsschullehrer. Zulassungsvoraussetzungen (Entscheidung liegt bei zuständiger Stelle (diese entscheidet auch über Prüfungsordnung), bei Ablehnung kommt es zum Prüfungsausschuss): Eintrag ins Verzeichnis, Teilnahme an Zwischenprüfungen/ schriftliche Ausbildungsnachweise, Ende der Ausbildungszeit in spätestens zwei Monaten. Alternativ: nach Ausbildung in Berufsschule wenn Rechtsverordnung der Landesregierung in Einvernehmen mit dem Landesausschuss für Berufsbildung vorliegt (Prüfung geht dann im ganzen Bundesgebiet).
# In Ausnahmefällen geht vorzeitige Prüfung bei entsprechenden Leistungen
# Externenzulassung, wenn mindestens das 1,5fache der Ausbildungszeit in einen entsprechenden Beruf gearbeitet bzw. in ähnlichen Beruf ausgebildet wurde (z.B. nach Abschluss zweijähriger Ausbildung, kann Abschluss der Dreijährigen nach Berufstätigkeit nachgeholt werden); Soldaten (nach Bescheinigung des Bundesverteidigungsministeriums).
# Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann nach Anhörung BIBB-Hauptausschuss im Ausland erworbene Zeugnisse gleichstellen.
# Seit 2005 geht gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1 der Prüfung ersetzt bisherige Zwischenprüfung, die nicht gewertet wurde).
# Berufsschulleistungen werden nach wie vor nicht abgeprüft. Prüfungsausschuss kann lediglich zur Beurteilung eine Stellungnahme Dritter, d.h. z.B. der Lehrer, einholen.
# Nach Prüfung gibt es Zeugnis; auch in Englisch und Französisch auf Antrag und ohne Kosten für Prüfling.
# Im Prüfungsausschuss sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Berufsschullehrer. Zulassungsvoraussetzungen (Entscheidung liegt bei zuständiger Stelle (diese entscheidet auch über Prüfungsordnung), bei Ablehnung kommt es zum Prüfungsausschuss): Eintrag ins Verzeichnis, Teilnahme an Zwischenprüfungen/ schriftliche Ausbildungsnachweise, Ende der Ausbildungszeit in spätestens zwei Monaten. Alternativ: nach Ausbildung in Berufsschule wenn Rechtsverordnung der Landesregierung in Einvernehmen mit dem Landesausschuss für Berufsbildung vorliegt (Prüfung geht dann im ganzen Bundesgebiet).
# In Ausnahmefällen geht vorzeitige Prüfung bei entsprechenden Leistungen
# Externenzulassung, wenn mindestens das 1,5fache der Ausbildungszeit in einen entsprechenden Beruf gearbeitet bzw. in ähnlichen Beruf ausgebildet wurde (z.B. nach Abschluss zweijähriger Ausbildung, kann Abschluss der Dreijährigen nach Berufstätigkeit nachgeholt werden); Soldaten (nach Bescheinigung des Bundesverteidigungsministeriums).
# Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann nach Anhörung BIBB-Hauptausschuss im Ausland erworbene Zeugnisse gleichstellen.
Beschreibe die Ordnungspolitik in der beruflichen Bildung hinsichtlich Regelung und Überwachung, Fortbildungs- und Umschulungsordnungen sowie Berufsbildungsplanung, -statistik und -forschung
Regelung und Überwachung:
Berufsbildungsgesetz regelt zuständige Stelle; im Regelfall Berufskammern. Hauptaufgabe ist Überwachung und Förderung der beruflichen Bildung; insbesondere durch: Prüfen der Eignung von Ausbilder und Ausbildungsstätte, Prüfungsdurchführung und -zulassung, Eintragen/Ändern/Löschen von Ausbildungsverträgen (Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse = Lehrlingsrolle), Beratung, Erlass von Rechtsvorschriften z.B. Prüfungsordnung. Zur Überwachung/ Beratung werden Berater eingesetzt.
Fortbildungs- und Umschulungsordnungen
Berufliche Fortbildung = Anpassungs- oder Aufstiegsfortbildung; Umschulung = neues Tätigkeitsfeld. Regelungen hierzu von zuständiger Stelle, falls bundesweit keine Initiative oder bundesweit durch Rechtsverordnung. (Fortbildungsordnung des BMWA; BMBF mit BIBB Hauptausschuss). Umschulungsregelungen sind weitgehend identisch.
(beinhaltet Bezeichnung des Abschluss, Prüfungsziel + -inhalt, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsverfahren)
Berufsbildungsplanung, -statistik und -forschung
Grundlage wurde mit Ausbildungsplatzförderungsgesetz geschaffen; seit 2005 ins BBiG integriert. Ziel der Berufsbildungsplanung ist für ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Angebot zu sorgen und möglichst optimale Nutzung. Wesentliches Instrument ist Berufsbildungsbericht (seit 1977). Grundlage ist Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes, unterstützt vom BIBB und von der BA. Berufsbildungsforschung umfasst Grundlagenforschung, Vorlaufforschung, angewandte Forschung, Implementierung Forschungsergebnisse in der Praxis, d.h. Grundlagen klären, inländische, europäische, internationale Entwicklungen beobachten, Anforderungen ermitteln, Weiterentwicklung vorbereiten. Bisher waren vor allem Modellversuche ein wichtiges Instrument
Berufsbildungsgesetz regelt zuständige Stelle; im Regelfall Berufskammern. Hauptaufgabe ist Überwachung und Förderung der beruflichen Bildung; insbesondere durch: Prüfen der Eignung von Ausbilder und Ausbildungsstätte, Prüfungsdurchführung und -zulassung, Eintragen/Ändern/Löschen von Ausbildungsverträgen (Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse = Lehrlingsrolle), Beratung, Erlass von Rechtsvorschriften z.B. Prüfungsordnung. Zur Überwachung/ Beratung werden Berater eingesetzt.
Fortbildungs- und Umschulungsordnungen
Berufliche Fortbildung = Anpassungs- oder Aufstiegsfortbildung; Umschulung = neues Tätigkeitsfeld. Regelungen hierzu von zuständiger Stelle, falls bundesweit keine Initiative oder bundesweit durch Rechtsverordnung. (Fortbildungsordnung des BMWA; BMBF mit BIBB Hauptausschuss). Umschulungsregelungen sind weitgehend identisch.
(beinhaltet Bezeichnung des Abschluss, Prüfungsziel + -inhalt, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsverfahren)
Berufsbildungsplanung, -statistik und -forschung
Grundlage wurde mit Ausbildungsplatzförderungsgesetz geschaffen; seit 2005 ins BBiG integriert. Ziel der Berufsbildungsplanung ist für ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Angebot zu sorgen und möglichst optimale Nutzung. Wesentliches Instrument ist Berufsbildungsbericht (seit 1977). Grundlage ist Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes, unterstützt vom BIBB und von der BA. Berufsbildungsforschung umfasst Grundlagenforschung, Vorlaufforschung, angewandte Forschung, Implementierung Forschungsergebnisse in der Praxis, d.h. Grundlagen klären, inländische, europäische, internationale Entwicklungen beobachten, Anforderungen ermitteln, Weiterentwicklung vorbereiten. Bisher waren vor allem Modellversuche ein wichtiges Instrument
Beschreiben sie in der Ordnungspolitik der beruflichen Bildung die bestehenden korporatistischen Ausschüsse und Institutionen
Bundesebene: Akteure: Hauptausschuss im BIBB
Zusammensetzung: Beauftragte der AN, AG; Bund, Länder = Vier – Bänke – Prinzip; sowie in beratender Funktion:
○ 1 Beauftragter der Bundesagentur für Arbeit und 1 Beauftragter der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände
Aufgaben: Mitarbeit an AO, Beratungsfunktion an die Bundesregierung in Fragen der Berufsausbildung, Gibt Empfehlungen zur Anwendung des BBiG, beschließt jährliches Forschungsprogramm
Landesebene Akteure: Landesausschuss für Berufsbildung
Zusammensetzung: Beauftragte der AG, AN und oberste Landesbehörden
Aufgaben: Berät die Landesregierung in Fragen der Berufsbildung, Fördert die Zusammenarbeit zwischen schulischer und betrieblicher Bildung, Berücksichtigung der Qualität der beruflichen Bildung bei Neuordnung (und Weiterentwicklung des Schulwesens)
Kammerebene (=zuständige Stellen auf Regionalebene)
Akteure: zuständige Stelle + Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle + Prüfungsausschuss
Zusammensetzung des Berufsbildungsausschusses: 6 AN + AG – Beauftragte sowie 6 Lehrer an berufsbildenden Schulen (eingeschränktes Stimmrecht)
Aufgaben: Berufsbildungsausschuss: v.d. zuständigen Stelle zu erlassenden Rechtsvorschriften (Prüfungsordnung, Eignung der Ausbildungsstätte, Anrechnung von Vorbildung auf Ausbildungszeit), muss in wichtigen Angelegenheiten zur Berufsausbildung unterrichtet und gehört werden, zuständige Stelle: Überwachung und Förderung der Berufsbildung in betrieblichen Ausbildungsstätten durch Beratung von Betrieben und Verlängerung der Ausbildungszeit über die Zulassung zur Abschlussprüfung, Feststellung und Überwachung der persönlichen und fachlichen Eignung des Auszubildenden (Ausbilders) und Eignung der Ausbildungsstätte, Organisation und Durchführung von Prüfungen, Ausstellung von Facharbeiter und Gesellenbrief
Zusammensetzung: Beauftragte der AN, AG; Bund, Länder = Vier – Bänke – Prinzip; sowie in beratender Funktion:
○ 1 Beauftragter der Bundesagentur für Arbeit und 1 Beauftragter der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände
Aufgaben: Mitarbeit an AO, Beratungsfunktion an die Bundesregierung in Fragen der Berufsausbildung, Gibt Empfehlungen zur Anwendung des BBiG, beschließt jährliches Forschungsprogramm
Landesebene Akteure: Landesausschuss für Berufsbildung
Zusammensetzung: Beauftragte der AG, AN und oberste Landesbehörden
Aufgaben: Berät die Landesregierung in Fragen der Berufsbildung, Fördert die Zusammenarbeit zwischen schulischer und betrieblicher Bildung, Berücksichtigung der Qualität der beruflichen Bildung bei Neuordnung (und Weiterentwicklung des Schulwesens)
Kammerebene (=zuständige Stellen auf Regionalebene)
Akteure: zuständige Stelle + Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle + Prüfungsausschuss
Zusammensetzung des Berufsbildungsausschusses: 6 AN + AG – Beauftragte sowie 6 Lehrer an berufsbildenden Schulen (eingeschränktes Stimmrecht)
Aufgaben: Berufsbildungsausschuss: v.d. zuständigen Stelle zu erlassenden Rechtsvorschriften (Prüfungsordnung, Eignung der Ausbildungsstätte, Anrechnung von Vorbildung auf Ausbildungszeit), muss in wichtigen Angelegenheiten zur Berufsausbildung unterrichtet und gehört werden, zuständige Stelle: Überwachung und Förderung der Berufsbildung in betrieblichen Ausbildungsstätten durch Beratung von Betrieben und Verlängerung der Ausbildungszeit über die Zulassung zur Abschlussprüfung, Feststellung und Überwachung der persönlichen und fachlichen Eignung des Auszubildenden (Ausbilders) und Eignung der Ausbildungsstätte, Organisation und Durchführung von Prüfungen, Ausstellung von Facharbeiter und Gesellenbrief
Beschreibe die wesentlichen Aspekte des Berufsausbildungsverhältnisses
# Grundlage ist eine vertragliche Übereinkunft zwischen Ausbildenden (stellt ein; kann auch Verbund sein) und Auszubildenden.
# Es gilt Vertragsfreiheit. Aber: Bei Vertragsinhalten müssen Grundsätze des Rechts; insbesondere BBiG, Jugendarbeitsschutzgesetz beachtet werden. Hinzu kommen Tarifverträge, Ausbildungsordnung.
# Ausbildungsverhältnis gilt als Arbeitsverhältnis der besonderen Art, d.h. Azubi verfügt über Schutzrechte des BBiG und des Arbeitsrechts (z.B. Gleichbehandlung)
# Bei Ausbildungsverhältnis ist Vertrag zwingend (mindestens: Art, Gliederung, Ziel der Ausbildung, Beginn/Dauer, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, tägliche Ausbildungszeit, Dauer der Probezeit (1-4 Monate), Vergütung, Urlaub, Kündigungsbedingungen, Verweis auf Tarifverträge + Betriebsvereinbarungen
→ BBiG definiert bestimmte „nichtige Vereinbarungen“, z.B. Bleibeverpflichtung (nur in letzten 6 Monaten möglich)
# Abweichung bei festgelegter Ausbildungszeit ist möglich. Verkürzung durch Anrechnung (entscheiden Länder) oder bei entsprechenden Leistungen (Antrag von Azubi und Ausbildender), geht auch als Verkürzung tägliche Arbeitszeit → Teilzeitausbildung, Verlängerung bei Antrag von Azubi (z.B. wegen längerer Krankeheit).
# Kündigung muss schriftlich und (nach Probezeit) unter Angaben von Gründen erfolgen. Während Probezeit geht sofortige Kündigung; danach ist ordentliche (d.h. fristgerechte) Kündigung durch Ausbildenden nicht mehr möglich (erheblich besserer Schutz für Azubi als im Arbeitsrecht), d.h. Kündigung nur außerordentlich (aus wichtigem Grund), insbesondere Verletzung vertraglicher Pflichten (dürfen höchsten 2 Wochen zurückliegen). Azubi kann ordentlich kündigen, wenn Berufsausbildung aufgegeben oder neue Berufsausbildung begonnen wird.
# Andere Vertragsverhältnisse: Bei Kurzausbildung (z.B. Praktika, Volontariat) ist ebenfalls Berufsausbildungsverhältnis anzunehmen, aber kürzere gesetzliche Probezeit, ohne Vertragsniederschrift, ohne Möglichkeit, Schadensersatz bei vorzeitiger Lösung zu verlangen.
# Es gilt Vertragsfreiheit. Aber: Bei Vertragsinhalten müssen Grundsätze des Rechts; insbesondere BBiG, Jugendarbeitsschutzgesetz beachtet werden. Hinzu kommen Tarifverträge, Ausbildungsordnung.
# Ausbildungsverhältnis gilt als Arbeitsverhältnis der besonderen Art, d.h. Azubi verfügt über Schutzrechte des BBiG und des Arbeitsrechts (z.B. Gleichbehandlung)
# Bei Ausbildungsverhältnis ist Vertrag zwingend (mindestens: Art, Gliederung, Ziel der Ausbildung, Beginn/Dauer, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, tägliche Ausbildungszeit, Dauer der Probezeit (1-4 Monate), Vergütung, Urlaub, Kündigungsbedingungen, Verweis auf Tarifverträge + Betriebsvereinbarungen
→ BBiG definiert bestimmte „nichtige Vereinbarungen“, z.B. Bleibeverpflichtung (nur in letzten 6 Monaten möglich)
# Abweichung bei festgelegter Ausbildungszeit ist möglich. Verkürzung durch Anrechnung (entscheiden Länder) oder bei entsprechenden Leistungen (Antrag von Azubi und Ausbildender), geht auch als Verkürzung tägliche Arbeitszeit → Teilzeitausbildung, Verlängerung bei Antrag von Azubi (z.B. wegen längerer Krankeheit).
# Kündigung muss schriftlich und (nach Probezeit) unter Angaben von Gründen erfolgen. Während Probezeit geht sofortige Kündigung; danach ist ordentliche (d.h. fristgerechte) Kündigung durch Ausbildenden nicht mehr möglich (erheblich besserer Schutz für Azubi als im Arbeitsrecht), d.h. Kündigung nur außerordentlich (aus wichtigem Grund), insbesondere Verletzung vertraglicher Pflichten (dürfen höchsten 2 Wochen zurückliegen). Azubi kann ordentlich kündigen, wenn Berufsausbildung aufgegeben oder neue Berufsausbildung begonnen wird.
# Andere Vertragsverhältnisse: Bei Kurzausbildung (z.B. Praktika, Volontariat) ist ebenfalls Berufsausbildungsverhältnis anzunehmen, aber kürzere gesetzliche Probezeit, ohne Vertragsniederschrift, ohne Möglichkeit, Schadensersatz bei vorzeitiger Lösung zu verlangen.
Beschreibe bezüglich des Berufsausbildungsverhältnisses die Rechte und Pflichten von Ausbildenden und des Auszubildenden
Pflichten des Ausbildenden:
# Ausbildungspflicht (vollständig + geordnet); Bestellung von Ausbildern möglich
# kostenlose Bereitstellung der Ausbildungsmittel (Ausnahme: in der Berufsschule)
# Freistellung und Anhaltung zum Berufsschulbesuch, Anhaltung zum Führen der Ausbildungsnachweise
# Charakterliche Förderung
# Übergabe angemessener Aufgaben (insbesondere keine Hilfs- und Nebenarbeiten)
# Zeugniserteilung (≠ Abschlusszeugnis)
# Ausbildungsvergütung (gilt als Hilfe zum Lebensunterhalt und weniger als Entgelt, muss fortgezahlt werden z.B. auch bei Blockbesuch Berufsschule
Pflichten des Auszubildenden:
# Lernpflicht (aktive Mitwirkung in der Berufsausbildung)
# Sorgfaltspflicht
# Teilnahmepflicht an Prüfungen, Berufsschule, Maßnahmen außerhalb (wenn Freistellung)
# Weisungsgebundenheit
# Verschwiegenheitspflicht
Ausbildender kann für Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden (z.B. Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung); bei Mangel an Ausbildungsfähigkeit hat Azubi Recht zur sofortigen Kündigung
# Ausbildungspflicht (vollständig + geordnet); Bestellung von Ausbildern möglich
# kostenlose Bereitstellung der Ausbildungsmittel (Ausnahme: in der Berufsschule)
# Freistellung und Anhaltung zum Berufsschulbesuch, Anhaltung zum Führen der Ausbildungsnachweise
# Charakterliche Förderung
# Übergabe angemessener Aufgaben (insbesondere keine Hilfs- und Nebenarbeiten)
# Zeugniserteilung (≠ Abschlusszeugnis)
# Ausbildungsvergütung (gilt als Hilfe zum Lebensunterhalt und weniger als Entgelt, muss fortgezahlt werden z.B. auch bei Blockbesuch Berufsschule
Pflichten des Auszubildenden:
# Lernpflicht (aktive Mitwirkung in der Berufsausbildung)
# Sorgfaltspflicht
# Teilnahmepflicht an Prüfungen, Berufsschule, Maßnahmen außerhalb (wenn Freistellung)
# Weisungsgebundenheit
# Verschwiegenheitspflicht
Ausbildender kann für Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden (z.B. Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung); bei Mangel an Ausbildungsfähigkeit hat Azubi Recht zur sofortigen Kündigung
Beschreibe die wesentlichen drei Institutionen des kollektiven Arbeitsrechts
(1) Betriebsrat: gesetzliches (Betriebsverfassungsgesetz) Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen. Wahlberechtigt sind über 18jährige Beschäftigte im Betrieb; Wählbar sind sie, wenn mindestens 6 Monate im Betrieb. Da Azubis auch als Beschäftigte gelten, ist Betriebsrat auch für sie zuständig. Wichtige Aufgaben sind Mitwirkung bei Personalplanung und Beschäftigungssicherung (hier auch Initiativrecht). Unter Mitspracherechte in personellen Angelegenheiten sind auch Mitwirkung in beruflicher Bildung integriert; insbesondere Recht auf Widerspruch gegen Ausbilder und Vorschlag von Beschäftigten zur Weiterbildung. → für Azubi vor allem wichtig, da Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen.
(2) Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV): (bei mindestens 5 Jugendlichen/Azubis) Interessen der Arbeitnehmer unter 18 und der Auszubildenden bis 25 Jahre. Wählbar sind alle bis 25 (ohne Betriebratsmitglieder). Rechte sind vergleichbar mit Rechte Betriebsrat. Wichtigster Verhandlungspartner ist Betriebsrat; nicht Arbeitgeber.
Tarifvertragsrecht legt fest, dass Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutz haben; Azubis haben Rechtsanspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
(3) Tarifvertragsrecht: Grundlage ist Tarifvertragsgesetz. Regelt Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverbände bzw. einzelner Betrieb und Gewerkschaften). Insbesondere Vereinbarungen zur Lohnhöhe und sonstigen Arbeitsbedingungen (Manteltarifvertrag). Geltungsbereich erstreckt sich auf Mitglieder der Verbände; BMAS kann Allgemeinverbindlichkeitserklärung vornehmen. Tarifverträge beinhalten auch Bestimmungen zur Ausbildungsförderung (Einstellung von Azubis; Übernahme nach Ausbildung) und Regelungen zur betrieblichen Weiterbildung, wobei Wirkung umstritten ist.
(2) Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV): (bei mindestens 5 Jugendlichen/Azubis) Interessen der Arbeitnehmer unter 18 und der Auszubildenden bis 25 Jahre. Wählbar sind alle bis 25 (ohne Betriebratsmitglieder). Rechte sind vergleichbar mit Rechte Betriebsrat. Wichtigster Verhandlungspartner ist Betriebsrat; nicht Arbeitgeber.
Tarifvertragsrecht legt fest, dass Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutz haben; Azubis haben Rechtsanspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
(3) Tarifvertragsrecht: Grundlage ist Tarifvertragsgesetz. Regelt Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverbände bzw. einzelner Betrieb und Gewerkschaften). Insbesondere Vereinbarungen zur Lohnhöhe und sonstigen Arbeitsbedingungen (Manteltarifvertrag). Geltungsbereich erstreckt sich auf Mitglieder der Verbände; BMAS kann Allgemeinverbindlichkeitserklärung vornehmen. Tarifverträge beinhalten auch Bestimmungen zur Ausbildungsförderung (Einstellung von Azubis; Übernahme nach Ausbildung) und Regelungen zur betrieblichen Weiterbildung, wobei Wirkung umstritten ist.
Wie entwickelte sich die Arbeitsförderung?
# Beginn war 1927: Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAG) → Anspruch auf Unterstützung durch Pflichtversicherung. Ziel ist vorrangig Absicherung der Betroffenen.
# Weiterentwicklung und 1969 Verabschiedung Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
Ziele: Vermeidung/ Verkürzung von Arbeitslosigkeit durch aktive Arbeitsmarktpolitik → hoher Beschäftigungsstand, Verbesserung der Beschäftigtenstruktur, Wirtschaftswachstum durch berufliche Bildung.
# 1998 erste Abstriche; Integration in SGB III: Wandel hin zu aktivierender Arbeitsmarktpolitik (es gibt Arbeitsplätze; Individuen sollen befähigt werden, diese zu finden. Verstärkung dieser Tendenz durch Hartz-Gesetze: Hartz I (2003): Bildungsgutscheine, Personal Service Agenturen; Hartz II (2003): Einrichtung von Job Centern; Hartz III (2004): Aus Arbeitsämtern werden Agenturen; Hartz IV (2005): Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.; Ein-Euro-Jobs
→ Leitmotiv ist Konzept des aktivierenden Sozialstaats; Fördern und Fordern.
Fazit Veränderungen: Verbesserung Qualität/ Schnelligkeit Vermittlungsprozess; Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten, Weiterentwicklung aktivierender Ansatz, Abbau von Bürokratie, Vereinfachung des Leistungsrechts, Zusammenführung arbeitsmarktpolitischer Instrumente, Umbau der BA
# Weiterentwicklung und 1969 Verabschiedung Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
Ziele: Vermeidung/ Verkürzung von Arbeitslosigkeit durch aktive Arbeitsmarktpolitik → hoher Beschäftigungsstand, Verbesserung der Beschäftigtenstruktur, Wirtschaftswachstum durch berufliche Bildung.
# 1998 erste Abstriche; Integration in SGB III: Wandel hin zu aktivierender Arbeitsmarktpolitik (es gibt Arbeitsplätze; Individuen sollen befähigt werden, diese zu finden. Verstärkung dieser Tendenz durch Hartz-Gesetze: Hartz I (2003): Bildungsgutscheine, Personal Service Agenturen; Hartz II (2003): Einrichtung von Job Centern; Hartz III (2004): Aus Arbeitsämtern werden Agenturen; Hartz IV (2005): Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.; Ein-Euro-Jobs
→ Leitmotiv ist Konzept des aktivierenden Sozialstaats; Fördern und Fordern.
Fazit Veränderungen: Verbesserung Qualität/ Schnelligkeit Vermittlungsprozess; Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten, Weiterentwicklung aktivierender Ansatz, Abbau von Bürokratie, Vereinfachung des Leistungsrechts, Zusammenführung arbeitsmarktpolitischer Instrumente, Umbau der BA
Was sind die wesentlichen Leistungen und Instrumente der Arbeitsförderung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger?
Leistungen für Arbeitnehmer: Berufsberatung/ Ausbildungs-, Arbeitsvermittlung; Trainingsmaßnahmen, Mobilitätshilfen und Arbeitnehmerhilfe zur Möglichkeit Aufnahme Beschäftigung, Überbrückungsgeld/ Existenzgründungszuschuss bei Selbstständigkeit, Förderung Berufsausbildung/ berufsvorbereitender Bildungsmaßnahme, Förderung beruflicher Weiterbildung, Leistungen für behinderte Menschen
Leistungen für Arbeitgeber: Arbeitsmarktberatung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung, zum Teil Zuschüsse zu Entgelt
Leistungen für Träger: Zuschüsse für Maßnahmen und Bildungsprogramme unterschiedlichster Form
Förderung Behinderter umfasst allgemeine Leistungen (arbeitsmarktpolitische Ermessens- und Pflichtleistungen; insbesondere Förderung von Aus- und Weiterbildung) und besondere Leistungen (Pflichtleistungen; nur dann wenn durch allgemeine Leistungen keine Teilhabe erreicht werden kann.)
BA bietet Jugendlichen / Erwachsenen Berufsorientierung und Berufsberatung
Leistungen für Arbeitgeber: Arbeitsmarktberatung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung, zum Teil Zuschüsse zu Entgelt
Leistungen für Träger: Zuschüsse für Maßnahmen und Bildungsprogramme unterschiedlichster Form
Förderung Behinderter umfasst allgemeine Leistungen (arbeitsmarktpolitische Ermessens- und Pflichtleistungen; insbesondere Förderung von Aus- und Weiterbildung) und besondere Leistungen (Pflichtleistungen; nur dann wenn durch allgemeine Leistungen keine Teilhabe erreicht werden kann.)
BA bietet Jugendlichen / Erwachsenen Berufsorientierung und Berufsberatung
Beschreibe das Instrument der Berufsausbildungs- und Weiterbildungsförderung sowie die möglichen Angebote zur Integration benachteiligter Jugendlicher
Berufsausbildungsförderung: für Auszubildende die auswärts wohnen und Geld nicht aufbringen können, wird als Zuschuss Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt
Weiterbildungsförderung = Ermessensleistung im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik
→ Übernahme der Weiterbildungskosten für Arbeitnehmer/ Arbeitslose
Seit 2003: Bildungsgutschein → eigenständige Auswahl aus Trägerangeboten
Maßnahme und Träger muss zugelassen sein. Zulassung erfolgt durch „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung zur Weiterbildung“ (AZWV) → wird durch private Zertifizierungsagenturen („fachkundige Stelle“) erledigt, die sowohl Maßnahme als auch Träger prüfen. Ergebnis soll mehr Qualität sein.
Problem: Eingliederungsbilanz gilt als eines der wichtigsten Qualitätsmerkmale → Benachteiligung für Langzeitarbeitslose
Instrumente zur Integration Jugendlicher: Aktivierungshilfen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, Außerbetriebliche Ausbildung nach dem SGB VIII, ausbildungsbegleitende Hilfen, Übergangshilfen
Wichtig vor allem bei Benachteiligtenförderung → mit sozialpädagogischer Begleitung; sowohl außerbetriebliche Ausbildung bei Träger der Benachteiligtenförderung (Voraussetzung ist mindestens sechsmonatiger Besuch einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme) als auch ausbildungsbegleitende Hilfen. Grundlage ist Kompetenzansatz (nicht von Schwächen, sondern von Stärken der Jugendlichen ausgehen.
Weiterbildungsförderung = Ermessensleistung im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik
→ Übernahme der Weiterbildungskosten für Arbeitnehmer/ Arbeitslose
Seit 2003: Bildungsgutschein → eigenständige Auswahl aus Trägerangeboten
Maßnahme und Träger muss zugelassen sein. Zulassung erfolgt durch „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung zur Weiterbildung“ (AZWV) → wird durch private Zertifizierungsagenturen („fachkundige Stelle“) erledigt, die sowohl Maßnahme als auch Träger prüfen. Ergebnis soll mehr Qualität sein.
Problem: Eingliederungsbilanz gilt als eines der wichtigsten Qualitätsmerkmale → Benachteiligung für Langzeitarbeitslose
Instrumente zur Integration Jugendlicher: Aktivierungshilfen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, Außerbetriebliche Ausbildung nach dem SGB VIII, ausbildungsbegleitende Hilfen, Übergangshilfen
Wichtig vor allem bei Benachteiligtenförderung → mit sozialpädagogischer Begleitung; sowohl außerbetriebliche Ausbildung bei Träger der Benachteiligtenförderung (Voraussetzung ist mindestens sechsmonatiger Besuch einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme) als auch ausbildungsbegleitende Hilfen. Grundlage ist Kompetenzansatz (nicht von Schwächen, sondern von Stärken der Jugendlichen ausgehen.
Nenne und beschreibe die beiden zentralen Instrumente, die den Zugang zur Erforschung von Europäisierungsprozessen bieten
(1) Modernisierungstheorien: ermöglichen vergleichende Untersuchung der Entwicklung und stellen Orientierungslinie dar.
Kern von Modernisierungstheorien: Entwicklung von der traditionellen Agrargesellschaft hin zur modernen Industriegesellschadt, was nur teilweise steuerbar war (Rokkan/ Flora), d.h. soziologische (nicht historisierende – auf den jeweils einzelnen Nationalstaat bezogene) Sichtweise.
Vorteile sind: Prozess, d.h. nicht nur Vergangenheit/ Gegenwart, sondern auch Zukunft; berücksichtigt sowohl intendierte als auch nicht-intendierte Folgen des Handelns; Leitbild der modernen Industriegesellschaft umfasst mehrerer Aspekte; Konzentration auf unterschiedliche Subsysteme (z.B. auch Bildung) ist möglich, einheitliche Entwicklungstendenz, aber strukturelle Ungleichzeitigkeit.
(2) Sozialstrukturanalyse ist empirisches Instrument mit dem notwendige Strukturdaten gewonnen werden können
Sozialstruktur ist a) Gesamtheit der sozialen Beziehungsmuster/ Regelsysteme und b) Klassen- und Schichtungsstrukturen, soziale Ungleichheit und Herrschaftsordnung
Wichtige Indikatoren nach Hradil/ Immerfall u.a. Durchsetzung von Markt- und Geldwirtschaft, zunehmende Arbeitsteilung, wachsende Produktivität, Einrichtung von Massenbildungssystemen, Steigerung der Mobilität, wohlfahrtsstaatliche Absicherung von Standardrisiken wie Krankheit, Alter, Einrichtung demokratischer Institutionen.
Kern von Modernisierungstheorien: Entwicklung von der traditionellen Agrargesellschaft hin zur modernen Industriegesellschadt, was nur teilweise steuerbar war (Rokkan/ Flora), d.h. soziologische (nicht historisierende – auf den jeweils einzelnen Nationalstaat bezogene) Sichtweise.
Vorteile sind: Prozess, d.h. nicht nur Vergangenheit/ Gegenwart, sondern auch Zukunft; berücksichtigt sowohl intendierte als auch nicht-intendierte Folgen des Handelns; Leitbild der modernen Industriegesellschaft umfasst mehrerer Aspekte; Konzentration auf unterschiedliche Subsysteme (z.B. auch Bildung) ist möglich, einheitliche Entwicklungstendenz, aber strukturelle Ungleichzeitigkeit.
(2) Sozialstrukturanalyse ist empirisches Instrument mit dem notwendige Strukturdaten gewonnen werden können
Sozialstruktur ist a) Gesamtheit der sozialen Beziehungsmuster/ Regelsysteme und b) Klassen- und Schichtungsstrukturen, soziale Ungleichheit und Herrschaftsordnung
Wichtige Indikatoren nach Hradil/ Immerfall u.a. Durchsetzung von Markt- und Geldwirtschaft, zunehmende Arbeitsteilung, wachsende Produktivität, Einrichtung von Massenbildungssystemen, Steigerung der Mobilität, wohlfahrtsstaatliche Absicherung von Standardrisiken wie Krankheit, Alter, Einrichtung demokratischer Institutionen.
Nenne fünf industriegesellschaftlich charakteristische Entwicklungen, die die These stützen, dass der europäische Integrationsprozess nicht stärker durch divergierende nationalstaatliche Interessen, sondern durch strukturelle Konvergenz geprägt ist
Wertewandel Inglehart: Silent Revolution → von materialistischen zu postmaterialistischen Werten, wachsende Pluralisierung von Lebensstilen und Individualisierung
demographische Entwicklung und Familienstrukturen: Geburtenrate sinkt und klassische Familie ist auf dem Rückzug, Haushalte werden kleiner
Arbeit und Erwerbstätigkeit: Erwerbsquote stieg an, mehr Chancengleichheit für Frauen
Prozess der Tertiärisierung und Übergang zur Wissensgesellschaft: Fourastié: sektorale Entwicklung der Volkswirtschaften ist Indikator für gesamtgesellschaftliche Entwicklung; Agrarisch, Industriell, Tertiär → Bildung wird immer wichtiger (Bell: axiales Prinzip; entscheidend ist nicht Produktion von Gütern, sondern von Wissen)
Bildungsexpansion europaweit Trend zu höheren Bildungsabschlüssen; Ausbau des sekundären und tertiären Bildungssektors
demographische Entwicklung und Familienstrukturen: Geburtenrate sinkt und klassische Familie ist auf dem Rückzug, Haushalte werden kleiner
Arbeit und Erwerbstätigkeit: Erwerbsquote stieg an, mehr Chancengleichheit für Frauen
Prozess der Tertiärisierung und Übergang zur Wissensgesellschaft: Fourastié: sektorale Entwicklung der Volkswirtschaften ist Indikator für gesamtgesellschaftliche Entwicklung; Agrarisch, Industriell, Tertiär → Bildung wird immer wichtiger (Bell: axiales Prinzip; entscheidend ist nicht Produktion von Gütern, sondern von Wissen)
Bildungsexpansion europaweit Trend zu höheren Bildungsabschlüssen; Ausbau des sekundären und tertiären Bildungssektors
Nenne drei Forschungsansätze, die in der europäischen Bildungspolitik die diplomatische Fassung: „Einheit durch die Vielfalt“ nahelegen
# Georg: Internationalisierung der Berufsbildungsdebatte, da alle Länder vor ähnlichen Herausforderungen stehen (Bildung wird zunehmend als Humankapital verstanden), aber zugleich ist Bildungssystem Resultat komplexer historischer Entwicklungsprozesse, d.h. große Differenz
# Müller/ Steinmann/ Schneider: Sonderrolle der beruflichen Bildung durch Komplexität und doppelte Schnittstelle (allgemeine Bildung/ Beschäftigungssystem) führt zu deutlichen nationalen Trennlinien
→ Makroebene Gemeinsamkeiten; Mikro- und Mesoebene: Unterschiede → beides muss erforscht werden.
# Harney/ Kissmann: Europa als Umwelt der beruflichen Ausbildung in Deutschland
→ Nationalstaatliche Bildungssysteme werden mit dem europäischen Anspruch der Grenzüberwindung konfrontiert
EU-Politik ist vor diesem Hintergrund nicht kohärent, sondern eher Bauchladensortiment. Anreiz zur Etablierung einer europäischen Dimension erfolgt nicht zuletzt aufgrund Hoffnung auf finanzielle Förderprogramme.
# Müller/ Steinmann/ Schneider: Sonderrolle der beruflichen Bildung durch Komplexität und doppelte Schnittstelle (allgemeine Bildung/ Beschäftigungssystem) führt zu deutlichen nationalen Trennlinien
→ Makroebene Gemeinsamkeiten; Mikro- und Mesoebene: Unterschiede → beides muss erforscht werden.
# Harney/ Kissmann: Europa als Umwelt der beruflichen Ausbildung in Deutschland
→ Nationalstaatliche Bildungssysteme werden mit dem europäischen Anspruch der Grenzüberwindung konfrontiert
EU-Politik ist vor diesem Hintergrund nicht kohärent, sondern eher Bauchladensortiment. Anreiz zur Etablierung einer europäischen Dimension erfolgt nicht zuletzt aufgrund Hoffnung auf finanzielle Förderprogramme.
Nenne die wesentlichen historischen Etappen auf dem Weg zur Bildung der EU
Es gilt von Beginn an Primat ökonomischer Zielsetzungen
# 1950: Schumann-Plan: realisiert
# 1952 mit der Monatanunion (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl)
# 1957: Euratom und Römische Verträge zur Gründung EWG
→ inkrementelles Recht (ursprüngliche Vertragsgrundlage kann nicht beseitigt werden)
# 1986: Einheitliche Europäische Akte → Einführung eines Europäischen Binnenmarktes bis 1993
# 1993: Maastrichter Verträge: Europäische Union → bestehend aus den Säulen der Verträge, GASP, Inneres und Justiz
Bildungspolitik erhält hier deutliche Aufwertung, da nun auch allgemeine Bildung aufgenommen wird
# 1997: Vertrag von Amsterdam → Vier Freiheiten (Kapital, Waren, Dienstleistungen, Personen)
# 2003: Vertrag von Nizza → Funktionsfähigkeit nach Osterweiterung erhalten
# 2004 Europäische Verfassung, die durch Volksabstimmungen scheitert →
# 2007: EU-Reformvertrag
Zentrale Änderung: doppelte Mehrheit bei Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat reicht aus, verkleinerte Kommission, EU-Grundrechtscharta wird eingebunden, Europäische Rat wird EU-Organ und erhält ständigen Ratspräsident, Stärkung der nationalen Parlamente zur Subsidiaritätskontrolle
# 1950: Schumann-Plan: realisiert
# 1952 mit der Monatanunion (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl)
# 1957: Euratom und Römische Verträge zur Gründung EWG
→ inkrementelles Recht (ursprüngliche Vertragsgrundlage kann nicht beseitigt werden)
# 1986: Einheitliche Europäische Akte → Einführung eines Europäischen Binnenmarktes bis 1993
# 1993: Maastrichter Verträge: Europäische Union → bestehend aus den Säulen der Verträge, GASP, Inneres und Justiz
Bildungspolitik erhält hier deutliche Aufwertung, da nun auch allgemeine Bildung aufgenommen wird
# 1997: Vertrag von Amsterdam → Vier Freiheiten (Kapital, Waren, Dienstleistungen, Personen)
# 2003: Vertrag von Nizza → Funktionsfähigkeit nach Osterweiterung erhalten
# 2004 Europäische Verfassung, die durch Volksabstimmungen scheitert →
# 2007: EU-Reformvertrag
Zentrale Änderung: doppelte Mehrheit bei Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat reicht aus, verkleinerte Kommission, EU-Grundrechtscharta wird eingebunden, Europäische Rat wird EU-Organ und erhält ständigen Ratspräsident, Stärkung der nationalen Parlamente zur Subsidiaritätskontrolle
Erläutere den Reczsrahmen und die Organe der EU
Rechtsrahmen:
# primäres Gemeinschaftsrecht (Verträge) (verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen)
sekundäres Gemeinschaftsrecht (Richtlinien, Verordnungen, Empfehlungen)
# Erklärungen der Gemeinschaftsorgane der EU (weiche Rechtsvorschriften ohne Verbindlichkeit) (Entschließungen, Erklärungen, Aktionsprogramme, Empfehlungen)
# ergänzende Rechtssprechung des EuGH (vor allem wichtige Urteile in den 80er Jahren → keine feste Unterscheidung zwischen allgemeiner/ beruflicher Bildung)
Dabei: Dynamische Auslegung des EG-Rechts: Möglich ist nicht nur Empfehlungscharakter, sondern auch Verlautbarungen, die konkrete Verpflichtungen nach sich ziehen).
Organe:
Institutionelles Dreieck zwischen Europäischer Kommission (vertritt die EU), Europäisches Parlament (vertritt die BürgerInnen) und Rat der EU (Ministerrat) (vertritt die nationalen Regierungen)
Europäischer Rat (Staats- und Regierungschefs) wird neu zu einem Organ der EU (mit Präsident) (legt allgemeine Ziele, Handlungsrahmen der EU fest)
Zudem: Europäischer Gerichtshof, Europäischer Rechnungshof, EZB
Wirtschafts- und Sozialausschuss (Sozialpartner) und Ausschuss der Regionen (besonders für Deutschland wichtig, da ansonsten Übergewicht der Bundesebene)
# primäres Gemeinschaftsrecht (Verträge) (verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen)
sekundäres Gemeinschaftsrecht (Richtlinien, Verordnungen, Empfehlungen)
# Erklärungen der Gemeinschaftsorgane der EU (weiche Rechtsvorschriften ohne Verbindlichkeit) (Entschließungen, Erklärungen, Aktionsprogramme, Empfehlungen)
# ergänzende Rechtssprechung des EuGH (vor allem wichtige Urteile in den 80er Jahren → keine feste Unterscheidung zwischen allgemeiner/ beruflicher Bildung)
Dabei: Dynamische Auslegung des EG-Rechts: Möglich ist nicht nur Empfehlungscharakter, sondern auch Verlautbarungen, die konkrete Verpflichtungen nach sich ziehen).
Organe:
Institutionelles Dreieck zwischen Europäischer Kommission (vertritt die EU), Europäisches Parlament (vertritt die BürgerInnen) und Rat der EU (Ministerrat) (vertritt die nationalen Regierungen)
Europäischer Rat (Staats- und Regierungschefs) wird neu zu einem Organ der EU (mit Präsident) (legt allgemeine Ziele, Handlungsrahmen der EU fest)
Zudem: Europäischer Gerichtshof, Europäischer Rechnungshof, EZB
Wirtschafts- und Sozialausschuss (Sozialpartner) und Ausschuss der Regionen (besonders für Deutschland wichtig, da ansonsten Übergewicht der Bundesebene)
Um die Freizügigkeit von Personen als zentrales EU-Ziel zu verwirklichen, ist Berufszugang (neben Fremdsprachenerwerb) eine zentrale Voraussetzung. Erkläre vor diesem Hintergrund die Instrumente von Gleichstellung, Anerkennung und Entsprechung?
a) Gleichstellung von Befähigungsnachweisen: = für Inhaber gleichgestellter Qualifikationen gelten gleiche Bedingungen (auf EU-Ebene nicht vorhanden; nur bi-; multilaterale Abkommen)
b) Anerkennung:
# Akademische Anerkennung (Studienfortsetzung, Tragen akademischer Titel) → Sache der Mitgliedsländer
# Berufliche Anerkennung → reglementierte und nicht-reglementierte Berufe
Reglementierte Berufe = Berufsausübung wird an bestimmte nationalstaatliche Rechtsvorschrift gebunden (z.B. Arzt); Bemühung über Anerkennung in EU bereits seit 60er Jahre. Vorerst sektorale Richtlinien (Auflistung der Qualifikationen und Mindeststandards der Ausbildung); seit 1989 „Hochschulrichtlinie“: Vertrauensschutz → Anerkennung, wenn mindestens 12jährige Schulausbildung mit Hochschulabschluss und mindestens dreijähriges Hochschulstudium (Eignungstests oder Anpassungslehrgänge nur in Ausnahmefällen); seit 2007 übersichtlichere Zusammenfassung in 5 Qualifikationsniveaus (Problem: Unterbewertung beruflicher Bildung)
Nicht-reglementierte Berufe: Problem nicht Anerkennung, sondern fehlende Information des Arbeitgeber
c) Entsprechungen:
CEDEFOP-Gründung 1975 mit Ziel mehr Transparenz zu erreichen. Erstellte standardisierte berufliche Tätigkeitsprofile → entspricht ein bestimmter nationaler Befähigungsnachweis mindestens einem europäischen Tätigkeitsprofil?
Erneut 5-Stufen-Schema; wiederum berufliche Bildung unterrepräsentiert; auch ansonsten viele Verwerfungen → 92 Aussetzung
→ Orientierung an weicheren Strategien
Beschreibe die historischen Etappen bei der Entwicklung einer europäischen Berufsbildungspolitik
Allmähliche Abkehr von der Harmonisierungsdoktrin und Hinwendung zu Einheit durch Vielfalt
Frühphase der Europäisierung: Versuch der Harmonisierung; Konvergenz (Berufsbildung bereits in Römischen Verträgen erwähnt → Ziel war möglichst breiter Gestaltungsspielraum für Gemeinschaftsorgane und Wunsch möglichst großer Einheitlichkeit in Berufsbildungssystemen); z.B. 1963: Allgemeine Grundsätze zur Durchführung der Berufsbildung vom Rat der EG
→ gemeinsame harmonische Entwicklung der Berufsbildungssysteme wurde angestrebt. Kern des Interessen- und Kompetenzkonflikts zwischen EG und Nationalstaaten (Misstrauen der Nationalstaaten)
1973: Dahrendorf-Memorandum:
Harmonisierung des Bildungswesens ist weder realistisch noch notwendig, Kernaufgabe der EG liegt in Ergänzung der Nationalstaatspolitik, Stärke liegt in Vielfalt der kulturellen Traditionen, Ziel muss europäische Dimension im Bildungswesen sein -> Zentrales Ziel wird Transparenz (deutlich in Maastrichter Verträgen):
# Allgemeine Bildung / Jugend: Spracherwerb fördern, interkulturelle Kompetenz, Förderung der Mobilität durch Anerkennung, Austausch zwischen Bildungseinrichtungen → Europäische Rat kann Empfehlungen ausprechen.
# Berufliche Bildung: Anhebung des Qualifikationsniveaus, Verbesserung der Fähigkeit zur Anpassung an neue Erfordernisse, Integration Jugendlicher, Reintegration Erwerbsloser → Europäischer Rat kann Maßnahmen beschließen
In der Folgezeit entwickelt sich das Subsidiaritätsprinzip als Alternative zur Harmonisierung
→ EU darf helfen und eingreifen, wenn nationalstaatliche Politik den Europäisierungsprozess nicht allein meistert; auch dann nur durch Fördermaßnahmen/ Aktionsprogramme
Präzise Definition fehlt → immer wieder Interessenkonflikte
zum Teil mit Anrufung EuGH; z.B. Erasmus-Urteil!
Richtungweisend bis heute: Anerkennung von Vielfalt; Unterschiedlichkeit der Systeme sowie Freiwilligkeit
Frühphase der Europäisierung: Versuch der Harmonisierung; Konvergenz (Berufsbildung bereits in Römischen Verträgen erwähnt → Ziel war möglichst breiter Gestaltungsspielraum für Gemeinschaftsorgane und Wunsch möglichst großer Einheitlichkeit in Berufsbildungssystemen); z.B. 1963: Allgemeine Grundsätze zur Durchführung der Berufsbildung vom Rat der EG
→ gemeinsame harmonische Entwicklung der Berufsbildungssysteme wurde angestrebt. Kern des Interessen- und Kompetenzkonflikts zwischen EG und Nationalstaaten (Misstrauen der Nationalstaaten)
1973: Dahrendorf-Memorandum:
Harmonisierung des Bildungswesens ist weder realistisch noch notwendig, Kernaufgabe der EG liegt in Ergänzung der Nationalstaatspolitik, Stärke liegt in Vielfalt der kulturellen Traditionen, Ziel muss europäische Dimension im Bildungswesen sein -> Zentrales Ziel wird Transparenz (deutlich in Maastrichter Verträgen):
# Allgemeine Bildung / Jugend: Spracherwerb fördern, interkulturelle Kompetenz, Förderung der Mobilität durch Anerkennung, Austausch zwischen Bildungseinrichtungen → Europäische Rat kann Empfehlungen ausprechen.
# Berufliche Bildung: Anhebung des Qualifikationsniveaus, Verbesserung der Fähigkeit zur Anpassung an neue Erfordernisse, Integration Jugendlicher, Reintegration Erwerbsloser → Europäischer Rat kann Maßnahmen beschließen
In der Folgezeit entwickelt sich das Subsidiaritätsprinzip als Alternative zur Harmonisierung
→ EU darf helfen und eingreifen, wenn nationalstaatliche Politik den Europäisierungsprozess nicht allein meistert; auch dann nur durch Fördermaßnahmen/ Aktionsprogramme
Präzise Definition fehlt → immer wieder Interessenkonflikte
zum Teil mit Anrufung EuGH; z.B. Erasmus-Urteil!
Richtungweisend bis heute: Anerkennung von Vielfalt; Unterschiedlichkeit der Systeme sowie Freiwilligkeit
Beschreibe den Europass und den Europäischen Qualifikationsrahmen als zwei Instrumente zur Sicherung europaweiter Mobilität
Europass (Nachfolger des Berufspasses): individuelles Portfolio, das europäischen Lebenslauf, Sprachen-Portfolio, Mobilitätspass (Beschäftigung im Ausland), Diploma Supplement, Zeugniserläuterungen, später auch Aus- und Weiterbildung
→ Transparenz ohne Beschneidung nationalstaatlicher Souveränität; Auflistung auch informell erworbener Kompetenzen
Europäischer Qualifikationsrahmen (2007): Beschreibung von Qualifikationen, orientiert an Lernergebnissen, bildungsbereichsübergreifend, auf acht Stufen, Art/Form/Dauer/Ort der Ausbildung ist unentscheidend → Versuch der Zusammenführung von Bologna und Brügge/ Kopenhagen-Prozess; Einstufung durch Kreditpunktesystem (ECTS, Orientierung an workload; ECVET, noch nicht fertig konzipiert, sollen aber Transfer von Lernergebnissen informell/ formell; beruflich/ akademisch; intra/international ermöglichen), Vorteil liegt in dezentraler Organisation und Freiwilligkeit, jedoch auch Kritik an Überschreitung Subsidiaritätsprinzip, denn Voraussetzung zum Vergleich ist Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen (in Deutschland steht Prozess noch am Anfang; britisches NVQ Modell würde deutschem Berufskonzept zuwiderlaufen)
Modularisierungskonzepte (nach Euler/ Severing):
# Singularisierungskonzept: eigenständige und unzusammenhängende Module werden beliebig nachgefragt
# Erweiterungskonzept: zu einem festen Grundbestand (z.B. Ausbildungsordnung) werden ergänzende Module nachgefragt
# Differenzierungskonzept: Neustrukturierung des Berufskonzepts; Module als didaktischer Teil eines Ganzen
Anerkennungsmodelle informell erworbener Kompetenzen:
# Konvergenzmodell: informelle Kompetenzen werden an Standards der formell erworbenen Komptenzen gemessen
# Komplementaritätsmodell: Zertifizierung informeller Kompetenzen als Ergänzung
# Parallelitätsmodell: beide stehen ohne Bezug zueinander
→ Transparenz ohne Beschneidung nationalstaatlicher Souveränität; Auflistung auch informell erworbener Kompetenzen
Europäischer Qualifikationsrahmen (2007): Beschreibung von Qualifikationen, orientiert an Lernergebnissen, bildungsbereichsübergreifend, auf acht Stufen, Art/Form/Dauer/Ort der Ausbildung ist unentscheidend → Versuch der Zusammenführung von Bologna und Brügge/ Kopenhagen-Prozess; Einstufung durch Kreditpunktesystem (ECTS, Orientierung an workload; ECVET, noch nicht fertig konzipiert, sollen aber Transfer von Lernergebnissen informell/ formell; beruflich/ akademisch; intra/international ermöglichen), Vorteil liegt in dezentraler Organisation und Freiwilligkeit, jedoch auch Kritik an Überschreitung Subsidiaritätsprinzip, denn Voraussetzung zum Vergleich ist Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen (in Deutschland steht Prozess noch am Anfang; britisches NVQ Modell würde deutschem Berufskonzept zuwiderlaufen)
Modularisierungskonzepte (nach Euler/ Severing):
# Singularisierungskonzept: eigenständige und unzusammenhängende Module werden beliebig nachgefragt
# Erweiterungskonzept: zu einem festen Grundbestand (z.B. Ausbildungsordnung) werden ergänzende Module nachgefragt
# Differenzierungskonzept: Neustrukturierung des Berufskonzepts; Module als didaktischer Teil eines Ganzen
Anerkennungsmodelle informell erworbener Kompetenzen:
# Konvergenzmodell: informelle Kompetenzen werden an Standards der formell erworbenen Komptenzen gemessen
# Komplementaritätsmodell: Zertifizierung informeller Kompetenzen als Ergänzung
# Parallelitätsmodell: beide stehen ohne Bezug zueinander
Beschreibe den Europäischen Sozialfonds und die EU-Aktionsprogramme als zwei Instrumente der EU-Politik
a) Europäischer Sozialfonds (ESF)
Einer der sechs Strukturfonds (für regionale Entwicklung, für Landwirtschaft, für Fischerei, für benachteiligte Mitgliedsstaaten, für Opfer Naturkatastrophen) → Regionen mit Entwicklungsrückstand sollen aufholen können (neue Berechnung nach Osterweiterung). ESF konzentriert sich auf Arbeitslosigkeitsbekämpfung, Chancengleichheitförderung, Förderung Bildung/ lebenslanges Lernen, Abstimmung von Bildungs-/Beschäftigungssystem, Verbesserung Zugang Frauen zum Arbeitsmarkt
Fondsmittelvergabe: EU-Kommission gibt Leitlinien bekannt; Mitgliedsstaaten erarbeiten Förderkonzepte und bewerben sich (mindestens paritätische Finanzierung muss aufgrund Subsidiaritätsprinzip sichergestellt sein)
b) Aktionsprogramme:
1995 zwei Rahmenprogramme – Sokrates (Schule, Hochschule) und Leonardo (Berufsbildung und Qualifikation).
Seit 2007: Stärkere Betonung des Prinzips des lebenslangen Lernens mit vier Teilbereichen: Comenius (Schulbildung), Erasmus (Hochschulbildung), Leonardo da Vinci (Berufsbildung) und Grundtvig (Erwachsenenbildung)
→ Schwerpunkte durchgängig: Sprach- und Mobilitätsförderung; Lernen mit neuen Medien
Fazit: Einzelmaßnahmen sicherlich positiv, aber insgesamt geringer Erfolg!
Einer der sechs Strukturfonds (für regionale Entwicklung, für Landwirtschaft, für Fischerei, für benachteiligte Mitgliedsstaaten, für Opfer Naturkatastrophen) → Regionen mit Entwicklungsrückstand sollen aufholen können (neue Berechnung nach Osterweiterung). ESF konzentriert sich auf Arbeitslosigkeitsbekämpfung, Chancengleichheitförderung, Förderung Bildung/ lebenslanges Lernen, Abstimmung von Bildungs-/Beschäftigungssystem, Verbesserung Zugang Frauen zum Arbeitsmarkt
Fondsmittelvergabe: EU-Kommission gibt Leitlinien bekannt; Mitgliedsstaaten erarbeiten Förderkonzepte und bewerben sich (mindestens paritätische Finanzierung muss aufgrund Subsidiaritätsprinzip sichergestellt sein)
b) Aktionsprogramme:
1995 zwei Rahmenprogramme – Sokrates (Schule, Hochschule) und Leonardo (Berufsbildung und Qualifikation).
Seit 2007: Stärkere Betonung des Prinzips des lebenslangen Lernens mit vier Teilbereichen: Comenius (Schulbildung), Erasmus (Hochschulbildung), Leonardo da Vinci (Berufsbildung) und Grundtvig (Erwachsenenbildung)
→ Schwerpunkte durchgängig: Sprach- und Mobilitätsförderung; Lernen mit neuen Medien
Fazit: Einzelmaßnahmen sicherlich positiv, aber insgesamt geringer Erfolg!
Was ist der "Europäische Beschäftigungspakt"?
EU als größter Binnenmarkt und Arbeitsmarkt; Lissabon-Strategie nimmt auch Bildung/ Ausbildung in den Fokus
→ Gemeinsame Trends (z.B. Orientierung hin zur Dienstleistungsgesellschaft) aber auch Probleme (Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit); besonders betroffen sind klassische Problemgruppen (Frauen, Jugend) mit kumulativen Effekten.
Jugendarbeitslosigkeit: Quantitatives Ausmaß ist erschreckend (doppelt so hoch wie normale Erwerbsquote) und berufsbiographisch irreversibles Problem.
→ Europäische Berufsbildungspolitik als komplementäres Instrument zur Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik
1999: Europäischer Beschäftigungspakt
→ gemeinsame europäische Beschäftigungspolitik
Ziele: konstruktiver Vergleich (benchmarking), konstruktiver Wettbewerb (best practice) und Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen aus EU-Budget → neue Tendenz einer stärkeren Überwachung und Kontrolle
Seit 1991: Berufsbildung als Instrument der ökonomischen Entwicklung; zentral ist:
Wettbewerbs- und Standortfaktor → Entwicklung zur employability (Beschäftigungsfähigkeit ist mehr als bisher, da formaler Abschluss ≠ Beschäftigungszugang, und weniger, da auch abschlusslos = beschäftigbar sein kann)
Förderung Lebenslangen Lernens → Kompetenzbegriff, der formales, nicht-formales (außerhalb Hauptsysteme der Bildung) und informelles (nicht intendiert) Lernen umfasst und Fähigkeit Kenntnisse, Fertigkeiten und Handlungspotential auf konkrete Situation anzuwenden beschreibt.
Seit Ende 90er Jahre: Offenes Koordinierungsmethode (Ergebnisbestimmung durch Rat, dezentrale Anstrengungen der Mitgliedsstaaten, Beobachtung/ Evaluierung durch Kommission) → „freiwillige Selbstverpflichtung“
→ Gemeinsame Trends (z.B. Orientierung hin zur Dienstleistungsgesellschaft) aber auch Probleme (Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit); besonders betroffen sind klassische Problemgruppen (Frauen, Jugend) mit kumulativen Effekten.
Jugendarbeitslosigkeit: Quantitatives Ausmaß ist erschreckend (doppelt so hoch wie normale Erwerbsquote) und berufsbiographisch irreversibles Problem.
→ Europäische Berufsbildungspolitik als komplementäres Instrument zur Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik
1999: Europäischer Beschäftigungspakt
→ gemeinsame europäische Beschäftigungspolitik
Ziele: konstruktiver Vergleich (benchmarking), konstruktiver Wettbewerb (best practice) und Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen aus EU-Budget → neue Tendenz einer stärkeren Überwachung und Kontrolle
Seit 1991: Berufsbildung als Instrument der ökonomischen Entwicklung; zentral ist:
Wettbewerbs- und Standortfaktor → Entwicklung zur employability (Beschäftigungsfähigkeit ist mehr als bisher, da formaler Abschluss ≠ Beschäftigungszugang, und weniger, da auch abschlusslos = beschäftigbar sein kann)
Förderung Lebenslangen Lernens → Kompetenzbegriff, der formales, nicht-formales (außerhalb Hauptsysteme der Bildung) und informelles (nicht intendiert) Lernen umfasst und Fähigkeit Kenntnisse, Fertigkeiten und Handlungspotential auf konkrete Situation anzuwenden beschreibt.
Seit Ende 90er Jahre: Offenes Koordinierungsmethode (Ergebnisbestimmung durch Rat, dezentrale Anstrengungen der Mitgliedsstaaten, Beobachtung/ Evaluierung durch Kommission) → „freiwillige Selbstverpflichtung“
Beschreibe Grundprinzipen und geschichtlichen Vorlauf hin zum Brügge-Kopenhagen-Prozess
Zwei Grundprinzipien: Subsidiaritätsprinzip legt fest, dass EU nur da aktiv werden darf, wo Mitgliedstaaten es nicht schaffen; Harmonisierungsverbot bestimmt, dass dabei nationale Souveränität gewahrt bleiben muss.
Neuer Impuls erfolgt mit Verabschiedung Lissabon-Strategie im Jahr 2000 → EU soll bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt werden, d.h. u.a. dass Erziehungs- und Ausbildungssysteme an Bedingungen der Informationsgesellschaft anzupassen sind (Kennzahlen z.B. Steigerung Investition in Humankapital, Halbierung Zahl der Schulabbrecher)
Drei strategische Ziele:
(1) Erhöhung Qualität und Wirksamkeit des allgemeinen und beruflichen Bildungssystems
(2) leichterer Zugang für alle
(3) Öffnung der Bildungssysteme (allgemein und beruflich) gegenüber der Welt
+ Vereinbarung einer jährlichen Überprüfung der Umsetzung der Strategie und der Ergebnisse
# 2001: Brügge (stärkere Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung) und 2002: Kopenhagen (Erklärung zu Maßnahmeschwerpunkten); insbesondere Qualitätssicherung, Förderung Europäische Dimension, EQF (Kompetenzrahmen mit acht Stufen zur Einordnung von Lernergebnissen) und ECVET (gemeinsame Währung; bisher vorrangig basierend auf workload)
→ Methode der offenen Koordinierung: Beibehaltung des Subsidiaritätsprinzip, aber Hinzufügung von Wettbewerbsmethoden nach dem Benchmark-Prinzip
Diskussion über EQF in Wirtschaft und Gewerkschaften zeigt Übereinstimmung zu grundlegenden Prinzipien wie Dualität, Konsensprinzip, Berufsprinzip, aber vor allem bei letzterem unterschiedliche Auslegung (Ist Modularisierung Aufkündigung oder Modernisierung des Berufsprinzips?)
Neuer Impuls erfolgt mit Verabschiedung Lissabon-Strategie im Jahr 2000 → EU soll bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt werden, d.h. u.a. dass Erziehungs- und Ausbildungssysteme an Bedingungen der Informationsgesellschaft anzupassen sind (Kennzahlen z.B. Steigerung Investition in Humankapital, Halbierung Zahl der Schulabbrecher)
Drei strategische Ziele:
(1) Erhöhung Qualität und Wirksamkeit des allgemeinen und beruflichen Bildungssystems
(2) leichterer Zugang für alle
(3) Öffnung der Bildungssysteme (allgemein und beruflich) gegenüber der Welt
+ Vereinbarung einer jährlichen Überprüfung der Umsetzung der Strategie und der Ergebnisse
# 2001: Brügge (stärkere Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung) und 2002: Kopenhagen (Erklärung zu Maßnahmeschwerpunkten); insbesondere Qualitätssicherung, Förderung Europäische Dimension, EQF (Kompetenzrahmen mit acht Stufen zur Einordnung von Lernergebnissen) und ECVET (gemeinsame Währung; bisher vorrangig basierend auf workload)
→ Methode der offenen Koordinierung: Beibehaltung des Subsidiaritätsprinzip, aber Hinzufügung von Wettbewerbsmethoden nach dem Benchmark-Prinzip
Diskussion über EQF in Wirtschaft und Gewerkschaften zeigt Übereinstimmung zu grundlegenden Prinzipien wie Dualität, Konsensprinzip, Berufsprinzip, aber vor allem bei letzterem unterschiedliche Auslegung (Ist Modularisierung Aufkündigung oder Modernisierung des Berufsprinzips?)
Erläutere die Humankapitaltheorie
# Theoretischer Bezugsrahmen der in den USA entstandenen Bildungsökonomie. Wesentlich: Schultz, Becker; zudem: Solow: neoklassisches Wachstumsmodell (technischer Fortschritt als einzige relevante Einflussgröße auf Wachstum einer Volkswirtschaft, aber: dieser steht von außen zur Verfügung und muss nicht produziert werden ≠ endogene Wachtsumstheorien: Humankapitalinvestition als zentraler Wachstumsfaktor)
# Grundlagen Bildungsaktivitäten erzeugen nicht nur Kosten, sondern auch Erträge. Bildungskosten = Investitionen in Humankapital. Hauptthese: Bildungsmaßnahmen verändern Kompetenzen hin zu höherer Leistungsfähigkeit, was zu größerer Arbeitsproduktivität führt, was wiederum höhere Einkommen bedeutet, womit Volkswirtschaft wächst. Humankapital= Bestand an verwertbaren Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten einer Person/ Organisation/ Gesellschaft
# Nutzen: für Individuen → Einkommens- und Nutzensteigerung (z.B. Statusabsicherung, Option auf Aufstieg), Betriebe → höherer Produktions- und Produktqualität, besseres Arbeitsklima, geringerer Ressourcenverbrauch; Gesellschaftliche Erträge → Zuwachs des BIP, indirekter Beitrag zur gesellschaftlichen Wohlfahrt
# Messbarkeit wird versucht mit Ertragsratenansatz: Berechnung der Verzinsung von Bildungsaufwendungen und Vergleich mit alternativ erreichbarer Kapitalversinzung; in der Praxis aber nur Produktivitätssteigerung bei entsprechenden Handlungsspielräumen (nicht bei Fließbandarbeit, aber bei Selbstständigem, im Management)
# Bildungspolitische Schlussfolgerungen vor allem hinsichtlich Finanzierung. Marktregulierung erfolgt über Einkommen, allerdings nur, wenn Individuen Bildungskosten allein tragen. Für Betriebe besteht nur Interesse an betrieblich verwertbarer Qualifikation; überbetrieblich verwertbare Qualifikation trägt Risiko des Investitionsverlusts. Ausschließliche Orientierung an Marktgesetzen ist somit schädlich.
# Fazit: Modelltheoretische Plausibilität, aber schwierige empirische Nachweisbarkeit
# Grundlagen Bildungsaktivitäten erzeugen nicht nur Kosten, sondern auch Erträge. Bildungskosten = Investitionen in Humankapital. Hauptthese: Bildungsmaßnahmen verändern Kompetenzen hin zu höherer Leistungsfähigkeit, was zu größerer Arbeitsproduktivität führt, was wiederum höhere Einkommen bedeutet, womit Volkswirtschaft wächst. Humankapital= Bestand an verwertbaren Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten einer Person/ Organisation/ Gesellschaft
# Nutzen: für Individuen → Einkommens- und Nutzensteigerung (z.B. Statusabsicherung, Option auf Aufstieg), Betriebe → höherer Produktions- und Produktqualität, besseres Arbeitsklima, geringerer Ressourcenverbrauch; Gesellschaftliche Erträge → Zuwachs des BIP, indirekter Beitrag zur gesellschaftlichen Wohlfahrt
# Messbarkeit wird versucht mit Ertragsratenansatz: Berechnung der Verzinsung von Bildungsaufwendungen und Vergleich mit alternativ erreichbarer Kapitalversinzung; in der Praxis aber nur Produktivitätssteigerung bei entsprechenden Handlungsspielräumen (nicht bei Fließbandarbeit, aber bei Selbstständigem, im Management)
# Bildungspolitische Schlussfolgerungen vor allem hinsichtlich Finanzierung. Marktregulierung erfolgt über Einkommen, allerdings nur, wenn Individuen Bildungskosten allein tragen. Für Betriebe besteht nur Interesse an betrieblich verwertbarer Qualifikation; überbetrieblich verwertbare Qualifikation trägt Risiko des Investitionsverlusts. Ausschließliche Orientierung an Marktgesetzen ist somit schädlich.
# Fazit: Modelltheoretische Plausibilität, aber schwierige empirische Nachweisbarkeit
Nenne zwei Ansätze, die angesichts der existierenden Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt bedarfsorientierte Ansätze zur Planung und Prognose verfolgen
(1) Arbeitskräftebedarfansatz; Manpower Requirement Approach (MRA): Bedarf nach Qualifikationen wird vorausberechnet und der Bildungspolitik vorgegeben, d.h. nicht nur Markt entscheidet, sondern Entscheidungshilfe für Eingriffe. Probleme sind, dass falsche Situation in Gegenwart in Zukunft fortgeschrieben wird und Limitationalität (Mit Ausbildungsabschluss wird nur begrenztes Tätigkeitsspektrum angenommen). Zudem Grundsatzkritik: Bildung wird wirtschaftlichem Bedarf unterworfen + mangelnde Berücksichtigung dynamischer Entwicklungen + Umgang mit Prognosen schwierig (z.B. wir brauchen weniger Studierende)
(2) Ansatz der sozialen Nachfrage; Social Demand Approach: Ausgangspunkt ist Bürgerrecht auf Bildung, d.h. individueller Bedarf nicht ökonomisches Kalkül. Für Zuviel an Bildung wird Absorptionsansatz verfolgt.
Fazit: Realitätsferne und hoher Abstraktionsgrad, aber dennoch maßgebliche Argumente für bildungspolitische Debatte (z.B. Dt. braucht in der Wissensgesellschaft mehr Hochqualifizierte)
(2) Ansatz der sozialen Nachfrage; Social Demand Approach: Ausgangspunkt ist Bürgerrecht auf Bildung, d.h. individueller Bedarf nicht ökonomisches Kalkül. Für Zuviel an Bildung wird Absorptionsansatz verfolgt.
Fazit: Realitätsferne und hoher Abstraktionsgrad, aber dennoch maßgebliche Argumente für bildungspolitische Debatte (z.B. Dt. braucht in der Wissensgesellschaft mehr Hochqualifizierte)
Beschreibe die wesentlichen Kennzeichen des institutionellen Kontexts von dem Bildungs- und Erwerbsverläufe abhängig sind. Definiere insbesondere meritokrartisches Prinzip, gesellschaftlicher Effekt und Standardisierung/ Stratifizierung
# Meritokratisches Prinzip: Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt werden mit Unterschieden in den individuellen Bildungslaufbahnen und -abschlüssen legitimiert. Kennzeichen aller modernen Gesellschaften, aber konkrete Ausgestaltung unterschiedlich.
# Gesellschaftlicher Effekt: Jede Gesellschaft ist durch eine charakteristische Ausprägung von Bildungsorganisation, Arbeitsmarktstruktur und betrieblicher Beschäftigungsform gekennzeichnet, wobei diese jeweils durch institutionelle Komplementaritäten verfestigt wird (d.h. mehrere Institutionen stützen sich gegenseitig).
# Bestehender institutioneller Kontext setzt Kompatibilität mit den Interessen der beteiligten Akteure voraus und ist historisch gewachsen: Betriebe wollen Informationen über Kompetenzprofil der rekrutierbaren Arbeitskräfte; Jugendliche wollen Informationen über Abschlussperspektiven; Staat will stabile gesamtwirtschaftliche Entwicklung.
# Zwischen Bildungssystem und Arbeitsmarkt besteht enge Verbindung (Bildungssystem konstruiert Arbeitsmarkt und vive versa). Maßgeblich ist hierfür die Struktur des Bildungssystems mit Verteilungsstellen.
# Zentrale Begriffe sind Standardisierung (Grad nach dem Prüfungen etc. einheitlichen Standards entsprechen) und Stratifizierung (a) Grad der formellen hierarchischen und horizontalen Differenzierung von Bildungssystemen in verschiedenen Bildungsgängen und b) Grad der Trennung von allgemeiner/ beruflicher Bildung.). Hieraus folgt auch Organisationsform arbeitsbezogener fachlicher Qualifizierung. Große Bedeutung von Zertifikaten.
# Gesellschaftlicher Effekt: Jede Gesellschaft ist durch eine charakteristische Ausprägung von Bildungsorganisation, Arbeitsmarktstruktur und betrieblicher Beschäftigungsform gekennzeichnet, wobei diese jeweils durch institutionelle Komplementaritäten verfestigt wird (d.h. mehrere Institutionen stützen sich gegenseitig).
# Bestehender institutioneller Kontext setzt Kompatibilität mit den Interessen der beteiligten Akteure voraus und ist historisch gewachsen: Betriebe wollen Informationen über Kompetenzprofil der rekrutierbaren Arbeitskräfte; Jugendliche wollen Informationen über Abschlussperspektiven; Staat will stabile gesamtwirtschaftliche Entwicklung.
# Zwischen Bildungssystem und Arbeitsmarkt besteht enge Verbindung (Bildungssystem konstruiert Arbeitsmarkt und vive versa). Maßgeblich ist hierfür die Struktur des Bildungssystems mit Verteilungsstellen.
# Zentrale Begriffe sind Standardisierung (Grad nach dem Prüfungen etc. einheitlichen Standards entsprechen) und Stratifizierung (a) Grad der formellen hierarchischen und horizontalen Differenzierung von Bildungssystemen in verschiedenen Bildungsgängen und b) Grad der Trennung von allgemeiner/ beruflicher Bildung.). Hieraus folgt auch Organisationsform arbeitsbezogener fachlicher Qualifizierung. Große Bedeutung von Zertifikaten.
Wie lässt sich Beruf definieren, welche Funktionen erfüllt er und in welcher Form hat er sich mit der Industrialisierung durchgesetzt?
# Definition Nach Weber: eine auf Dauer angelegte, fachlich spezialisierte und an entsprechende Qualifikationsvoraussetzungen gebundene Erwerbstätigkeit mit spezifischen Orientierungen und Wertvorstellungen. Ableitbar aus christlich-abendländischer Ordnungsvorstellung der Berufung. Heute Normalmodell. Meritokratische Triade (Kopplung von Bildungsabschluss, Beruf, Einkommen) als dominantes Mittel zur Herstellung/ Legitimation gesellschaftlicher Ungleichheit.
# Funktionen: Persönlichkeitsbildend und statusorientiert. (Der Beruf bestimmt, was man ist). Engerer Sinn: Rahmen der Fähigkeiten, Einordnung ins Tarifsystem, Optionen der Berufsinhaber, Handlungsrahmen betrieblicher Personalpolitik.
# Durchsetzung mit der Industrialisierung als Institution mittels des spezifisch deutschen Qualifikations- und Arbeitskräftetypus des Facharbeiters mit verbundener Ausbildung, die sowohl vom allgemeinbildenden Schulsystem als auch vom Einzelbetrieb relativ unabhängig ist. Im Spannungsfeld zwischen Berufs- und Betriebszentrismus tendiert Facharbeiter zum Beruf. Facharbeiterberufe unterscheiden sich von Akademikerberufen nur graduell, nicht prinzipiell. Facharbeiter verfügt mit Beruf über "Institutionalisiertes Kulturkapital"; Betrieb über kalkulierbares Handlungs- und Verhaltenspotenzial (inklusive sozialer Fertigkeiten)
# Funktionen: Persönlichkeitsbildend und statusorientiert. (Der Beruf bestimmt, was man ist). Engerer Sinn: Rahmen der Fähigkeiten, Einordnung ins Tarifsystem, Optionen der Berufsinhaber, Handlungsrahmen betrieblicher Personalpolitik.
# Durchsetzung mit der Industrialisierung als Institution mittels des spezifisch deutschen Qualifikations- und Arbeitskräftetypus des Facharbeiters mit verbundener Ausbildung, die sowohl vom allgemeinbildenden Schulsystem als auch vom Einzelbetrieb relativ unabhängig ist. Im Spannungsfeld zwischen Berufs- und Betriebszentrismus tendiert Facharbeiter zum Beruf. Facharbeiterberufe unterscheiden sich von Akademikerberufen nur graduell, nicht prinzipiell. Facharbeiter verfügt mit Beruf über "Institutionalisiertes Kulturkapital"; Betrieb über kalkulierbares Handlungs- und Verhaltenspotenzial (inklusive sozialer Fertigkeiten)
Wie wirkt Beruf als Strukturierungsprinzip? (5 Aspekte)
# Beruf stellt Markteingriff dar, trägt zur Stabilität gegenseitiger Erwartungen bei.
# Lebenslaufstrukturierung (standardisierte Erwerbsbiografie), trotz dynamischer Berufsausbildungsentwicklung - Veränderung heißt nicht, dass das Prinzip an sich infrage gestellt wird.
# Beruf strukturiert gleichermaßen Bildungs- und Beschäftigungssystem; in D. vor allem frühe Vorsortierung in der Schule als hervortretendes Beispiel
# Steuerungsinstrument des Arbeitsmarktes
# Strukturierungselement der Arbeitsorganisation (führt u.a. zu geringer Zahl hierarchischer Führungsebenen und hohe Verantwortungsdelegation nach unten)
# Lebenslaufstrukturierung (standardisierte Erwerbsbiografie), trotz dynamischer Berufsausbildungsentwicklung - Veränderung heißt nicht, dass das Prinzip an sich infrage gestellt wird.
# Beruf strukturiert gleichermaßen Bildungs- und Beschäftigungssystem; in D. vor allem frühe Vorsortierung in der Schule als hervortretendes Beispiel
# Steuerungsinstrument des Arbeitsmarktes
# Strukturierungselement der Arbeitsorganisation (führt u.a. zu geringer Zahl hierarchischer Führungsebenen und hohe Verantwortungsdelegation nach unten)
Wie flexibel ist das Berufsprinzip?
Rigidität: Entscheidung für einen Beruf/ eine Ausbildung legt einen auf ein bestimmtes enges Tätigkeitsfeld fest, verhindert Blick auf anderes. Anlass für Flexibilitätsforschung nach Flexibilitätsspielräumen zwischen Ausbildungsgängen und beruflichem Einsatz zu suchen, Aufdeckung von Elastizitäten. Instrument ist empirische Forschung. Mittels des Flexibilitätsansatz kann es dann zu einer Entkopplung von Bildungs- und Beschäftigungssystem kommen (im Gegensatz zu Versuchen der Bedarfsforschung). Fokus lag auf Flexibilisierung der Qualifikationen.
Begriffsklärungen:
Flexibilität = Umschreibung individueller und institutioneller Anpassung, zum einen durch Mobilität (Menschen können unterschiedliche Arbeitsplätze besetzen); zum anderen durch Substitutionalität (Arbeitsplätze können mit unterschiedlich ausgebildeten Fachkräften besetzt werden)
Begriffsklärungen:
Flexibilität = Umschreibung individueller und institutioneller Anpassung, zum einen durch Mobilität (Menschen können unterschiedliche Arbeitsplätze besetzen); zum anderen durch Substitutionalität (Arbeitsplätze können mit unterschiedlich ausgebildeten Fachkräften besetzt werden)
Wie können Schlüsselqualifikationen als Flexibilisierungsstrategie dienen und welche vier Arten unterscheidet Mertens?
Mertens: Verfallzeit von Bildungsinhalten korreliert positiv mit ihrer Praxisnähe und negativ mit ihrem Abstraktionsgrad.
++> Suche nach Qualifikationsinhalten, die Verbesserung der Anpassungsleistung sichern, d.h. Schlüsselqualifikationen = Bildungsziele und - elemente höheren Abstraktionsgrades, die den einzelnen zur raschen und reibungslosen Erschließung von wechselndem Spezialwissen befähigen sollen und Anpassungsfähigkeit an nicht prognostizierbare Zustände sichern.
Unterscheidung: Basisqualifikationen (breites Spektrum an vertikaler Anwendungstransfer), Horizontalqualifikationen (Informiertheit über Informationen; horizontaler Transfer), Breitenelemente (spezielle Kenntnisse, die in einer Vielzahl von Tätigkeiten gefragt sind), Vintage-Faktoren (zum Abbau intergenerativer Bildungsdifferenzen)
Umsetzung in Ausbildungsordnungen unter dem Schlagwort der Handlungskompetenz
Es geht nicht um Austausch von Allgemein- gegen Fachwissen, sondern um Chance wieder verstärkt zu Persönlichkeitsbildung zu kommen (berufspädagogoische Tradition der Berufserziehung als Bildungsprozess)
++> Suche nach Qualifikationsinhalten, die Verbesserung der Anpassungsleistung sichern, d.h. Schlüsselqualifikationen = Bildungsziele und - elemente höheren Abstraktionsgrades, die den einzelnen zur raschen und reibungslosen Erschließung von wechselndem Spezialwissen befähigen sollen und Anpassungsfähigkeit an nicht prognostizierbare Zustände sichern.
Unterscheidung: Basisqualifikationen (breites Spektrum an vertikaler Anwendungstransfer), Horizontalqualifikationen (Informiertheit über Informationen; horizontaler Transfer), Breitenelemente (spezielle Kenntnisse, die in einer Vielzahl von Tätigkeiten gefragt sind), Vintage-Faktoren (zum Abbau intergenerativer Bildungsdifferenzen)
Umsetzung in Ausbildungsordnungen unter dem Schlagwort der Handlungskompetenz
Es geht nicht um Austausch von Allgemein- gegen Fachwissen, sondern um Chance wieder verstärkt zu Persönlichkeitsbildung zu kommen (berufspädagogoische Tradition der Berufserziehung als Bildungsprozess)
Was versteht man unter Arbeitsmarktsegmentation und welche beiden Theoriekonzepte gibt es?
Arbeitsmarktsegmentation = Geschehen auf den Arbeitsmärkten erfolgt nicht allein durch Markt-Preis-Mechanismus (= neoklassische Theorie des Arbeitsmarktsgleichgewicht). Ungleichgewichte entstehen durch Regeln und Institutionen sowie durch Merkmale der Arbeitskräfte und -plätze. Entscheidend ist Qualifikationsstruktur und Bindung zwischen Arbeitgeber/ Arbeitnehmer.
Theoriekonzepte
(1) Zweigeteilter dualer Arbeitsmarkt (Dual Labor Market Theory):
Vertikale Segmentationsstruktur mit einem primären Arbeitsmarksektor (sicher, stabil, gut bezahlt; meist in Großunternehmen) und einem sekundären (Kleinbetriebe und Randbelegschaften der Großbetriebe, stark konjunkturabhängig), wobei starke Abschottung zwischen beiden.
(2) Dreigeteilter Arbeitsmarkt: als ein betriebsstrategischer Ansatz. Personalpolitik der Betriebe als Ursache für dreiteilige Segmentation des Arbeitsmarktes.
Theoriekonzepte
(1) Zweigeteilter dualer Arbeitsmarkt (Dual Labor Market Theory):
Vertikale Segmentationsstruktur mit einem primären Arbeitsmarksektor (sicher, stabil, gut bezahlt; meist in Großunternehmen) und einem sekundären (Kleinbetriebe und Randbelegschaften der Großbetriebe, stark konjunkturabhängig), wobei starke Abschottung zwischen beiden.
(2) Dreigeteilter Arbeitsmarkt: als ein betriebsstrategischer Ansatz. Personalpolitik der Betriebe als Ursache für dreiteilige Segmentation des Arbeitsmarktes.
Welche drei Segmente werden bei einer Dreiteilung des Arbeitsmarktes unterschieden?
Man unterscheidet:
(1) Unstrukturierten Teilarbeitsmarkt
= offener, externer, Jedermann-Arbeitsmarkt. Gesucht werden unspezifische Qualifikationen, geringe Betriebsbindung, häufiger Arbeitsplatzwechsel. Beschäftigtengruppen sind hauptsächlich Frauen und Ausländer, sowie Schulabbrecher. Immer mehr auch mit Zertifikat aus perspektivlosen Berufen, in der Regel Frauenberufe.
(2) (Berufs)fachlicher Teilarbeitsmarkt: Zutrittsvoraussetzung ist Qualifikationsnachweis, somit "institutionelle Schließung". Hohe zwischenbetriebliche horizontale Mobilität aufgrund Berufskonzept möglich. Bindung zum Beruf, weniger zum Betrieb. Häufig männlicher Inländer ab 35 Jahre. Entstehung hauptsächlich durch unterschiedliches Ausbildungsverhalten von Groß- und Kleinbetrieben. Überschuss aus letzterem wird absorbiert.
(3) Betriebsinterner Teilarbeitsmarkt: Entsteht vorrangig durch betriebsspezifische Qualifizierung, was zwischenbetriebliche Mobilität erschwert. Mitarbeiter werden auch in Krisen geschützt; betriebszentrierte Arbeitsmarktsegmentation. Zutritt über Betriebszugehörigkeit. Geringe Mobilität. Nur bei Großunternehmen vorhanden. Mit neuen Innovationen sind ports of entry differenzierter; z.B. auch externe Rekrutierung. Sowie ports of exit häufiger vorhanden.
(1) Unstrukturierten Teilarbeitsmarkt
= offener, externer, Jedermann-Arbeitsmarkt. Gesucht werden unspezifische Qualifikationen, geringe Betriebsbindung, häufiger Arbeitsplatzwechsel. Beschäftigtengruppen sind hauptsächlich Frauen und Ausländer, sowie Schulabbrecher. Immer mehr auch mit Zertifikat aus perspektivlosen Berufen, in der Regel Frauenberufe.
(2) (Berufs)fachlicher Teilarbeitsmarkt: Zutrittsvoraussetzung ist Qualifikationsnachweis, somit "institutionelle Schließung". Hohe zwischenbetriebliche horizontale Mobilität aufgrund Berufskonzept möglich. Bindung zum Beruf, weniger zum Betrieb. Häufig männlicher Inländer ab 35 Jahre. Entstehung hauptsächlich durch unterschiedliches Ausbildungsverhalten von Groß- und Kleinbetrieben. Überschuss aus letzterem wird absorbiert.
(3) Betriebsinterner Teilarbeitsmarkt: Entsteht vorrangig durch betriebsspezifische Qualifizierung, was zwischenbetriebliche Mobilität erschwert. Mitarbeiter werden auch in Krisen geschützt; betriebszentrierte Arbeitsmarktsegmentation. Zutritt über Betriebszugehörigkeit. Geringe Mobilität. Nur bei Großunternehmen vorhanden. Mit neuen Innovationen sind ports of entry differenzierter; z.B. auch externe Rekrutierung. Sowie ports of exit häufiger vorhanden.
Erläutere die Begriffe Berufsorientierung und Frauenberuf und schildere die schulische Karriere, Ausbildung und Berufsfindung von Frauen
# Begriffserläuterungen:
Berufsorientierung = Einstellung der Personen zum Beruf sowie Maßnahmen zur Information und Beratung über Berufe. Oft besser: Berufsfindung wegen Prozesscharakter.
Frauenberuf: Mehr als 80 Prozent der Beschäftigten sind Frauen, d.h. nicht automatisch typisch "weibliche Eigenschaften". Oft unsicher und schlecht bezahlt.
# Schulische Qualifikation: Besser und höher als die der Jungen
# Berufsausbildung: Schlechter und eingeschränkter; häufig Ausweichen auf vollzeitschulisches Bildungssystem. Eingeschränktes Berufsspektrum ist nicht Wunsch, sondern Folge von Anpassung: Verheimlichung der Berufsinteressen führt zu "Ver-Heim-lichung" mit nur noch Zuverdienstsfunktion
# Berufsfindung der Mädchen:
a) objektiv: Für Frauen ist Arbeitsmarktsegmentation hinderlich; zudem wirkt in den Segmenten geschlechtsspezifische Segregation sowohl horizontal (Frauen- und Männerberufe) und vertikal (unterschiedliche Aufstiegschancen). Ausschließungsprozess im Betrieb aufgrund vermutetem geschlechtsspezifischen Gruppenverhalten = statistische Diskriminierung. Segmente des Arbeitsmarktes entsprechen Segmentem des dualen Systems (erstes = deutlich mehr Männer; zweites; Brufsvorbereitungsjahre etc. = ebenfalls Männer, da schlechter in der Schule; drittes; Vollzeitschulen = überwiegend Frauen)
b) subjektiv: Mädchen erfahren bei erster Stelle deutliche Begrenzung ihrer Berufsmöglichkeiten, daraus folgt Verschiebung hin zu stärkerer Familienorientierung. Zudem "doppelte Vergesellschaftung", d.h. Sozialisation hin zu Beruf und Familie. Bei Berufsfindung sind z.B. schon Ausbildungsbezeichnungen zum Teil abschreckend; ebenso z.B. Einstellungstests.
# Perspektive Öffnung aller Berufe für Frauen und Aufwertung von Frauenarbeit.
Berufsorientierung = Einstellung der Personen zum Beruf sowie Maßnahmen zur Information und Beratung über Berufe. Oft besser: Berufsfindung wegen Prozesscharakter.
Frauenberuf: Mehr als 80 Prozent der Beschäftigten sind Frauen, d.h. nicht automatisch typisch "weibliche Eigenschaften". Oft unsicher und schlecht bezahlt.
# Schulische Qualifikation: Besser und höher als die der Jungen
# Berufsausbildung: Schlechter und eingeschränkter; häufig Ausweichen auf vollzeitschulisches Bildungssystem. Eingeschränktes Berufsspektrum ist nicht Wunsch, sondern Folge von Anpassung: Verheimlichung der Berufsinteressen führt zu "Ver-Heim-lichung" mit nur noch Zuverdienstsfunktion
# Berufsfindung der Mädchen:
a) objektiv: Für Frauen ist Arbeitsmarktsegmentation hinderlich; zudem wirkt in den Segmenten geschlechtsspezifische Segregation sowohl horizontal (Frauen- und Männerberufe) und vertikal (unterschiedliche Aufstiegschancen). Ausschließungsprozess im Betrieb aufgrund vermutetem geschlechtsspezifischen Gruppenverhalten = statistische Diskriminierung. Segmente des Arbeitsmarktes entsprechen Segmentem des dualen Systems (erstes = deutlich mehr Männer; zweites; Brufsvorbereitungsjahre etc. = ebenfalls Männer, da schlechter in der Schule; drittes; Vollzeitschulen = überwiegend Frauen)
b) subjektiv: Mädchen erfahren bei erster Stelle deutliche Begrenzung ihrer Berufsmöglichkeiten, daraus folgt Verschiebung hin zu stärkerer Familienorientierung. Zudem "doppelte Vergesellschaftung", d.h. Sozialisation hin zu Beruf und Familie. Bei Berufsfindung sind z.B. schon Ausbildungsbezeichnungen zum Teil abschreckend; ebenso z.B. Einstellungstests.
# Perspektive Öffnung aller Berufe für Frauen und Aufwertung von Frauenarbeit.
Wie sieht die Erwerbsbeteiligung von Frauen aus? Worin besteht die Notwendigkeit von Frauenerwerbsarbeit. Überprüfe häufig artikulierte Erklärungsansätze für die bestehende Situation
# Frauen als Problemgruppe auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere wegen höherer und längerer Arbeitslosigkeit, was Statistik oft verschleiert (besonders offensichtlich wenn wie bei ILO-Statistik die "stille Reserve" mitberücksichtigt wird.
# Veränderte Strukturen: mehr abhängige Beschäftigung und mehr Teilzeit. Zudem Veränderung in den 80er: immer mehr älter, verheiratet und Mutter. Zudem immer mehr lebenslange Erwerbstätigkeit.
# Notwendigkeit a) objektiv: Frauen als Arbeitsmarktreserve, veränderte Lebenslagen erfordern eigenständige berufliche Existenzsicherung b) subjektiv: verändertes Rollendenken - sowohl von Frauen, als auch von Männern
# Erklärungsansätze wie zu niedrige Qualifikation (stimmt nicht!), Berufskonzentration (liegt nicht an den Frauen), Branchenverteilung (führt eher zu Schutzfunktion), Teilzeitbeschäftigung (nicht selbst gewählt, aber tragen höheres Arbeitslosigkeitsrisiko, stärkere Konzentration, untere Hierarchieebene, oft niedrig qualifiziert, oft keine Weiterbildung) sind nicht überzeugend, beschreiben eher Probleme als zu lösen; insbesondere sehen sie Mängel bei Frauen ("Diskriminierung der Opfer)
# Veränderte Strukturen: mehr abhängige Beschäftigung und mehr Teilzeit. Zudem Veränderung in den 80er: immer mehr älter, verheiratet und Mutter. Zudem immer mehr lebenslange Erwerbstätigkeit.
# Notwendigkeit a) objektiv: Frauen als Arbeitsmarktreserve, veränderte Lebenslagen erfordern eigenständige berufliche Existenzsicherung b) subjektiv: verändertes Rollendenken - sowohl von Frauen, als auch von Männern
# Erklärungsansätze wie zu niedrige Qualifikation (stimmt nicht!), Berufskonzentration (liegt nicht an den Frauen), Branchenverteilung (führt eher zu Schutzfunktion), Teilzeitbeschäftigung (nicht selbst gewählt, aber tragen höheres Arbeitslosigkeitsrisiko, stärkere Konzentration, untere Hierarchieebene, oft niedrig qualifiziert, oft keine Weiterbildung) sind nicht überzeugend, beschreiben eher Probleme als zu lösen; insbesondere sehen sie Mängel bei Frauen ("Diskriminierung der Opfer)
Nenne und bewerte drei (unvollständige) Theorieansätze zur geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktsegmentation und Segregation.
# Frauen als industrielle Reservearmee (traditionelle Sichtweise). Frauen in ihrer Gesamtheit sind "Mängelarbeitskräfte" (u.a. Arbeitsplatzvorschriften, eingeschränkte zeitliche Verfügbarkeit, familiäre Unterbrechungen etc.) deshalb nur so eine Rolle. Männer verdrängen Frauen. Kritik: übersieht fixe Aufteilung in Männer- und Frauenberufe.
# "Frauen im Ghetto" (Lappe): Betriebe sind auf typisches Frauenerwerbsverhalten (phasenweise, schlecht entlohnt, niedrig qualifiziert) angewiesen. Gesellschaftlich kein Widerstand, da Frauen nur Zuverdiener. Kritik: erklärt nicht warum Frauen sich nochmals von übrigen Jedermanns-Arbeitsmarkt-Beteiligten unterscheiden.
# Frauen als Problemgruppen, d.h. mit Verwertungsrisiko stigmatisiert und mit möglicher Alternativrolle; deshalb kaum gesellschaftlicher Widerstand; auch Ausschließung durch Betriebsrat/ Gewerkschaften. Kritik: "geschlechtsneutrales" Erklärungsmuster; für alle Problemgruppen relevant.
# Integration durch Segregation: (Willms) Als ökonomische Notwendigkeit von Frauenarbeit begann, Beschränkung auf besondere Tätigkeiten. Segregationsstrategien: ungelernte Frauen nur für unqualifizierte Tätigkeiten; Übernahme aus außerbetrieblichen Einrichtungen und keine betriebsspezifische Weiterqualifizierung, unentgeltliche Nutzung informell erworbener Kompetenzen. Kritik: These kann historische Herausbildung von Frauen- und Männerberufen erklären, aber nicht die Gründe für Entwicklung der Trennungslinien.
# "Frauen im Ghetto" (Lappe): Betriebe sind auf typisches Frauenerwerbsverhalten (phasenweise, schlecht entlohnt, niedrig qualifiziert) angewiesen. Gesellschaftlich kein Widerstand, da Frauen nur Zuverdiener. Kritik: erklärt nicht warum Frauen sich nochmals von übrigen Jedermanns-Arbeitsmarkt-Beteiligten unterscheiden.
# Frauen als Problemgruppen, d.h. mit Verwertungsrisiko stigmatisiert und mit möglicher Alternativrolle; deshalb kaum gesellschaftlicher Widerstand; auch Ausschließung durch Betriebsrat/ Gewerkschaften. Kritik: "geschlechtsneutrales" Erklärungsmuster; für alle Problemgruppen relevant.
# Integration durch Segregation: (Willms) Als ökonomische Notwendigkeit von Frauenarbeit begann, Beschränkung auf besondere Tätigkeiten. Segregationsstrategien: ungelernte Frauen nur für unqualifizierte Tätigkeiten; Übernahme aus außerbetrieblichen Einrichtungen und keine betriebsspezifische Weiterqualifizierung, unentgeltliche Nutzung informell erworbener Kompetenzen. Kritik: These kann historische Herausbildung von Frauen- und Männerberufen erklären, aber nicht die Gründe für Entwicklung der Trennungslinien.
Nenne einen umfassenden Theorieansatz zur geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktsegmentation und Segregation sowie die daran geäußerte Kritik
Besonderheit weiblichen Arbeitsvermögens (Beck-Gernsheim/ Ostner)
# Geht von generell fünf Bedingungskomplexe für geschlechtsspezifische Arbeitsmarktspaltung aus: biologische Eigenarten, gesellschaftliche Vorurteile/ Rollenvorstellungen, geschlechtsspezifische Sozialisation und Konsequenzen, Doppelbelastung, betriebliche Verwertungsstrategien.
# Frauen sind nach wie vor maßgeblich für Hausarbeit verantwortlich. Da hier andere Strukturen (direkter Bezug zu vertrauten Personen, unmittelbare Bedürfnisbefriedigung, ganzheitliche Aufgabenstellung, unaufällig, leise, selbstverständlich und kooperativ) als bei Erwerbsarbeit folgt unterschiedliches Arbeitsvermögen und -verhalten.
# Hausarbeitsverhalten ist benachteiligend im Arbeitsleben für den Status, aber positiv für Betriebe (unentgeltliche Nutzung wertvoller Kompetenzen)
# Theoriekonzept umfasst historisch gewachsener Arbeitsteilung, geschlechtsspezifischer Personalrekrutierungsstrategien der Betriebe und Rollenverhalten der Frauen zusammen
# Veränderung geht nicht allein durch Forderung nach besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern Aufwertung des weiblichen Arbeitsvermögens
# Kritik: besser "reproduktionsbezogen" anstelle von "weiblichem Arbeitsvermögen; Zudem: Klassenverhältnis gerät aus dem Blick; Geschlecht sei sozial konstruiert und ist als ungleiche und hierarchische Institution in der Arbeitswelt festgeschrieben, als strukturelle Gewalt verobjektiert. Wissenschaft muss den Prozess des Doing-Gender immer wieder neu aufdecken.
# Geht von generell fünf Bedingungskomplexe für geschlechtsspezifische Arbeitsmarktspaltung aus: biologische Eigenarten, gesellschaftliche Vorurteile/ Rollenvorstellungen, geschlechtsspezifische Sozialisation und Konsequenzen, Doppelbelastung, betriebliche Verwertungsstrategien.
# Frauen sind nach wie vor maßgeblich für Hausarbeit verantwortlich. Da hier andere Strukturen (direkter Bezug zu vertrauten Personen, unmittelbare Bedürfnisbefriedigung, ganzheitliche Aufgabenstellung, unaufällig, leise, selbstverständlich und kooperativ) als bei Erwerbsarbeit folgt unterschiedliches Arbeitsvermögen und -verhalten.
# Hausarbeitsverhalten ist benachteiligend im Arbeitsleben für den Status, aber positiv für Betriebe (unentgeltliche Nutzung wertvoller Kompetenzen)
# Theoriekonzept umfasst historisch gewachsener Arbeitsteilung, geschlechtsspezifischer Personalrekrutierungsstrategien der Betriebe und Rollenverhalten der Frauen zusammen
# Veränderung geht nicht allein durch Forderung nach besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern Aufwertung des weiblichen Arbeitsvermögens
# Kritik: besser "reproduktionsbezogen" anstelle von "weiblichem Arbeitsvermögen; Zudem: Klassenverhältnis gerät aus dem Blick; Geschlecht sei sozial konstruiert und ist als ungleiche und hierarchische Institution in der Arbeitswelt festgeschrieben, als strukturelle Gewalt verobjektiert. Wissenschaft muss den Prozess des Doing-Gender immer wieder neu aufdecken.
Wie gestalten sich Übergänge im Erwerbsverlauf?
# Lebenslauf als soziale Institution geht von Erwerbssystem als organisatorischer Grundlage des Lebenslaufs aus, d.h. Erwerbssystem strukturiert Normallebenslauf und führt zur Standardisierung des Lebenslaufs (Vorbereitung - Beruf - Rente)
# Destandardisierung: Normallebenslauf wird immer brüchiger.
# Zwei Schwellen zum Erwerbseintritt (Ausbildungsplatz + Übergang in Beschäftigung)
# Voranliegende Ereignisse strukturieren späteren Verlauf; besonders wichtig berufliche Erstplatzierung
# Übergangserfolg ist entscheidend für weiteren Erwerbsverlauf; umso schlimmer ist Diskriminierung aufgrund persönlicher Merkmale (Vorteile z.B. für Muki und Kuki); nicht nur institutionelle, sondern auch soziale Schließung.
# Erste Schwelle wird immer schwieriger zu überwinden; immer mehr Maßnahmekarrieren. Auch an der zweiten Schwelle Probleme wie nur befristete Übernahme, Übernahme in Teilzeit etc. Zwei Schwellen gliedern sich damit in immer mehr Teilübergänge; zugleich auch immer mehr Mehrfachausbildungen. Übergang wird zur Phase.
# Schwierigerer Übergang verstärkt Dualisierung des Arbeitsmarktes: Absolventen beruflicher Ausbildung drohen auf sekundären Arbeitsmarkt zu fallen. Benachteiligungen konzentrieren sich immer weiter bis hin zur Behandlung in den Arbeitsagenturen.
# Auflösung der Normalbiografie lässt sich theoretisch fassen mit Konzept der Individualisierung (Beck)
# Destandardisierung: Normallebenslauf wird immer brüchiger.
# Zwei Schwellen zum Erwerbseintritt (Ausbildungsplatz + Übergang in Beschäftigung)
# Voranliegende Ereignisse strukturieren späteren Verlauf; besonders wichtig berufliche Erstplatzierung
# Übergangserfolg ist entscheidend für weiteren Erwerbsverlauf; umso schlimmer ist Diskriminierung aufgrund persönlicher Merkmale (Vorteile z.B. für Muki und Kuki); nicht nur institutionelle, sondern auch soziale Schließung.
# Erste Schwelle wird immer schwieriger zu überwinden; immer mehr Maßnahmekarrieren. Auch an der zweiten Schwelle Probleme wie nur befristete Übernahme, Übernahme in Teilzeit etc. Zwei Schwellen gliedern sich damit in immer mehr Teilübergänge; zugleich auch immer mehr Mehrfachausbildungen. Übergang wird zur Phase.
# Schwierigerer Übergang verstärkt Dualisierung des Arbeitsmarktes: Absolventen beruflicher Ausbildung drohen auf sekundären Arbeitsmarkt zu fallen. Benachteiligungen konzentrieren sich immer weiter bis hin zur Behandlung in den Arbeitsagenturen.
# Auflösung der Normalbiografie lässt sich theoretisch fassen mit Konzept der Individualisierung (Beck)
Was besagt das Konzept der Übergangsarbeitsmärkte?
# Hintergrund ist Erosion des Zwei-Schwellen-Modells und Aufbau weiterer Übergangsschwellen. Insbesondere: Bildung, Familie, Arbeitslosigkeit, Invalidität/ Rente
# Ansätze zur Deregulierung vergrößern die Gefahr von Arbeitslosigkeit, Dem soll mit Übergangsarbeitsmärkten, die die Konzepte von Flexibility und Security (Flexicurity) verbinden, entgegen gewirkt werden.
# Verändertes Modell von Arbeitsmarktpolitik, das von einem erweiterten Arbeitsbegriff ausgeht. Ziel ist die Schaffung flexibler, aber gesicherter Übergänge.
# Modell soll Beitrag zum Abbau von Arbeitslosigkeit leisten.
# Bisher nur Vision
# Ansätze zur Deregulierung vergrößern die Gefahr von Arbeitslosigkeit, Dem soll mit Übergangsarbeitsmärkten, die die Konzepte von Flexibility und Security (Flexicurity) verbinden, entgegen gewirkt werden.
# Verändertes Modell von Arbeitsmarktpolitik, das von einem erweiterten Arbeitsbegriff ausgeht. Ziel ist die Schaffung flexibler, aber gesicherter Übergänge.
# Modell soll Beitrag zum Abbau von Arbeitslosigkeit leisten.
# Bisher nur Vision
Wie sieht die aktuelle Situation in der Weiterbildung aus und was sind die wesentlichen Weiterbildungstrends?
# Aktuelle Situation: Weiterbildung ist eher kumultativ statt kompensatorisch; stellt also fast nie "zweite Chance" dar, da vorrangig betriebliche Weiterbildung; öffentliche Weiterbildung nur stigmatisierende Reparaturmaßnahme (kaum geregelte Weiterbildung). Weiterbildung trägt damit zur Segmentierung von Arbeitsmärkten bei (Weiterbildungsspirale).
# Trends:
Verbetrieblichung, was kurzfristig verwertbare Qualifikationen zur Folge hat (lean qualification). Betriebe sind zwar "lernende Organisationen" geworden, das zeigt sich aber überwiegend in ständigem Anpassungsdruck der Belegschaften, kein Recht auf lebenslanges Lernen (Weiterbildung nur freiwillige Leistung der Betriebe)
Integration von Arbeit und Lernen mit arbeitsplatznahen Lernformen, da Kritik an Verschulung bei Bildungsmaßnahmen immer lauter wurde. Dies macht Weiterbildung schwieriger erfassbar.
Evtl. langsame Desegmentierung, da Unternehmen zunehmend auf mehr qualifizierte Fachkräfte angewiesen sind und daher auch Außenstehende nachqualifizieren müssen. Dazu muss Weiterbildung aber berufsbezogen zertifiziert sein.
# Trends:
Verbetrieblichung, was kurzfristig verwertbare Qualifikationen zur Folge hat (lean qualification). Betriebe sind zwar "lernende Organisationen" geworden, das zeigt sich aber überwiegend in ständigem Anpassungsdruck der Belegschaften, kein Recht auf lebenslanges Lernen (Weiterbildung nur freiwillige Leistung der Betriebe)
Integration von Arbeit und Lernen mit arbeitsplatznahen Lernformen, da Kritik an Verschulung bei Bildungsmaßnahmen immer lauter wurde. Dies macht Weiterbildung schwieriger erfassbar.
Evtl. langsame Desegmentierung, da Unternehmen zunehmend auf mehr qualifizierte Fachkräfte angewiesen sind und daher auch Außenstehende nachqualifizieren müssen. Dazu muss Weiterbildung aber berufsbezogen zertifiziert sein.
Diskutiere vor dem Hintergrund eines Vergleichs zwischen Deutschland und Japan über die Zukunftsfähigkeit des Berufsprinzips
# Kritik am Beruf: Flexibilitätssperre (Einschränkung betrieblicher Arbeitskräftenutzung), Prozessorientierte Organisation anstelle von Beruflichkeit, Subjektivierung der Arbeit (Entgrenzung aus traditionellen Regelungen), Allgemeinbildung statt Berufsbildung (Verfolgung der Strategie eines Individual-Berufs)
# Deutschland-Japan
Problematik des Vergleichs: Einzelelementevergleich übersieht den Kontext, tendenzieller Blick aus ethnozentrischer Brille, Kenntnis der historisch gewachsene Strukturen erforderlich, Krise sorgt für Aufweichung der starren Unterschiede.
Unterscheidungen: In Japan erfolgt Einstellung nach Leistung in der Schule/ Universität, keine berufliche Qualifizierung sondern training on the job, Karriere über Senioritätsmodell, Ersteinstieg ins Unternehmen ist entscheidend, flexible Arbeitsorganisation, sehr geringe Mobilität, dualer Arbeitsmarkt.
Mögliche Vorteile: Flexiblere Nutzung durch Betriebs- statt Berufsprinzip. ABER: Ermöglicht in Deutschland das Berufskonzept nicht erst eine umfassende Aufgabenintegration anstatt hauptsächlich als Hindernis zur flexiblen Aufgabenverteilung gesehen zu werden?
# Deutschland-Japan
Problematik des Vergleichs: Einzelelementevergleich übersieht den Kontext, tendenzieller Blick aus ethnozentrischer Brille, Kenntnis der historisch gewachsene Strukturen erforderlich, Krise sorgt für Aufweichung der starren Unterschiede.
Unterscheidungen: In Japan erfolgt Einstellung nach Leistung in der Schule/ Universität, keine berufliche Qualifizierung sondern training on the job, Karriere über Senioritätsmodell, Ersteinstieg ins Unternehmen ist entscheidend, flexible Arbeitsorganisation, sehr geringe Mobilität, dualer Arbeitsmarkt.
Mögliche Vorteile: Flexiblere Nutzung durch Betriebs- statt Berufsprinzip. ABER: Ermöglicht in Deutschland das Berufskonzept nicht erst eine umfassende Aufgabenintegration anstatt hauptsächlich als Hindernis zur flexiblen Aufgabenverteilung gesehen zu werden?
Kartensatzinfo:
Autor: youka
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Modul 1C
Schule / Uni: Fernuniversität
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 05.04.2010
Schlagwörter Karten:
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