Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
220
Zwang iSd Rücktrittshandlung
Innerer Zwang: Schock/Panik liegt vor bei unwiderstehlichen innerlichen Hemmnissen oder unüberwindbaren seelischem Druck (nicht bei Mitleid mit dem Opfer) (asthenische Effekte)R
Äußerer Zwang: wenn sich der äußerer Sachverhalt in der Tätervorstellung derart vom Täterplan zu seinem Nachteil verändert hat, das mit der weiteren Tatausführung verbundene Risiko vernünftigerweise nicht mehr eingehen will/kann
Gegenteil hierzu: Der Täter der Herr seiner Entschlüsse ist und autonom die Rücktrittshandlung antritt
Äußerer Zwang: wenn sich der äußerer Sachverhalt in der Tätervorstellung derart vom Täterplan zu seinem Nachteil verändert hat, das mit der weiteren Tatausführung verbundene Risiko vernünftigerweise nicht mehr eingehen will/kann
Gegenteil hierzu: Der Täter der Herr seiner Entschlüsse ist und autonom die Rücktrittshandlung antritt
Tags: Rücktritt
Quelle:
Quelle: