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Was bedeutet der Spezialtatbestand "Irreführende Werbung" im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb?
- Tatbestand: zielt auf unlauteren Kundenfang ab
- Täuschung über die eigene Firma / Unternehmen / Geschäftsverhältnisse
- Täuschung über die eigenen Waren / Werke / Leistungen / Preis
- Vor allem in der Preiswerbung werden häufig Superlative verwendet -> "billigste Preise" -> unlauter!
Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: 7000
Veröffentlicht: 30.01.2013