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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StR
164
Abgrenzung Dreiecksbetrug / Diebstahl in mittelbarer Täterschaft
- Abgrenzung erfolgt über die Person des Getäuschten

+ wenn Getäuschter gutgläubig als Werkzeug genutzt wird -> 242, 25

+ Zurechnung des Handeln des Getäuschten zum Geschädigten (Zurechnung der Vermögensverfügung) -> Dreiecksbetrug, 263
Tags: Abgrenzung, Betrug, Diebstahl
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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