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Abgrenzung Dreiecksbetrug / Diebstahl in mittelbarer Täterschaft
- Abgrenzung erfolgt über die Person des Getäuschten
+ wenn Getäuschter gutgläubig als Werkzeug genutzt wird -> 242, 25
+ Zurechnung des Handeln des Getäuschten zum Geschädigten (Zurechnung der Vermögensverfügung) -> Dreiecksbetrug, 263
+ wenn Getäuschter gutgläubig als Werkzeug genutzt wird -> 242, 25
+ Zurechnung des Handeln des Getäuschten zum Geschädigten (Zurechnung der Vermögensverfügung) -> Dreiecksbetrug, 263
Tags: Abgrenzung, Betrug, Diebstahl
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