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Wenn man 3 Jahre oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag und sich privat versichert hat und wenn man dann von Vollzeit- auf Teilzeitarbeit wechselt. Wie kann man sich von der GKV befreien lassen?
Wenn man nachweisen kann, dass man vorher 5 Jahre hintereinander oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag.
Karteninfo:
Autor: Didi
Oberthema: Versicherungswesen
Thema: Krankenversicherung
Veröffentlicht: 22.02.2010