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Gesamtbetrachtungsweise
Problem bei Delikten mit Wiederholungsmöglichkeit/Fortsetzungsmöglichkeit
Angesprochen in "kein fehlgeschlagener Versuch"
Nach der Gesamtbetrachtungsweise wird das gesamte Tätergeschehen einheitlich betrachtet bzw. einem einheitlichen Lebenssachverhalt unterstellt. Dies soll gelten wenn der Täter die Möglichkeit zur Wiederholung oder Fortsetzung der Tat hat die er ohne in Gewicht fallende zeitliche Zäsur nutzen kann. (hM)
Argumente für Gesamtbetrachtung:
- Opferschutz
- honorierfähige Umkehrleistung
- Mindergefährlichkeit des Täters
Angesprochen in "kein fehlgeschlagener Versuch"
Nach der Gesamtbetrachtungsweise wird das gesamte Tätergeschehen einheitlich betrachtet bzw. einem einheitlichen Lebenssachverhalt unterstellt. Dies soll gelten wenn der Täter die Möglichkeit zur Wiederholung oder Fortsetzung der Tat hat die er ohne in Gewicht fallende zeitliche Zäsur nutzen kann. (hM)
Argumente für Gesamtbetrachtung:
- Opferschutz
- honorierfähige Umkehrleistung
- Mindergefährlichkeit des Täters