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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StR
222
Gesamtbetrachtungsweise
Problem bei Delikten mit Wiederholungsmöglichkeit/Fortsetzungsmöglichkeit

Angesprochen in "kein fehlgeschlagener Versuch"

Nach der Gesamtbetrachtungsweise wird das gesamte Tätergeschehen einheitlich betrachtet bzw. einem einheitlichen Lebenssachverhalt unterstellt. Dies soll gelten wenn der Täter die Möglichkeit zur Wiederholung oder Fortsetzung der Tat hat die er ohne in Gewicht fallende zeitliche Zäsur nutzen kann. (hM)

Argumente für Gesamtbetrachtung:
- Opferschutz
- honorierfähige Umkehrleistung
- Mindergefährlichkeit des Täters

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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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