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II. Fehler in der Hauptverhandlung
9) Präsente Beweismittel - Was sind präsente Beweismittel?
9) Präsente Beweismittel - Was sind präsente Beweismittel?
Präsente Beweismittel sind zum einen die vom Gericht geladenen und erschienenen und Sachverständigen sowie alle anderen, dem Gericht vorliegenden Beweismittel (Augenscheinsobjekte, Urkunden), soweit sie entweder vom Gericht selbst oder von der Staatsanwaltschaft schon vor der Hauptverhandlung herbeigeschafft oder vorgelegt wurden. Die Erhebung eines solchen präsenten Beweismittels darf nur unterbleiben, wenn alle Beteiligten hierauf verzichtet haben oder die Beweiserhebung unzulässig ist (§ 245 I StPO; ansonsten darf noch nicht einmal völlige Bedeutungslosigkeit zum Unterlassen der Beweiserhebung führen.