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Erläutere die grundlegenden Aspekte der Offenlegung nach § 18.
- ab 750 TEUR oder 10% des haftenden EK
- Kreditwürdigkeitsprüfung mittels geeigneter Unterlagen (Einfordern, Auswerten, Dokumentieren)
- Absatz 2: auch bei kleineren Verbraucherdarlehen Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen (Definiert ist allerdings nur ein absoluter Mindeststandard, z.B. Auskünfte des Verbrauchers)
- Verzicht möglich wenn in Bezug auf die gestellten Sicherheiten oder Mitverpflichteten unnötig
- Kündigung Kreditengagement bei Weigerung des KN
- Kreditwürdigkeitsprüfung mittels geeigneter Unterlagen (Einfordern, Auswerten, Dokumentieren)
- Absatz 2: auch bei kleineren Verbraucherdarlehen Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen (Definiert ist allerdings nur ein absoluter Mindeststandard, z.B. Auskünfte des Verbrauchers)
- Verzicht möglich wenn in Bezug auf die gestellten Sicherheiten oder Mitverpflichteten unnötig
- Kündigung Kreditengagement bei Weigerung des KN
Karteninfo:
Autor: Jochen Faber
Oberthema: Finanzierung
Thema: Firmenkunden
Veröffentlicht: 03.11.2012