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Datenschutzgesetz (DSG)
Überwachung von Internet und Telefon
Wie sehen die gesetzlichen Richtlinien aus?
Überwachung von Internet und Telefon
Wie sehen die gesetzlichen Richtlinien aus?
Art. 45 FMG:
- Bund betreibt einen Dienst für Überwachung des Post und Fernmeldeverkehrs (Polizei gelangt an Bundesstelle - diese an Cablecom, Swisscom)
- Überwachung kann zur Verfolgung von strafbaren Handlungen angeordnet werden (Betrug, Nötigung, Drohung, terroristische Organisation, Kinderpornografie etc.)
- Beschränkte Überwachung um vermisste Personen zu finden
Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: 7000
Veröffentlicht: 30.01.2013