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Auskunftsrecht bei Daten?
- Art. 8 DSG
- Art. 9 DSG
- Auskunftsrecht = Kernstück des Datenschutzrechts
- um datenschutzrechtliche Ansprüche durchzusetzen muss man wissen, ob und welche Daten bearbeitet werden
- schriftliches Auskunftsbegehren beim Inhaber einer Datensammlung stellen
- Auskunft beinhaltet: woher stammen die Daten, zu welchem Zweck, wer ist daran beteiligt, an wen werden die Daten vermittelt
Europäische Konvention:
> Daten in Europa können angefordert werden
USA:
> kein Auskunftsrecht, da kein DSG für Privatpersonen
--> durch Gericht
- Art. 9 DSG
- Auskunftsrecht = Kernstück des Datenschutzrechts
- um datenschutzrechtliche Ansprüche durchzusetzen muss man wissen, ob und welche Daten bearbeitet werden
- schriftliches Auskunftsbegehren beim Inhaber einer Datensammlung stellen
- Auskunft beinhaltet: woher stammen die Daten, zu welchem Zweck, wer ist daran beteiligt, an wen werden die Daten vermittelt
Europäische Konvention:
> Daten in Europa können angefordert werden
USA:
> kein Auskunftsrecht, da kein DSG für Privatpersonen
--> durch Gericht
Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienrecht
Thema: Recht
Schule / Uni: HTW
Ort: Chur
Veröffentlicht: 21.06.2013