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Bürgerliches Recht: Lektion 1
BGB AT: Vertragsschluss
Was sind Vorraussetzungen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens? was ist problematisch?
BGB AT: Vertragsschluss
Was sind Vorraussetzungen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens? was ist problematisch?
Das kaufmännische Bestätigungsschreiben: § 346 HGB oder Gewohnheitsrecht. Wichtigster Fall des Schweigens.
Arten: a) Deklaratorisches KBS: Durch das KBS sollen nur Unklarheiten über Verhandlungsergebnis ausgeräumt werden; b) Konstitutives KBS: Erst dadurch kommt Vertrag zustande; c) Folge: Vertrag gilt mit dem Inhalt als geschlossen, den das KBV enthält.
Voraussetzungen:
1) Verhandlungen, deren Ergebnis das KBS als endgültigen Vertragsschluss wiedergibt: Beachte Schreiben geht von bereits geschlossenen Vertrag aus (sonst Auftragsbestätigung).
2) Redlichkeit des Absenders: Schreiben muss im wesentliche Vertragsverhandlungen entsprechen.
3) Empfnger = Kaufmann iSv §1 HGB
4) Absender = Nicht unbedingt Kaufmann (keine Nachteile)
5) Kein unverzüglicher Widerspruch: vgl § 121 BGB
6) Zur Anfechtung vgl Schweige als WE
Arten: a) Deklaratorisches KBS: Durch das KBS sollen nur Unklarheiten über Verhandlungsergebnis ausgeräumt werden; b) Konstitutives KBS: Erst dadurch kommt Vertrag zustande; c) Folge: Vertrag gilt mit dem Inhalt als geschlossen, den das KBV enthält.
Voraussetzungen:
1) Verhandlungen, deren Ergebnis das KBS als endgültigen Vertragsschluss wiedergibt: Beachte Schreiben geht von bereits geschlossenen Vertrag aus (sonst Auftragsbestätigung).
2) Redlichkeit des Absenders: Schreiben muss im wesentliche Vertragsverhandlungen entsprechen.
3) Empfnger = Kaufmann iSv §1 HGB
4) Absender = Nicht unbedingt Kaufmann (keine Nachteile)
5) Kein unverzüglicher Widerspruch: vgl § 121 BGB
6) Zur Anfechtung vgl Schweige als WE