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TB von 227, 223 (nur Qualifikation)
1) Erfolg (Tod) durch Grunddelikt (Körperverletzung)
2) Gefahrspezifischer Zusammenhang
3) Fahrlässigkeit /Leichfertigkeit hinsichtlich des Todes
Meinungsstreit bezüglich 1)
hL = Letalitätstheorie
Tod muss direkte Folge einer vorsätzlich herbeigeführten Körperverletzung sein (Tod durch die vorsätzlich herbeigeführten Platzwunde)
hRspr.
Körperverletzung umfasst neben dem Erfolg auch die Handlung, mithin kann der Tod auch die Konsequenz der Körperverletzungshandlung sein
Argumente für die Letalitätstheorie
Wortlaut des § 227 spricht von Körperverletzung iSd 223 meint aber den Erfolg des 223 (BS)
Sinn + Zweck des 227, Schutz des unvorsichtigen Straftäters soll nur Vorsatz umfassen (BS die 2.)
2) Gefahrspezifischer Zusammenhang
3) Fahrlässigkeit /Leichfertigkeit hinsichtlich des Todes
Meinungsstreit bezüglich 1)
hL = Letalitätstheorie
Tod muss direkte Folge einer vorsätzlich herbeigeführten Körperverletzung sein (Tod durch die vorsätzlich herbeigeführten Platzwunde)
hRspr.
Körperverletzung umfasst neben dem Erfolg auch die Handlung, mithin kann der Tod auch die Konsequenz der Körperverletzungshandlung sein
Argumente für die Letalitätstheorie
Wortlaut des § 227 spricht von Körperverletzung iSd 223 meint aber den Erfolg des 223 (BS)
Sinn + Zweck des 227, Schutz des unvorsichtigen Straftäters soll nur Vorsatz umfassen (BS die 2.)