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Bürgerliches Recht: Lektion 1
BGB AT: Vertragsschluss
Welcher Grundsatz liegt dem Bürgerlichen Recht zur Grunde?
Was ist ein Rechtsgeschäft?
Welche Arten von Rechtsgeschäften gibt es?
BGB AT: Vertragsschluss
Was ist ein Vertrag?
BGB AT: Vertragsschluss
Was ist eine Willenserklärung?
BGB AT: Vertragsschluss
Welcher Grundsatz liegt dem Bürgerlichen Recht zur Grunde?
Was ist ein Rechtsgeschäft?
Welche Arten von Rechtsgeschäften gibt es?
BGB AT: Vertragsschluss
Was ist ein Vertrag?
BGB AT: Vertragsschluss
Was ist eine Willenserklärung?
BGB Grundsatz: Privatautonomie = Freie Vertrags- und Vertragspartnerwahl.
Rechtsgeschäft
1) Einseitige Rechtsgeschäfte: ZB Testamet
2) Zweiseitige Rechtsgeschäfte: ZB Kaufvertrag, Schenkung
Definition Vertrag: Zwei aufeinandergerichtete, übereinstimmende WE, die auf das Setzen einer Rechtsfolge gerichtet sind. Die WE werden als Angebot und Annahme bezeichnet, § 145 BGB.
Definition WE: Eine, auf Rechtsfolge gerichtete Äußerung
1) Empangsbedürftige WE: Wirksamwerden mit Zugang beim Empfänger, § 130 I BGB.
2) Nicht empfangsbedürtige WE: Werden mit Abgabe wirksam.
Tatbestand: Eine WE setzt sich aus zwei Mermalen zusammen:
1) Äußerer Tatbestand: Das tatsächliche erklärte.
2) Innerer Tatbestand: Das tatsächlich gewollte.
3) Bei Auseinanderfallen der Tatbestände: Auslegen nach objektiven Empfängerhorizont.
Rechtsgeschäft
1) Einseitige Rechtsgeschäfte: ZB Testamet
2) Zweiseitige Rechtsgeschäfte: ZB Kaufvertrag, Schenkung
Definition Vertrag: Zwei aufeinandergerichtete, übereinstimmende WE, die auf das Setzen einer Rechtsfolge gerichtet sind. Die WE werden als Angebot und Annahme bezeichnet, § 145 BGB.
Definition WE: Eine, auf Rechtsfolge gerichtete Äußerung
1) Empangsbedürftige WE: Wirksamwerden mit Zugang beim Empfänger, § 130 I BGB.
2) Nicht empfangsbedürtige WE: Werden mit Abgabe wirksam.
Tatbestand: Eine WE setzt sich aus zwei Mermalen zusammen:
1) Äußerer Tatbestand: Das tatsächliche erklärte.
2) Innerer Tatbestand: Das tatsächlich gewollte.
3) Bei Auseinanderfallen der Tatbestände: Auslegen nach objektiven Empfängerhorizont.