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Worin liegt der Erkenntnisgewinn, wenn man das Strafrecht als Teilelement der sozialen Kontrolle einordnet?
- Obwohl sich das Strafrecht von den übrigen Mechanismen der
sozialen Kontrolle deutlich unterscheidet steht es nicht isoliert
daneben, sondern ist mit ihnen in vielfältiger Weise verknüpft und
verwoben. Sowohl von gesellschaftlicher Aufgabe als auch von der
Wirkung seiner Sanktionen her wirkt es mit ihnen zusammen. Erst
mal wird versucht mit eigenen Mitteln zu wirken
(z.B. Disziplinarverfahren, Scheidung ....)
Strafrecht nimmt unverzichtbaren Platz ein:
-Da sich im Strafrecht das unverzichtbare staatliche Gewaltmonolpol
konkretisiert
- Zum anderen werden die anderen Kontrollsysteme durch das
Strafrecht gestärkt und unterstützt (z.B.Familie, Schule, Moral etc.)
Von ihm geht symbolische Wirkung aus
Erst das Strafrecht macht es möglich, nach den Alternativen zur Strafe zu fragen (strafrechtliches Paradox)
sozialen Kontrolle deutlich unterscheidet steht es nicht isoliert
daneben, sondern ist mit ihnen in vielfältiger Weise verknüpft und
verwoben. Sowohl von gesellschaftlicher Aufgabe als auch von der
Wirkung seiner Sanktionen her wirkt es mit ihnen zusammen. Erst
mal wird versucht mit eigenen Mitteln zu wirken
(z.B. Disziplinarverfahren, Scheidung ....)
Strafrecht nimmt unverzichtbaren Platz ein:
-Da sich im Strafrecht das unverzichtbare staatliche Gewaltmonolpol
konkretisiert
- Zum anderen werden die anderen Kontrollsysteme durch das
Strafrecht gestärkt und unterstützt (z.B.Familie, Schule, Moral etc.)
Von ihm geht symbolische Wirkung aus
Erst das Strafrecht macht es möglich, nach den Alternativen zur Strafe zu fragen (strafrechtliches Paradox)