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Alle Oberthemen / Jura / Revision / 6. Revision
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III. Fehler des Urteil
2) Angriff gegen Sachverhaltsdarstellung - Wann kann die Sachverhaltsdarstellung angegriffen werden?
An die vom Tatgericht getroffenen Tatsachenfeststellungen ist das Revisionsgericht gebunden. Mit der Sachrüge kann nicht beanstandet werden, bestimmte Tatsachen seien unrichtig; unzulässig ist insbesondere die sog. »Rüge der Aktenwidrigkeit« Auf die Sachrüge hin wird jedoch geprüft, ob die getroffenen - nicht lediglich formelhaften - Feststellungen eine ausreichende Grundlage für die Rechtsanwendung darstellen; der festgestellte Sachverhalt muss nach § 267 I 1 StPO die vom Tatgericht vorgenommene Subsumtion rechtfertigen.
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Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Revision
Veröffentlicht: 16.04.2013

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