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Öffentliches Recht: Lektion 10
Der Verwaltungsvertrag: Klageart
Wie lässt sich ein öffentlich rechtlicher Vertrag von einem
zustimmungsbedürftigen Verwaltungsakt unterscheiden?
Der Verwaltungsvertrag: Rechtsschutzbedürfnis
Welche Probleme können sich bezüglich des Rechtsschutzbedürfnisses ergeben, wenn eine Behörde einen
Anspruch aus einem öffentlich rechtlichen Vertrag einklagen
will?
Der Verwaltungsvertrag: Materielle Wirksamkeit
Was versteht man unter dem Vertragsformverbot im Rahmen des öffentlich rechtlichen Vertrages? Nenne Beispiele!
Der Verwaltungsvertrag: Klageart
Wie lässt sich ein öffentlich rechtlicher Vertrag von einem
zustimmungsbedürftigen Verwaltungsakt unterscheiden?
Der Verwaltungsvertrag: Rechtsschutzbedürfnis
Welche Probleme können sich bezüglich des Rechtsschutzbedürfnisses ergeben, wenn eine Behörde einen
Anspruch aus einem öffentlich rechtlichen Vertrag einklagen
will?
Der Verwaltungsvertrag: Materielle Wirksamkeit
Was versteht man unter dem Vertragsformverbot im Rahmen des öffentlich rechtlichen Vertrages? Nenne Beispiele!
Zustimmungsbedürtiger VA: Einseitige Reglung. Zweck: Dem Bürger soll kein VA aufgedrängt werden. Folge: Bei Nichtbeteidigung VA rw.
Verwaltungsvertrag: Bürger in Relgungsvorgang mit einbezogen. Erklärung ist Existenzvorraussetzung des Vertrages.
Erlassung eines Vollstreckungstitels durch VA als einfacherer,
effektiverer Weg zur Anspruchsdurchsetzung.
a) RSB (+), wenn sich Bürger und Staat auf eine Ebene begeben, also kein Subordinationsverhältnis vorliegt ("Waffengleichheit).
b) wenn Subordinationsverhältnis besteht RSB (-), wenn die Behörde VA kompetenz hat und dadurch der Rechtsschutz des Staates ausgeschlossen ist.
§ 54 1 VwVfG: Behörde darf nicht im Rahmen eines Vertrages tätig werden. Ein solches Verbot kann sich bereits durch Auslegung einer Norm ergeben.
Beispiele: Bauplanungsrecht; Abgabenrecht; Steueren (Steuerergerechtikeit); Ernennung von Beamten usw.
Beachte: Behörde darf sich zum VA - Erlass verpflichten (vgl Bindung der förmliche Zusicherung, §§ 38, 54 2 VwVfG).
Verwaltungsvertrag: Bürger in Relgungsvorgang mit einbezogen. Erklärung ist Existenzvorraussetzung des Vertrages.
Erlassung eines Vollstreckungstitels durch VA als einfacherer,
effektiverer Weg zur Anspruchsdurchsetzung.
a) RSB (+), wenn sich Bürger und Staat auf eine Ebene begeben, also kein Subordinationsverhältnis vorliegt ("Waffengleichheit).
b) wenn Subordinationsverhältnis besteht RSB (-), wenn die Behörde VA kompetenz hat und dadurch der Rechtsschutz des Staates ausgeschlossen ist.
§ 54 1 VwVfG: Behörde darf nicht im Rahmen eines Vertrages tätig werden. Ein solches Verbot kann sich bereits durch Auslegung einer Norm ergeben.
Beispiele: Bauplanungsrecht; Abgabenrecht; Steueren (Steuerergerechtikeit); Ernennung von Beamten usw.
Beachte: Behörde darf sich zum VA - Erlass verpflichten (vgl Bindung der förmliche Zusicherung, §§ 38, 54 2 VwVfG).