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Was versteht man unter dem „personalisierten Verhältniswahlrecht“?
Das Wahlrecht vom Bundestag lässt sich als personalisiertes Verhältniswahlrecht bezeichnen.
Nach ihm wird die Hälfte der Abgeordneten in 299 Einzelwahlkreisen mit einfacher Mehrheit gewählt, die andere Hälfte über Landeslisten der Parteien. Dies geschieht durch eine zusätzliche Stimme, der Erststimme mit der direkt über den Wahlkreiskandidaten und somit das Personal, welches in den Bundestag entsandt wird, entschieden werden kann. Über das Personal auf den Landeslisten entscheiden die Parteien, da sie zumeist weniger Stimmen bekommen als Kanditaten auf den Listen stehen, ist ein möglichst vorderer Listenplatz für die Kandidaten entscheidend.
Rudzio S. 161
Nach ihm wird die Hälfte der Abgeordneten in 299 Einzelwahlkreisen mit einfacher Mehrheit gewählt, die andere Hälfte über Landeslisten der Parteien. Dies geschieht durch eine zusätzliche Stimme, der Erststimme mit der direkt über den Wahlkreiskandidaten und somit das Personal, welches in den Bundestag entsandt wird, entschieden werden kann. Über das Personal auf den Landeslisten entscheiden die Parteien, da sie zumeist weniger Stimmen bekommen als Kanditaten auf den Listen stehen, ist ein möglichst vorderer Listenplatz für die Kandidaten entscheidend.
Rudzio S. 161
Tags: Erststimme, Wahlkreiskandidaten
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Tobelibo
Oberthema: Politik
Thema: System BRD
Ort: Kassel
Veröffentlicht: 03.03.2010