Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
17
Fortbewegungsmittel (besondere)
Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorisierte Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge i. S. d. StVO;
dazu zählen auch InlineSkates, Skateboards, Kickboards und Rollschuhe
(§ 24 I StVO; § 16 StVZO)
dazu zählen auch InlineSkates, Skateboards, Kickboards und Rollschuhe
(§ 24 I StVO; § 16 StVZO)
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 1
Quelle: VS 3 Skript 1