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Was besagt das Zeugnisverweigerungsrecht, welche Ausnahmen kennen Sie? Geben Sie den relevanten Artikel des Strafgesetzbuches an.
Quellenschutz. Artikel 28 (a) StGB. Die Zeugen oder die Quelle, die ich habe als Journalist, die muss ich nicht preisgeben, ausser es handelt sich um ein V E R B R E C H E N. Mein Zeuge ist geschützt.
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Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: 7000
Veröffentlicht: 30.01.2013

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