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Def.: Optionsangebot <-> Optionsvertrag
Optionsangebot: langfristiges Angebot, durch das dem Empfänger für eine bestimmte Dauer / Ereignis ein Recht zur Annahme eingeräumt wird
Optionsvertrag: Berechtigter erlangt ein Gestaltugnsrecht, mit dem er den Hauptvertrag einseitig herstellen kann
Unterschied: bei einem Optionsangebot besteht kein Vertrag, bei Optionsvertrag besteht "Vorvertrag"
Optionsvertrag: Berechtigter erlangt ein Gestaltugnsrecht, mit dem er den Hauptvertrag einseitig herstellen kann
Unterschied: bei einem Optionsangebot besteht kein Vertrag, bei Optionsvertrag besteht "Vorvertrag"
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010