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Bedingungs- und befristungsfeindliches Rechtsgeschäft und die Ausnahme der Potestativbedingung
Ein Rechtsgeschäft ist bedingungs- und befristungsfeindlich, wenn es nur unbedingt vorgenommen werden kann.
Beispiele für bedingungs- und befristungsfeindliche Rechtsgeschäfte:
Eheschließung (§ 1311 2).
Aufrechnungserklärung (§ 388 2).
Grundsätzlich alle Gestaltungrechte (Kündigung, Anfechtung, etc.).
Die Ausnahme einer zulässigen Bedingung oder Befristung bei den Gestaltungsrechten bildet die Potestativbedingung. Dabei handelt es sich um eine Bedingung oder Befristung bei der der Eintritt des Ereignisses ausschließlich vom Verhalten des Erklärungsempfängers abhängt.
Beispiele für bedingungs- und befristungsfeindliche Rechtsgeschäfte:
Eheschließung (§ 1311 2).
Aufrechnungserklärung (§ 388 2).
Grundsätzlich alle Gestaltungrechte (Kündigung, Anfechtung, etc.).
Die Ausnahme einer zulässigen Bedingung oder Befristung bei den Gestaltungsrechten bildet die Potestativbedingung. Dabei handelt es sich um eine Bedingung oder Befristung bei der der Eintritt des Ereignisses ausschließlich vom Verhalten des Erklärungsempfängers abhängt.
Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010