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§ 4 Nr 11 UWG - Fallgruppen und Beispiele
Rechtsbruch
1. Marktgerichtetes Verhalten
(Voraussetzung: nicht nur gegen Gesetz verstoßende Wettbewerbshandlung, sondern auch marktbezogen)
2. Verletzung vertraglicher Bindungen
1. Marktgerichtetes Verhalten
(Voraussetzung: nicht nur gegen Gesetz verstoßende Wettbewerbshandlung, sondern auch marktbezogen)
2. Verletzung vertraglicher Bindungen
Tags: § 4 Nr 11 UWG - Fallgruppen
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