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Bei Sich Führen/gefährliches Werkzeug iSd § 244 I Nr. 1a
bei Waffe unstreitig
P bei gefährlichen Werkzeugen
- e. A. = Bei-Sich-Führen mit Verwendungsabsicht gegen einen anderen Menschen im Notfall einzusetzen
+ widerspricht Systematik/Verwendungsabsicht nicht als notwendig im Gesetz dargestellt
- e. A. = Zweckentfremdung des gefährlichen Werkzeugs
+ keine Unterscheidungskraft zur Waffe
- hM = nach Beschaffenheit geeignete Menschen zu Verletzen und vom Täter hierzu bestimmt
- bei sich führen = jederzeit ohne nennenswerten Aufwand zu bedienen (in Griffweite)
P berufsmäßige Waffenträger
- MM teleologische Reduktion; es fehlt an dem deliktischen Hintergrund der Waffe
- hM - keine Ausnahme
+ Wortlaut ohne Ausnahme; 244 I Nr.1 abstrakte Gefährlichkeit d Tat
§ 244 I Nr. 1a ohne Absicht/ 244 I Nr. 1b erfordert Gebrauchsabsicht
P bei gefährlichen Werkzeugen
- e. A. = Bei-Sich-Führen mit Verwendungsabsicht gegen einen anderen Menschen im Notfall einzusetzen
+ widerspricht Systematik/Verwendungsabsicht nicht als notwendig im Gesetz dargestellt
- e. A. = Zweckentfremdung des gefährlichen Werkzeugs
+ keine Unterscheidungskraft zur Waffe
- hM = nach Beschaffenheit geeignete Menschen zu Verletzen und vom Täter hierzu bestimmt
- bei sich führen = jederzeit ohne nennenswerten Aufwand zu bedienen (in Griffweite)
P berufsmäßige Waffenträger
- MM teleologische Reduktion; es fehlt an dem deliktischen Hintergrund der Waffe
- hM - keine Ausnahme
+ Wortlaut ohne Ausnahme; 244 I Nr.1 abstrakte Gefährlichkeit d Tat
§ 244 I Nr. 1a ohne Absicht/ 244 I Nr. 1b erfordert Gebrauchsabsicht
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