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Rücktritt
Der Rücktritt ist ein einseitiges Rechtsgeschäft mit dem ein wirksam zustande gekommener Vertrag durch eine empfangsbedürftige Willenserklärung rückgängig gemacht wird. Das Recht zum Rücktritt kann sich aus Vertrag oder Gesetz ergeben.
Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010