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Irreführende Werbung: § 5 Abs. 5 UWG: Fallgruppen und Beispiele (Lockvogelwerbung/Warenvorrat)
- ein Artikel der besonders bekannt ist, wird günstig angeboten, so dass der Eindruck entsteht, alle anderen Waren sind auch so günstig
- Kunden sollen in den Laden gelockt werden, um sie dann zum Kauf einer anderen teureren Ware zu überreden
- Bewerbung von Waren, die am Tag des Erscheinens der Werbung nicht vorrätig sind: ebenfalls unzulässig.
Vorrat: üblicherweise 2 Tage
Beschränkter Warenvorrat:
- optisch deutlich und inhaltlich klar (nur solange Vorrat reicht, reicht nicht aus)
- Kunden sollen in den Laden gelockt werden, um sie dann zum Kauf einer anderen teureren Ware zu überreden
- Bewerbung von Waren, die am Tag des Erscheinens der Werbung nicht vorrätig sind: ebenfalls unzulässig.
Vorrat: üblicherweise 2 Tage
Beschränkter Warenvorrat:
- optisch deutlich und inhaltlich klar (nur solange Vorrat reicht, reicht nicht aus)
Tags: § 5 Abs. 5 UWG: Fallgruppen
Quelle:
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