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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StR
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Wahllichtbildvorlage
58 StPO
- regelt an sich die Gegenüberstellung, schließt die Wahllichtbildvorlage allerdings nicht aus

BGH: mindestens 8 Bilder sollen gezeigt werden, Verstoß führt nicht zur Untauglichkeit des Beweismittels mindert aber die Beweiskraft

Tags: StPO
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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