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Offerte ad incertas ad personas
Ein Angebot zum Vertragsschluss wird als offerte ad incertas personas (d.h. Angebot an die Allgemeinheit) bezeichnet, wenn der Vertragspartner im Angebot nicht bestimmt, aber aus den Umständen bestimmbar ist (z.B. Warenautomat, Straßenbahnbetrieb).
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Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010

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