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Kleinfraftrad (KKR)
Kleinkrafträder KKR, auch Mokick genannt, sind Krafträder
(= Zweiräder; auch mit Beiwagen)
mit einer BbH von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem
Hubraum von nicht mehr als 50 ccm

(Legaldefinitionen § 6 FeV; § 2 Nr. 11 a FZV)

Dreirädrige Kleinkrafträder sind dreirädrige Kfz mit einer BbH von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hub-raum von nicht mehr als 50 ccm

(Legaldefinition § 2 Nr. 11 b FZV)
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 1
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Karteninfo:
Autor: Cini
Oberthema: Jura
Thema: Fahrerlaubnisrecht
Veröffentlicht: 06.05.2010

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