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Formulierungsvorschlag im Falle einer Einschränkung
Dieser Antrag kommt jedoch nur in Betracht, wenn schon in der Revision der Freispruch zwingend ist, weil der Angeklagte bezogen auf die angeklagte Tat mit Sicherheit keinen Straftatbestand verwirklicht hat und entweder auch ein neuer Tatrichter keine weiteren Tatsachenfeststellungen treffen kann oder sich selbst bei noch möglichen weiteren Tatsachenfeststellungen an der Straflosigkeit nichts ändern würde.
Ist das Urteil des Landgerichts falsch, weil das Verfahren nach den dort rechtsfehlerfrei und vollständig getroffenen Feststellungen wegen eines Verfahrenshindernisses, etwa wegen Verjährung, einzustellen ist, lautet der Antrag (§§ 353 I, 354 I StPO:
»Ich beantrage, das Urteil des Landgerichts ... vom ... aufzuheben und das Verfahren einzustellen.«
Ist das Urteil des Landgerichts falsch, weil das Verfahren nach den dort rechtsfehlerfrei und vollständig getroffenen Feststellungen wegen eines Verfahrenshindernisses, etwa wegen Verjährung, einzustellen ist, lautet der Antrag (§§ 353 I, 354 I StPO:
»Ich beantrage, das Urteil des Landgerichts ... vom ... aufzuheben und das Verfahren einzustellen.«