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Selbstschädigung beim Opfer (Werkzeug gegen sich selbst)
P Abgrenzung zur Anstiftung (straflose freiwillige Einwilligun)
- Personenidentität Opfer/Werkzeug
- Abgrenzungskriterien
+ Freiwilligkeit/Verantwortlichkeit/Eigenbeschluss der Selbstschädigung (Werkzeug gegen sich selbst)
eA Orientierung an rechtfertigender Einwilligung
- wenn Einwilligung nicht mgl (fehlende Einsichtsfähigkeit etc) -> mittelb Täterschaft
Rspr Einzelfallbewertung; überlegenes Wissen/Täuschung muss berücksichtigt werden
hL Orientierung an Eigenverantwortlichkeit; wäre Opfer straflos wenn es Dritten geschädigt hätte => (-) straflos => (+) mittelbare Täterschaft
Sonderfall: qualifikationsloses- doloses Werkzeug
hM = 348/266 etc 25 (+) überlegene Stellung d Position d Amts des Hintermannes
- Personenidentität Opfer/Werkzeug
- Abgrenzungskriterien
+ Freiwilligkeit/Verantwortlichkeit/Eigenbeschluss der Selbstschädigung (Werkzeug gegen sich selbst)
eA Orientierung an rechtfertigender Einwilligung
- wenn Einwilligung nicht mgl (fehlende Einsichtsfähigkeit etc) -> mittelb Täterschaft
Rspr Einzelfallbewertung; überlegenes Wissen/Täuschung muss berücksichtigt werden
hL Orientierung an Eigenverantwortlichkeit; wäre Opfer straflos wenn es Dritten geschädigt hätte => (-) straflos => (+) mittelbare Täterschaft
Sonderfall: qualifikationsloses- doloses Werkzeug
hM = 348/266 etc 25 (+) überlegene Stellung d Position d Amts des Hintermannes
Tags: mittelbare Täterschaft, Theorien
Quelle:
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